Die Nachlassabwicklung
Tritt nach dem Tod eines Verwandten ein Erbfall ein, muss mit einer Frist von drei Monaten ab Erlangen der Kenntnis darüber das Finanzamt darüber informiert werden. Möchten Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie dies innerhalb von sechs Woche ab der Kenntnis über den Erbfall beim zuständigen Amtsgericht tun.
Für die Testamentseröffnung ist ebenfalls das Amtsgericht zuständig. Hierfür werden die Sterbeurkunde, sämtliche Testamente und Erbverträge benötigt. Auch die Ausstellung des Erbscheins erfolgt durch das Amtsgericht und erfordert die Sterbeurkunde, sämtliche Verfügungen von Todes wegen sowie den Personalausweis des Antragstellers.
Die Bankverbindung
Unverzüglich nach dem Todesfall sollten die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person überprüft und geklärt werden. Dazu gehört beispielsweise eine mögliche Löschung von Daueraufträgen und Lastschriften. Für die Feststellung von Bankverbindungen ist die Bank oder Sparkasse zuständig. Hier werden der Erbschein, eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Gerichts sowie die zugehörige Eröffnungsniederschrift benötigt. Wichtig ist, bei Verfügungen zu überprüfen, ob die Vollmacht bis zum Todesfall, oder über den Tod hinaus vorliegt. Ob eine Altersvorsorgevollmacht besteht, sollte ebenfalls geprüft werden.
Versicherung und Vorsorge
Für die gesetzliche Altersvorsorge sind die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden zuständig. Diese werden unverzüglich nach Eintreten des Todesfalls durch die Meldebehörde Infomiert. Einen Antrag auf Fortzahlung der Rente des Verstorbenen für drei Monate können Sie innerhalb von dreißig Tagen mit der Sterbeurkunde und dem letzen Rentenbescheid bei der Rentenzahlstelle beantragen. Auch eine Witwen- und Waisenrente sollte dort unverzüglich beantragt werden.
An folgende Versicherungen/ Stellen sollten Sie ebenfalls denken und informieren. Dabei müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt und Fristen eingehalten werden:
Risiko-Lebensversicherung (aus Bauspar- oder Darlehensvertrag)
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice, ärztliches Attest über die Todesursache
Frist: 3 Tage nach Eintritt des Todes
(Private) Unfallversicherung
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice
Frist: spätestens nach 48 Stunden
Krankenversicherung/Beihilfestellen (bei Beamten) wegen Sterbegeld
Unterlagen: Beleg über Bestattungskosten, Sterbeurkunde
Frist: unverzüglich
Lebensversicherung
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice, ärztliches Attest
Frist: 3 Tage nach Eintritt des Todes
Sonstige Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, etc.)
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice, ärztliches Attest über die Todesursache
Frist: unverzüglich
Berufsgenossenschaft (bei Unfall)
zuständig: Arbeitgeber
Unterlagen: Sterbeurkunde
Frist: unverzüglich
Sterbekasse
Unterlagen: Sterbeurkunde, Police
Frist: unverzüglich
Weiterzahlung von Prämien bei Personenversicherungen zugunsten von Angehörigen
zuständig: bei Rückfragen die jeweilige Versicherungsgesellschaft
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice
Frist: unverzüglich
Haus und Wohnung
Nach dem Tod eines Angehörigen sollte eine Mietswohnung schnellstmöglich gekündigt werden. Hier gilt die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungspflicht.
Folgende Verträge sollten unverzüglich gekündigt werden:
- Rundfunk/ Internet
- Strom
- Wasser
- Gas
- Telefon/Handy
- Websites/Mailadressen
- Internetportale