LIEBLINGSORTE
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“
Der Satz, der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes steht, ist einer Frau zu verdanken, die fast ihr ganzes Leben für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern kämpfte. Um die Erinnerung an sie aufrechtzuerhalten, wurde 2021 in der Bonner Altstadt ein Platz nach ihr benannt.

Der Satz, der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes steht, ist einer Frau zu verdanken, die fast ihr ganzes Leben für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern kämpfte. Um die Erinnerung an sie aufrechtzuerhalten, wurde 2021 in der Bonner Altstadt ein Platz nach ihr benannt.
Ihr Name ist Elisabeth Selbert, geboren am 22. September 1896 als Martha Elisabeth Rohde. Gestorben ist sie kurz vor ihrem 90. Geburtstag am 9. Juni 1986.
Erste Jahre
Elisabeth Rohde wuchs in Kassel in einer kleinbürgerlichen Familie und streng protestantisch auf. Dort gab es für sie nur wenige Berührungspunkte mit der Politik. In ihrer Heimat besuchte sie erst die Volksschule, wechselte dann auf die Realschule, wo sie durch so gute Leistungen glänzte, dass ihr das Schulgeld erlassen wurde.
Die Realschule schloss Elisabeth Rohde mit der Mittleren Reife ab, jedoch leider ohne Zeugnis. So erging es zu dieser Zeit allen Mädchen. Später soll sie diesen Usus als „ein bitteres Unrecht“ bemängeln. Sie wäre danach gerne auf das Mädchengymnasium gegangen, dieses konnte sich die Familie jedoch nicht leisten.
Ist Ihnen auch schon einmal ein Straßenname in der Region begegnet, den Sie nicht zuordnen konnten? Dann senden Sie uns eine E-Mail an meinkoelnbonn@sparkasse-koelnbonn.de
Der Wunsch nach Bildung
Es folgte ein Jahr auf der Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins. Ihr Wunsch war es, Lehrerin zu werden. Dieser Traum scheiterte jedoch ebenso an den nicht verfügbaren finanziellen Mitteln. So kam es, dass die junge Frau zunächst 1913 einen Job als Auslandskorrespondentin einer Import-Export-Firma antrat.
Da durch den Krieg ein Mangel an Arbeitskräften herrschte, war es auch Frauen möglich, in vormals von Männern dominierten Berufen arbeiten zu können. Nachdem sie 1914 ihre Stelle verloren hatte, bekam sie daher eine Anstellung als Postbeamtenanwärterin im Telegrafendienst der Reichspost.
Erste Berührung mit der Politik
1918 lernte sie während der Novemberrevolution Adam Selbert kennen. Dieser war zu der Zeit Vorsitzender des Arbeiter- und Soldatenrates und politisch engagiert. Elisabeth ging mit ihm zu politischen Veranstaltungen, er förderte ihr aufkeimendes Interesse für die Politik und ermutigte sie, selbst in die Politik einzusteigen. So wurde sie Ende 1918 Mitglied der SPD.
Kampf für die Gleichberechtigung
Mit der Novemberrevolution und der Gründung der Weimarer Republik bekamen Frauen das aktive und passive Wahlrecht und konnten für das Parlament kandidieren, dieser erste Schritt weiter in Richtung Gleichberechtigung veranlasste Elisabeth Rohde dazu, sich noch mehr zu engagieren. Denn auch wenn Männer und Frauen laut der Weimarer Verfassung die gleichen staatsbürgerlichen Rechte hatten, sah die Realität für die meisten Frauen nach wie vor anders aus. So setzte sich Elisabeth Rohde in der Kommunalpolitik für die Mobilisierung der Frauen ein. Die Intention ihrer Artikel und Reden war es, die Frauen zu ermutigen und zu stärken, um die neugewonnenen Freiheiten zu nutzen, dass es sogar ihre Pflicht sei, sich politisch zu informieren und einzusetzen.
Die Gleichberechtigung wurde das Thema, welches ihr Zeit ihres politischen und beruflichen Wirkens am meisten am Herzen lag.
Als im Oktober 1920 die erste Reichsfrauenkonferenz in Kassel stattfand, ging auch Elisabeth Rohde als Delegierte hin. Dort kritisierte sie, dass die Gleichberechtigung nur auf dem Papier stattfände.
1896:
Geburt in Kassel
1918:
Eintritt in die SPD
1920:
Hochzeit mit Adam Selbert
1930:
Promotion über „Die Zerrüttung als Ehescheidungsgrund“ – 47 Jahre bevor die sozialliberale Koalition das „Schuldprinzip“ abschaffte.
1934:
Selbert legt ihr Zweites juristisches Staatsexamen in Berlin ab. Sie wird als Anwältin zugelassen und eröffnet in Kassel eine eigene Kanzlei mit dem Schwerpunkt Familienrecht.
1948 – 1949:
Als Mitglied des Parlamentarischen Rates ist Elisabeth Selbert an der Ausarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Ihrem Einsatz ist die Aufnahme der Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3 Abs. 2) zu verdanken.
1986:
Elisabeth Selbert stirbt am 9. Juni. Sie hat ein Ehrengrab auf dem Friedhof in Kassel-Niederzwehren.
