Freiberuflich oder selbstständig – was ist der Unterschied?

Selbstständig oder freiberuflich arbeiten: Klingt fast gleich, ist am Ende aber nicht dasselbe. Denn wer selbstständig arbeitet, kann sowohl als Freiberuflerin als auch als Gewerbetreibender eingestuft werden. Wir zeigen Ihnen, was was ist – für eine erfolgreiche Existenzgründung.

Eine Frau sitzt an ihrem Laptop vor einer großen Fensterfront und schreibt sich lächelnd Notizen auf.

Was ist der Unterschied zwischen einer Freiberuflerin und einem Selbstständigen?

Die Unterschiede in Kürze

  • Freiberufliche Tätigkeiten sind eine spezielle Untergruppe von selbstständigen Tätigkeiten. Jede Freiberuflerin und jeder Freiberufler ist damit auch selbstständig.
  • Im Gegensatz dazu sind nicht alle, die selbstständig sind, freiberuflich tätig. Es ist auch möglich, dass die selbstständige Tätigkeit als gewerbetreibend eingestuft wird.
  • Entscheidend für die Einstufung durch das Finanzamt ist, welchen Beruf Sie ausüben.

Das definiert Selbstständige

Selbstständige sind grundsätzlich Personen, die ihre Arbeit unabhängig von einem Arbeitgeber ausführen und dafür die volle Verantwortung tragen. Bei der Gründung sind verschiedene Rechtsformen möglich: Einzelunternehmen, GbR, GmbH, OHG, PartG, KG oder GmbH & Co. KG. Für welche Sie sich entscheiden, ist irrelevant für Ihren Selbstständigen-Status. Genau wie die Frage, ob Sie weitere Personen beschäftigen.

Das definiert Freiberuflerinnen und Freiberufler

Nicht alle, die selbstständig arbeiten, werden als freiberuflich eingestuft. Entscheidend ist, welcher Tätigkeit Sie nachgehen. §18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) legt dazu genau fest, welche Berufe als „freie Berufe“ gelten. Es definiert drei Gruppen als freiberuflich: „Katalogberufe“, „Tätigkeitsberufe“ und „Ähnliche Berufe“.

Gruppe 1: „Katalogberufe“

  • Heilberufe: Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Geburtshelferinnen und Geburtshelfer, Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Beratende Berufe in Recht und Wirtschaft: Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Technisch-wissenschaftliche Berufe: Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Kulturelle, Medien- und Sprachberufe: Journalistinnen und Journalisten, Bildberichterstatterinnen und Bildberichterstatter, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Künstlerinnen und Künstler

Gruppe 2: „Tätigkeitsberufe“

Zu den Tätigkeitsberufen gehören wissenschaftliche Berufe, unterrichtendende Tätigkeiten mit besonderen Kenntnissen sowie künstlerische Berufe, bei denen Sie mit eigener Leistung etwas schöpfen. Auch schriftstellerische Tätigkeiten können freiberuflich ausgeübt werden, wenn die Texte veröffentlicht werden. Dazu gehören auch Werbetexte und Übersetzungen.

Gruppe 3: „Ähnliche Berufe“

In die letzte Gruppe fallen neue Berufe, die es früher noch nicht gab. Daher sind „Ähnliche Berufe“ überwiegend Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich. Sie können prinzipiell als freiberuflich eingestuft werden, wenn Sie dafür eine spezielle Qualifikation, einen Hochschulabschluss oder besondere kreative Fähigkeiten benötigen und für Ihre Aufträge die volle fachliche Verantwortung tragen. Auch hier entscheidet am Ende das Finanzamt. Anerkannt freiberuflich sind damit in der Regel wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Berufe – also solche, die einerseits eine besondere Qualifikation benötigen und andererseits dem Allgemeinwohl dienen.

Der große Vorteil von freiberuflichen Tätigkeiten: Sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Einstufung, ob Sie selbstständig und auch freiberuflich sind, können Sie allerdings nicht selbst vornehmen. Letztlich entscheidet das Finanzamt anhand der drei Berufsgruppen und der Frage, ob Sie Ihre Leistungen mit Ihrer besonderen fachlichen Qualifikation selbst erbringen.

Und was unterscheidet freiberuflich Arbeitende von Gewerbetreibenden?

