Unterschied 2: Transaktionskosten
Bei thesaurierenden Fonds übernimmt der Fonds die Wiederanlage automatisch, meist ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Bei ausschüttenden Fonds können je nach Broker zusätzliche Kosten anfallen, wenn Sie die erhaltenen Ausschüttungen manuell anlegen (z. B. in einen anderen Fonds). Wer häufig kleine Beträge manuell reinvestiert, sollte diese Gebühren im Blick behalten. Denn sie können die Rendite deutlich schmälern.
Unterschied 3: Steuern
Beide Fondstypen sind steuerpflichtig, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten: Bei ausschüttenden Fonds fällt die Kapitalertragsteuer sofort auf jede Ausschüttung an. Das sind 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das bedeutet auch: Der Betrag, den Sie wieder anlegen oder beiseitelegen, wird kleiner.
Bei thesaurierenden Fonds greift seit 2018 die sogenannte Vorabpauschale: Auch wenn keine Ausschüttung erfolgt, wird jährlich ein fiktiver Mindestbetrag besteuert. In der Regel ist dieser Betrag allerdings deutlich geringer als die tatsächliche Steuerlast. Beim Verkauf muss deshalb noch die nicht versteuerte Wertsteigerung (nach Abzug der Vorabpauschale) besteuert werden. Bei thesaurierenden Fonds bleibt also mehr Kapital über einen längeren Zeitraum im Fonds und kann weiterwachsen. Das ist steuerlich gesehen oft vorteilhaft.