Gescribbelte Rakete mit Mond und Sternen

Sorgenfrei gründen: Die passende Förderung für Ihre Unternehmensgründung

Gründen heißt vor allem: loslegen. Damit der Start nicht an den Finanzen scheitert, gibt es in Deutschland und Nordrhein-Westfalen eine dichte Förderlandschaft für Gründerinnen, die gerade erst starten und Gründer, die wachsen wollen. Wir geben einen Überblick – und zeigen, wie aus einer Idee echtes Business wird.

Gescribbelte Rakete mit Mond und Sternen
Zwei Geschäftsfrauen in einem modernen Büro sichten ein Dokument und eine von ihnen macht sich am Tisch Notizen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sowohl in der Vorgründungs- als auch Gründungs- und Wachstumsphase gibt es verschiedene Förderprogramme, die den Start erleichtern.

  • Gründerinnen und Gründer in NRW haben die Wahl aus bundesweiten Programmen wie EXIST, ERP-Gründerkredit StartGeld und ZIM sowie landesspezifischen Programmen wie das Gründungsstipendium.NRW, NRW.Mikrodarlehen und NRW.SeedCon.

  • Die Anträge müssen in der Regel vor Projekt- oder Investitionsbeginn gestellt werden. Wer also zu früh startet, verliert möglicherweise den Förderanspruch.

  • Das GründerCenter der Sparkasse KölnBonn begleitet junge Unternehmen von Anfang an und berät auch zu möglichen Förderprogrammen.

Welche Förderung passt zu meiner Gründungsphase?

Das kommt auf die Phase an, in der Sie sich gerade befinden:

  • In der Vorgründungsphase: Sie haben eine Idee, aber noch kein Unternehmen. In dieser Phase sind Stipendien und Beratungsförderungen genau das Richtige: Sie finanzieren Zeit und Expertise, erwarten aber noch keinen Umsatz.
  • In der Gründungsphase: Ihr Unternehmen nimmt Form an. In dieser Phase brauchen Sie Kapital für die Ausstattung, erste Mitarbeitende und finanzielle Unterstützung für den Markteintritt. Kredite mit staatlicher Rückendeckung wie der ERP-Gründerkredit sind genau jetzt hilfreich.
  • In der Wachstumsphase: Das Produkt existiert, die ersten Umsätze laufen ein. In dieser Phase sind Innovationsförderungen, Beteiligungsfinanzierungen und Wachstumskredite geeignete Instrumente.
PhaseGeeignete InstrumenteTypische Programme

Vorgründung

Stipendium, Beratungsförderung

EXIST, Gründungsstipendium.NRW, BPW

Gründung

Kredit, Mikrodarlehen, Zuschuss

ERP-StartGeld, NRW.Mikrodarlehen

Wachstum

Beteiligung, Innovationsförderung

ZIM, INVEST, NRW.SeedCon

In der Vorgründungsphase

Beratung und Vorbereitung finanzieren

Aus einer guten Idee ein tragfähiges Unternehmen zu machen, erfordert Zeit, Wissen und oft externe Expertise. Das Gute: Es gibt verschiedene Programme, die eine professionelle Beratung in dieser Phase unterstützen.

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das BPW fördert eine professionelle Unternehmensberatung für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen in NRW. Voraussetzung dafür ist, dass die Beratung durch eine anerkannte Beraterin oder einen Berater durchgeführt wird.
Gefördert werden bis zu 15 Beratungstage mit einem Tagessatz von maximal 800 Euro. Die Förderquote beträgt 50 Prozent. Der Antrag kann bei der NRW.BANK gestellt werden. Wichtig dabei: Der Antrag muss noch vor dem Start der Beratung bewilligt werden.

Das Förderprogramm auf einen Blick:

  • Geeignet für: Unternehmen bis 3 Jahre nach Gründung mit Sitz in NRW
  • Förderumfang: bis zu 50 % der Beratungskosten, maximal 800 € Tagessatz; maximal 6.000 € Zuschuss
  • Mögliche Stolperfalle: Die Beratung darf nicht vor der Bewilligung beginnen.

BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt Gründerinnen und Gründer in den ersten zwei Jahren mit einem Zuschuss zur Beratung. Die Förderquote liegt bei 50 Prozent, in bestimmten Regionen auch bei 80 Prozent, wobei der Tagessatz der Beraterin beziehungsweise des Beraters bei maximal 1.500 Euro liegen darf.
Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, muss vor der Beratung ein kostenloses Informationsgespräch mit einer regionalen Leitstelle geführt werden. In NRW übernimmt das die NRW.BANK.

