Scribble mit Geldmünzen

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Sie möchten einen Kredit aufnehmen und fragen sich, was es mit dem Sollzins und dem effektiven Jahreszins auf sich hat? Wir zeigen Ihnen, wie sich die beiden Zinsarten unterscheiden und welcher Zinssatz für Sie relevant ist.

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Vater schiebt Kinder im Spiel in Umzugskarton vor sich her.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinsen sind grundsätzlich die Kosten für geliehenes Kapital.

  • Der Sollzins gibt nur die Verzinsung des geliehenen Betrags an. Er kann fest oder variabel sein.

  • Der effektive Jahreszins stellt alle gesetzlich relevanten Kosten eines Kredits dar, einschließlich Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen. Nicht enthalten sind hingegen freiwillige Zusatzleistungen oder individuelle Nebenkosten wie Notar- und Gutachterkosten.

  • Möchten Sie Kreditangebote miteinander vergleichen, sollten Sie den effektiven Jahreszins heranziehen. Laufzeit, Zinsbindungsdauer, Tilgungsmodalitäten sowie etwaige Sondertilgungsrechte sollten dafür am besten gleich sein.

  • Auch wenn der effektive Jahreszins wesentliche Kosten berücksichtigt, ist es sinnvoll, die Gesamtkosten (einschließlich aller freiwilligen Leistungen) noch einmal individuell zu prüfen.

Was sind Zinsen? Und warum fallen sie an?

Zinsen fallen an, sobald Sie sich Geld von einer Bank, Sparkasse oder einem anderen Kreditgeber leihen. Sie können monatlich oder jährlich gezahlt werden und beziehen sich immer auf den geliehenen Betrag. Denn mit den Zinsen zahlen Sie einfach gesagt einen Ausgleich dafür, dass der Kreditgeber Ihnen eine bestimmte Geldsumme leiht. Es sind also sozusagen die Kosten für die Nutzung von geliehenem Kapital.

Dass Zinsen erhoben werden, hat verschiedene Gründe. Grundsätzlich dienen Zinsen als:

  • Kompensation für die entgangene Kapitalnutzung: Der Kreditgeber hätte das verliehene Kapital auch alternativ anlegen und investieren können. Durch die Kreditvergabe verzichtet er aber auf diese Möglichkeit. Die Zinsen sollen das kompensieren.
  • Ausgleich für das Ausfallrisiko: Jeder Kredit birgt das Risiko, dass die Schuldnerin oder der Schuldner die Rückzahlung nicht leisten kann. Die Zinsen dienen deshalb auch als Absicherung.
  • Refinanzierungskosten des Kreditgebers: Finanzinstitute refinanzieren sich selbst über Einlagen, Kapitalmärkte oder andere Kredite. Die von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern gezahlten Zinsen decken unter anderem diese Kosten.
  • Inflationsausgleich: Geld kann im Zeitverlauf an Kaufkraft verlieren. Zinsen berücksichtigen diesen Wertverlust und sichern die reale Werterhaltung des geliehenen Kapitals.

Nehmen Sie einen Kredit auf, bilden die Zinsen also einen zentralen Bestandteil der gesamten Kreditkosten. Sie erfassen allerdings nicht sämtliche Kosten der Finanzierung. Daneben fallen zum Beispiel Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Kosten für optionale Zusatzleistungen an – und auch diese können die tatsächlichen Finanzierungskosten erhöhen.

Was ist der Sollzins?

Der Sollzins, auch Nominalzins oder Nettodarlehenszins genannt, ist der Zinssatz, der ausschließlich auf den geliehenen Kreditbetrag angewendet wird. Er erfasst also nur die Verzinsung des Darlehens, ohne zusätzliche Gebühren oder weitere Kostenbestandteile, und ist damit der Grundzins auf den geliehenen Kreditbetrag.

