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Ohne Stress zurückzahlen: Alles Wichtige zur BAföG-Rückzahlung

BAföG bekommen – und jetzt geht’s ans Zurückzahlen? Keine Sorge: Mit dem richtigen Überblick kannst du entspannt planen, Fristen einhalten und sogar Geld sparen. Erfahre hier, was auf dich zukommt und wie du das Beste aus deiner Rückzahlung herausholst.

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Junge Frau trinkt Kaffee

Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende müssen in der Regel nur den Darlehensanteil der erhaltenen BAföG-Förderung zurückzahlen, wobei der maximale Rückzahlungsbetrag gesetzlich auf 10.010 Euro gedeckelt ist.

  • Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Du wirst darüber rechtzeitig vom Bundesverwaltungsamt informiert.

  • Die Rückzahlung orientiert sich an einer monatlichen Rate, die in der Praxis meist vierteljährlich als Sammelbetrag erhoben wird. Es ist aber auch möglich, das Darlehen schneller oder auf einmal zurückzuzahlen.

  • Wer das Darlehen schneller oder sogar auf einen Schlag zurückzahlt, erhält einen Nachlass.

  • Bei geringem Einkommen kannst du eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht beantragen. Auch eine reduzierte Rate ist möglich.

Wer muss die Förderung zurückzahlen?

Als Schülerin oder Schüler erhältst du in vielen Fällen einen Vollzuschuss. Das bedeutet: Du musst kein BAföGzurückzahlen.

Studierst du hingegen an einer Hochschule, Akademie oder höheren Fachschule, bekommst du nur zur Hälfte einen Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, also ein Kredit ohne Zinsen. Studierende müssen später nur diesenTeil vom BAföG zurückzahlen.

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Nebeneinkünfte frühzeitig melden, Überzahlungen vermeiden

Hast du zu viel BAföG erhalten, weil du zum Beispiel einen Nebenjob oder ein bezahltes Pflichtpraktikum nicht rechtzeitig gemeldet hast, musst du das, was du zu viel erhalten hast, später zurückzahlen. Um das zu vermeiden, meldest du deine Nebeneinkünfte am besten frühzeitig beim BAföG-Amt. Das gilt für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler.

Wie viel muss ich zurückzahlen?

Erhältst du während deines Studiums oder deiner akademischen Ausbildung BAföG, musst du den Darlehensanteil zurückzahlen – auch wenn du dein Studium vorzeitig abbrichst. Bei einem Förderbetrag von 48.000 Euro wären das rein rechnerisch 24.000 Euro.

Damit du nach deinem Studium aber nicht mit einem Berg Schulden ins Berufsleben startest, gibt es eine gesetzliche Deckelung: Für viele nach neuer Rechtslage geförderte Darlehensnehmende ist die Rückzahlung auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Alles, was rechnerisch darüber hinausgeht, wird erlassen.

Ab wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Die gute Nachricht vorab: Du musst dein BAföG nicht direkt nach deinem Abschluss zurückzahlen. Die erste Rückzahlung ist erst fünf Jahre nach Ende deiner Förderungshöchstdauer (meist ist das die Regelstudienzeit) fällig. Machst du nach deinem Bachelor noch einen Master, gilt in der Regel der Bachelor als Ende der Förderungshöchstdauer.

Den genauen Zeitpunkt musst du übrigens nicht selbst ausrechnen. Denn das Bundesverwaltungsamt (BVA) informiert dich rechtzeitig mit dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Hierin steht, wie viel du zurückzahlen musst und wann es losgeht.

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Adressänderung beim BVA melden und Gebühren sparen

Denk am besten dran, dem BVA bei einem Umzug deine neue Anschrift mitzuteilen. Das geht einfach online und spart Geld. Denn wenn der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid nicht zugestellt werden kann, erhebt das BVA eine Adressermittlungsgebühr in Höhe von 25 Euro.

 

Wie zahle ich das Darlehen zurück?