Das Förderprogramm auf einen Blick:

  • Geeignet für: Gründerinnen und Gründer in den ersten zwei Jahren sowie Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Förderumfang: bis zu 50 % der Beratungskosten; maximal 1.500 € Tagessatz
  • Mögliche Stolperfalle: Verpflichtendes Informationsgespräch vor Beauftragung der Beratung

STARTERCENTER NRW

Die STARTERCENTER NRW sind eine kostenlose Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer in NRW: Sie beraten zu Gründungsformalitäten, helfen bei der Auswahl passender Förderprogramme und vermitteln an spezialisierte Stellen.
In der Region KölnBonn ist das STARTCENTER bei der Handwerkskammer zu Köln und der IHK Köln angesiedelt.

GründerCenter der Sparkasse KölnBonn

Das GründerCenter der Sparkasse KölnBonn ist eine gute Anlaufstelle speziell für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen in der Region. Die Beraterinnen und Berater kennen die regionalen Fördermöglichkeiten, begleiten bei der Auswahl und Antragstellung von Förderprogrammen und entwickeln gemeinsam mit dem Gründungsteam eine passende Finanzierungsstruktur – von der ersten Idee bis zur Wachstumsphase.

Den Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer sichern

In vielen Fällen ist nicht das fehlende Startkapital ein Hindernis in der Vorgründungsphase, sondern die fehlende Zeit. Denn wer am Anfang noch Vollzeit arbeitet, hat oft wenig Kapazität für die eigentliche Unternehmensgründung. Genau deshalb gibt es Programme, die in dieser Phase den Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern sichern und ihnen so Freiraum verschaffen.

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss richtet sich an Arbeitssuchende, die sich selbstständig machen möchten. Voraussetzung sind ein überzeugender Businessplan und ein positives Gutachten einer fachkundigen Stelle.
Der Zuschuss setzt sich aus zwei Phasen zusammen: In den ersten sechs Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer den Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. In einer optionalen zweiten Phase von bis zu neun Monaten werden 300 Euro monatlich ausgezahlt.

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit auf einen Blick:

  • Geeignet für: Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und diesen für die Gründung aufgeben
  • Förderumfang: Höhe des ALG I plus 300 € monatlich für 6 Monate; danach optional 300 € für weitere 9 Monate
  • Mögliche Stolperfalle: Kein Rechtsanspruch; die Bewilligung liegt im Ermessen Agentur für Arbeit

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums richtet sich an Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es finanziert bis zu zwölf Monate Lebensunterhalt für bis zu drei Gründerinnen und Gründer und vergibt zusätzlich Stipendien je nach Qualifikation.

Möglich sind:
– 1.000 € für Studierende (mindestens zur Hälfte absolviertes Studium)
– 2.000 € für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung
– 2.500 € für Hochschulabsolventinnen und -absolventen
– 3.000 € für promovierte Gründerinnen und Gründer
– zusätzlich 150 € monatlich pro Kind

Darüber hinaus werden Sachausgaben von bis zu 10.000 Euro (bei einer Einzelgründung) beziehungsweise 30.000 Euro (bei einer Gründung im Team) sowie Coachingkosten von bis zu 5.000 Euro finanziert.
Die Antragstellung erfolgt über die Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger Jülich. In KölnBonn erhalten Gründerinnen und Gründer auch bei der Wirtschaftsförderung KölnBusiness Unterstützung für die Antragstellung.

Das EXIST-Gründungsstipendium auf einen Blick:

  • Geeignet für: Studierende, Absolventinnen und Wissenschaftler (bis 5 Jahre nach Abschluss) an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Förderumfang: variiert je nach Abschluss
  • Mögliche Stolperfalle: Nicht kombinierbar mit anderen Stipendien oder Beschäftigungsverhältnissen

Gründungsstipendium.NRW

Das Gründungsstipendium.NRW fördert innovative Geschäftsideen mit Wachstums- oder Entwicklungs-Potenzial in NRW. Gefördert werden bis zu drei Personen mit je 1.200 Euro monatlich für bis zu zwölf Monate, ergänzt durch ein Coaching und eine Begleitung durch ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk.
Für die Antragstellung muss ein Ideenpapier beim Gründungsnetzwerk eingereicht und die Idee vor einer Jury gepitcht werden. Der anschließende Antrag wird über das WSP.NRW eingereicht.