Gewerbetreibende sind – genau wie Freiberuflerinnen und Freiberufler – selbstständig. Das ist die Gemeinsamkeit. Statt im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich sind Gewerbetreibende aber vorallem in handwerklichen, produzierenden, sowie in handels- und dienstleistungsorientierten Berufen tätig – zum Beispiel als selbstständige Elektrikerin oder Elektriker mit Meisterbrief, Gastronomin oder Versicherungsvermittler.

Während Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, müssen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und Gewerbesteuer zahlen.

Schreinerin in der Werkstatt
Was heißt „Freelancer“?

Freelancerinnen und Freelancer sind Personen, die selbstständig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Projekt- oder Auftragsbasis anbieten. Sie sind also nicht langfristig an einen Arbeitgeber gebunden und können ihre Arbeit sowohl haupt- als auch nebenberuflich anbieten.

Selbstständig machen ist manchmal leichter als gedacht

Zugegeben, ein wenig Mut und Planung gehören zu einer Selbstständigkeit dazu. Oft ist es aber doch leichter als man im Vorfeld denkt.

Jede Selbstständigkeit beginnt in der Regel mit folgenden Schritten

1. Geschäftsidee entwickeln

Bei Ihrer Geschäftsidee spielt neben Ihrem persönlichen Können auch der Markt eine Rolle: Für was sind Menschen bereit, Geld auszugeben? Falls Sie sich unsicher sind, finden Sie hier genauere und zielführende Fragestellungen, die Sie Schritt für Schritt zur passenden Geschäftsidee bringen.

Dank verschiedener Gründungsformen gibt es inzwischen einige Möglichkeiten, Ihre Idee zu verwirklichen.

2. Businessplan schreiben und Finanzierung klären

Ein strukturierter Businessplan ist sozusagen ein Leitfaden für Ihre Geschäftsidee. Er macht es einfacher, Preise und Kosten zu kalkulieren, arbeitet Stärken und Schwächen heraus und analysiert die Wettbewerbssituation.

Und mit einer Gründungsfinanzierung erhalten Sie das passende Startkapital, um sich selbstständig zu machen und Ihre Geschäftsidee umzusetzen.

3. Genehmigungen einholen und Rechtsform wählen

Die Frage ist in diesem Schritt auch: Gründen Sie allein oder im Team? Und mit welcher Rechtsform? Denn je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, hat das steuerliche und haftungsrechtliche Auswirkungen.

Ein Meisterbrief im Handwerk oder ein Gesundheitszeugnis in der Gastronomie – in manchen Branchen sind zudem spezielle Genehmigungen nötig, bevor Sie sich selbstständig machen.

4. Gewerbe anmelden und beim Finanzamt melden

Je nachdem, ob das Finanzamt Sie als gewerbetreibend oder freiberuflich einstuft, gestalten sich die Formalitäten etwas anders: Möchten Sie gewerbetreibend arbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Bei freiberuflichen Tätigkeiten reicht es aus, beim Finanzamt einen Antrag für eine neue Steuernummer zu stellen.

Verwirklichen Sie Ihre Geschäftsidee – ganz einfach mit Profis an Ihrer Seite

Das GründerCenter der Sparkasse KölnBonn ist eine der wichtigsten Anlaufstellen in KölnBonn für Gründerinnen, Nachfolger und Start-ups. Hier gibt es Beratung, Coaching und Finanzierungsmöglichkeiten, um Gründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern und das Wachstum von jungen Unternehmen zu fördern.

Zum Gründercenter

Fazit: Gewerbetreibend oder freiberuflich selbstständig – ein kleiner aber feiner Unterschied

Wer selbstständig arbeitet, ist entweder freiberuflich oder gewerbetreibend tätig. Während Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, müssen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit grundsätzlich Gewerbesteuer zahlen. In welche Kategorie Sie mit Ihrer Geschäftsidee fallen, hängt von Ihrem Beruf ab. Zur Freiberuflichkeit gehören vor allem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Berufe. Handwerkliche, produzierende oder handelsorientierte Berufe hingegen werden in der Regel gewerbetreibend eingestuft.

