Das GEG gibt vor, ob und wie energetisch saniert werden muss
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) regelt seit 2020 energetische Anforderungen an Gebäude. Das Ziel: Energie einsparen und mehr erneuerbare Energien nutzen. 2024 wurde es überarbeitet. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das nun: Sie sind zur energetischen Sanierung verpflichtet.
Aber was heißt das überhaupt? Unter eine energetische Sanierung fallen grundsätzlich alle Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern. Typischerweise gehören dazu die Erneuerung der Heizungsanlage, die Sanierung von Dach und Keller, die Erneuerung der Fassade sowie die Isolierung oder der Austausch von Fenstern.
Die Vorteile einer energetischen Sanierung liegen auf der Hand: weniger Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch der Heizsysteme und eine bessere Dämmung, weniger CO2-Emissionen und damit mehr Schutz fürs Klima, ein höherer Wohnkomfort durch gleichmäßigere Temperaturen und weniger Zugluft – und nicht zuletzt auch eine Wertsteigerung der gesamten Immobilie. Auch für diejenigen, die nicht verpflichtet sind, kann sich eine Sanierung also lohnen.
Das WEG regelt, wie energetische Sanierungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft umgesetzt werden
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann nicht einfach im Alleingang über bauliche Sanierungsmaßnahmen entscheiden. Denn oft betreffen diese auch andere Eigentümerinnen und Eigentümer. Gleichzeitig braucht es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Regelung für das Gemeinschaftseigentum – also für alle Bereiche, die nicht zur eigenen Wohnung (Sondereigentum) zählen. Genau hier kommt das Wohnungseigentümergesetz (WEG) ins Spiel.
Es ist ein Gesetz, das Rechte und Pflichten für Wohnungseigentümergemeinschaften definiert. Genauer gesagt macht es Vorgaben zur Organisation und Beschlussfassung von Eigentümerversammlungen und regelt den Umgang mit Sonder- und Gemeinschaftseigentum. In Bezug auf energetische Sanierungen bedeutet das: Das WEG gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen die energetische Sanierungspflicht in Wohnungseigentümergemeinschaften umgesetzt werden kann. Dabei verpflichtet es Wohnungseigentümergemeinschaften (übrigens auch WEGs genannt) zur Instandhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums sowie zur Beteiligung an den entstehenden Kosten. Außerdem gibt es vor, dass einige bauliche Maßnahmen (z. B. der Austausch der Heizung oder Fenster) in der Eigentümerversammlung besprochen und abgestimmt werden müssen
Die Sache mit dem Gemeinschaftseigentum
Das WEG verpflichtet zur Instandhaltung und Sanierung des Gemeinschaftseigentums. Gemeint sind damit die Teile einer Immobilie, die von allen Bewohnerinnen und Bewohner genutzt werden – zum Beispiel das Fundament, Dach, Treppenhaus, die Fassade oder gemeinsam genutzte Haustechnik oder Versorgungsleitungen. Auch gemeinschaftliche Terrassen oder Parkplätze zählen dazu, wenn sie nicht als Sondereigentum ausgewiesen sind.
Mit dem WEG sind Eigentümergemeinschaften also verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben des GEG auch für ihr Gemeinschaftseigentum einzuhalten, zusammen zu organisieren und zu finanzieren.
Für wen gilt die Sanierungspflicht?
Die Sanierungspflicht nach GEG greift grundsätzlich in zwei Fällen:
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie mit schlechter Energieeffizienz.
- Sie verändern mindestens 10 Prozent eines Bauteils, nehmen also umfangreiche Baumaßnahmen an der Immobilie vor.
Sie gilt unabhängig davon, ob Sie die Immobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Bei einem Eigentümerwechsel haben Sie zwei Jahre nach Einzug Zeit, die Sanierung umzusetzen.
Falls Sie sich unsicher sind, ob die Pflicht für Sie gilt, vereinbaren Sie am besten einen Termin für eine Energieberatung.
Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sind für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtend?
Dämmung von Bauteilen
Das GEG verpflichtet die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, das Dach oder die oberste Geschossdecke nachträglich zu dämmen, wenn die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllt werden. Es gibt zudem vor, dass Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen in unbeheizten Räumen isoliert sein müssen.
Eine solche Wärmedämmung schont nicht nur das Klima. Sie sorgt auch für eine bessere Wohnqualität und spart langfristig Heizkosten.
Erneuerung der Heizungsanlage
In den meisten Fällen gehört die Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum, da sie die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft versorgt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind demnach zur Instandhaltung verpflichtet. Seit Januar 2024 gelten neue Verordnungen für den Einbau und Betrieb von Heizungsanlagen, die wir in unserem Beitrag zur Pflicht zum Heizungstausch zusammengefasst haben.
Sanierung von Fenstern und Türen
Über Fenster und Türen kann ein Großteil der Energie aus der Wohnung entweichen. Bei größeren Renovierungen oder Modernisierungen dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer deshalb nur Fenster und Türen einbauen, die den vorgegeben Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) einhalten.