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Vorsorgen

Die drei Schichten der Altersvorsorge

„Die Rente ist sicher.“ Dieser Satz gilt nicht mehr uneingeschränkt – zumindest nicht, was die Höhe der Altersbezüge betrifft. Wer sich über die gesetzliche Rente hinaus zusätzlich absichern möchte, für den bietet sich eine Altersvorsorge nach dem 3-Schichten-Modell an.

Dezember 2019 •5 Min. Lesezeitmein Geld, VorsorgenAltersvorsorge, Basisversorgung, Kapitalanlageprodukte, Kapitalgedeckte Zusatzvorsorgung, Rentenlücke
GettyImages/Visit Roemvanitch/EyeEm

Viele Jahre galt die gesetzliche Rente nicht nur als sicher, sondern auch als ausreichend. Zumindest, wenn der vorherige Verdienst gut war. Doch die Zeiten haben sich geändert. In vielen Fällen ist die Rente immer noch ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge – aber er sollte auch nur ein Bestandteil sein, sprich: eines von mehreren Elementen.

Natürlich hängt die Höhe des Betrages, über den man im Alter verfügen möchte, davon ab, wie viel man zu benötigen glaubt. Wer zum Beispiel über eine eigene Immobilie verfügt, sehr genügsam ist oder bei den Kindern wohnt, kommt im Alter mit weniger Geld aus als jemand, auf den das alles nicht zutrifft. „Tatsache ist: Legt man allein die gesetzliche Rente zugrunde, klafft bei immer mehr Menschen eine sogenannte ‚Rentenlücke‘“, betont Patrick Schiffer, Altersvorsorge-Experte der Sparkasse KölnBonn, „also eine Lücke zwischen den zuletzt erzielten Einkommen als Beschäftigte, Beamte oder Selbstständige und der künftigen Rente.“ Diese Lücke könne viele Hundert Euro betragen – und zum Problem werden.

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Es empfiehlt sich – dieser Rat ist nicht neu –, fürs Alter zusätzlich vorzusorgen. Dabei kann es nützlich sein, sich an einem 3-Schichten-Modell zu orientieren:

Schicht 1 – Basisversorgung

Da ist zum ersten die Basisversorgung durch die gesetzliche Rente. Für die meisten Angestellten ist sie Pflicht, bei Beamten gilt analog die Pension. Ebenfalls zur Basisversorgung zählen private Basisrenten (Rürup-Rente). Diese werden steuerlich identisch behandelt wie die gesetzliche Rente. Das Kapital kann nicht ausgezahlt werden. Eine Vererbung ist nur an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder möglich – und zwar nur als lebenslange Rente (bei Kindern bis maximal zum 25. Lebensjahr) analog zur gesetzlichen Rente (Witwen und Waisen).

Schicht 2 – Kapitalgedeckte Zusatzversorgung

Wer sich nicht allein auf die Basisversorgung verlassen möchte, kann seine Altersvorsorge um eine betriebliche Altersversorgung erweitern. In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung einzuräumen. Wer sich für diese Form der zusätzlichen Vorsorge entscheidet, kann einen Teil des Bruttogehalts „umwandeln“, sprich: in ein Altersversorgungsprodukt einzahlen.

Beispiel: Wer monatlich auf 100 Euro des Bruttogehalts verzichtet, für den führt der Arbeitgeber diese 100 Euro direkt an einen entsprechenden Altersvorsorgeanbieter ab. Man erhält also ein um 100 Euro gemindertes Bruttogehalt – was aber wegen der Steuer- und Versicherungsfreiheit nur rund 50 Euro netto ausmacht! Der Vorteil im Hier und Jetzt – keine Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf diese Summe – bedeutet zwar einen späteren Nachteil: Die späteren Auszahlungsbeträge müssen versteuert werden. Aber: Unter dem Strich profitiert man trotzdem von der Vergünstigung. Erst recht seit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Anfang 2018: Es verpflichtet die Arbeitgeber, die ja ebenfalls von der Entgeltumwandlung profitieren, weil sie den Arbeitgeberanteil an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einsparen, in den meisten Fällen dazu, diesen Vorteil an die Arbeitnehmer weiterzugeben – und zwar 15 Prozent des Umwandlungsbetrags. In unserem Beispiel erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, der 100 Euro des Bruttomonatsgehalts umwandelt, also 115 Euro, die in den Versicherungsvertrag fließen – und dies bei gerade einmal rund 50 Euro netto!

