Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): Eine Investition in die Zukunft

Schritt für Schritt zeigt Ihnen der iSFP mit offiziellen Qualitätsstandards, wie Sie Ihre Immobilie zukunftsfit machen, Heizkosten senken und dadurch die Umwelt schonen können. Lesen Sie im Folgenden, wie genau ein individueller Sanierungsfahrplan aussieht, wer ihn erstellen kann und welche Vorteile er für Sie hat.

frau unterzeichnet dokument

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet mit dem iSFP ein standardisiertes Beratungsinstrument, das von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten im Gespräch mit Ihnen eingesetzt wird. Einerseits erhalten Sie Aufschluss über den Istzustand Ihrer Immobilie, andererseits bekommen Sie für die energetische Sanierung Maßnahmen und Empfehlungen an die Hand. Der individuelle Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, die Sanierung Ihres Gebäudes strategisch anzugehen: Sie entscheiden, ob Sie es in Einzelschritten oder komplett sanieren.

Grundsätzlich können für die Energieberatung inklusive der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans Fördermittel beantragt werden.

Wer darf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen?

Jede Energieberaterin und jeder Energieberater darf Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Möchten Sie die Energieberatung für Ihr Wohngebäude fördern lassen, müssen Sie von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zugelassene Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten mit Beratung und Erstellung beauftragen. Wählen Sie aus bundesweit rund 14.000 qualifizierten Expertinnen und Experten, die in der Energieeffizenz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes verzeichnet sind.

Während der Beratung klären die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten alle für eine Förderung benötigten Formalitäten und Modalitäten mit Ihnen ab.

frau mit laptop telefoniert

Die Schritte bis zur Erstellung des iSFP

Im Rahmen der Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplans erhalten Sie neben einem Beratungsgespräch Infos zur aktuellen Energiebilanz sowie dem Sanierungsstatus Ihres Gebäudes. Sind Maßnahmenpakete und die Reihenfolge der Sanierung besprochen, bekommen Sie einen detaillierten Sanierungsfahrplan mit den konkreten Umsetzungs-Steps.

Die Dauer für die Bearbeitung richtet sich hauptsächlich nach der zeitlichen Verfügbarkeit der Energieberaterin oder des Energieberaters. Sind nach der Besichtigung vor Ort alle notwendigen Informationen und Unterlagen eingereicht, kann mit einer Bearbeitungszeit von ca. 7 Arbeitstagen gerechnet werden. Um einen verlässlichen Zeitraum zu erhalten, können Sie sich an die jeweilige Energieeffizienz-Expertin oder den Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe wenden.

1. Beratungsgespräch

Haben Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten ausgewählt, schaut sie oder er sich Ihre Immobilie während eines Beratungsgesprächs genau an. Technische Aspekte wie Anlagentechnik, Dach, Fenster und Fassaden kommen genauso zur Sprache wie Ihre individuellen Wünsche. Möchten Sie auch energetische Aus- und Umbaumaßnahmen umsetzen, zum Beispiel, um Ihre Immobilie altersgerecht zu machen, die Wohnfläche zu vergrößern oder den Wohnraumkomfort zu erhöhen, können Sie darüber auch in der Beratung sprechen. Halten Sie in jedem Fall einen aktuellen verbrauchsorientierten Energieausweis inklusive der Heizenergie bereit.

2. Energiebilanz & Sanierungsstatus

Im zweiten Schritt erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung, die den Istzustand Ihres Gebäudes in einem Ampelsystem leicht verständlich abbildet. Sie erfahren, wie es um die Energiebilanz und um den Sanierungsstatus Ihres Gebäudes insgesamt sowie der einzelnen Gebäudekomponenten steht. Die Farbskala reicht von Rot für besonders wenig energieeffizient bis Grün für sehr effizient.

3. Maßnahmenpakete & Sanierungsreihenfolge

Auf Basis des eingestuften Istzustandes wird nun beschrieben, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind: Müssen beispielsweise Fenster ausgetauscht, Außenwände gedämmt oder die Heizung saniert werden? Immer im Blick haben die Beraterinnen und Berater Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an das Gebäude, Ihre finanziellen Möglichkeiten und das Ziel, dies mit Klimaschutz und Energiekosteneinsparung zu vereinbaren.

4. Sanierungsfahrplan & Umsetzungshilfe

Ist die Beratung beendet, erstellen die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten zwei aufeinander abgestimmte Unterlagen:

  • „Mein Sanierungsfahrplan“: Hier sind alle Angaben enthalten, wie Ihr Gebäude energetisch bewertet wird und mit welchen Maßnahmen in welcher Reihenfolge die Energiebilanz verbessert werden kann.
    Wie ein Sanierungsfahrplan aufgebaut ist, zeigt Ihnen das Sanierungsfahrplan-Beispiel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“: Diesem Dokument entnehmen Sie Einzelheiten zu den spezifischen Sanierungsschritten. Wie die Umsetzungshilfe aussieht, zeigt Ihnen das Musterbeispiel des BMWK.
5. Die Umsetzung

Mit Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan können Sie nun die Einzelmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge umsetzen. Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind: Es empfiehlt sich, alle Maßnahmen in der angegebenen Reihenfolge umzusetzen.