Grundsätzlich kann der Sollzins fest vereinbart werden (Sollzinsbindung) oder variabel sein. Ein fester Sollzins ist bei Immobilienkrediten üblich, weil er mehr Planungssicherheit bietet. Ein variabler Sollzins passt sich an die Marktzinsen an. Das ist vorteilhaft bei Zinssenkungen, aber nachteilig, wenn die Zinsen steigen.

Wesentliche Merkmale des Sollzinses auf einen Blick

  • Bildet die Grundlage für die Zinsberechnung eines Kredits
  • Zeigt die Grundkosten eines Kredits
  • Bietet kein vollständiges Bild über die tatsächlichen Kreditkosten
  • Wird in Prozent pro Jahr (p. a.) angegeben
  • Kann fest vereinbart oder variabel sein

Gewusst: Obwohl bei einer konstanten Tilgung der Sollzins für den Kreditbetrag im jeweiligen Kreditvertrag festgelegt wird, ändern sich die tatsächlich anfallenden Zinsen im Zeitverlauf, sobald Sie den Kredit zurückzahlen. Denn mit jeder Tilgung verringert sich die sogenannte Restschuld (also das, was noch übrig ist) – und auf diese Restschuld werden die Zinsen berechnet. Das bedeutet auch: Je schneller Sie den Kredit zurückzahlen, desto geringer sind die insgesamt zu zahlenden Zinsen. Dieser Effekt tritt allerdings nur ein, wenn Sie den Kredit in Raten zurückzahlen. Bei einer einmaligen Rückzahlung am Laufzeitende bleiben die Sollzinsen konstant.

Ein Beispiel zur Entwicklung des Sollzinses während der Kreditlaufzeit

Angenommen, Sie nehmen einen Kredit über 5.000 Euro mit einem Sollzins von fünf Prozent pro Jahr auf und zahlen den Kredit in fünf gleichen Jahresraten mit je 1.000 Euro zurück:

Restschuld zu JahresbeginnSollzins (5 %)RückzahlungRestschuld am Jahresende

5.000 €

250 €

1.000 €

4.000 €

4.000 €

200 €

1.000 €

3.000 €

3.000 €

150 €

1.000 €

2.000 €

2.000 €

100 €

1.000 €

1.000 €

1.000 €

50 €

1.000 €

0 €

Insgesamt fallen auf den geliehenen Betrag 750 Euro Zinsen an, da sich die Restschuld mit jeder Rate reduziert und damit auch die Zinslast sinkt. Würden Sie den Kredit hingegen am Laufzeitende zurückzahlen, würden insgesamt 1.250 Euro Zinsen anfallen (5 Prozent Sollzins x 5.000 Euro x 5 = 1.250 Euro).

Was ist der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins, auch Effektivzins genannt, ist ein gesetzlich definierter Zinssatz, der die tatsächlichen Kosten eines Kredits für ein Jahr gesehen abbildet. Im Unterschied zum Sollzins berücksichtigt dieser Zins nämlich auch alle wesentlichen Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Kredit anfallen und gesetzlich einbezogen werden müssen. Dazu gehören:

  • Sollzins: Grundzins auf den geliehenen Kapitalbetrag
  • Bearbeitungsgebühren: Einmalige oder laufende Gebühren, die vom Kreditinstitut erhoben werden
  • Vermittlungskosten: Kosten für externe Finanzdienstleister, sofern sie verpflichtend im Kreditvertrag enthalten sind (z. B. Provisionen an Kreditvermittler)
  • Bereitstellungszinsen: Zinsen auf nicht sofort abgerufene Kreditsummen, z. B. bei Bau- oder Immobilienfinanzierungen
  • Kontoführungsgebühren: Kosten für ein spezielles Kreditkonto, wenn es verpflichtend geführt wird
  • Einmalige Vertrags- oder Abschlussgebühren: Gebühren, die bei einem Vertragsabschluss verpflichtend anfallen
  • Bonitätsabhängige Gebühren: Kosten für Risikoprüfungen oder Verwaltung, die gesetzlich relevant sind und vom Kreditgeber erhoben werden
  • Kosten für die Immobilienbewertung: Nur relevant bei Bau- oder Immobilienfinanzierungen, sofern gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben.