 

Ebenfalls zu Schicht 2 zählt die bekannte Riesterrente. Wer vier Prozent seines Jahresbruttoeinkommens in einen Riestervertrag steckt, erhält vom Staat dafür Zulagen: Die Grundzulage beträgt 175 Euro, die Zulage für jedes ab 2008 geborene eigene Kind 300 Euro sowie für jedes vor 2008 geborene Kind 185 Euro. Pro Jahr! Ein einmaliger Antrag bei der Versicherungsgesellschaft genügt. Das Ganze ist allerdings bei 2.100 Euro gedeckelt.

Beispiel: Bei einem Jahresbruttogehalt von 40.000 Euro ergibt sich ein maximaler Riester-Sparbetrag von 1.600 Euro. Kinderlose erhielten demnach eine Grundzulage von 175 Euro, müssten also nur 1.425 Euro brutto selbst aufbringen, obwohl 1.600 Euro in das Rentenprodukt fließen. Bei zwei Kindern, die 2008 oder später geboren wurden, müssten sogar nur 825 Euro vom Jahresbruttogehalt abgeführt werden, die andere knappe Hälfte bestünde aus staatlichen Zulagen!

Bei einem Jahresbruttogehalt von 80.000 Euro würde hingegen die Deckelung greifen: Der maximale Sparbetrag läge nicht bei 3.200 Euro (4 Prozent), sondern bei 2.100 Euro.

Zusätzlich interessant: Das ersparte Geld kann direkt für die Altersversorgung eingesetzt werden – aber auch indirekt, nämlich indem es in die Tilgung eines Kredits für Wohneigentum fließt („Wohnriester“). Dadurch werden positive Effekte im Alter erzielt, weil man die eigene Immobilie früher abbezahlt und so später netto mehr Geld zur Verfügung hat.

Schicht 3 – Kapitalanlageprodukte

Schicht 3 umfasst Kapitalanlageprodukte, die das Einkommen als Rentner oder Pensionäre zusätzlich erhöhen, aber auch die Möglichkeit bieten, sich das ersparte Geld vorher auszahlen zu lassen. Das können Kapitallebensversicherungen oder auch private Rentenversicherungen sein. Deshalb sind solche Rentenversicherungsprodukte heute alle flexibel gestaltet.

Aus staatlicher Sicht gilt: Es gibt dafür keine Zulagen und andere Vergünstigungen, diese Form der Altersvorsorge ist quasi eine rein private, freiwillige Angelegenheit. Der Vorteil: große Flexibilität und Steuern nur auf die Erträge. Das ist der elementare Unterschied zur gesetzlichen Rente, betrieblichen Altersversorgung oder einem Riester-Produkt: Für diese Produkte gibt es steuerliche Vergünstigungen oder Zulagen, dafür sind sie jedoch weniger flexibel.

„Es gibt keine Patentlösung“

Altersvorsorge-Experte Patrick Schiffer

Das 3-Schichten-Modell zeigt, was in Sachen Altersvorsorge alles möglich ist. „Allerdings gibt es keine Patentlösung“, unterstreicht Altersvorsorge-Experte Patrick Schiffer, „für jede und jeden kann eine andere Kombination sinnvoll sein.“ Deshalb mag die hier gezeigte Übersicht ein erster Anhaltspunkt sein. „Für vertiefte Informationen“, sagt Schiffer, „empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.“

Alle Infos

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