Wie können Unternehmen sich ganzheitlich schützen?
Die meisten deutschen Unternehmen verfügen über einen soliden Grundschutz, investieren aber noch zu selten in umfassende Sicherheitsmaßnahmen. Das Problem dabei: Schadprogramme werden immer komplexer und schwerer zu entdecken. Klassische Antivirenprogramme können zwar bekannte Bedrohungsmuster erkennen, neuartige Techniken, die noch nicht in Virenlisten erfasst sind, bleiben jedoch unentdeckt.
Für einen ausreichenden Schutz benötigen Unternehmen ein zweischichtiges Sicherheitskonzept, das technische Schutzmaßnahmen und Schulungen für die gesamte Belegschaft verbindet.
Schicht 1: Technische Schutzmaßnahmen
Dazu gehören:
- Endpoint-Schutz und Firewalls: Neben klassischer Antivirensoftware sind moderne Endpoint-Detection-and-Response-Lösungen (EDR) notwendig. Sie erkennen nicht nur bekannte Schadsoftware, sondern auch verdächtiges Verhalten.
- Regelmäßige Updates und Patch-Management: Grundvoraussetzung sind eine aktuelle Virenschutzsoftware, neue Browserversionen, regelmäßige Sicherheitsupdates von installierten Programmen sowie eine Personal-Firewall. Denn die häufigsten Einfallstore sind Programme, bei denen bekannte Sicherheitslücken nicht durch Updates geschlossen wurden (sogenannte ungepatchte Systeme).
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Für alle sensiblen Zugänge – E-Mail, Online-Banking, Unternehmensanwendungen – sollte eine Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet sein. Selbst wenn ein Passwort gestohlen wird, ist der Zugang dann noch geschützt.
- Backup-Strategie nach dem 3-2-1-Prinzip: Regelmäßige Backups sind die wichtigste Absicherung gegen Ransomware. Denn wenn Sie Ihre Daten wiederherstellen können, sind Sie nicht erpressbar. 3-2-1-Prinzip bedeutet: drei Kopien der Daten, auf zwei verschiedenen Medien, davon eine außerhalb des Unternehmens.
- Netzwerksegmentierung: Wenn das Unternehmensnetzwerk in separate Bereiche aufgeteilt ist, kann verhindert werden, dass sich Schadsoftware ungehindert ausbreitet.
- Mobile Device Management (MDM): Für alle dienstlich genutzten mobilen Geräte sollte ein MDM-System eingesetzt werden, das Geräte bei Verlust sperren, Daten fernlöschen und Sicherheitsrichtlinien durchsetzen kann.
- Zero-Trust-Architektur: Das Prinzip „Vertraue niemandem, überprüfe alles” ersetzt das veraltete Modell, das internen Netzwerkverkehr als vertrauenswürdig einstuft. Eine solche Zero-Trust-Architektur ist besonders relevant für Unternehmen mit vielen Remote-Arbeitsplätzen.
Sichern Sie Ihr Banking und Ihren Zahlungsverkehr ab
Denn der Zahlungsverkehr ist eines der häufigsten Ziele von Cyberkriminellen. Sicheres Firmenbanking besteht dabei nicht nur aus einer guten App. Wichtig ist das Zusammenspiel aus Technik, klaren Freigaberegeln und geschulten Mitarbeitenden. Idealerweise gibt es eine klare Trennung zwischen dem Erstellen, Prüfen und Freigeben von Zahlungen mit:
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Schützen Sie den Zugang zum Online-Banking durch zwei unabhängige Faktoren (z. B. Passwort plus Smartphone, Chipkarte oder Hardware-Token). Das BSI empfiehlt, die Zwei-Faktor-Authentifizierung niemals zu deaktivieren. Bei der Freigabe sollten außerdem immer der Betrag und der Empfänger sichtbar sein und kryptografisch zur konkreten Transaktion gehören. Eine allgemeine Login-Bestätigung reicht nicht aus.
- Vier-Augen-Prinzip: Eine Person erstellt die Zahlung, eine andere kontrolliert und autorisiert sie. Dieses Prinzip sollte technisch erzwungen – nicht nur intern vereinbart – werden. Empfehlenswert sind zwei Freigaben ab einer definierten Betragsgrenze, strengere Regeln für neue oder geänderte Empfänger sowie zusätzliche Freigaben für Auslands- und Echtzeit-Überweisungen.
- Differenzierte Rechtevergabe: Vergeben Sie nur die Rechte, die die jeweilige Person auch tatsächlich benötigt. Rechte sollten immer personenbezogen, zeitlich begrenzt und regelmäßig überprüfbar sein. Schließen Sie Sammelkonten und gemeinsam verwendete Zugänge aus.
- Manipulationssichere Protokollierung: Etablieren Sie ein System, das nachvollziehbar dokumentiert, wer eine Zahlung angelegt, geändert und freigegeben hat – inklusive Zeitstempel, genutztes Gerät und etwaige Warnhinweise. Die Protokolle sollten von „normalen” Nutzenden nicht veränderbar und für Prüfungen exportierbar sein.
- Betrugs- und Anomalieerkennung: Setzen Sie auf ein modernes System, das ungewöhnlich hohe Beträge, neue Empfänger, abweichende Länder oder Währungen sowie ungewöhnliche Zugriffszeiten erkennt und in Echtzeit Alarm schlägt.
- Verification of Payee: Seit Oktober 2025 wird bei SEPA-Überweisungen im Euroraum grundsätzlich geprüft, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Das schützt vor Tippfehlern und manipulierten Rechnungsdaten, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die Zahlungsaufforderung selbst echt ist. Sorgen Sie dafür, dass jede Zahlungsaufforderung vor der Zahlung verifiziert wird.
- Vorsicht bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie dringende Überweisungsanfragen immer über einen zweiten, unabhängigen Kanal. Ein Anruf beim vermeintlichen Absender genügt beispielsweise oft, um CEO-Fraud zu entlarven. Per E-Mail mitgeteilte Änderungen von Lieferanten-IBANs sollten zudem niemals einfach so übernommen werden.
- Limit-Einstellungen: Legen Sie Tageslimits für Überweisungen vom Geschäftskonto fest und lassen Sie sich bei ungewöhnlichen Transaktionen benachrichtigen.
Setzen Sie auf eine sichere Banking-Lösung
Die Sparkasse KölnBonn bietet Ihnen drei sichere Banking-Lösungen mit unterschiedlichen Sicherheits- und Funktionsstandards je nach Unternehmensgröße und Anforderungen: