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Brauche ich einen Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf?

Sie haben die perfekte Immobilie gefunden und fragen sich nun, ob Sie einen Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung benötigen? Wir zeigen Ihnen, was dahintersteckt und wann welche Vereinbarung sinnvoll ist.

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Kinder rennen in einen Hausflur

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vorvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käuferin und Verkäufer, in der sich beide dazu verpflichten, einen notariellen Kaufvertrag abzuschließen.

  • Eine Reservierungsvereinbarung dient dazu, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum vom Markt zu nehmen. Dabei entsteht noch keine verbindliche Kauf- bzw. Verkaufsverpflichtung.

  • Ein Vorvertrag muss grundsätzlich notariell beurkundet werden. Eine Reservierungsvereinbarung ist meist formfrei möglich.

  • Ein Vorvertrag bietet damit hohe Planungssicherheit. Er ist allerdings auch mit Notarkosten verbunden und in der Praxis eher selten.

  • Eine Reservierung bietet etwas mehr Flexibilität. Sie ist in der Praxis gängiger.

  • In Städten mit hoher Nachfrage, wie in Köln und Bonn, ist eine frühzeitige Finanzierungsklärung der beste Weg, um sich eine Immobilie zu sichern.

Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf?

Ein Vorvertrag – manchmal auch Optionsvertrag genannt – ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Käuferin und Verkäufer. Eine solche Vereinbarung verpflichtet beide Parteien dazu, den endgültigen  Kaufvertrag  zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen. Damit ein Vorvertrag rechtlich gültig ist, muss er notariell beurkundet werden.

Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?

Ein rechtlich bindender Vorvertrag kann beim Immobilienkauf in bestimmten Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel:

  • Wenn Ihre Finanzierung noch nicht gesichert ist, Sie also noch keine Kreditzusage von Ihrer Bank oder Sparkasse haben.
  • Wenn Sie Ihre aktuelle Immobilie verkaufen müssen, bevor Sie die neue Immobilie kaufen können.
  • Wenn es rechtliche oder bauliche Hindernisse gibt, also zum Beispiel, wenn vor dem Kauf noch Altlasten im Grundbuch beseitigt oder Mängel am Gebäude behoben werden müssen.
  • Wenn Sie Kündigungsfristen einhalten müssen, beispielsweise weil Sie gerade in einer Mietwohnung wohnen oder noch den Auszug bisheriger Mieterinnen und Mieter abwarten müssen.

Ein Rücktritt führt in der Regel zu Schadensersatzforderungen

Ein notariell beurkundeter Vorvertrag ist rechtlich bindend. Ein Rücktritt ist zwar in der Regel möglich, führt allerdings fast immer zu Schadensersatzforderungen. Die meisten Vorverträge enthalten dafür entsprechende Rücktrittsklauseln. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen ein Ausstieg möglich ist – zum Beispiel, wenn die Finanzierung trotz ernsthafter Bemühungen nicht zustande kommt.

Was gehört in einen Vorvertrag?

Damit der Vorvertrag alles Wichtige klärt, enthält er idealerweise folgende Punkte:

  • Name und Adresse von Käuferin und Verkäufer oder Makler
  • Genaue Bezeichnung der Immobilie (Adresse, Grundbuchdaten, Flurstücknummer)
  • Kaufpreis
  • Frist für den Abschluss des endgültigen Kaufvertrags
  • Bedingungen für den Vertragsabschluss (z. B. Finanzierungszusage)
  • Regelungen zum Rücktritt und eventuellen Schadensersatz
  • Angaben zu einer möglichen Anzahlung

Was kostet ein Vorvertrag?

Bei einem Vorvertrag entstehen Notarkosten, die sich am vereinbarten Kaufpreis orientieren. Sollten Sie vorab eine Beratung oder eine Vertragsprüfung bei Ihrer Notarin oder Ihrem Notar vereinbaren, können dafür weitere Kosten anfallen.

Bitte beachten Sie: Die Kosten für den Vorvertrag fallen auch an, wenn der Immobilienkauf später nicht zustande kommt.

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Eine Reservierungsvereinbarung ist eine informelle, unverbindliche Absprache – meist zwischen Maklerin und Kaufinteressent. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Maklerin beziehungsweise der Makler, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für Sie zu reservieren, also keiner anderen Interessentin beziehungsweise keinem anderen Interessenten anzubieten. Dafür zahlt die Käuferin oder der Käufer eine Reservierungsgebühr.

Rechtliche Bindung auch ohne notarielle Beurkundung möglich

Auch eine Reservierungsvereinbarung kann rechtlich bindend sein. Denn bei einer Reservierungsvereinbarung handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag nach § 311 BGB. Mit dem Vertrag muss die Maklerin die Immobilie für einen gewissen Zeitraum reservieren, während die der Käufer die Reservierungsgebühr zahlen muss.