Müssen die Maßnahmen umgesetzt werden?

Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet, den individuellen Sanierungsfahrplan umzusetzen. Stattdessen ist er eine Empfehlung, wie Sie Ihre Immobilie sinnvoll energetisch sanieren können. Dafür stellt Ihnen der iSFP umfassend und detailliert dar, welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen und wo die Einsparpotenziale liegen. Zusätzlich sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen mit einer Kostenschätzung versehen. Die tatsächlichen Kosten können anders ausfallen.

Kosten und Förderung für den Sanierungsfahrplan?

Je nach der Größe Ihrer Immobilie und dem Beratungsumfang liegen die Kosten eines iSFP zwischen 1.500 € und 2.500 €.

Förderung beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA übernimmt bis zu 80 % der Erstellungskosten – für den individuellen Sanierungsfahrplan auch nach dem 07.08.2024. Im Rahmen der Bundesförderung für Wohngebäude (EBW) liegt die maximale Fördersumme für Ein- und Zweifamilienhäuser bei 1.300 € und für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten bei maximal 1.700 €.

Mit dem iSFP-Bonus der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer eine einmalige Förderung für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen von 5 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung sind der individuelle Sanierungsfahrplan und die Umsetzung der darin empfohlenen Sanierungsmaßnahmen innerhalb von 15 Jahren.

installateurin wartet heizung

Was sind die Voraussetzungen für die iSFP-Förderung?

Damit die Energieberatung gefördert werden kann, muss der iSFP durch zugelassene Energie-Effizienzexpertinnen und -experten erstellt werden, aber auch einer der beiden folgenden Beratungsoptionen entsprechen:

  • Schritt-für-Schritt-Sanierung: Hier wird beschrieben, wie das Haus schrittweise innerhalb eines Zeitraums energetisch saniert werden kann.
  • Gesamtsanierung in einem Zug zu einem Effizienzhaus nach der BEG: Hier wird beschrieben, wie das Haus in einem Zuge zu einem Energieeffizienzhaus saniert werden kann. Dabei wird nach dem Bundesprogramm für energieeffiziente Gebäude (BEG) gegangen.

Das Gebäude muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Antrag auf Baugenehmigung für das Gebäude vor mindestens zehn Jahren gestellt wurde und in den vergangenen 15 Jahren noch kein iSFP für das Gebäude erstellt wurde.

Der individuelle Sanierungsfahrplan hat eine maximale Gültigkeit von 15 Jahren. Sanierungsmaßnahmen, die nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden, können nicht gefördert werden. Bei einem Eigentümerwechsel kann die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer auch vor dem Ende der festgelegten 15-Jahres-Frist einen erneuten iSFP in Auftrag geben und für die anfallenden Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.

Welchen Zuschuss gibt es für die Umsetzung der Maßnahmen?

Der Staat fördert die energetische Gebäudesanierung mit diversen Programmen, zum Beispiel durch das Bundesamt für Außenwirtschaft (BAFA) und die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Möglichkeit der KfW-Förderung

Die KfW bietet die Finanzierung und Förderung der energetischen Sanierung von Wohnhäusern zur Steigerung der energetischen Effizienz, einschließlich der Energiefachplanung und Baubegleitung, an. Damit werden Energiesparmaßnahmen unterstützt und der CO2-Ausstoß reduziert. Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen.

Möglichkeit der BAFA-Förderung?

Die BAFA-Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von sanierungsbedürftigen Immobilien. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden, die Energiekosten reduzieren und damit zum Klimaschutzziel beitragen. Zur BEG gehören auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG). Konkret unterstützt die BAFA-Förderung energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Wärmedämmung der Außenhülle und die Optimierung der Anlagentechnik, sowie die Einbindung erneuerbarer Energien.

S-Green Credit nutzen

Mit dem S-Green Credit fördert die Sparkasse KölnBonn private, nachhaltige Projekte und Anschaffungen ihrer Kreditkundinnen und -kunden. Der Zuschuss beträgt 2 % von der Darlehenssumme des zugrunde liegenden S-Privatkredites oder S-Modernisierungskredites für Ihre Sanierung. Der Zuschuss liegt zwischen 200 € und 1.600 €. Erfahren Sie mehr über den S-Green-Credit.

Sanierungsfahrplan erstellen lassen und profitieren

Ihr individueller Sanierungsfahrplan gibt Ihnen einen umfassenden Überblick, in welchem Zustand sich Ihre Immobilie befindet. Außerdem zeigt er Ihnen Maßnahmen und Empfehlungen zur energetischen Sanierung. Die Kosten für den iSFP sind abhängig von der Größe des Gebäudes und dem Beratungsumfang.

Den iSFP kann jede Energieberaterin oder jeder Energieberater für Sie erstellen. Möchten Sie eine Förderung beantragen, muss er jedoch von einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin bzw. einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden.

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