Die Rückzahlung des Darlehens läuft über das BVA. In deinem Rückzahlungsbescheid, den du ja auch direkt vom BVA bekommst, findest du einen detaillierten Tilgungsplan, der dir genau aufzeigt, wann welche Zahlung fällig ist.

Aktuell ist in dem Plan vorgesehen, dass du das BAföG-Darlehen mit einer monatlichen Rate von 130 Euro zurückzahlst. Bei dem Höchstbetrag von 10.010 Euro würdest du das Darlehen also 77 Monate tilgen. In der Praxis ist die Rückzahlung in der Regel quartalsweise fällig, also 390 Euro für drei Monate. Du kannst den Betrag selbst überweisen oder die Zahlung bequem per SEPA-Lastschrift abwickeln.

Auch höhere Beträge oder eine vollständige Rückzahlung sind möglich

Neben den festen Raten kannst du jederzeit auch höhere Beträge überweisen, also das Darlehen schneller tilgen, oder sogar den gesamten Betrag auf einen Schlag zurückzahlen. Beides lohnt sich.

Denn bei einer vorzeitigen Rückzahlung kann das BVA einen Nachlass gewähren. Wie hoch dieser Nachlass ist, hängt von der Höhe des offenen Darlehens ab. Generell gilt: Je höher dein Darlehen, desto höher dein Nachlass. Auch wenn du schon deine erste Rate gezahlt hast, kannst du profitieren.

Folgende Tabelle zeigt dir, wie viel du sparen kannst:

AblösesummeNachlass in ProzentEffektive Ersparnis (ca.)Tatsächlicher Zahlbetrag*

2.000 €

8,0 %

160 €

1.840 €

5.000 €

13,0 %

650 €

4.350 €

7.500 €

17,0 %

1.275 €

6.225 €

10.000 €

21,0 %

2.100 €

7.900 €

Stand: 21.04.2026, gültig seit April 2020; Quelle: Bundesverwaltungsamt (BVA)
*Orientierungswert

Privatkredit für BAföG-Nachlass: Lohnt sich das?

Mit einem Privatkredit kannst du deine Schulden auf einmal zurückzahlen und so von einem maximalen Nachlass profitieren. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, solltest du vorab einmal durchrechnen. Denn ein Kredit lohnt sich nur, wenn deine Gesamtkosten unter dem Vorteil aus dem BAföG-Nachlass liegen.

Ein Beispiel:

Angenommen, du hast eine Darlehensschuld von 10.010 Euro. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung würdest du einen Nachlass von 21 Prozent erhalten. Statt der vollen Summe müsstest du also nur 7.908 Euro zurückzahlen und würdest 2.102 Euro sparen.

Für die vorzeitige Rückzahlung würdest du einen Ratenkredit in Höhe von 7.908 Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem effektiven Jahreszins von fünf Prozent aufnehmen. Über die gesamte Zeit würden Zinskosten in Höhe von 1.050 Euro entstehen.

Deine Bilanz:

  • Ersparnis durch BAföG-Nachlass: 2.102 Euro
  • Zinskosten für den Kredit: 1.050 Euro
  • Tatsächlicher finanzieller Vorteil: 1.052 Euro

In einer solchen Konstellation kann ein wirtschaftlicher Vorteil entstehen. Ob sich die Finanzierung einer vorzeitigen BAföG-Ablösung durch einen Privatkredit lohnt, hängt vom Einzelfall ab und sollte sorgfältig durchgerechnet werden.

Prüfe, ob eine vorzeitige Ablösung für dich sinnvoll ist

Finde mit der Sparkasse KölnBonn einen günstigen Privatkredit, um dein BAföG schneller zurückzuzahlen.

Bis wann muss ich das Darlehen zurückgezahlt haben?

Das gesamte Darlehen muss rechtlich gesehen nach 20 Jahren vollständig abbezahlt sein. Die meisten Studierenden sind wegen der Deckelung des Rückzahlungsbetrags und der möglichen Nachlässe aber deutlich schneller schuldenfrei.

Für den Fall, dass die Rückzahlung trotz Bemühungen nicht innerhalb von 20 Jahren möglich ist, gibt es Sonderregelungen.

