Transparenz nach innen und außen wird bei der Bürgerstiftung großgeschrieben. Alle Stifterinnen und Stifter sind Mitglieder der Stifterversammlung. Sie können sich ausführlich über alle laufenden Aktivitäten informieren und gemeinsam die Grundzüge der Förderpolitik diskutieren. Stifterin oder Stifter wird man bereits mit einem einmaligen Betrag von mindestens 500 Euro, der in den Kapitalstock fließt und damit die Ertragskraft stärkt. Wer mehr investieren möchte, für den kommt vielleicht sogar eine eigene kleine Stiftung oder ein Stiftungsfonds in Frage, die die Bürgerstiftung im Namen der stiftenden Person unter ihrem Dach führt. So kann man den eigenen finanziellen Beitrag einem ganz bestimmten gemeinnützigen Zweck zuordnen. Oder man kann Zeit einbringen und sich so persönlich engagieren.