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Veranstaltung abgesagt wegen Corona: Wer zahlt den Ausfall?
Konzert, Fußballspiel, Osterurlaub – wegen des Coronavirus wurden Veranstaltungen und Reisen für die nächsten Wochen und Monaten abgesagt oder verschoben. meinKölnBonn.de erklärt, ob Sie Ihr Geld zurückerhalten oder Alternativregelungen akzeptieren müssen.

In den vergangenen Wochen und Tagen gab es immer mehr Einschränkungen des öffentlichen Lebens, um die Verbreitung des Coronavirus zu minimieren. Während viele Arbeitnehmer ins Homeoffice wechseln und Verabredungen mit Freunden durch Videochats oder Telefonate ersetzt werden können, gibt es keine Alternativen zu der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen und Reisen.
Wer nun ein Konzertticket gekauft hat, eine Dauerkarte beim Fußball besitzt oder eine Reise gebucht hat, fragt sich nun, ob und wie er sein Geld zurückbekommt.
Nicht alles muss ausfallen:
Einige Künstler und Veranstalter aus der Region haben beschlossen, ihre Veranstaltungen, Konzerte, Lesungen oder Sportkurse als kostenlosen Livestream anzubieten.
Hier gibt es eine regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung der Angebote für die kommenden Tage zu Hause.
Veranstaltungstickets
Bei Veranstaltungen wie Konzerten, Lesungen oder Theateraufführungen gibt es zwei Möglichkeiten – entweder es gibt eine Absage, oder der Termin wird verschoben. Sagt der Veranstalter den Termin ab, haben Ticketbesitzer einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, da der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Das ist unabhängig davon, ob der Ausfall durch den Veranstalter selbst verschuldet wurde oder – wie im Fall des Coronavirus – nicht. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, kann man sich beispielsweise an die Vorverkaufsstelle wenden, bei der das Ticket erworben wurde. Das kann ein Ticketshop in der Stadt oder auch eine Ticketwebsite sein.
Bietet der Veranstalter einen Ersatztermin für den Event an, ist der Ticketinhaber nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Sollte man am Alternativtermin keine Zeit haben, kann der volle Ticketpreis zurückverlangt werden.
Mehr Informationen zu den Rechten bei der Rückerstattung des Ticketpreises erhält man bei der Verbraucherzentrale.
Dauerkarten
Am 11. März fand mit dem Spiel Borussia Mönchengladbach gegen den 1. FC Köln das erste Geisterspiel, also ein Spiel ohne Publikum, in der Fußball-Bundesliga statt. Inzwischen finden überhaupt keine Fußballspiele mehr statt. Besitzer einer Dauerkarte für Fußball oder auch für andere Sportarten wie Eishockey oder Handball, fragen sich nun, ob sie anteilig Geld für die abgesagten Spiele erhalten. Nach Sicht der Verbraucherzentrale kann ein anteiliger Spielpreis errechnet werden. Das heißt, dass Dauerkarteninhaber den Teil des Preises zurückerhalten, den die ausgefallenen Spiele ausmachen. Dazu sollten sie sich auf den Internetseiten der Vereine informieren. Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereine eine solche Rückerstattung ausschließen, haben Dauerkartenbesitzer einen Anspruch, sagt die Verbraucherzentrale.
Urlaubsreisen
Gerade in den Osterferien stehen für viele Familien Urlaubsreisen an, die jetzt aufgrund der Coronapandemie abgesagt werden müssen. Ob Reisende ihr Geld zurückbekommen, hängt zunächst davon ab, ob es sich um eine Pauschalreise oder um einen individuell gebuchten Urlaub handelt.
Aufgrund der durch das Auswärtige Amt ausgesprochenen weltweiten Reisewarnung können gebuchte Pauschalreisen kostenfrei storniert werden. Entscheidend ist dabei aber auch der Reisezeitpunkt. Eine Reise im April wird kostenlos stornierbar sein. Soll die Reise erst im September stattfinden, ist die kostenlose Stornierung nicht zwangsläufig möglich, denn es ist noch unsicher, ob der „außergewöhnliche Umstand“ dann immer noch herrscht. Pauschalurlauber sollten sich daher mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen.
Bei individuell gebuchten Reisen müssen Reisende an mehreren Stellen prüfen, ob sie das Geld zurückerstattet bekommen. Viele Flugreisen sind bereits annulliert, das bedeutet, dass die Fluggesellschaft die Kosten erstatten muss. Hier müssen sich Fluggäste auch nicht auf einen Gutschein einlassen, denn dieser würde im Falle einer Insolvenz der Fluggesellschaft verfallen. In Deutschland wurden alle Hotels geschlossen. Hier können Reisende das Geld oder einen Gutschein, je nach Vertragslage, erhalten. Im Ausland ist dies abhängig von der Rechtslage im Zielland.
Mehr Informationen zu der Erstattung von Reisekosten gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Bahntickets
Reisende, die bereits ein Bahnticket gekauft haben, erhalten von der Deutschen Bahn die Ticketkosten erstattet, wenn der Anlass der Reise aufgrund des Coronavirus abgesagt wurde. Auch wenn ein gebuchtes Hotel am Zielort geschlossen hat, wie es aktuell der Fall ist, erstattet die Bahn die Kosten.
Für Bahnreisende nach Italien gilt die Kulanzregelung, dass alle Reisenden, die ihre Reise nicht mehr antreten möchten, den Fahrpreis erstattet bekommen.
Die betroffenen Kunden können sich bei ihrer Vorverkaufsstelle oder im Internet bei der Deutschen Bahn informieren und eine Rückerstattung beantragen.