Was ist, wenn ich die Rate nicht zahlen kann?

Wenn du nach deinem Studium noch wenig Einkommen hast, kannst du eine reduzierte Rückzahlung oder eine Freistellung (vollständige Zahlungspause) beantragen. Damit werden deine Schulden zwar nicht erlassen, aber erstmal pausiert. Deine Raten werden also sozusagen hintenangestellt, wodurch sich dein Rückzahlungszeitraum verlängert.

Antrag auf Freistellung bei geringem Einkommen möglich

Für die Antragstellung loggst du dich am besten direkt online im PortalBAföG-online” des BVA ein. Um nachzuweisen, dass dein Einkommen unter dem aktuell geltenden Freibetrag liegt, musst du hier deine aktuellen Gehaltsnachweise, Bescheide über Sozialleistungen oder Nachweise über Unterhaltspflichten hochladen.

Wird dein Antrag genehmigt, wirst du erstmalig befristet für zwei Jahre freigestellt. Danach ist ein neuer Antrag nötig. Sollte sich deine Einkommenssituation während dieser zwei Jahre ändern (z. B. durch einen neuen Job oder ein höheres Gehalt), musst du das sofort beim BVA melden.

Erlass der Restschuld nach 20 Jahren möglich

Rein rechtlich muss das BAföG-Darlehen nach 20 Jahren vollständig zurückgezahlt werden. Ist nach dieser Zeit noch eine Restschuld offen, kann sie unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlassen werden.

Wenn du davor bereits über längere Zeiträume freigestellt warst, ist es wahrscheinlich, dass der Erlass genehmigt wird. Das BVA fordert dafür allerdings deine „Mitwirkung“. Das bedeutet konkret:

  • Es sind keine Zahlungsrückstände mehr offen – also Raten, die du eigentlich zahlen musstest
  • Du bist allen Informationspflichten (z. B. Adressänderungen) nachgekommen
  • Du hast keine noch unbeglichenen Bußgelder, Rückstandszinsen oder Mahnkosten

Früher gab es Regelungen bei besonders guten Noten oder einem schnellen Abschluss. Diese Regelungen wurden inzwischen aufgehoben.

Tipps für die Rückzahlungsphase

Damit du zusätzliche Gebühren vermeidest und das Beste für dich herausholst:

  • Halte deine Anschrift aktuell: Melde deine aktuelle Adresse dem BVA. So kannst du 25 Euro Ermittlungsgebühr sparen.
  • Prüfe deinen Bescheid: Kontrolliere die Summe auf deinem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.
  • Check die Freibeträge: Prüfe, ob dein Einkommen unter der Grenze für eine Freistellung (aktuell 1.690 Euro netto) liegt. Falls ja, kannst du deine Freistellung beantragen.
  • Trag dir Fristen im Kalender ein: Trag dir einen Reminder für die erste fällige Rate im Kalender ein oder lass den Betrag mit einer SEPA-Lastschrift abbuchen.
  • Prüfe deine Nachlass-Optionen: Rechne aus, wie hoch der Nachlass bei einer Einmalzahlung ist.

Kläre deine Finanzierungsmöglichkeit bei einer Einmalzahlung: Prüfe, ob dein Erspartes für die Einmalzahlung ausreicht. Falls nicht, rechne aus, ob sich ein günstiger Privatkredit lohnt.

Fazit: Mit Plan in die finanzielle Freiheit

Die BAföG-Rückzahlung ist für viele ein Stressfaktor. Denn wenn der Rückzahlungsbescheid eintrudelt, steht dort in den meisten Fällen ein größerer Schuldenbetrag drin. Die beruhigende Nachricht: Für viele Fälle ist die Rückzahlung auf einen langen Zeitraum (aktuell 20 Jahre) angelegt; welche Fristen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus Bescheid und Rechtslage.

Wer dabei sparen will, sollte über eine vollständige Einmalzahlung und (falls nötig) Umschuldung nachdenken.

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