meinKölnBonn
meinKölnBonn
  • mein Geld
    • Alle
    • Anlegen
    • Bezahlen
    • Vorsorgen
    • Finanzieren
    • Wohnen
  • mein Leben
    • Alle
    • Lieblingsorte
    • Sport & Freizeit
    • Essen & Trinken
    • Azubis & Studis
    • Familie
  • mein Unternehmen
    • Alle
    • Einblicke
    • Start-up
    • Know-how
  • meine Sparkasse
    • Alle
    • Engagement
    • Nachhaltigkeit
    • Das machen wir
    • Newsletter
  • mein Geld
    • Alle
    • Anlegen
    • Bezahlen
    • Vorsorgen
    • Finanzieren
    • Wohnen
  • mein Leben
    • Alle
    • Lieblingsorte
    • Sport & Freizeit
    • Essen & Trinken
    • Azubis & Studis
    • Familie
  • mein Unternehmen
    • Alle
    • Einblicke
    • Start-up
    • Know-how
  • meine Sparkasse
    • Alle
    • Engagement
    • Nachhaltigkeit
    • Das machen wir
    • Newsletter
  • icon Sparkassen Köln Bonn
icon Sparkassen Köln Bonn
icon Sparkasse Köln Bonn

Vorsorgen

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

Im Augenblick des Todes geht die gesamte Hinterlassenschaft des oder der Verstorbenen auf den oder die Erben über. Hat die verstorbene Person dazu nichts Konkretes in einem Testament geregelt, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Mai 2020 •1 Min. Lesezeitmein Geld, Vorsorgen
Goldener Hammer
GettyImages/the_burtons

Berücksichtigt werden in erster Linie Kinder und Ehegatten. Entscheidend für die Höhe des Erbes ist das Verwandtschaftsverhältnis:

1. Ordnung: Kinder der erblassenden Person und Enkelkinder
2. Ordnung: Eltern der erblassenden Person, Geschwister, Nichten und Neffen, geschiedene Elternteile der verstorbenen Person
3. Ordnung: Großeltern der erblassenden Person, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen

Wichtig
  • Nicht als Verwandte gelten Ehepartner, Schwiegereltern, Schwägerin und Schwager. Ehegatten steht allerdings ein gesetzliches Ehegattenerbrecht zu.
  • Verwandte der vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung aus.
  • Hatte die verstorbene Person Kinder, erben weder Eltern noch Geschwister. War die verstorbene Person kinderlos, gibt es keine Erben erster Ordnung, sodass die Eltern der erblassenden Person als gesetzliche Erben zweiter Ordnung als eingesetzt gelten.
  • Innerhalb einer Ordnung gilt das sogenannte Repräsentationsprinzip. Stirbt beispielsweise die Großmutter, dann erben als Erben erster Ordnung deren Kinder, nicht aber die Enkelkinder. Solange eine Schwester oder ein Bruder (Erben zweiter Ordnung) noch leben, können die Neffen und Nichten nicht erben. Zudem treten Kinder an die Stelle eines vorher verstorbenen Verwandten. Hier spricht man vom sogenannten Eintrittsprinzip.

Ehegattenerbrecht

Nicht nur die Verwandten sondern auch der überlebende Ehepartner erbt. Das Ehegattenerbrecht schränkt das Erbrecht der Verwandten ein; das gilt auch für eingetragene Lebenspartner.

„Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen“, heißt es dazu in Paragraf 1931 BGB.

Wichtig

Wer ein Testament aufsetzt, kann darin Personen als Erben einsetzen und andere enterben. Beim sogenannten „Berliner Testament“ werden zunächst die eigenen Kinder enterbt; Alleinerbe ist der Ehegatte. Erst nach dem Tod des länger Lebenden erben die Kinder. Aber: Dennoch haben bestimmte Personen selbst in einem solchen Fall einen Anspruch auf einen Teil des Erbes – den sogenannten Pflichtteil:

  • Kinder
  • Ehegatten
  • Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
  • Eltern der erblassenden Person, sofern diese keine Kinder hatte

Diese Rechte muss man aktiv gegenüber den Erben geltend machen. Der Pflichtteil entspricht immer der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Mehr Infos

Wie Sie Ihre Erbangelegenheiten professionell regeln, erfahren Sie hier.

Gefällt Ihnen der Artikel?

Jetzt teilen:

Mehr Infos

Wie Sie Ihre Erbangelegenheiten professionell regeln, erfahren Sie hier.

Das könnte Sie auch interessieren

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2023/09/programmkino.jpg
mein LebenLieblingsorte
Einzigartige Programmkinos in Köln und Bonn
September 2023 • 9 min

Fernab der Hollywood-Blockbuster erstreckt sich eine Filmwelt, die weit über das hinausgeht, was in den großen Multiplex-Kinoketten angeboten wird. Ein…

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2023/09/bundeskunsthalle.jpg
mein LebenLieblingsorte
Besondere Museen in Köln und Bonn
September 2023 • 27 min

Was haben Parfum, Senf, Oldtimer und Kunst gemeinsam? Ganz einfach: Sie alle sind Teil von besonderen Museen in Köln und…

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2021/10/privatkredite.png
mein GeldFinanzieren
Privatkredite: Besondere Wünsche erfüllen
August 2023 • 6 min

Demnächst endlich den Traum vom eigenen Wohnmobil in die Tat umsetzen oder die alte Einbauküche nach langer Zeit durch eine…

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2023/08/fussballkneipen.jpg
mein LebenLieblingsorte
14 bekannte Fußballkneipen in Köln und Bonn
August 2023 • 10 min

Endlich wieder Fußball. Zusammen mitfiebern, Haare raufen, jubeln und Freudentränen vergießen. Wir stellen die besten Fußballkneipen in Köln und Bonn…

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2022/06/AdobeStock_361497200.jpeg
mein GeldAnlegen
Ratensparen: Mit kleinen Beträgen in eine finanziell sorgenfreie Zukunft
August 2023 • 8 min

Um ökonomisch unabhängig zu sein, muss man nicht wohlhabend geboren werden. Ratensparen ist eine gute Möglichkeit für alle, um mit…

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2023/08/eisdielen-in-koeln.jpg
mein Leben
Eisdielen in Köln
August 2023 • 10 min

Eine Abkühlung gefällig? Wir haben uns durch die Eisdielen in Köln probiert und unsere Favoriten gefunden.

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2023/08/welche-versicherungen.png
mein Geld
Welche Versicherungen brauche ich?
August 2023 • 7 min

Versicherungen gibt es viele. Doch welche sollte man haben? Welche sind unverzichtbar? Und welche sind verzichtbar, aber nützlich? Ein kleiner…

https://meinkoelnbonn.de/app/uploads/2023/08/fit_for_invest.jpg
mein UnternehmenStart-up
„Fit for Invest“ – Interview mit Rainer Virnich, Vorstand Sparkasse KölnBonn
August 2023 • 9 min

In dem Format „Auf ein Kränzchen – 11 Fragen 11 Antworten“ tauschen sich Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative „Fit for…

Sparkasse KölnBonn

  • Impressum & Kontakt
  • Datenschutz
  • Cookies