Freiberuflich oder selbstständig – was ist der Unterschied?
Selbstständig oder freiberuflich arbeiten: Klingt fast gleich, ist am Ende aber nicht dasselbe. Denn wer selbstständig arbeitet, kann sowohl als Freiberuflerin als auch als Gewerbetreibender eingestuft werden. Wir zeigen Ihnen, was was ist – für eine erfolgreiche Existenzgründung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Freiberuflerin und einem Selbstständigen?
Die Unterschiede in Kürze
- Freiberufliche Tätigkeiten sind eine spezielle Untergruppe von selbstständigen Tätigkeiten. Jede Freiberuflerin und jeder Freiberufler ist damit auch selbstständig.
- Im Gegensatz dazu sind nicht alle, die selbstständig sind, freiberuflich tätig. Es ist auch möglich, dass die selbstständige Tätigkeit als gewerbetreibend eingestuft wird.
- Entscheidend für die Einstufung durch das Finanzamt ist, welchen Beruf Sie ausüben.
Das definiert Selbstständige
Selbstständige sind grundsätzlich Personen, die ihre Arbeit unabhängig von einem Arbeitgeber ausführen und dafür die volle Verantwortung tragen. Bei der Gründung sind verschiedene Rechtsformen möglich: Einzelunternehmen, GbR, GmbH, OHG, PartG, KG oder GmbH & Co. KG. Für welche Sie sich entscheiden, ist irrelevant für Ihren Selbstständigen-Status. Genau wie die Frage, ob Sie weitere Personen beschäftigen.
Das definiert Freiberuflerinnen und Freiberufler
Nicht alle, die selbstständig arbeiten, werden als freiberuflich eingestuft. Entscheidend ist, welcher Tätigkeit Sie nachgehen. §18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) legt dazu genau fest, welche Berufe als „freie Berufe“ gelten. Es definiert drei Gruppen als freiberuflich: „Katalogberufe“, „Tätigkeitsberufe“ und „Ähnliche Berufe“.
Gruppe 1: „Katalogberufe“
- Heilberufe: Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Geburtshelferinnen und Geburtshelfer, Physiotherapeutinnen und -therapeuten
- Beratende Berufe in Recht und Wirtschaft: Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater
- Technisch-wissenschaftliche Berufe: Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
- Kulturelle, Medien- und Sprachberufe: Journalistinnen und Journalisten, Bildberichterstatterinnen und Bildberichterstatter, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Künstlerinnen und Künstler
Gruppe 2: „Tätigkeitsberufe“
Zu den Tätigkeitsberufen gehören wissenschaftliche Berufe, unterrichtendende Tätigkeiten mit besonderen Kenntnissen sowie künstlerische Berufe, bei denen Sie mit eigener Leistung etwas schöpfen. Auch schriftstellerische Tätigkeiten können freiberuflich ausgeübt werden, wenn die Texte veröffentlicht werden. Dazu gehören auch Werbetexte und Übersetzungen.
Gruppe 3: „Ähnliche Berufe“
In die letzte Gruppe fallen neue Berufe, die es früher noch nicht gab. Daher sind „Ähnliche Berufe“ überwiegend Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich. Sie können prinzipiell als freiberuflich eingestuft werden, wenn Sie dafür eine spezielle Qualifikation, einen Hochschulabschluss oder besondere kreative Fähigkeiten benötigen und für Ihre Aufträge die volle fachliche Verantwortung tragen. Auch hier entscheidet am Ende das Finanzamt. Anerkannt freiberuflich sind damit in der Regel wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Berufe – also solche, die einerseits eine besondere Qualifikation benötigen und andererseits dem Allgemeinwohl dienen.
Der große Vorteil von freiberuflichen Tätigkeiten: Sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Einstufung, ob Sie selbstständig und auch freiberuflich sind, können Sie allerdings nicht selbst vornehmen. Letztlich entscheidet das Finanzamt anhand der drei Berufsgruppen und der Frage, ob Sie Ihre Leistungen mit Ihrer besonderen fachlichen Qualifikation selbst erbringen.
Und was unterscheidet freiberuflich Arbeitende von Gewerbetreibenden?
