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Das Azubigehalt aufstocken – so geht’s
Einen Ausbildungsplatz in der Tasche zu haben, ist der erste Schritt, um auf eigenen Füßen zu stehen. Geld gibt's ab dem ersten Ausbildungsmonat. Allerdings ist das zumeist nicht so üppig, dass sich davon alles Notwendige und obendrein auch noch der eine oder andere Wunsch realisieren lassen. Die folgenden Tipps können helfen, das Azubigehalt aufzustocken.

Den wöchentlichen Einkauf erledigen, die Beiträge für Versicherungen und Fitnessstudio bezahlen und natürlich die Miete überweise – bei all diesen Ausgaben bleibt unter dem Strich vom Azubi-Gehalt nicht mehr viel übrig. Daher lohnt es sich, auf der Einnahmenseite zu prüfen, wo einem noch Gelder zustehen könnten oder ob möglicherweise Zuschüsse in Frage kommen.
Bis zum Ende der ersten Ausbildung erhalten Eltern das Kindergeld, sofern Sohn oder Tochter unter 25 Jahren alt sind. Kinder haben zudem einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. 860 Euro gelten als angemessener Bedarf volljähriger Kinder, sofern diese einen eigenen Hausstand führen. Die Einnahmen des Kindes werden allerdings bei der Berechnung des Unterhalts mitangerechnet. Eltern können ihrem Unterhaltsanspruch auch nachkommen, in dem sie zum Beispiel das kostenlose Wohnen im Elternhaus ermöglichen.
Berufsausbildungsbeihilfe
Ist die Ausbildungsstätte zu weit entfernt und der Azubi kann nicht mehr bei den Eltern wohnen, kommen Zuschüsse von staatlicher Seite in Frage. In erster Linie ist das die Berufsausbildungsbei-hilfe (BAB), die es bei der Bundesagentur für Arbeit gibt. Der Bedarfssatz für Lebensunterhalt und Miete liegt bei 723 Euro. Obendrein kommen weitere Zuschüsse in Frage, etwa für Arbeitskleidung oder Fahrtkosten. Zur Berechnung wird das Einkommen des Auszubildenden und der Eltern herangezogen.
Übrigens: Wer eine schulische Ausbildung macht, also eine Berufsfachschule besucht, oder ein duales Studium absolviert, kann BaFög erhalten. Der Höchstsatz für Azubis liegt bei 689 Euro im Monat, enthalten ist ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Im Gegensatz zu Studierenden müssen Schüler und Schülerinnen das Bafög nicht zurückzahlen.
Wohngeld
Azubis, die eine schulische Ausbildung machen, haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, können dafür aber Wohngeld erhalten. Einen Antrag stellen Azubis, die mindestens 18 Jahre alt sind, bei ihrer örtlichen Kommune.
Steuer zurückholen
Nicht zuletzt lässt sich möglicherweise über die Steuererklärung Geld zurückholen. Der Brutto-Ausbildungslohn ist nicht der, der auf dem Konto landet. Davon wird zuerst möglicherweise Lohnsteuer einbehalten und in der Regel Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wurde vom Brutto die Lohnsteuer abgezogen, können sich Azubis dieses Geld über eine Einkommensteuererklärung oft zurückholen. Das Finanzamt prüft, ob die einbehaltene Lohnsteuer eventuell zu hoch ausgefallen ist und erstattet ggf. die Differenz. „Ein zu hoher Lohnsteuerabzug kann vorliegen, wenn in dem Jahr zum Beispiel Werbungskosten von mehr als dem Arbeitnehmer-pauschbetrag von 1.000 Euro angefallen sind“, sagt Helmut Offermanns, Vorstand im Steuerberater-Verband e.V. Köln. So können sich zum Beispiel Fahrtkosten steuermindernd auswirken.