Das Gründungsstipendium.NRW auf einen Blick:

  • Geeignet für: Volljährige Einzelgründerinnen und -gründer oder Teams aus maximal drei Personen mit Wohnsitz in NRW; Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein
  • Förderumfang: 200 € pro Person und Monat, max. 43.200 € je Team
  • Mögliche Stolperfalle: Nicht kombinierbar mit dem EXIST-Stipendium oder Gründungszuschuss; Hauptberuflichkeit der Gründung ist Voraussetzung

In der Gründungsphase

Start und laufende Kosten finanzieren

Nach der Gründung benötigen die meisten Unternehmen Kapital für Ausstattung, Warenlager, erste Mitarbeitende und den Markteintritt. In dieser Phase bieten staatliche Kredite finanzielle Unterstützung – auch wenn noch keine umfangreichen Sicherheiten vorhanden sind.

ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067)

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen für Investitionen und Betriebsmittel (Ausstattung, Maschinen, Warenlager, Personal, Marketing). Es unterstützt Unternehmen, deren Gründung höchstens fünf Jahre zurückliegt, mit bis zu 200.000 Euro (davon maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel und die Wiederauffüllung des Warenlagers), bietet eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreie Anlaufjahre.
Den Antrag stellen Unternehmen über ihre Hausbank, also zum Beispiel über die Sparkasse KölnBonn. Die KfW übernimmt dabei 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Kreditzusage in der Regel erleichtert.

Der ERP-Gründerkredit auf einen Blick:

  • Geeignet für: Gründerinnen, Gründer und Unternehmen bis fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit; Haupt- und Nebenerwerbsgründungen; keine Branchenbeschränkung
  • Förderumfang: bis zu 200.000 €; davon bis zu 80.000 € Betriebsmittel; Finanzierung bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs
  • Antragstellung: Über die Hausbank
  • MöglicheStolperfalle: Antrag muss vor der Investition gestellt werden

NRW.Mikrodarlehen

Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an kleine Gründungsvorhaben und Kleinstunternehmen, die keinen Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben, zum Beispiel weil die Kreditsumme zu klein oder die Bonität noch nicht ausreichend ist. Es können bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Für gemeinwohlorientierte Unternehmen sind unter bestimmten Bedingungen auch größere Darlehenssummen möglich.

Das NRW.Mikrodarlehen auf einen Blick:

  • Geeignet für: Kleinstunternehmen, Gründerinnen und Gründer in NRW ohne ausreichende Sicherheiten
  • Förderumfang: bis zu 25.000 € Mikrodarlehen; bei gemeinwohlorientierten Unternehmen besondere Konditionen möglich
  • Antragstellung: Über akkreditierte Mikrofinanzinstitute in NRW
  • Mögliche Stolperfalle: Kombination mit anderen öffentlichen Finanzierungen ist begrenzt

Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten

Bürgschaften sind kein eigenständiges Förderprogramm, aber sinnvoll, wenn der Kreditbedarf besonders hoch ist oder Sicherheiten fehlen. In diesem Fall können sogenannte Bürgschaftsbanken unterstützen: Sie übernehmen bis zu 80 Prozent des Kreditausfallrisikos gegenüber der Hausbank und ermöglichen so eine Gründungsfinanzierung, die ohne Bürgschaft nicht zustande käme. In NRW ist das die Bürgschaftsbank NRW.

Innovation und Forschung fördern

Wer ein Tech- oder Wissensunternehmen gründet, kann spezielle Fördermittel nutzen, die das finanzielle Risiko vom Forschungsergebnis bis zum marktreifen Produkt abfedern.

EXIST-Forschungstransfer

Der EXIST-Forschungstransfer ist die zweite und anspruchsvollere Stufe des EXIST-Programms. Er richtet sich an Vorhaben mit hohem Technologierisiko, die deutlich über die klassische Gründung hinausgehen. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In Phase 1 (bis zu 18 Monate) wird die Machbarkeit des Produkts untersucht und die Gründung vorbereitet. In Phase 2 (bis zu 18 weitere Monate) wird das Unternehmen auch nach der Gründung weiter gefördert.
Der Antrag kann nicht direkt von den Gründerinnen und Gründern eingereicht werden, sondern muss über die Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger Jülich gestellt werden.