Mit dem effektiven Jahreszins können Sie Kreditangebote objektiv miteinander vergleichen – unabhängig von der Höhe des Sollzinses sowie der Art der Nebenkosten. Wichtig ist dabei, dass Sie nur Angebote mit einer gleichen Zinsbindungsdauer vergleichen. Damit ist der Zeitraum gemeint, in dem der Zinssatz des Kredits festgeschrieben ist, also gleichbleibt – auch wenn die Marktzinsen steigen oder fallen.

Was der effektive Jahreszins nicht abdeckt

Obwohl der effektive Jahreszins die wesentlichen Kreditkosten berücksichtigt, gibt es bestimmte Ausgaben, die er in der Regel nicht abbildet. Denn nur wenn die Kosten gesetzlich vorgeschrieben und im Kreditvertrag festgehalten sind, werden sie im effektiven Jahreszins berücksichtigt. Alles, was nicht zwingend zur Kreditaufnahme gehört, ist daher in der Regel nicht enthalten. Dazu gehören:

  • Optionale Versicherungen: Alle Zusatzversicherungen, die nicht verpflichtend sind, zum Beispiel Kontoversicherungen gegen Datenmissbrauch
  • Freiwillige Produkte oder Dienstleistungen: Kontopakete, Serviceleistungen oder Schutzpakete, zum Beispiel ein Premium-Konto für den Kredit
  • Sondertilgungsgebühren: Falls die Bank oder Sparkasse Extrakosten für Sondertilgungen erhebt, obwohl diese nicht gesetzlich einbezogen werden.
  • Individuelle Nebenkosten bei Immobilienkrediten: zum Beispiel Schätzgebühren, Notar- oder Gutachterkosten.

Der effektive Jahreszins bietet Ihnen also vor allem einen guten Überblick über die gesetzlich relevanten Kreditkosten. Um die tatsächliche finanzielle Belastung einzuschätzen, sollten Sie die Kosten allerdings auch immer individuell prüfen – und so auch die nicht enthaltenen Ausgaben berücksichtigen.

Der effektive Jahreszins variiert je nach Kreditart

Auch wenn der effektive Jahreszins gesetzlich definiert ist, variiert die Höhe je nach Kreditart oder besser gesagt, je nachdem, welche Kosten enthalten sind. Häufig – aber nicht immer – gilt: Je komplexer die Finanzierung und länger die Laufzeit, desto mehr zusätzliche Kosten fließen ein. Dadurch kann sich auch der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins vergrößern. In manchen Fällen kann sich eine lange Kreditlaufzeit aber auch positiv auf die Gebühren auswirken – wenn zum Beispiel keine Bereitstellungszinsen anfallen.

  • Bei Privat- und Ratenkrediten sind die Kosten mit dem Sollzins, einer Bearbeitungsgebühr, Kontoführungsgebühren und möglicherweise anfallenden Vermittlungskosten meist überschaubar.
  • Bei Autokrediten oder Fahrzeugfinanzierungen sind die Kosten ähnlich wie bei Ratenkrediten überschaubar. Daneben können Zusatzleistungen (z. B. Fahrzeugschutzpakete) enthalten sein. 
  • Bei Immobilien- und Baufinanzierungen kommen weitere Komponenten hinzu, zum Beispiel Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Darlehensanteile, Sondertilgungsoptionen oder Verwaltungs- und Vertragsgebühren. Der effektive Jahreszins kann dementsprechend höher ausfallen. 
  • Bei Kreditkarten- oder Dispositionskrediten entstehen meist zusätzliche Kosten durch Überziehungszinsen sowie jährliche Kontoführungsgebühren, sofern diese verpflichtend sind.

