In der Gründungsphase
Start und laufende Kosten finanzieren
Nach der Gründung benötigen die meisten Unternehmen Kapital für Ausstattung, Warenlager, erste Mitarbeitende und den Markteintritt. In dieser Phase bieten staatliche Kredite finanzielle Unterstützung – auch wenn noch keine umfangreichen Sicherheiten vorhanden sind.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067)
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen für Investitionen und Betriebsmittel (Ausstattung, Maschinen, Warenlager, Personal, Marketing). Es unterstützt Unternehmen, deren Gründung höchstens fünf Jahre zurückliegt, mit bis zu 200.000 Euro (davon maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel und die Wiederauffüllung des Warenlagers), bietet eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreie Anlaufjahre.
Den Antrag stellen Unternehmen über ihre Hausbank, also zum Beispiel über die Sparkasse KölnBonn. Die KfW übernimmt dabei 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Kreditzusage in der Regel erleichtert.
Der ERP-Gründerkredit auf einen Blick:
- Geeignet für: Gründerinnen, Gründer und Unternehmen bis fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit; Haupt- und Nebenerwerbsgründungen; keine Branchenbeschränkung
- Förderumfang: bis zu 200.000 €; davon bis zu 80.000 € Betriebsmittel; Finanzierung bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs
- Antragstellung: Über die Hausbank
- MöglicheStolperfalle: Antrag muss vor der Investition gestellt werden
NRW.Mikrodarlehen
Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an kleine Gründungsvorhaben und Kleinstunternehmen, die keinen Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben, zum Beispiel weil die Kreditsumme zu klein oder die Bonität noch nicht ausreichend ist. Es können bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Für gemeinwohlorientierte Unternehmen sind unter bestimmten Bedingungen auch größere Darlehenssummen möglich.
Das NRW.Mikrodarlehen auf einen Blick:
- Geeignet für: Kleinstunternehmen, Gründerinnen und Gründer in NRW ohne ausreichende Sicherheiten
- Förderumfang: bis zu 25.000 € Mikrodarlehen; bei gemeinwohlorientierten Unternehmen besondere Konditionen möglich
- Antragstellung: Über akkreditierte Mikrofinanzinstitute in NRW
- Mögliche Stolperfalle: Kombination mit anderen öffentlichen Finanzierungen ist begrenzt
Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten
Bürgschaften sind kein eigenständiges Förderprogramm, aber sinnvoll, wenn der Kreditbedarf besonders hoch ist oder Sicherheiten fehlen. In diesem Fall können sogenannte Bürgschaftsbanken unterstützen: Sie übernehmen bis zu 80 Prozent des Kreditausfallrisikos gegenüber der Hausbank und ermöglichen so eine Gründungsfinanzierung, die ohne Bürgschaft nicht zustande käme. In NRW ist das die Bürgschaftsbank NRW.
Innovation und Forschung fördern
Wer ein Tech- oder Wissensunternehmen gründet, kann spezielle Fördermittel nutzen, die das finanzielle Risiko vom Forschungsergebnis bis zum marktreifen Produkt abfedern.
EXIST-Forschungstransfer
Der EXIST-Forschungstransfer ist die zweite und anspruchsvollere Stufe des EXIST-Programms. Er richtet sich an Vorhaben mit hohem Technologierisiko, die deutlich über die klassische Gründung hinausgehen. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In Phase 1 (bis zu 18 Monate) wird die Machbarkeit des Produkts untersucht und die Gründung vorbereitet. In Phase 2 (bis zu 18 weitere Monate) wird das Unternehmen auch nach der Gründung weiter gefördert.
Der Antrag kann nicht direkt von den Gründerinnen und Gründern eingereicht werden, sondern muss über die Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger Jülich gestellt werden.
