Vorsorgen
Rentenlücke berechnen: Damit die Rente reicht
Der Renteneintritt scheint vielen noch weit weg zu sein. So weit, dass sie sich gar nicht mit diesem trockenen Thema beschäftigen wollen. Dabei ist das unerlässlich, wenn man später seinen Lebensstandard beibehalten möchte.

Nur 47,5 Prozent des heutigen Einkommens beträgt derzeit die Rente. Wohlgemerkt: „Wenn Sie 45 Jahre lang Beitragszahlungen auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens geleistet haben“, sagt Jasmin Sobczak aus dem Referat Presse und Information der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. 47,5 Prozent also weniger als die Hälfte von dem, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern heute zur Verfügung steht. Natürlich fallen später auch Ausgaben weg: So braucht man in späteren Jahren beispielsweise keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr, vielleicht geht man seltener aus und wer ein abbezahltes Eigenheim besitzt, muss keine Miete mehr einkalkulieren.
Früh prüfen, ob die Rente ausreichen wird
Trotzdem können 47,5 Prozent gesetzliche Rente wenig sein. „Insbesondere, weil viele vergessen, dass die Rente versteuert werden muss und sie auch als Rentnerin oder Renter unter anderem Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen“, sagt Patrick Schiffer, Vorsorgeexperte bei der Sparkasse KölnBonn. „Darum sollten alle so früh wie möglich prüfen, ob die gesetzliche Rente später ausreichen wird“, so Schiffer. Denn während sich viele Ältere noch darauf verlassen können, eine ausreichend hohe Rente zu bekommen, gilt das für die jüngeren Generationen nicht mehr. „Sie müssen sich definitiv kümmern“, sagt Schiffer. „Je früher man anfängt, desto eher kann man auch mit kleineren Beträgen ein ausreichend hohes Vermögen zurücklegen“.
Tipp: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat einen Online-Rechner ins Netz gebracht, mit dem sich sich feststellen lässt, ob man im Alter eher nochmal die Welt erobern oder sich zurückziehen wird.
Um festzustellen, ob die künftige Rente ausreichen wird, schaut man dann im ersten Schritt seine jährliche Renteninformation genau an. Wenn die zu erwartende Summe sehr niedrig ist, gibt es Handlungsbedarf.
Scheint sie hoch, sollte man bedenken, dass …
- sie eine Prognose ist und man davon ausgeht, dass der oder die Rentenversicherte so weiter verdienen wird wie bisher.
- jeder und jede davon noch einen Teil für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Steuern abzweigen muss.
- selbst bei einer niedrigen Inflation das angesparte Geld in Zukunft weniger wert ist.
Eine erste Einschätzung bekommen Sie auch, wenn Sie einige wenige Daten in den Rentenlücken-Rechner der Sparkasse KölnBonn eingeben: Familienstand, Zahl der Kinder, Geburtsjahr, Berufsgruppe und Bruttojahreseinkommen – schon bekommen Sie eine erste Information zu Ihrer künftigen Rente beziehungsweise der Rentenlücke.
Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem monatlichen Nettoeinkommen bevor man in Rente geht und der künftigen Rentenzahlung. Oder anders ausgedrückt: „Zwischen dem, was man künftig haben will, und dem, was man hat“, erklärt Patrick Schiffer. Wenn Sie also ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro haben und die monatliche Nettorente nach allen Abzügen bei 1.000 Euro liegen wird, haben Sie eine Rentenlücke von 500 Euro. Sie lässt sich stopfen, indem Sie beispielsweise privat vorsorgen.
Der Rentenlücken-Rechner berücksichtigt allerdings bereits zurückgelegtes Vermögen in Form einer Immobilie, einer Versicherung oder eines Wertpapierdepots nicht. Auch bei manchen Berufsgruppen, die beispielsweise in Versorgungswerke einzahlen, gibt es Abweichungen. „Unser Ziel war es, den Rentenlücken-Rechner so einfach wie möglich zu gestalten“, sagt Patrick Schiffer. „Denn so lässt sich schnell erkennen, ob es einen Handlungsbedarf gibt.“
Nägel mit Köpfen machen: Zunächst das Rentenkonto prüfen lassen
Nächster Schritt: Einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung ausmachen oder das kostenlose Servicetelefon unter 0800 10004800 anrufen, um das Rentenkonto zu klären. Das klingt bürokratisch, ist aber wichtig: „Wir prüfen dabei gemeinsam, ob alle Beschäftigungszeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, von Schule und Studium nach dem 17. Lebensjahr, Kindererziehungs- und Pflegezeiten und noch einiges mehr erfasst sind“, erklärt Sobczak. Denn das alles hat später Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Je früher man sein Rentenkonto klärt, desto besser: Denn je länger die entsprechenden Zeiten zurückliegen, umso schwieriger ist es, dafür noch Nachweise zu beschaffen. Das macht dann die Anrechnung problematisch.