Kindererziehung, Arbeit und Politik bestimmen das Leben
1920 heiratete sie Adam Selbert. Kurz darauf kam 1921 Sohn Gerhart zu Welt und ein Jahr später folgte der zweite Sohn, Herbert. Statt sich nur in die klassische Rolle der Hausfrau und Mutter zu begeben, arbeitete sie weiter im Telegrafenamt und übte nebenher ihre politische Tätigkeit aus. 1925 holte sie ihr Abitur nach, da sie hoffte, durch eine juristische Ausbildung besser in der Politik agieren und größeren Einfluss nehmen zu können. Danach studierte sie zunächst an der Universität Marburg als einzige Frau Rechts- und Staatswissenschaften in Marburg und Göttingen und promovierte 1930 im Familienrecht. Sie setzte sich insbesondere dagegen ein, die Schuld des Scheiterns einer Ehe nur einem Partner zuzuschreiben. Stattdessen propagierte sie das Zerrüttungsprinzip, wonach eine Ehe – unabhängig vom konkreten Grund – dann geschieden werden darf, wenn sie als gescheitert gilt. Dieses wurde erst in den 1970er-Jahren in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt. Somit war Elisabeth Selbert damit ihrer Zeit weit voraus.
Ausarbeitung des Grundgesetzes
1934 erlangte sie das zweite Staatsexamen und konnte trotz Machtergreifung der Nationalsozialisten und deren Bestreben, Frauen vollständig aus allen juristischen Berufen zu drängen, durch viele Kontakte noch eine Zulassung als Anwältin erreichen. Sie übernahm die Kassler Kanzlei zweier jüdischer Anwälte. Dies ermöglichte ihr die Versorgung ihrer Familie, denn ihr Mann Albert verlor seine Arbeit und wurde in „Schutzhaft“ genommen. Er blieb bis 1945 erwerbslos.
Zudem versuchte sie mit einer Gruppe von Anwälten zusammen, die Möglichkeiten des Justizsystems dahingehend zu nutzen, Menschen vor Verfolgung, Zwangsarbeit, Dienstverpflichtung und Konzentrationslager zu schützen.
Nach dem Krieg blieb sie Anwältin und nahm ihre politischen Tätigkeiten wieder auf. Als Mitglied der Landesversammlung von Groß-Hessen kümmerte sie sich ab 1946 mit um den Auf- und Ausbau demokratischer Strukturen, Hauptaufgabe der Versammlung war es, einen Verfassungsvorschlag des Landes Groß-Hessen auszuarbeiten. Dieser Entwurf sollte zuerst von der amerikanischen Militärregierung genehmigt werden und dann in einer Volksabstimmung in Kraft treten.
1948 wurde sie als Vertreterin Niedersachsens in den Parlamentarischen Rat gewählt, der die Aufgabe hatte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Hier trieb die Kasslerin die Vorlage voran, für die sie später bekannt wurde: Sie forderte die uneingeschränkte Gleichstellung von Mann und Frau. Die damals gültige Formulierung entstammte noch der Weimarer Verfassung und lautete: „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Ihr war es wichtig, diesen Satz umzuwandeln in: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Hiermit stieß sie auf großen Widerstand im Rat und die Vorlage scheiterte trotz ihres Engagements in den ersten Anläufen. Aber davon ließ sich die ehrgeizige Frau nicht entmutigen. Sie startete eine PR-Reise durch Westdeutschland und sicherte sich außerdem die Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen und anderen Abgeordneten, sodass die Vorlage 18. Januar 1949 einstimmig in den Grundgesetzentwurf als Artikel 3 Absatz 2 GG aufgenommen wurde.
Weitere Änderungen des Familienrechts nötig
Sie wollte die Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz. Viele familienrechtliche Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch mussten überarbeitet werden, da sie der Gleichberechtigung widersprachen. Vier Jahre waren angesetzt, um das Bürgerliche Gesetzbuch entsprechend anzupassen. Bis zum letztendlichen Durchbruch dauerte es allerdings wesentlich länger. Die Adenauer-Regierung ließ den gesetzten Termin „31. März 1953“ verstreichen. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, 1977 folgte die Reform des Ehe-und Familienrechts und 1980 das Gesetz zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Sie selbst war an diesem Prozess nicht mehr beteiligt. Als einzige der vier „Mütter des Grundgesetzes“ – hierzu gehörten noch Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel – zog sie nicht in den Bundestag ein. Dennoch war es ihr Verdienst und ist es ihr zu verdanken, die nicht aufgegeben hat, für ein gleichberechtigtes Verhältnis von Männern und Frauen zu kämpfen.
Preis für Chancengleichheit
Da die Politikerin 1949 bei den Wahlen zum Ersten Deutschen Bundestag knapp gescheitert war, widmete sie sich von da an dem Hessischen Landtag und setzte sich für die Humanisierung des Strafvollzugs und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein.
1958 zog sich Elisabeth Selbert aus der Politik zurück und nahm ihre Arbeit als Rechtsanwältin wieder auf. Ihre auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei in Kassel betrieb sie bis zu ihrem 85. Lebensjahr. Sowohl in der Hauptstadt Berlin, wo beispielsweise das Bürogebäude des Bundestages nach ihr benannt wurde, als auch in der alten Hauptstadt Bonn, wo neben einer Gesamtschule nun auch ein Platz ihren Namen trägt, wird die Erinnerung an sie wachgehalten. Zudem vergibt die hessische Landesregierung seit 1983 alle zwei Jahre den Elisabeth-Selbert-Preis „in Anerkennung hervorragender Leistungen für die Verankerung und Weiterentwicklung von Chancengleichheit von Frauen und Männern“.