Langfristig (bau)sparen
Beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer kurzfristig handeln. In den übrigen Fällen gilt: Modernisierungen stehen häufig erst in einigen Jahren an. Im Idealfall sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer spätere Modernisierungen von Anfang an einplanen und dafür Geld zurücklegen. Eine Faustregel lautet: Die ideale Rücklage beträgt zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat. Davon sollte stets ein Teil kurzfristig verfügbar sein, ein Teil kann längerfristig angelegt werden.
Als aktuell günstigsten Weg, um längerfristig Rücklagen zu bilden, empfiehlt sich nach wie vor ein Bausparkonto. Der später benötigte Finanzierungsbetrag setzt sich in der Regel aus 40 Prozent angespartem Eigenkapital und 60 Prozent Kredit zu einem festgelegten Zinssatz zusammen. KfW-Nachweise sind nicht erforderlich. Wer also zum Beispiel 10.000 Euro anspart, hat einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen von weiteren 15.000 Euro zu einem garantierten Darlehenszins. Damit können Modernisierungsvorhaben von 25.000 Euro verwirklicht werden – oder mehr, falls zusätzliches Eigenkapital vorhanden ist. Dazu können Sie sich die aktuell niedrigen Zinsen sichern.
Zusätzlich bietet die LBS NW eine Eco-Variante mit einem Zinsvorteil für das Bauspardarlehn an, wenn das Darlehen für Maßnahmen genutzt wird, die die Umwelt und das Klima schonen. Eine Übersicht über die geförderten Maßnahmen finden Sie hier.
Riester Wohnen
Seit dem 1. Januar 2024 können Sie für energetische Sanierungsmaßnahmen Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen. Folgende Maßnahmen gehören dazu:
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
- Einbau von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
- Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberatung
Voraussetzungen:
- Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen
- Bestätigung des durchführenden Unternehmens, dass es sich um eine Maßnahme im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes handelt
- Mindestentnahme von 6.000 Euro bei Immobilien, die vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut wurden
- Mindestentnahme von 20.000 Euro bei Immobilien, die vor mehr als drei Jahren erworben oder gebaut wurden
Steuerermäßigung für Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzer
Bei der energetischen Sanierung eine Förderung über ein Programm zu beantragen, kann aufwendig sein und längere Bearbeitungszeiten in Anspruch nehmen. Die Alternative: auf Steuerersparnisse setzen. Hier winken innerhalb von drei Jahren bis zu 40.000 Euro Steuernachlass beziehungsweise 20 Prozent der Projektkosten.
Rechnen lohnt sich: Unter Umständen können die Steuerersparnisse die mögliche Förderung übertreffen. Darüber hinaus sparen sich Eigentümerinnen und Eigentümer die zeitintensive Beantragung einer Förderung.
Der Nachteil: Für die Finanzierung der Maßnahme oder Komplettsanierung muss genügend Eigenkapital vorliegen. Außerdem gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Einkommenssteuer muss höher sein als der potenzielle Steuernachlass.
- Es handelt sich um eine selbstbewohnte Immobilie, die über zehn Jahre alt ist.
- Die energetische Sanierung umfasst Maßnahmen, die auch vom BAFA gefördert werden.
- Eine Sanierung in Eigenleistung ist nicht gültig. Sie benötigen Bescheinigungen eines Fachbetriebs.