Ein einseitiger Rücktritt ist nur möglich, wenn im Vertrag entsprechende Rücktritts- oder Auflösungsklauseln vereinbart sind.

Was gehört in eine Reservierungsvereinbarung?

Auch wenn eine Reservierungsvereinbarung formlos sein kann, sollte sie die wichtigsten Punkte enthalten:

  • Name und Adresse von Käuferin und Verkäufer oder Makler
  • Genaue Bezeichnung der Immobilie (Adresse, Grundbuchdaten, Flurstücknummer)
  • Dauer beziehungsweise Zeitraum der Reservierung
  • Höhe der Reservierungsgebühr
  • Regelung zur Anrechnung oder Rückzahlung der Gebühr
  • Bedingungen für einen möglichen Rücktritt (z. B. bei fehlender Finanzierungszusage)
  • Unterschriften von Maklerin und – ganz wichtig – auch die des Verkäufers. Denn andernfalls ist die Vereinbarung ungültig.

Was kostet eine Reservierungsvereinbarung?

Für eine Reservierungsvereinbarung fällt eine Reservierungsgebühr an. Diese kann sich prozentual am Kaufpreis orientieren oder als feste Pauschale festgelegt werden. Teilweise wird die Reservierungsgebühr auch auf die Maklerprovision angerechnet.

Sollte der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden, wird die Gebühr oft ganz oder zumindest teilweise einbehalten.

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Häufige Fehler bei einer Reservierungsvereinbarung vermeiden

  1. Die Unterschrift der Verkäuferin oder des Verkäufers fehlt: Das Problem dabei: Wenn nur die Maklerin oder der Makler unterschreibt, kann die Verkäuferin oder der Verkäufer die Immobilie trotzdem anderweitig verkaufen. Stellen Sie also sicher, dass alle Parteien die Vereinbarung unterzeichnen.
  2. Die Frist ist zu kurz: Finanzierungsklärungen können einige Wochen dauern. Planen Sie daher einen realistischen Zeitraum, in dem die Immobilie für Sie reserviert wird.
  3. Reservierungsgebühr und Rücktrittsklauseln werden nicht geprüft: Prüfen Sie sowohl Reservierungsgebühr als auch die vereinbarten Rücktrittsklauseln vor der Unterzeichnung. Checken Sie auch, ob die Reservierungsgebühr bei einem Kauf angerechnet wird.
  4. Die Vereinbarung wurde rechtlich nicht geprüft: Vor allem bei hohen Reservierungsgebühren oder unklaren Rücktrittsklauseln kann es sich lohnen, den Vertrag von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen zu lassen.
  5. Blindes Vertrauen auf die Reservierung: Eine Reservierungsvereinbarung ist kein Ersatz für einen Vorvertrag. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Vorvertrag abschließen.

Vorvertrag vs. Reservierungsvereinbarung: Was ist nun der Unterschied?

Beide Vertragsarten können beim Immobilienkauf sinnvoll sein. Der Unterschied: Ein Vorvertrag muss notariell beurkundet werden und verpflichtet zum Abschluss des Kaufvertrags. Eine Reservierungsvereinbarung benötigt keine notarielle Form und verpflichtet nicht direkt zum Kauf. Vorverträge bieten dadurch mehr Planungssicherheit, sind durch die Notarkosten aber auch teurer. Kurz und knapp für Sie im Überblick:

VorvertragReservierungsvereinbarung

Rechtliche Bindung

Ja

Möglich

Notarielle Beurkundung

Erforderlich

Nicht erforderlich

Kosten

Notarkosten

Reservierungsgebühr

Rücktritt

Möglich, aber mit Schadensersatz

Abhängig von Rücktrittsklauseln

Planungssicherheit

Sehr hoch

Mittel

Wann brauche ich einen Vorvertrag? Und wann eine Reservierungsvereinbarung?

Ein Vorvertrag kann sinnvoll sein, wenn:
  • Sie die Immobilie verbindlich kaufen möchten und sich beide Seiten maximale Rechtssicherheit wünschen,
  • die Finanzierung geklärt ist, die Ausfertigung des finalen Vertrags aber noch dauert,
  • rechtliche oder bauliche Hindernisse noch beseitigt werden müssen (z. B. Grundbucheinträge),
  • Sie den Verkauf Ihrer bisherigen Immobilie abwarten müssen,
  • der Kaufpreis bereits verhandelt ist, der Vertragsabschluss aber noch Zeit braucht.

 Ein gängiges Beispiel: Sie haben Ihr Traumhaus gefunden. Die Finanzierungszusage der Bank ist da, der Darlehensvertrag dauert aber noch 4 Wochen. Mit einem Vorvertrag sichern Sie sich die Immobilie verbindlich. Das bedeutet: Die Verkäuferin oder der Verkäufer muss sich an die Zusage halten. Und genau das gibt Ihnen mehr Planungssicherheit.

