Wohnen
Der Klimawandel im Eigenheim – energetisch sanieren
Das Dach muss erneuert werden? Oder die Fassade? Die Fenster haben schon bessere Zeiten gesehen? Kein Problem: Der Staat unterstützt solche Modernisierungsmaßnahmen – wenn sie der Energieeinsparung und damit dem Klimaschutz gelten.

Der Anteil der privaten Haushalte an den Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 ist beträchtlich und lag zuletzt bei rund 17 Prozent. Ein erheblicher Teil dieser Emissionen ist aufs Wohnen zurückzuführen, vor allem also auf das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas.
Die Bundesregierung will den CO2-Ausstoß in den kommenden Jahren deutlich verringern und fördert zahlreiche Maßnahmen, die dazu beitragen. Das ist auch für Haus- und Wohnungsbesitzer interessant. Denn mit jeder energetischen Sanierungsmaßnahme sparen Sie nicht nur Energiekosten, sondern leisten zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz und profitieren von attraktiven Förderprogrammen.
Was wird gefördert
Die KfW Bankengruppe hat im staatlichen Auftrag zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Wer eine bestehende Immobilie energieeffizient sanieren möchte, kann dafür beispielsweise Fördermittel beantragen.
- Dämmung der Fassade und Sonnenschutz
- Dämmung des Daches
- Dämmung der Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster und Sonnenschutz
- Optimierung/Austausch der Heizungsanlage
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Einbau einer Photovoltaik-Anlage
- Einbau einer Solarthermie-Anlage
Wie wird gefördert?
Prinzipiell sind zwei Formen von Förderung möglich: als direkt ausgezahlter Zuschuss oder als Kredit. Zudem gibt es als Sonderform einen Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem der Kreditbetrag nicht vollständig zurückgezahlt werden muss.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude-Kredit (Programm-Nr. 261/262)
- Förderkredit ab 2,16 Prozent effektiver Jahreszins (Stand 2. Juni 2022) für Sanierung, Neubau und Kauf
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
- weniger zurückzahlen: zwischen 12,5 und 50 Prozent Tilgungszuschuss (je besser die Effizienzhaus-Stufe der Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss)
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude-Zuschuss (Programm-Nr. 461)
- für Komplettsanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
- Sanierungszuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit
- zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
Erneuerbare Energien – Standard (Programm-Nr. 270)
- Kredit ab 2,27 Prozent effektivem Jahreszins (Stand 2. Juni. 22)
- für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
- für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (Programm-Nr. 433)
- Zuschuss bis zu 34.300 Euro je Brennstoffzelle
- für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude
- für Wohn- und Nichtwohngebäude
Wichtig: Die Förderung in allen Programmen steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, wie die KfW auf ihrer Webseite mitteilt.
Und so geht‘s
Wer eine der genannten Förderungen in Anspruch nehmen will, muss zunächst eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten beauftragen. Diese Person stellt sicher, dass die beabsichtigten Maßnahmen zum gewünschten Ziel führen. Für diese Baubegleitung übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Vorhaben. Die Person muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sein.
Hausbank beantragt Kredit
Als nächstes kann der Kredit oder Zuschuss beantragt werden. Während man den Zuschuss direkt über das KfW-Zuschussportal beantragen kann, gilt für einen KfW-Förderkredit das Hausbankprinzip. Das heißt, man wendet sich an einen Finanzierungspartner seiner Wahl, zum Beispiel die Sparkasse KölnBonn. Diese beantragt den Kredit für die Kundin oder den Kunden. Wichtig: unbedingt die „Bestätigung zum Antrag“ mitbringen, den der oder die Energieeffizienz-Expertin ausgestellt hat. Sobald der Antrag gestellt ist, kann die Immobilie erworben oder können Bauunternehmen und Handwerksunternehmen beauftragt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten, spätestens 18 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, benötigt die Hausbank von der Energieeffizienz-Expertin oder dem -Experten die „Bestätigung nach Durchführung“. Nach positiver Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss zum nächstmöglichen Verrechnungszeitpunkt gut. Im Fall eines beantragten Zuschusses übermittelt man spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums die Identifikationsnummer der „Bestätigung nach Durchführung“ über das KfW-Zuschussportal und bestätigt die Höhe der geleisteten Zahlungen. Die KfW überweist den Zuschuss nach positiver Prüfung.
Weitere Informationen
Einen Kredit können Sie nicht direkt über die KfW-Bank abschließen – die Finanzierung läuft stets über Ihre Bank oder Sparkasse.
Sie möchten mehr über KfW-Förderkredite erfahren? Dann klicken Sie hier.
Alternative zur staatlichen Förderung
Wer den Planungsaufwand gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Berater oder einer Beraterin scheut, kann trotzdem energetisch sanieren und dafür, wenn nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, einen Kredit in Anspruch nehmen. Die Sparkasse bietet dazu den klassischen Modernisierungskredit an. Möglich sind bis zu 50.000 Euro ohne spezielle Sicherheiten. Dann müssen die geplanten Maßnahmen nicht KfW-Anforderungen entsprechen und auch nicht mit einer Energieeffizienz-Beraterin oder einem-Berater abgestimmt sein. Die Zinsen dafür liegen derzeit bei 4,41 bis 5,59 Prozent (Stand 30. Mai 2022). Interessant ist dabei der S-GreenCredit. Geht es um eine nachhaltige Maßnahme, bezuschusst die Sparkasse KölnBonn den Kredit mit zwei Prozent der Kreditsumme.
Tipp: Wer eine sanierungsbedürftige Immobilie erwirbt, muss natürlich kurzfristig handeln. In den übrigen Fällen gilt: Modernisierungen stehen häufig erst in einigen Jahren an. Deshalb sollte jede Hausbesitzerin und jeder Hausbesitzer vorausschauend spätere Modernisierungen von Anfang an einplanen und dafür Geld zurücklegen. Eine Faustregel lautet: Die Rücklage sollte zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat betragen. Davon sollte stets ein Teil kurzfristig verfügbar sein, ein Teil kann längerfristig angelegt werden.
Bausparkonto gute Alternative
Als aktuell günstigsten Weg, um längerfristig Rücklagen zu bilden, empfiehlt sich nach wie vor ein Bausparkonto. Der später benötigte Finanzierungsbetrag setzt sich in der Regel aus 40 Prozent angespartem Eigenkapital und 60 Prozent Kredit zu einem festgelegten Zinssatz zusammen. KfW-Nachweise sind nicht erforderlich. Wer also zum Beispiel 10.000 Euro anspart, hat einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen von weiteren 15.000 Euro zu einem garantierten Darlehenszins ab 0,35 Prozent per annum, kann also Modernisierungsvorhaben von 25.000 Euro verwirklichen – oder mehr, falls zusätzliches Eigenkapital vorhanden ist.