Womit Mieterinnen und Mieter rechnen müssen
Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat das Recht, Sie an der Finanzierung der energetischen Sanierung zu beteiligen. Dazu darf Ihre Miete erhöht werden. Allerdings gilt hier laut BGB § 559 eine Höchstgrenze. Diese liegt bei acht Prozent der Gesamtkosten abzüglich staatlicher Zuschüsse, umgerechnet auf die jährliche Miete. Gleichzeitig darf der Quadratmeterpreis bei der Miete innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro steigen. Ausgenommen von diesen Erhöhungen sind Wohnungen mit bestehender Mietpreisbindung. Diese liegt bei Sozialwohnungen vor, wo nur eine sogenannte Kostenmiete anfällt, die (anteilig) nur die laufenden Grundstücks- und Gebäudekosten abdeckt. In Köln und Bonn deckelt außerdem die Mieterschutzverordnung Erhöhungen von Bestandsmieten: Maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren sind erlaubt – bis zur lokalen Vergleichsmiete.
Was wird gefördert?
Die KfW Bankengruppe hat im staatlichen Auftrag zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Wer eine bestehende Immobilie energieeffizient sanieren möchte, kann dafür Fördermittel beantragen.
Typische Maßnahmen für mehr Energieeffizienz sind:
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer eine umfangreiche Gebäude-Sanierung plant und auf eine KfW-Förderung hofft, muss dabei eine bestimmte Ziel-Effizienz des Gebäudes herstellen. Diese ist im sogenannten Effizienzhaus-Standard der KfW festgelegt. Die Bewertungsstufe berechnet sich aus dem Primärenergiebedarf (gesamter Energiebedarf) sowie dem Transmissionswärmeverlust (Qualität der Wärmedämmung).
Bei Sanierungen wird die energetische Bilanz des sanierten Gebäudes mit den Werten eines effizienten Neubaus verglichen. Um beispielsweise eine BEG-Förderung zu erhalten, muss der Standard zwischen 40 (sehr hoch) und 85 (niedrig) liegen. Für eine Effizienzhaus-Sanierung können Sie KfW-Kredite beantragen. Je nach energetischer Ausgangsbilanz sind Tilgungszuschüsse verschiedener Höhen möglich.
Einzelmaßnahmen
Eine finanzielle Unterstützung von einzelnen energetischen Maßnahmen ist ebenfalls möglich. Diese erhalten Sie im Rahmen der BEG EM Förderung, und zwar als Zuschuss. Förderbar sind vor allem folgende Maßnahmen:
- Wärmedämmung
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Einbau oder Austausch von klimatechnischen Anlagen (Lüftungsanlagen)
- Einbau von “Efficiency Smart Home” Systemen
Energieeffizienter Neubau (“Klimafreundlicher Neubau”)
Auch beim Neubau gilt der KfW-Effizienzhaus-Standard, wenn Sie eine Förderung “Klimafreundlicher Neubau” beantragen möchten. KfW-Kredite mit attraktiven Zinsen (ohne Tilgungszuschüsse) sind ab der Effizienzhaus-Stufe 40 möglich. Es müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Emissionswerte sowie der Art der verbauten Heizung (nur Anlagen mit nicht-fossilen Brennstoffen) eingehalten werden. Wer sogar das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreicht, kann sich zusätzliche Kreditsummen sichern.