Wohnen
Licht und Heizung per Handy steuern – Smarthome
„Smarthome“ ist in aller Munde. Wer zum Beispiel Licht, Heizung, Rollläden oder anderes per Computer oder Smartphone steuern möchte, kann dazu einen Modernisierungskredit der Sparkasse in Anspruch nehmen – oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf günstige KfW-Fördermittel zugreifen.

Da ist dieses Video auf YouTube: „Dem Smarthaus auf den Zahn gefühlt“. Untertitel: „Tücken der Technik“. Es zeigt einen Mann, der wie selbstverständlich durch kurze Sprachbefehle alle wichtigen Funktionen seines Hauses steuert – von „Spiele Jazz!“ über „Mache Smoothie!“ und „Kalender?“ bis „Tür öffnen!“ Später allerdings, als er vom Zahnarzt zurückkehrt und wegen des Eingriffs nur undeutlich sprechen kann, wird aus dem Traum ein Alptraum. „Fehler Sprachsteuerung“ ist die einzige Antwort, die er vom System erhält; die Haustür bleibt zunächst verschlossen, stattdessen geht im Haus die Musik an, die Smoothie-Maschine lässt sich nicht stoppen usw.
So weit muss es natürlich nicht kommen. Die Anwender von Smarthome-Lösungen versprechen durch die intelligente Vernetzung und Steuerung der Haustechnik mittels Internet und Computer, Tablet oder Smartphone mehr Wohn- und Lebensqualität in Wohnräumen und Häusern, aber auch mehr Sicherheit und eine effizientere Energienutzung.
Auch bei der KfW ist man überzeugt: „Ein smartes Zuhause bietet Ihnen in vielerlei Hinsicht Vorteile: Sie können Energie sparen, Ihre Immobilie vor Einbruch schützen und den Wohnkomfort erhöhen“, heißt es auf der Homepage der Förderbank.
Die KfW Bankengruppe hat im staatlichen Auftrag zahlreiche Förderprogramme aufgelegt – und unterstützt auch Vorhaben, bei denen die nachträgliche Ausrüstung des Eigenheims mit Smarthome-Systemen im Mittelpunkt steht.
Was wird gefördert?
Dabei gilt allerdings eine wichtige Bedingung: Die Modernisierung muss entweder dazu dienen, die Immobilie altersgerecht umzubauen, also Barrieren abzubauen, den Wohnkomfort zu erhöhen oder den Einbruchschutz zu verbessern. Oder aber Smarthome-Lösungen sind im Rahmen einer Energieeffizienz-Sanierung vorgesehen.
Mit anderen Worten: Smarthome an sich wird nicht gefördert. Wohl aber Smarthome-Lösungen im Rahmen einer dieser beiden Modernisierungsschwerpunkte.
Beispiele für Fördermaßnahmen:
- Fenster- und Türsensoren
- Lichtsteuerung
- smarte Heizung
- Ladestation für Elektrofahrzeuge
- intelligente Rollladensteuerung
- Türkommunikationssystem
- Wassermelder
- Überwachungskameras
- Notruf- und Unterstützungssysteme
Wie wird gefördert?
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Mit ihrem Kreditprogramm 159 fördert die Kfw
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“
- das Umwidmen von Nichtwohnflächen in Wohnflächen sowie das Erweitern und Teilen von Wohnflächen
- den Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
- Maßnahmen zum Einbruchschutz
und in diesem Zusammenhang auch Smarthome-Lösungen. Das Programm kommt nicht in Frage für Ferienhäuser und -wohnungen sowie gewerblich genutzte Flächen und Gebäude. Möglich ist ein Kredit bis zu 50.000 Euro.
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Für dieses Programm sind die Fördermittel erschöpft, aktuell stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E)
Die KfW vergibt auch Investitionszuschüsse zum Einbruchschutz. Die Nachfrage ist hier sehr hoch; die Mittel, heißt es auf der Website der Bank, werden voraussichtlich im Laufe des Monats Juni 2022 ausgeschöpft sein.
Wer Smarthome-Systeme im Rahmen einer energetischen Sanierung gleich mit einbauen lässt, kann die Förderprodukte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW beantragen.
Varianten
Wichtig: Wer Smarthome-Maßnahmen plant, die nicht in das KfW-Förderschema passen, also nicht in Zusammenhang mit mehr Energieeffizienz oder Barrierereduzierung stehen, ist in Finanzierungsfragen dennoch bei der Sparkasse KölnBonn richtig aufgehoben. Die entscheidenden Stichworte lauten: Modernisierungskredit und Bausparen!
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