Gewerbetreibende sind – genau wie Freiberuflerinnen und Freiberufler – selbstständig. Das ist die Gemeinsamkeit. Statt im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich sind Gewerbetreibende aber vorallem in handwerklichen, produzierenden, sowie in handels- und dienstleistungsorientierten Berufen tätig – zum Beispiel als selbstständige Elektrikerin oder Elektriker mit Meisterbrief, Gastronomin oder Versicherungsvermittler.
Während Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, müssen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und Gewerbesteuer zahlen.
Freelancerinnen und Freelancer sind Personen, die selbstständig arbeiten und ihre Dienstleistungen auf Projekt- oder Auftragsbasis anbieten. Sie sind also nicht langfristig an einen Arbeitgeber gebunden und können ihre Arbeit sowohl haupt- als auch nebenberuflich anbieten.
Selbstständig machen ist manchmal leichter als gedacht
Zugegeben, ein wenig Mut und Planung gehören zu einer Selbstständigkeit dazu. Oft ist es aber doch leichter als man im Vorfeld denkt.
Jede Selbstständigkeit beginnt in der Regel mit folgenden Schritten
Bei Ihrer Geschäftsidee spielt neben Ihrem persönlichen Können auch der Markt eine Rolle: Für was sind Menschen bereit, Geld auszugeben? Falls Sie sich unsicher sind, finden Sie hier genauere und zielführende Fragestellungen, die Sie Schritt für Schritt zur passenden Geschäftsidee bringen.
Dank verschiedener Gründungsformen gibt es inzwischen einige Möglichkeiten, Ihre Idee zu verwirklichen.
Ein strukturierter Businessplan ist sozusagen ein Leitfaden für Ihre Geschäftsidee. Er macht es einfacher, Preise und Kosten zu kalkulieren, arbeitet Stärken und Schwächen heraus und analysiert die Wettbewerbssituation.
Und mit einer Gründungsfinanzierung erhalten Sie das passende Startkapital, um sich selbstständig zu machen und Ihre Geschäftsidee umzusetzen.
Die Frage ist in diesem Schritt auch: Gründen Sie allein oder im Team? Und mit welcher Rechtsform? Denn je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, hat das steuerliche und haftungsrechtliche Auswirkungen.
Ein Meisterbrief im Handwerk oder ein Gesundheitszeugnis in der Gastronomie – in manchen Branchen sind zudem spezielle Genehmigungen nötig, bevor Sie sich selbstständig machen.
Je nachdem, ob das Finanzamt Sie als gewerbetreibend oder freiberuflich einstuft, gestalten sich die Formalitäten etwas anders: Möchten Sie gewerbetreibend arbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Bei freiberuflichen Tätigkeiten reicht es aus, beim Finanzamt einen Antrag für eine neue Steuernummer zu stellen.
Das GründerCenter der Sparkasse KölnBonn ist eine der wichtigsten Anlaufstellen in KölnBonn für Gründerinnen, Nachfolger und Start-ups. Hier gibt es Beratung, Coaching und Finanzierungsmöglichkeiten, um Gründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern und das Wachstum von jungen Unternehmen zu fördern.
Fazit: Gewerbetreibend oder freiberuflich selbstständig – ein kleiner aber feiner Unterschied
Wer selbstständig arbeitet, ist entweder freiberuflich oder gewerbetreibend tätig. Während Freiberuflerinnen und Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, müssen Gewerbetreibende ihre Tätigkeit grundsätzlich Gewerbesteuer zahlen. In welche Kategorie Sie mit Ihrer Geschäftsidee fallen, hängt von Ihrem Beruf ab. Zur Freiberuflichkeit gehören vor allem wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Berufe. Handwerkliche, produzierende oder handelsorientierte Berufe hingegen werden in der Regel gewerbetreibend eingestuft.
Auch wenn das Finanzamt die Einstufung übernimmt, können Sie schon jetzt Ihrem Business ein Schritt näher kommen, Ihre Geschäftsidee weiter entwickeln oder nach der passenden Rechtsform suchen. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung „Gründung leicht gemacht“ nimmt Sie bei der Existenzgründung an die Hand – und für den Fall der Fälle sind die Beraterinnen und Berater der Sparkasse KölnBonn bei jedem Schritt gern persönlich an Ihrer Seite.