Warum eine Bankvollmacht?
Faktor Zeit
Manchmal geht es schneller, als man denkt. Stellen Sie sich vor: Die Ihnen nahestehende Person erleidet einen Schlaganfall und ist nicht mehr handlungsfähig. Nun sind Sie gefragt und müssen behördliche und finanzielle Dinge regeln. Müssten. Können aber nicht. Weil die Person Sie nicht bevollmächtigt hat. Das Problem: Ohne Vollmacht können Sie zunächst keine Entscheidungen für die erkrankte Person treffen. Weder finanziell noch gesundheitlich. Handlungsfähig wird man erst, wenn man sich an ein Vormundschaftsgericht wendet und Betreuung beantragt. Bis das bewilligt ist, vergehen Wochen, manchmal Monate. Und es kostet Aufwand und Nerven in einer Phase, in der man ohnehin angespannt ist. Schneller geht es, wenn man die Dringlichkeit unterstreicht, dann kann eine „Betreuung unter einstweiliger Anordnung“ genehmigt werden. Auch das nimmt aber Zeit in Anspruch. Zeit, die man vielleicht nicht hat.
Besser vorsorgen
„Wir stellen immer wieder fest, dass Kundinnen und Kunden keine Vorsorge für den Ernstfall getroffen haben“, berichtet Monika Poss, Expertin für Vollmachten bei der Sparkasse KölnBonn. „Wir raten ihnen, sich rechtzeitig mit diesem wichtigen Thema zu befassen, denn der Bedarfsfall kann jederzeit und sehr schnell eintreten.“
Apropos Bedarfsfall: Dabei muss es sich nicht einmal um die „Klassiker“ Alter, plötzliche schwere Krankheit und Tod handeln oder einen schweren Unfall.
Monika Poss berichtet von einer Kundin, die ihren Urlaub im Ausland, in einem Nicht-EU-Staat verbrachte. Dort wollte sie vorrangig mit ihrer Kreditkarte bezahlen. Was sie nicht bedacht hatte: Ihr Limit war bald erreicht. Sie hätte vor Abreise einen gewissen Betrag von ihrem Giro- auf das Kreditkartenkonto überweisen können, um es aufzustocken. Hatte sie aber nicht. „Nun stand sie im Ausland ohne Geld da“, erzählt Poss. Und erklärt: „Hätte nun jemand eine Vollmacht, etwa Kind, Enkel oder Freundin, könnte diese Person sofort handeln und das Limit erhöhen. So aber war sie zunächst aufgeschmissen.“ Zum Glück konnte ihr die Sparkasse KölnBonn am Ende helfen, allerdings musste die Kundin dazu in ihrem Reiseland erst eine ganz bestimmte Bank finden, die sich zur Auszahlung des angewiesenen Geldbetrages bereiterklärte.
Das alles muss nicht sein. Jeder kann eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen, die im Ernstfall nötige Bankgeschäfte für ihn oder sie tätigen darf. Das geht zum Beispiel mit einer sogenannten Verfügungsberechtigung. Allerdings erlaubt diese der berechtigten Person lediglich den Zugriff auf ein konkretes Konto, mehr nicht. Die Sparkasse empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden hingegen eine umfassende Bankvollmacht.