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Vorsorgen

Sterbefall: Was zu tun ist

Nach dem Tod eines Angehörigen wissen viele Menschen erst einmal nicht, was zu tun ist. In die Trauer mischt sich Ungewissheit, was genau bis wann organisiert werden muss. meinKölnBonn gibt eine Orientierungshilfe.

September 2020 •4 Min. Lesezeitmein Geld, Vorsorgen
Blumen
Credit: Stocksy/Nicole Mason

Bei einem Todesfall im Familien- oder Freundeskreis herrscht eine Ausnahmesituation. Viele Menschen fühlen sich überfordert, wenn sie in ihrer Trauer auch noch an Dinge, wie eine Sterbeurkunde, die Nachlassabwicklung oder finanzielle Angelegenheiten organisieren müssen. In dieser Situation hilft es, sich an einer Checkliste entlang zu arbeiten, um nichts zu vergessen und keine Frist zu versäumen. meinKölnBonn.de fasst die wichtigen Schritte zusammen.

Quelle: „Das Alles-geregelt-Buch“ von Heinrich Meyer-Götz, Karin Meyer-Götz und Thorsten Detto; RatgeberService der Sparkassen-Finanzgruppe. 

Checkliste: Was im Sterbefall zu tun ist

Das Wichtigste zuerst

Die Liste mit Dingen, die im Todesfall erledigt werden sollten erscheint in der stressigen Situation manchmal endlos. Daher sollten Sie sich kleine Häppchen vornehmen und die Dinge der Wichtigkeit nach abarbeiten. Folgende Dinge sind besonders wichtig und sollten schnellstmöglich erledigt werden:

  • Totenschein vom (Unfall-)Arzt oder Krankenhaus ausstellen lassen
  • Bestattungsunternehmen beauftragen
  • Beerdigungstermin festlegen
  • Kirchengemeinde informieren
  • Standesamt informieren, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat

Freunde und Bekannte informieren

Nachdem Sie die offiziellen Stellen und Behörden über den Todesfall informiert haben, gilt es Freunde und Bekannte der verstorbenen Person zu informieren. Der klassische Weg sind immer noch Trauerkarten oder eine Todesanzeige in der Zeitung. Da diese Dinge in Auftrag gegeben werden müssen und nicht sofort fertig sind, sollten Sie, wenn sie Karten oder eine Anzeige wünschen, die entsprechenden Dienstleister möglichst schnell infomieren. In der Karte oder der Anzeige können Sie auch auf den Beerdigungstermin hinweisen. Außerdem sollten Sie sich um die Gestaltung der Trauerfeier kümmern. Hier können Sie Freunde und Familie um Unterstützung oder Anregungen bitten.

Arbeitgeber informieren

Stand die verstorbene Person in einem Arbeitsverhätnis sollten Sie den Arbeitgeber ebenfalls unverzüglich informieren. Dazu brauchen Sie eine Sterbeurkunde. Auch Ihren eigenen Arbeitgeber sollten Sie kontaktieren, um zu erfragen, wie viel Sonderurlaub Ihnen nach einem Todesfall in der Familie zusteht und diesen beantragen. Sollte die verstrobene Person in einem oder mehreren Verein Mitglied gewesen sein, gilt es auch diese zu informieren.

Der Nachlass und die Fianzen

Das Testament sollte schnellstmöglich an einen  Notar oder das Nachlassgericht übergeben werden. Außerdem gilt es die finanziellen Angelegenheiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen zu regeln. Der erste Ansprechpartner dazu ist die Bank dieser Person.

Versicherungen und Co.

Über einen Todesfall müssen viele Stellen informiert werden. Eine große Gruppe machen Versicherungen und Mitgliedschaften aus. Bei vielen dieser Stellen gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen, beispielsweise bei Sterbeversicherungen. Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick und schreiben Sie sich auf, in welcher Reihenfolge, diese Stellen informiert werden müssen. Hier ein Überblick über mögliche Stellen, die informiert werden müssen:

  • Rentenversicherungsträger
  • Lebensversicherung/Sterbeversicherung
  • Zusatzversicherung
  • Finanzamt
  • Versorgungsamt
  • Versicherungen
  • Mitgliedschaften kündigen
  • Internet und Telefon abmelden oder umschreiben
  • Abonnements kündigen oder umschreiben

Um Hilfe bitten

Die Liste der Dinge die erledigt werden müssen scheint, trotz einer Ordnung lang. Gerade in einer Trauersituation fühlen sich viele Menschen schnell überfordert. Fragen Sie daher bei Freunden oder weiteren Familienmitgliedern nach Unterstützung. Sie sind mit ihrer Trauer nicht allein – Unterstützung finden Sie bestimmt!

