Der große Vorteil von freiberuflichen Tätigkeiten: Sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Einstufung, ob Sie selbstständig und auch freiberuflich sind, können Sie allerdings nicht selbst vornehmen. Letztlich entscheidet das Finanzamt anhand der drei Berufsgruppen und der Frage, ob Sie Ihre Leistungen mit Ihrer besonderen fachlichen Qualifikation selbst erbringen.
Und was unterscheidet freiberuflich Arbeitende von Gewerbetreibenden?
Gewerbetreibende sind – genau wie Freiberuflerinnen und Freiberufler – selbstständig. Das ist die Gemeinsamkeit. Statt im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich sind Gewerbetreibende aber vorallem in handwerklichen, produzierenden, sowie in handels- und dienstleistungsorientierten Berufen tätig – zum Beispiel als selbstständige Elektrikerin oder Elektriker mit Meisterbrief, Gastronomin oder Versicherungsvermittler.
Während Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, müssen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und Gewerbesteuer zahlen.