Der EXIST-Forschungstransfer auf einen Blick:

  • Geeignet für: Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einem Gründungsvorhaben, das auf bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert
  • Förderumfang: Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben in Phase 1; nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro (maximal 75 % der spezifischen Kosten) in Phase 2
  • Antragstellung: Über die Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger Jülich
  • Mögliche Stolperfalle: Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben spezifische Regeln, Fristen und Verordnungen, die eingehalten werden müssen

Forschungszulage

Die Forschungszulage ist kein klassischer Zuschuss, sondern eine Steuergutschrift auf anerkannte Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Sie ist technologieneutral, themenoffen und auch für Unternehmen zugänglich, die noch keine Gewinne erzielen.
KMU und Start-ups können bis zu 25 Prozent der förderfähigen Personalkosten für Forschung und Entwicklung (FuE-Personalkosten) erstattet bekommen. Die Gutschrift ist auf 4,2 Millionen Euro jährlich gedeckelt.
Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und das zuständige Finanzamt.

Die Forschungszulage auf einen Blick:

  • Geeignet für: Alle Unternehmen mit FuE-Tätigkeiten in Deutschland, unabhängig von Branche und Technologie
  • Förderumfang: 25 % der FuE-Personalkosten; maximal 4,2 Mio. €
  • Antragstellung: Zunächst Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, danach Geltendmachung in der Steuererklärung
  • Mögliche Stolperfalle: Nur FuE-Personalkosten und bestimmte Auftragsforschung sind förderfähig, keine allgemeinen Betriebskosten

ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (vorübergehender Anfragestopp)

Das ZIM ist das größte Bundesprogramm für technologische Innovationen. Es finanziert Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen mit Förderquoten zwischen 25 und 55 Prozent – je nach Unternehmensgröße und Kooperationskonstellation. Besonders attraktiv: ZIM fördert auch Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen wie dem Fraunhofer IAIS oder der TH Köln.
Der Antrag erfolgt beim Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK). Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im ZIM allerdings erheblich gestiegen, weshalb seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend keine neuen Anträge oder Projektskizzen für nationale ZIM-Zuschüsse eingereicht werden können. Ab 2027 soll es wieder möglich sein, Anträge zu stellen. Ob die Antragsannahme wieder aufgenommen wird, hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 ab.

Das ZIM auf einen Blick:

  • Geeignet für: KMU bis 500 Mitarbeitende und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz
  • Förderumfang: 000 – 550.000 € je FuE-Projekt; Förderquote 25 – 55 %
  • Antragstellung: Beim Projektträger des BMWK; Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden (aktuell Anfragestopp)
  • Mögliche Stolperfalle: Erhöhter administrativer Aufwand

In Digitalisierung, KI und IT-Sicherheit investieren

Für Gründerinnen und Gründer, die digitale Produkte entwickeln oder ihre betrieblichen Prozesse digitalisieren möchten, gibt es das Mittelstand-Digital-Netzwerk (MID) des Bundes.

MID-Digitalisierung, MID-Digitale Prozesse und MID-Digitale Sicherheit

Das Mittelstand-Digital-Netzwerk bietet drei thematisch abgegrenzte Förderlinien:

  1. MID-Digitalisierung fördert die Einführung digitaler Technologien – von E-Commerce über digitale Kundenprozesse bis zu Plattformlösungen.
  2. MID-Digitale Prozesse unterstützt die Automatisierung und Optimierung interner Abläufe, zum Beispiel durch ERP-Systeme, digitale Buchhaltung oder papierlose Workflows.
  3. MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Es ist besonders relevant für Gründerinnen und Gründer, die mit sensiblen Kundendaten arbeiten oder in regulierten Branchen tätig sind.
    Die Zentren bieten auch kostenlose Erstberatungen und Digitalisierungschecks an. Diese Checks und Beratungen sind ein guter Einstieg vor der eigentlichen Förderbeantragung.

Das MID auf einen Blick:

  • Geeignet für: KMU, Gründerinnen und Gründer mit Sitz in Deutschland; keine Branchenbeschränkung
  • Förderumfang: höchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage; maximal 15.000 €
  • Antragstellung: Über die NRW.BANK

In der Wachstumsphase

Wachstum und private Investitionen ermöglichen

Früher oder später möchten die meisten Unternehmen wachsen und ihr Business skalieren. Und auch dafür gibt es geeignete Programme, die die Finanzierung erleichtern.

