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Wohnen

Wohnungsbauprämie: Deutliche Verbesserungen

Über die Wohnungsbauprämie fördert der Staat den Bau, Kauf oder die Renovierung eines Eigenheims. Zum 1. Januar 2021 wurden die Förderung sowie die Einkommensgrenzen deutlich erhöht.

März 2021 •3 Min. Lesezeitmein Geld, Finanzieren, Wohnen
Symbolbild Familie mit Eigenheim

Die Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss des Staates und muss nicht zurückgezahlt werden. Entsprechend beliebt ist dieses Förderinstrument bei allen, die zum Beispiel in ein Bausparkonto investieren und Eigenkapital ansparen, um eine Immobilie zu bauen, zu kaufen oder zu renovieren. Diese kann dann selbst genutzt oder vermietet werden. Zumindest bei denjenigen, für die die Prämie infrage kommt. Das waren bisher Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro und Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartnerschaften mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen bis zu 51.200 Euro.

Höhere Einkommensgrenzen

Seit 1. Januar 2021 dürfte die Beliebtheit der Wohnungsbauprämie rasant steigen, denn der Staat „legt noch einen drauf“, um es salopp zu formulieren. Konkret: Nun profitieren viel mehr Menschen als bisher von dem staatlichen Zuschuss, denn die Einkommensgrenzen wurden massiv angehoben:

– für Alleinstehende auf 35.000 Euro pro Jahr

– für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften auf 70.000 Euro pro Jahr

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Die meisten Hauskäuferinnen und -käufer kennen sie: die Grundschuld. Um die Immobilie zu finanzieren, erhalten sie von ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit über mehrere Hunderttausend Euro. Für solche Beträge benötigen Geldhäuser natürlich Sicherheiten. Sie müssen ihr Geld zurückerhalten können, wenn der Gläubiger oder die Gläubigerin den Baukredit nicht mehr abbezahlen kann. Genau hier kommt die Grundschuld ins Spiel.

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Höhere Prämie, höhere förderbare Sparleistung

Und damit nicht genug. Betrug die Prämie bisher 8,8 Prozent der jährlichen Einzahlungen, sind es nun zehn Prozent. Diese Fördermöglichkeit besteht ab dem 16. Lebensjahr. Zudem hob der Staat die maximal förderbare jährliche Sparleistung an – sie liegt nun bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete und Lebenspartner.

Ein Beispiel: Susanne und Paul erzielen gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 62.000 Euro. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen und zahlen monatlich 120 Euro in einen Bausparvertrag ein, pro Jahr also 1.440 Euro. Förderfähig sind 1.400 Euro. Das Ehepaar beantragt die Wohnungsbauprämie und erhält vom Staat zehn Prozent der Sparsumme, also 140 Euro pro Jahr.

Antragsverfahren ist unkompliziert

Zu Beginn jedes Jahres erhalten Inhaberinnen und Inhaber eines Bausparkontos den jeweiligen Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Vorjahr. Der geht dann ausgefüllt an die jeweilige Bausparkasse. Die Förderung wird auf dem jährlichen Kontoauszug gesondert ausgewiesen.

Sobald jemand das in seinem Bausparkonto angesammelte Eigenkapital – je nach Verwendung zusammen mit dem optional zinsgarantierten Bauspardarlehen – für den Kauf, den Bau oder die Renovierung einer Immobilie verwendet, wird die Prämie ausgezahlt. Der Vorteil: Möchte man das angesparte Geld doch für einen anderen Zweck ausgeben, muss man die Prämie nicht zurückzahlen, da sie ja nur auf dem Bauspar-Kontoauszug vermerkt, aber noch nicht vom Staat überwiesen wurde.

Ausgezeichnet

Um Wohnwünsche günstig zu finanzieren, arbeitet die Sparkasse KölnBonn mit der LBS Bausparkasse der Sparkassen zusammen. Deren Tarif „Zuhause Prima“ wurde im Februar 2021 in einer exklusiv für die „WirtschaftsWoche“ durchgeführten Studie mit der Bestnote „sehr gut“ ausgezeichnet und zu einem der besten Bauspartarife in Deutschland gekürt. Mit dem „Zuhause Prima“-Tarif kann sich jede und jeder die niedrigen Darlehenszinsen von heute sichern. Auch staatliche Förderungen, zum Beispiel die Wohnungsbauprämie, lassen sich einbinden.
Zertifikat
Der Tarif wurde zu einem der besten Bauspartarife in Deutschland gekürt. Foto: „WirtschaftsWoche“

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