Die Nachlassabwicklung

Tritt nach dem Tod eines Verwandten ein Erbfall ein, muss mit einer Frist von drei Monaten ab Erlangen der Kenntnis darüber das Finanzamt darüber informiert werden. Möchten Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie dies innerhalb von sechs Woche ab der Kenntnis über den Erbfall beim zuständigen Amtsgericht tun.

Für die Testamentseröffnung ist ebenfalls das Amtsgericht zuständig. Hierfür werden die Sterbeurkunde, sämtliche Testamente und Erbverträge benötigt. Auch die Ausstellung des Erbscheins erfolgt durch das Amtsgericht und erfordert die Sterbeurkunde, sämtliche Verfügungen von Todes wegen sowie den Personalausweis des Antragstellers.

Die Bankverbindung

Unverzüglich nach dem Todesfall sollten die finanziellen Angelegenheiten der verstorbenen Person überprüft und geklärt werden. Dazu gehört beispielsweise eine mögliche Löschung von Daueraufträgen und Lastschriften. Für die Feststellung von Bankverbindungen ist die Bank oder Sparkasse zuständig. Hier werden der Erbschein, eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Gerichts sowie die zugehörige Eröffnungsniederschrift benötigt. Wichtig ist, bei Verfügungen zu überprüfen, ob die Vollmacht bis zum Todesfall, oder über den Tod hinaus vorliegt. Ob eine Altersvorsorgevollmacht besteht, sollte ebenfalls geprüft werden.

Versicherung und Vorsorge

Für die gesetzliche Altersvorsorge sind die Deutsche Rentenversicherung und die Versicherungsämter der Städte und Gemeinden zuständig. Diese werden unverzüglich nach Eintreten des Todesfalls durch die Meldebehörde Infomiert. Einen Antrag auf Fortzahlung der Rente des Verstorbenen für drei Monate können Sie innerhalb von dreißig Tagen mit der Sterbeurkunde und dem letzen Rentenbescheid bei der Rentenzahlstelle beantragen. Auch eine Witwen- und Waisenrente sollte dort unverzüglich beantragt werden.

An folgende Versicherungen/ Stellen sollten Sie ebenfalls denken und informieren. Dabei müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt und Fristen eingehalten werden:

Risiko-Lebensversicherung (aus Bauspar- oder Darlehensvertrag)
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice, ärztliches Attest über die Todesursache
Frist: 3 Tage nach Eintritt des Todes

(Private) Unfallversicherung
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice
Frist: spätestens nach 48 Stunden

Krankenversicherung/Beihilfestellen (bei Beamten) wegen Sterbegeld
Unterlagen: Beleg über Bestattungskosten, Sterbeurkunde
Frist: unverzüglich

Lebensversicherung
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice, ärztliches Attest
Frist: 3 Tage nach Eintritt des Todes

Sonstige Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, etc.)
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice, ärztliches Attest über die Todesursache
Frist: unverzüglich

Berufsgenossenschaft (bei Unfall)
zuständig: Arbeitgeber
Unterlagen: Sterbeurkunde
Frist: unverzüglich

Sterbekasse
Unterlagen: Sterbeurkunde, Police
Frist: unverzüglich

Weiterzahlung von Prämien bei Personenversicherungen zugunsten von Angehörigen
zuständig: bei Rückfragen die jeweilige Versicherungsgesellschaft
Unterlagen: Sterbeurkunde, Versicherungspolice
Frist: unverzüglich

Haus und Wohnung

Nach dem Tod eines Angehörigen sollte eine Mietswohnung schnellstmöglich gekündigt werden. Hier gilt die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungspflicht.

Folgende Verträge sollten unverzüglich gekündigt werden:

  • Rundfunk/ Internet
  • Strom
  • Wasser
  • Gas
  • Telefon/Handy
  • Websites/Mailadressen
  • Internetportale

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