NRW.SeedCon

NRW.SeedCon ist ein sogenanntes Wandeldarlehen der NRW.BANK speziell für Start-ups in der frühen Wachstumsphase. Ein solches Darlehen funktioniert im Grunde wie ein Kredit. Der Unterschied: Das Darlehen wird nicht klassisch zurückgezahlt. Stattdessen wird die Darlehenssumme (plus aufgelaufene Zinsen) später in echte Unternehmensanteile umgewandelt

NRW.SeedCon auf einen Blick:

  • Geeignet für: Innovative Start-ups mit Sitz in NRW, bis drei Jahre nach Gründung
  • Förderumfang: bis zu 500.000 € als Wandeldarlehen
  • Antragstellung: über die NRW.BANK; Beratung über das GründerCenter der Sparkasse KölnBonn möglich

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (bis zum 31. Dezember 2026)

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist kein Programm für Gründerinnen und Gründer selbst, sondern für Investierende: Sogenannte Business Angels (private Investorinnen und Investoren) erhalten mit dem Programm 15 Prozent ihrer Investition in ein junges innovatives Unternehmen als steuerfreien Zuschuss zurück. Das sind bis zu 100.000 Euro pro Investorin oder Investor. Zusätzlich gibt es beim späteren Verkauf der Anteile einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns.

Das Programm läuft aktuell noch bis zum 31. Dezember 2026. Anträge für den Erwerbszuschuss müssen bis zu diesem Datum beim BAFA eingereicht sein. Eine Verlängerung ist noch nicht beschlossen. 

Der Zuschuss auf einen Blick:

  • Geeignet für: Junge, innovative Unternehmen bis sieben Jahre nach Gründung, die nach Investorinnen und Investoren suchen
  • Förderumfang: Business Angels erhalten 15 % der Beteiligung zurück; maximale Investitionssumme 200.000 € je Investment, maximal Fördersumme 50.000 € je Einzelinvestment
  • Mögliche Stolperfalle: Das Start-up muss bestimmte Innovationskriterien erfüllen (z. B. Patent oder EXIST-Förderung in den letzten zwei Jahren)

Beratungsstellen und Anlaufstellen in der Region KölnBonn

Wer sich noch unsicher ist oder beraten werden möchte, kann in der Region einfach auf ein dichtes Netz an Anlaufstellen zurückgreifen. Viele davon sind kostenlos:

AnlaufstelleSchwerpunktLink

GründerCenter Sparkasse KölnBonn

Finanzierung, Förderberatung, Begleitung

sparkasse-koelnbonn.de/gruendung

STARTERCENTER NRW Köln (IHK)

Gründungsformalitäten, erste Orientierung

startercenter.nrw

STARTERCENTER NRW Bonn (IHK)

Gründungsformalitäten, erste Orientierung

startercenter.nrw

KölnBusiness

EXIST-Vorbereitung, Förderprogramme, Netzwerk

koeln.business

STARTPLATZ Köln

Community, Accelerator, Coworking

startplatz.de

Digital Hub Bonn

Accelerator, Netzwerk, Pitchvorbereitung

digitalhub.de

NRW.BANK Beratung

Förderkredite, Beteiligungen

nrwbank.de

Bürgschaftsbank NRW

Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten

nrw.ermoeglicher.de

wirtschaft.nrw Gründungsportal

Überblick alle NRW-Programme

wirtschaft.nrw/gruendung

Fazit: Wer früh gefördert wird, gründet entspannter

Die Förderlandschaft für Gründerinnen und Gründer in NRW bietet zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Noch vor der Gründung können Unternehmen auf spezielle Programme zurückgreifen und sich auch während der Gründung finanziell unterstützen lassen.

Am besten ist es, direkt am Anfang nach passenden Programmen Ausschau zu halten. Denn wer spät dran ist, verpasst wertvolle Chancen. Das STARTCENTER, das GründerCenter der Sparkasse KölnBonn sowie spezialisierte Stellen wie KölnBusiness unterstützen bei der Suche nach passenden Förderungen. So wird aus dem Plan schnell ein echtes Unternehmen.

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