Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf?
Ein Vorvertrag – manchmal auch Optionsvertrag genannt – ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käuferin und Verkäufer. Eine solche Vereinbarung verpflichtet beide Parteien dazu, den endgültigen Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Damit ein Vorvertrag rechtlich gültig ist, muss er notariell beurkundet werden.
Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?
Ein rechtlich bindender Vorvertrag kann beim Immobilienkauf in bestimmten Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel:
- Wenn Ihre Finanzierung noch nicht gesichert ist, Sie also noch keine Kreditzusage von Ihrer Bank oder Sparkasse haben.
- Wenn Sie Ihre aktuelle Immobilie verkaufen müssen, bevor Sie die neue Immobilie kaufen können.
- Wenn es rechtliche oder bauliche Hindernisse gibt, also zum Beispiel, wenn vor dem Kauf noch Altlasten im Grundbuch beseitigt oder Mängel am Gebäude behoben werden müssen.
- Wenn Sie Kündigungsfristen einhalten müssen, beispielsweise weil Sie gerade in einer Mietwohnung wohnen oder noch den Auszug bisheriger Mieterinnen und Mieter abwarten müssen.
Ein Rücktritt führt in der Regel zu Schadensersatzforderungen
Ein notariell beurkundeter Vorvertrag ist rechtlich bindend. Ein Rücktritt ist zwar in der Regel möglich, führt allerdings fast immer zu Schadensersatzforderungen. Die meisten Vorverträge enthalten dafür entsprechende Rücktrittsklauseln. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen ein Ausstieg möglich ist – zum Beispiel, wenn die Finanzierung trotz ernsthafter Bemühungen nicht zustande kommt.
Was gehört in einen Vorvertrag?
Damit der Vorvertrag alles Wichtige klärt, enthält er idealerweise folgende Punkte:
- Name und Adresse von Käuferin und Verkäufer oder Makler
- Genaue Bezeichnung der Immobilie (Adresse, Grundbuchdaten, Flurstücknummer)
- Kaufpreis
- Frist für den Abschluss des endgültigen Kaufvertrags
- Bedingungen für den Vertragsabschluss (z. B. Finanzierungszusage)
- Regelungen zum Rücktritt und eventuellen Schadensersatz
- Angaben zu einer möglichen Anzahlung
Was kostet ein Vorvertrag?
Bei einem Vorvertrag entstehen Notarkosten, die sich am vereinbarten Kaufpreis orientieren. Sollten Sie vorab eine Beratung oder eine Vertragsprüfung bei Ihrer Notarin oder Ihrem Notar vereinbaren, können dafür weitere Kosten anfallen.
Bitte beachten Sie: Die Kosten für den Vorvertrag fallen auch an, wenn der Immobilienkauf später nicht zustande kommt.