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Wohnen

Zuschuss fürs Wohneigentum: Baukindergeld

Wer Wohneigentum erwerben möchte und Kinder hat, kann viel Geld sparen: Vom Staat gibt’s einen kräftigen Zuschuss – das Baukindergeld. Doch Achtung: Die Kaufvertrag oder Baugenehmigung müssen spätestens am 31. März 2021 unterschrieben worden sein!

Dezember 2020 •2 Min. Lesezeitmein Geld, WohnenBaukindergeld, Immobilienkauf, Wohneigentum, Zuschuss
Stocksy/Angela Waye

Der Traum von der eigenen Immobilie lässt sich ein bisschen leichter träumen, wenn man weiß, wie viel Haus man sich leisten kann. Seit 2018 unterstützt der Staat Familien und Alleinerziehende dabei, sich diesen Traum zu verwirklichen. Konkret gibt es für jedes Kind unter 18 Jahren 12.000 Euro Zuschuss. Damit kommt manche Familie der Verwirklichung ihres Wohntraums näher. Die Details:

Was?

  • Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende. Er muss nicht zurückgezahlt werden!
  • Grundvoraussetzung: Kauf oder Bau von Wohneigentum.
  • Weitere Bedingung: Das Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind nicht überschreiten – plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wie viel?

  • Jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind unter 18 Jahren für die Dauer von zehn Jahren.
  • Wer zum Beispiel drei Kinder hat, erhält also innerhalb von zehn Jahren 36.000 Euro Zuschuss zu einem Bau- oder Kaufvorhaben!

Wofür?

  • Die Art und Größe der Immobilie spielt bei der Vergabe des Zuschusses keine Rolle.
  • Egal ist auch, ob es sich um ein Neubauprojekt oder den Kauf einer Bestandsimmobilie handelt.
  • Wichtig: Der Haushalt, der den Antrag stellt, muss die ins Auge gefasste Immobilie über den gesamten Förderzeitraum, also mindestens zehn Jahre, selbst bewohnen und nutzen; sie darf nicht verkauft oder vermietet werden.
  • Außerdem wichtig: Die Immobilie muss aktuell die einzige sein, die der Antrag stellende Haushalt besitzt.

Tipp: Verwenden Sie den Zuschuss zur schnelleren und sicheren Entschuldung.
Die Vorteile: Kostenersparnis, kein Zinsänderungsrisiko, Planbarkeit und Flexibilität.

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Wofür nicht?

  • Ferienhäuser, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen
  • Übertragung von Wohneigentum – etwa als Schenkung
  • Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher Eigentum eines Haushaltsmitglieds war

Bis wann?

  • Bestandsimmobilie: Der Kaufvertrag muss zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021* unterschrieben worden sein.
  • Neubau: Die Baugenehmigung muss zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021* erteilt worden sein.
  • Ein Antrag auf Förderung ist dann noch bis Ende 2023 möglich

Wichtig: Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug eingereicht werden!

Wie?

  • Anträge sind ausschließlich online möglich, und zwar über das Zuschussportal der Förderbank KfW

Erforderlich: Nachweis über Kauf oder Bau des Eigenheims; Meldebescheinigung; Grundbuchauszug; Einkommensteuernachweise für die Jahre 2017 und 2018, wenn der Antrag 2020 gestellt wird, bzw. 2018 und 2019, wenn der Antrag 2021 gestellt wird; Kindergeldbescheide.

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