Auch wenn das Finanzamt die Einstufung übernimmt, können Sie schon jetzt Ihrem Business ein Schritt näher kommen, Ihre Geschäftsidee weiter entwickeln oder nach der passenden Rechtsform suchen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung „Gründung leicht gemacht“ nimmt Sie bei der Existenzgründung an die Hand – und für den Fall der Fälle sind die Beraterinnen und Berater der Sparkasse KölnBonn bei jedem Schritt gern persönlich an Ihrer Seite.

mein Unternehmen

Gründungsformen: 5 Arten unternehmerischer Selbstständigkeit

unternehmerin in eigenem laden
mein Unternehmen

Gründungsformen: 5 Arten unternehmerischer Selbstständigkeit

Wenn es ums Gründen geht, denken viele sofort an Start-ups. Dabei gibt es zahlreiche weitere Gründungsformen – sie sind so vielfältig wie die Gründerinnen und Gründer selbst. Wir geben Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Gründungsarten und zu wem sie am besten passen.

Weiterlesen
mein Unternehmen

Eigenkapital oder Fremdkapital: Wie finanziere ich mein Unternehmen?

Frau schaut auf Tablet
mein Unternehmen

Eigenkapital oder Fremdkapital: Wie finanziere ich mein Unternehmen?

Sie sind von Ihrer Gründungsidee überzeugt: ein Café in einer besonderen Lage, ein Laden mit selbstgemachten Leckereien – oder ein Tech-Start-up, das mit Künstlicher Intelligenz künftig Unternehmensprozesse vereinfachen will. Was Ihnen aber noch fehlt, ist das nötige Geld, um Ihre Gründungsidee umzusetzen. Dann hilft Ihnen das GründerCenter der Sparkasse KölnBonn weiter – mit einer Finanzierung oder den nötigen Kontakten.

Weiterlesen
mein Unternehmen

Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum eigenen Unternehmen

vier frauen in besprechung
mein Unternehmen

Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum eigenen Unternehmen

Gründerinnen und Gründer stehen vor einer Vielzahl an Aufgaben. Von der Finanzierung bis hin zur Rechtsform haben die Entscheidungen in dieser Phase weitreichenden Einfluss auf den möglichen Erfolg. Folgende Aufgaben kommen auf Sie zu.

Weiterlesen

Das könnte Sie auch interessieren

Schriftzug finja.
Zum Rheinländer passt kein Logarithmus

In Zeiten von schnellen Versicherungsabschlüssen im Internet will finja, der neue Versicherungsdienstleister der Sparkasse KölnBonn, mit persönlicher Nähe und objektiver…

Studierende bei Party
Die besten Partys zum Semesterstart!

Hi, ich bin Lisa von Rausgegangen & zusammen mit der Sparkasse KölnBonn habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, dir…

Eine junge Frau sitzt vor dem Sofa und zahlt online.
So finden Sie das passende Girokonto

Ein Girokonto ist der Dreh- und Angelpunkt für Ihre Finanzen – und nicht nur nützlich, um Geld abzuheben. Mit Ihrem…

Eine Freundesgruppe in Trachten stößt mit Maßbier an.
„O’zapft is“ im Rheinland: Oktoberfest feiern in Köln und Bonn

„O’zapft is!“ statt „Kölle Alaaf“, Helles statt Kölsch, Dirndl und Lederhose statt Karnevalskostüm. Du hast Lust auf Oktoberfest-Feeling, schaffst es…

Paar vor dem neu gekauften Haus
Mit einer passenden Baufinanzierung den Traum vom Eigenheim wahrwerden lassen

Die passende Baufinanzierung bringt Sie einen großen Schritt näher zu Ihrer Traumimmobilie. Aber worauf kommt es an? Wie unterscheiden sich…

Streetfood-Markt in Köln am Rheinauhafen
After-Work & Freizeit: Streetfood-Festivals in Köln und Bonn

Kühle Drinks, leckere Snacks, coole Leute: Im Rheinland genießt man Kulinarisches und feiert Geselligkeit. Und das auch auf Streetfood-Festivals und…

Frau zahlt mit Karte im Café
Trinkgeld bei Kartenzahlungen – so geht’s

Wenn nicht nur der Cappuccino gut schmeckt, sondern auch ein Top-Service für einen richtig schönen Nachmittag im Café sorgt, dann…

Schreiner arbeitet mit Holz.
Neue Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht: Das müssen KMU beachten

Nachhaltigkeit wird für Unternehmen zum Standard. Das schlägt sich nun auch in einem EU-Gesetz nie-der: Selbst kleine und mittlere Unternehmen…