Der EXIST-Forschungstransfer auf einen Blick:
- Geeignet für: Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einem Gründungsvorhaben, das auf bahnbrechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert
- Förderumfang: Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben in Phase 1; nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro (maximal 75 % der spezifischen Kosten) in Phase 2
- Antragstellung: Über die Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger Jülich
- Mögliche Stolperfalle: Hochschulen und Forschungseinrichtungen haben spezifische Regeln, Fristen und Verordnungen, die eingehalten werden müssen
Forschungszulage
Die Forschungszulage ist kein klassischer Zuschuss, sondern eine Steuergutschrift auf anerkannte Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Sie ist technologieneutral, themenoffen und auch für Unternehmen zugänglich, die noch keine Gewinne erzielen.
KMU und Start-ups können bis zu 25 Prozent der förderfähigen Personalkosten für Forschung und Entwicklung (FuE-Personalkosten) erstattet bekommen. Die Gutschrift ist auf 4,2 Millionen Euro jährlich gedeckelt.
Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und das zuständige Finanzamt.
Die Forschungszulage auf einen Blick:
- Geeignet für: Alle Unternehmen mit FuE-Tätigkeiten in Deutschland, unabhängig von Branche und Technologie
- Förderumfang: 25 % der FuE-Personalkosten; maximal 4,2 Mio. €
- Antragstellung: Zunächst Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, danach Geltendmachung in der Steuererklärung
- Mögliche Stolperfalle: Nur FuE-Personalkosten und bestimmte Auftragsforschung sind förderfähig, keine allgemeinen Betriebskosten
ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (vorübergehender Anfragestopp)
Das ZIM ist das größte Bundesprogramm für technologische Innovationen. Es finanziert Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen mit Förderquoten zwischen 25 und 55 Prozent – je nach Unternehmensgröße und Kooperationskonstellation. Besonders attraktiv: ZIM fördert auch Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen wie dem Fraunhofer IAIS oder der TH Köln.
Der Antrag erfolgt beim Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK). Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im ZIM allerdings erheblich gestiegen, weshalb seit dem 7. Juli 2026 vorübergehend keine neuen Anträge oder Projektskizzen für nationale ZIM-Zuschüsse eingereicht werden können. Ab 2027 soll es wieder möglich sein, Anträge zu stellen. Ob die Antragsannahme wieder aufgenommen wird, hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 ab.
Das ZIM auf einen Blick:
- Geeignet für: KMU bis 500 Mitarbeitende und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz
- Förderumfang: 000 – 550.000 € je FuE-Projekt; Förderquote 25 – 55 %
- Antragstellung: Beim Projektträger des BMWK; Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden (aktuell Anfragestopp)
- Mögliche Stolperfalle: Erhöhter administrativer Aufwand
In Digitalisierung, KI und IT-Sicherheit investieren
Für Gründerinnen und Gründer, die digitale Produkte entwickeln oder ihre betrieblichen Prozesse digitalisieren möchten, gibt es das Mittelstand-Digital-Netzwerk (MID) des Bundes.
MID-Digitalisierung, MID-Digitale Prozesse und MID-Digitale Sicherheit
Das Mittelstand-Digital-Netzwerk bietet drei thematisch abgegrenzte Förderlinien:
- MID-Digitalisierung fördert die Einführung digitaler Technologien – von E-Commerce über digitale Kundenprozesse bis zu Plattformlösungen.
- MID-Digitale Prozesse unterstützt die Automatisierung und Optimierung interner Abläufe, zum Beispiel durch ERP-Systeme, digitale Buchhaltung oder papierlose Workflows.
- MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Es ist besonders relevant für Gründerinnen und Gründer, die mit sensiblen Kundendaten arbeiten oder in regulierten Branchen tätig sind.
Die Zentren bieten auch kostenlose Erstberatungen und Digitalisierungschecks an. Diese Checks und Beratungen sind ein guter Einstieg vor der eigentlichen Förderbeantragung.
Das MID auf einen Blick:
- Geeignet für: KMU, Gründerinnen und Gründer mit Sitz in Deutschland; keine Branchenbeschränkung
- Förderumfang: höchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage; maximal 15.000 €
- Antragstellung: Über die NRW.BANK