Eine Reservierungsvereinbarung kann sinnvoll sein, wenn:
  • Sie noch Zeit zum Überlegen brauchen, aber verhindern möchten, dass in dieser Zeit andere Interessenten zum Zug kommen,
  • Sie die Immobilie vor dem Kauf genauer prüfen möchten (z. B. durch ein Gutachten),
  • mehrere Interessenten im Rennen sind und die Maklerin oder der Makler Ihnen eine kurze Bedenkzeit einräumt,
  • Sie noch nicht zu 100 Prozent sicher sind, ob die Finanzierung klappt.

 Ein gängiges Beispiel: Eine Maklerin oder ein Makler zeigt Ihnen eine Wohnung. Sie sind interessiert, möchten aber erst ein Gutachten einholen und mit der Bank sprechen. Eine zweiwöchige Reservierung verschafft Ihnen Luft, ohne dass Sie sich zum Kauf verpflichten.

Wie oft kommen solche Vereinbarungen zum Einsatz?

Gerade in Städten wie Köln und Bonn, wo eine hohe Nachfrage auf ein überschaubares Angebot trifft, können Vorverträge oder Reservierungsvereinbarungen sinnvoll sein. Denn der Wettbewerb schläft nicht. In der Praxis sind beide Vertragsarten aber eher selten – aus dem einfachen Grund, dass Verkäuferinnen und Verkäufer meist eine große Auswahl an geeigneten Käuferinnen und Käufern haben.

Reservierungsvereinbarungen werden gelegentlich von Maklerinnen und Maklern angeboten, wenn mehrere Personen gleichzeitig Interesse zeigen. Sie verschaffen eine kurze Atempause (meist ein bis zwei Wochen), um die Finanzierung zu klären oder ein Gutachten einzuholen. Bei einer solchen Vereinbarung sollten Sie allerdings davon ausgehen, dass die Maklerin oder der Makler auch mit anderen Interessentinnen und Interessenten im Gespräch bleibt.

Vorverträge sind dagegen seltener – auch weil die meisten Verkäuferinnen und Verkäufer nicht bereit sind, wochenlang auf den Abschluss zu warten. Tipp: Wenn Sie noch Zeit benötigen, bevor Ihr Mietverhältnis offiziell endet oder um Ihre eigene Immobilie zu verkaufen, sprechen Sie offen mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer. Manche Verkäuferinnen und Verkäufer lassen sich auf einen Vorvertrag mit längerer Frist ein.

Finanzierung frühzeitig klären und so Ihre Traumimmobilie sichern

Der Immobilienmarkt in Köln und Bonn ist angespannt. Es lohnt sich daher, schnell zu sein. Am besten geht das, wenn Sie Ihre Finanzierung vor der eigentlichen Immobiliensuche klären. Denn so können Sie schneller zusagen und sich schneller Ihre Traumimmobilie sichern. Das verschafft Ihnen gleichzeitig einen Vorteil gegenüber anderen Interessentinnen und Interessenten. Schließlich entscheiden sich die meisten Verkäuferinnen eher für Interessenten, die ihre Finanzierung bereits geklärt haben.

Good to know: Bei der Sparkasse KölnBonn erhalten Sie mit Ihrer Finanzierungszusage auch direkt ein kostenloses Baufinanzierungszertifikat Dieses Zertifikat zeigt schwarz auf weiß, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Es ist objektunabhängig und ideal für alle bevorstehenden Besichtigungen.

Schon jetzt die passende Finanzierung sichern

Verschaffen Sie sich zusammen mit der Sparkasse KölnBonn Klarheit über Ihre Finanzierung – mit einer persönlichen Beratung, die zu Ihrer Lebenssituation passt.

Fazit: Finanzierung früh klären, Vorvertrag oder Reservierungsvereinbarung in Betracht ziehen

Mit einem Vorvertrag können Sie sich Ihre Wunschimmobilie garantiert sichern. Denn der Vertrag wird notariell beurkundet und ist rechtlich bindend – in der Praxis allerdings eher selten. Alternativ dazu können Sie mit einer Reservierungsvereinbarung dafür sorgen, dass die Immobilie für eine gewisse Zeit vom Markt genommen wird. Bei dieser Variante sind Sie nicht zum Kauf verpflichtet. Auch solche Vereinbarungen sind in der Region KölnBonn allerdings eher selten, weil die Nachfrage so hoch ist, dass Verkäuferinnen und Verkäufer den Verkauf nicht „abwarten“ müssen.

Bevor Sie also über einen Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung nachdenken: Klären Sie Ihre Finanzierung. Denn mit einer soliden Baufinanzierung haben Sie die besten Chancen, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer sich für Sie entscheidet und der Kaufvertrag schnell abgeschlossen werden kann. Und diese Schnelligkeit ist vor allem in Städten wie Köln und Bonn wichtig.

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