Auf einen Blick: Sollzins vs. effektiver Jahreszins – das sind die Unterschiede

MerkmalSollzinsEffektiver Jahreszins

Definition

Gibt an, wie hoch die Verzinsung des geliehenen Kapitals pro Jahr ausfällt (= Grundkosten des Kredits)

Gibt die gesamten gesetzlich definierten Kreditkosten pro Jahr an (= Gesamtkosten des Kredits)

Nebenkosten

Nicht berücksichtigt

Berücksichtigt, sofern gesetzlich vorgeschrieben

Transparenz

Macht einen Teil der Kosten sichtbar

Bietet eine umfassende Kostenübersicht

Vergleichsmöglichkeit für Kreditangebote

Bedingt geeignet

Optimal

Beispielrechnung bei einem Ratenkredit (kurzfristige Finanzierung)

Angenommen, Sie nehmen einen Ratenkredit mit folgenden Konditionen auf:

Darlehenssumme

10.000 €

Sollzins

8 % p. a.

Bearbeitungsgebühr

100 €

Laufzeit

1 Jahr

Netto-Auszahlung (Darlehenssumme – Bearbeitungsgebühr)

9.900 €

Ihre Kosten lägen dann bei:

Zinsen auf den Darlehensbetrag

800 €

Rückzahlung am Jahresende (Darlehenssumme + Zinsen)

10.800 €

Effektiver Jahreszins

ca. 9,09 % p. a. (10.800 € / 9.900 € – 1)

Aus dem Sollzins allein wären die erhöhten Kreditkosten nicht sichtbar. Erst durch die Berechnung des effektiven Jahreszinses zeigt sich, dass sich die anfallende Bearbeitungsgebühr auf die Höhe der Gesamtkosten auswirkt.

Beispielrechnung bei einem Immobilienkredit (langfristige Finanzierung)

Angenommen, Sie nehmen eine langfristige Finanzierung, zum Beispiel einen Immobilienkredit mit folgenden Konditionen auf:

Darlehenssumme

200.000 €

Sollzins

3,5 % p. a.

Abschlussgebühr

1.500 € einmalig

Bereitstellungszinsen

0,25 % p. a. auf 50.000 €

Kontoführungsgebühren

10 € pro Monat

Über einen Zeitraum von zehn Jahren entstehen folgende Kosten:

Zinszahlungen (auf sinkende Restschuld)

ca. 40.580 €

Bereitstellungszinsen

1.250 €

Kontoführungsgebühren

1.200 €

Abschlussgebühr (einmalig)

1.500 €

Nebenkosten gesamt

3.950 €

Gesamtkosten (Nebenkosten + Zinszahlungen)

ca. 44.530 €

Effektiver Jahreszins

ca. 3,9 % p. a.

Durch die zusätzlichen Nebenkosten erhöht sich der effektive Jahreszins auf circa 3,9 Prozent pro Jahr. Auch wenn der Sollzins mit 3,5 Prozent allein zunächst niedrig erscheint, steigen die Kosten durch die zusätzlichen Gebühren.

Transparente Finanzierungsmöglichkeiten der Sparkasse KölnBonn

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Fazit: Kredite mit dem effektiven Jahreszins vergleichen, Kosten individuell prüfen

Während der Sollzins nur den Grundzins, also die Verzinsung der Darlehenssumme angibt, zeigt der effektive Jahreszins, was die Finanzierung tatsächlich kostet. Möchten Sie also verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen, ist der effektive Jahreszins die relevante Kennzahl.

Doch auch wenn der effektive Jahreszins alle wesentlichen (gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich verpflichtenden) Nebenkosten berücksichtigt, ersetzt er keine individuelle Prüfung der Gesamtkosten. Denn zusätzliche Kosten (z. B. für Versicherungen), die nicht gesetzlich festgelegt sind, können die Finanzierungskosten erhöhen. Es lohnt sich daher, die Kosten auch noch einmal individuell zu berechnen. Falls Sie sich dabei unsicher sind, lassen Sie sich am besten beraten.

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