Wer bekommt überhaupt Rente?
Wer Rente beziehen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen:
- Wartezeit: Damit Sie überhaupt einen Anspruch auf eine Rentenzahlung haben, müssen Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Zeit nennt man Wartezeit. „Es zählen aber nicht nur die Monate, in denen man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Auch Zeiten, in denen beispielsweise Arbeitslosen-, Übergangs- oder Krankengeld bezogen wurden, spielen dabei einer Rolle. Oder die Zeiten, in denen man Kinder erzogen oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat“, verdeutlicht Jasmin Sobczak.
- Rentenart: Ist der grundsätzliche Anspruch auf eine Rente geklärt, spielt eine Rolle, welche Rentenart Sie beantragen möchten: Regelaltersrente? Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit oder für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit? Oder geht es um eine Altersrente wegen Schwerbehinderung? Hier beträgt die Wartezeit 35 Jahre bei einer Schwerbehinderung von 50 Prozent zum Zeitpunkt des Rentenbeginns.
- Rentenalter: „Alle Altersrenten sind an ein bestimmtes Rentenalter gebunden“, erklärt Sobczak weiter. Bei der Regelaltersrente steigt die Altersgrenze seit 2012 stufenweise auf 67 Jahre an. „Aktuell liegt sie für den Geburtsjahrgang 1956 bei 65 Jahren plus zehn Monaten“.
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Wer sicher ist, dass die Informationen im Rentenkonto stimmen, und wer seine Rentenlücke kennt, der sollte sich mit einer Expertin oder einem Experten unterhalten: Die Altersvorsorgeberatung der Deutschen Rentenversicherung oder die Vorsorgeberaterinnen und -berater der Sparkasse KölnBonn helfen dabei, den perfekten Mix für die Altersvorsorge zu erstellen. Das kann beispielsweise eine Kombination aus einer Immobilie, konservativen Anlageformen und Wertpapieren sein, sowie die passende Versicherung, die dafür sorgt, dass man bis zum Lebensende Beiträge ausgeschüttet bekommt. Auch eine betriebliche Altersversorgung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber spielt dabei zunehmend eine Rolle. Lesen Sie dazu mehr im Beitrag ‚Drei Wege zum finanziell sorglosen Ruhestand‚.
Früher in Rente gehen
Wer nicht warten möchte, bis er das Rentenalter erreicht hat, sollte auf jeden Fall den Rat von Expertinnen und Experten einholen. Denn wer in Rente gehen möchte, bevor er die Regelaltersgrenze (siehe Kasten) erreicht hat, muss die Zeit zwischen seinem individuell gewählten Renteneintritt und dem Beginn der staatlichen Zahlungen überbrücken. Das kann beispielsweise mit Hilfe des Arbeitgebers gelingen, indem man Zeitguthaben anspart, in Altersteilzeit geht oder eine Vorruhestandsregelung trifft. Wer früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden will, muss finanziell vorgesorgt haben – und sollte beachten, dass man in diesem Fall vermutlich keine weiteren Rentenansprüche erwirbt. Die künftige Rente wird also vermutlich geringer ausfallen als erwartet.
Einfacher ist der vorgezogene Rentenbeginn, wenn man die jeweilige Wartezeit von 35 oder 45 Jahren und das entsprechende Mindestrentenalter erreicht hat oder eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent hat. Wer weniger als 45 Jahre eingezahlt hat, muss allerdings mit einem Abschlag auf die Rentenzahlungen rechnen. „Der Abschlag beträgt pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme 0,3 Prozent beziehungsweise pro Jahr 3,6 Prozent“, so Jasmin Sobczak. Zwar darf man bei der vorgezogenen Altersrente 6.300 Euro pro Kalenderjahr dazuverdienen, in diesem Jahr coronabedingt sogar 46.060 Euro. „Aber Achtung! Wer mehr verdient, bekommt weniger oder sogar gar keine Rente mehr, da der Dazuverdienst auf die Rente angerechnet wird “, sagt Sobzcak. Arbeitnehmende, die sich für die so genannte Flexirente entscheiden, sollten sich auf jeden Fall im Vorfeld mit den Expertinnen und Experten beraten.
Übrigens soll künftig eine digitale Rentenübersicht verfügbar sein. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Dort sollen die Rentenansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge für alle verständlich aufgelistet sein. Der Regelbetrieb der neuen Plattform ist ab Herbst 2023 vorgesehen, die erste Betriebsphase mit freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen ist ab Herbst 2022 vorgesehen. Schon jetzt bekommen Sie eine detaillierte Altersvorsorgeanalyse bei Ihrer Sparkasse KölnBonn. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.