Wohnen
Wohnen mit Weitblick: Wie altersgerechtes Umbauen gefördert wird
Natürlich kann man sein Haus oder die Wohnung altersgerecht umbauen lassen, wenn man alt ist. Oder wenn man selbst oder eine andere Person im Haushalt akut auf Barrierefreiheit angewiesen ist. Man kann aber auch, lange bevor Barrierefreiheit zwingend erforderlich wird, darüber nachdenken. Nämlich bei einer ohnehin anstehenden Sanierung des selbst genutzten Wohneigentums.

Wer das Bad erneuern lässt, könnte sich etwa gleich für eine bodengleiche Dusche und ein Waschbecken mit genügend Beinfreiheit entscheiden. Wer Veränderungen an Balkon oder Loggia plant, könnte einen rutschhemmenden Belag vorsehen und dass sie schwellenlos zu erreichen sind. Auch wer den Weg zum Haus oder den Kfz-Stellplatz erneuert, kann bei dieser Gelegenheit eine barrierearme Variante ins Auge fassen.
Modernisierungsmaßnahmen, die Barrieren reduzieren oder den Einbruchschutz erhöhen, werden staatlich gefördert. Die KfW-Bankengruppe bietet dazu das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen” an. Unabhängig vom Alter des Eigentümers oder der Eigentümerin kann über die Hausbank ein Förderkredit von bis zu 50.000 Euro je Wohnung beantragt werden, der Zinssatz für die ersten zehn Jahre liegt derzeit bei lediglich 0,78 Prozent.
Anders als beim Förderprogramm für energetisches Sanieren muss man in diesem Fall keinen Sachverständigen hinzuziehen. Es genügt, dass der durchführende Handwerksbetrieb bestätigt, dass die vereinbarten Maßnahmen den KfW-Voraussetzungen genügen.
Riester-Förderung und Bausparen
Alternativ kann man für Maßnahmen zur Barrierereduzierung, die nicht unmittelbar anstehen, auch einen Bausparvertrag abschließen und Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Wer vier Prozent seines rentensozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens des Vorjahres innerhalb des laufenden Kalenderjahres auf ein Wohn-Riester-Bausparkonto einzahlt, erhält eine persönliche Zulage von 175 Euro jährlich. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, weitere jährliche Zulagen für kindergeldberechtigte Kinder in Höhe von 185 Euro bzw. 300 Euro zu beantragen. Maximal können inklusive Zulagen 2.100 Euro pro Jahr förderfähig angespart werden. Der eigene Sparbeitrag ergibt sich somit aus dem förderfähigen Jahresbetrag abzüglich der jährlichen Zulage.
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Zu dieser enormen Ersparnis kommt ein weiterer vergünstigender Faktor hinzu: Diese maximal 2.100 Euro pro Jahr können als zusätzliche Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden, weil Wohneigentum generell als Altersvorsorge anerkannt wird.
Die Sparkasse KölnBonn informiert über alle Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten rund um altersgerechtes Sanieren.