Barrierefreiheit

Willkommen bei meinKölnBonn, dem Online-Magazin der Sparkasse KölnBonn.
Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen von meinKölnBonn und der Sparkasse gut nutzen können.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Barrierefreiheit auf meinKölnBonn. Informationen zur Barrierefreiheit der Sparkasse KölnBonn finden Sie unter https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/barrierefreiheit/barrierefreiheit.html.

Wie die Sparkasse Barrierefreiheit sicherstellt

Ihre Sparkasse gestaltet ihre Angebote so, dass alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgt sie den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbar

Ihre Sparkasse gestaltet ihre Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativ­texten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.

Dekorative Bilder

Dekorative Bilder, die keinen Beitrag zum Verständnis des Inhalts leisten, erhalten einen leeren Alternativtext. Emotionen oder Handlungen in Bildern werden nur beschrieben, wenn sie für das Textverständnis relevant sind. So wird sichergestellt, dass Screenreader-Nutzende nicht durch unnötige Informationen abgelenkt werden.

Bedienbar

Die Webseiten und Apps Ihrer Sparkasse sind so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden können, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.

Verständlich

Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.

Robust

Ihre Sparkasse achtet darauf, dass die digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfs­technologien einwand­frei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sparkasse KölnBonn ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 / Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://meinkoelnbonn.de/ in der aktuellen Version.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://meinkoelnbonn.de/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2” bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Internetseite meinKölnBonn

Aufgrund der Überprüfung ist die Sparkasse KölnBonn mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar.

SVG-Bilder und Grafiken ohne Alternativtexte
Einige SVG-Grafiken verfügen nicht über einen Alternativtext. Dadurch sind die dargestellten Inhalte für Screenreader-Nutzer:innen nicht zugänglich. Verstoß gegen WCAG 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ (Level A).

Schaltflächen ohne lesbaren oder aussagekräftigen Text
Mehrere Schaltflächen enthalten keinen sichtbaren oder eindeutig verständlichen Text. Dadurch ist ihre Funktion für assistive Technologien nicht hinreichend erschließbar. Verstoß gegen WCAG 4.1.2 „Name, Role, Value“ (Level A).

Links ohne lesbaren oder eindeutigen Linktext
Einige Links besitzen keinen klaren, wahrnehmbaren Linktext. Dies erschwert die Orientierung und Nutzung für Menschen, die Screenreader verwenden. Verstoß gegen WCAG 4.1.2 „Name, Role, Value“ (Level A).

Unzureichender Farbkontrast bei Texten
Bestimmte Texte weisen einen zu niedrigen Kontrast zum Hintergrund auf, wodurch sie für Nutzer:innen mit Sehbeeinträchtigungen schwerer lesbar sind. Verstoß gegen WCAG 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“ (Level AA).

Listenobjekte außerhalb korrekter Listenelemente
Inhalte, die visuell als Liste dargestellt werden, sind teilweise nicht korrekt mit <ul>/<ol> und <li> ausgezeichnet. Dadurch werden Struktur und Beziehungen nicht korrekt vermittelt. Verstoß gegen WCAG 1.3.1 „Information und Beziehungen“ (Level A).

Touch-Ziele zu klein oder zu nah beieinander
Einige interaktive Elemente bieten nicht ausreichend große Touch-Flächen oder zu geringe Abstände. Dies erschwert die Bedienbarkeit auf Touch-Geräten. Verstoß gegen WCAG 2.5.6 „Zielgröße“ (Level AA).

Select-Element ohne zugänglichen Namen
Mindestens ein Auswahlfeld (<select>) besitzt keinen programmatisch ermittelbaren, zugänglichen Namen. Dadurch wird es von Screenreadern nicht korrekt benannt. Verstoß gegen WCAG 4.1.2 „Name, Role, Value“ (Level A).

Rahmen ohne Titelattribute
Einige eingebettete Inhalte (z. B. Iframes) enthalten kein beschreibendes title-Attribut. Dadurch können Nutzer:innen von Hilfstechnologien den jeweiligen Zweck oder Inhalt nicht erkennen. Verstoß gegen WCAG 2.4.1 „Bypass-Blöcke / Sprungnavigation“ (Level A).

Bilder ohne Alternativtexte
Mehrere Bilder werden ohne passenden Alternativtext eingebunden, sodass deren Inhalt von Screenreader-Nutzer:innen nicht wahrgenommen werden kann. Verstoß gegen WCAG 1.1.1 „Nicht-Text-Inhalt“ (Level A).

Rahmen mit nicht eindeutigen Titelattributen
Bei manchen Iframes sind die vergebenen Titel nicht eindeutig oder mehrfach vorhanden, wodurch eine klare Zuordnung erschwert wird. Verstoß gegen WCAG 2.4.1 „Bypass-Blöcke / Sprungnavigation“ (Level A).

Unkorrekte Listenstruktur
In einigen Fällen enthalten Listen Elemente, die nicht in <li> eingebettet sind. Dadurch geht die semantische Struktur verloren und wird von assistiven Technologien falsch interpretiert. Verstoß gegen WCAG 1.3.1 „Information und Beziehungen“ (Level A).

PDF-Dokumente

PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.

Archivierte Inhalte

Gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 5 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes betrachten wir alle Inhalte, die vor dem Stichtag 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, als archivierte Inhalte. Diese unterliegen nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit, solange sie nach diesem Datum nicht aktualisiert oder überarbeitet werden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite oder mobile Anwendung der Sparkasse KölnBonn nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behinderten­gleichstellungs­gesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite oder mobilen Anwendung zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Internetseite Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Beschwerde bei der Markt­überwachungs­behörde gemäß dem Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Anlegerin prüft online den Aktienkurs

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen.

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