Riester Wohnen
Seit dem 1. Januar 2024 können Sie für energetische Sanierungsmaßnahmen Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen. Folgende Maßnahmen gehören dazu:
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Optimierung der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
- Einbau von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
- Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberatung
Voraussetzungen:
- Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen
- Bestätigung des durchführenden Unternehmens, dass es sich um eine Maßnahme im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes handelt
- Mindestentnahme von 6.000 Euro bei Immobilien, die vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut wurden
- Mindestentnahme von 20.000 Euro bei Immobilien, die vor mehr als drei Jahren erworben oder gebaut wurden
Steuerermäßigung für Eigenheim-Besitzerinnen und -Besitzer
Bei der energetischen Sanierung eine Förderung über ein Programm zu beantragen, kann aufwendig sein und längere Bearbeitungszeiten in Anspruch nehmen. Die Alternative: auf Steuerersparnisse setzen. Hier winken innerhalb von drei Jahren bis zu 40.000 Euro Steuernachlass beziehungsweise 20 Prozent der Projektkosten.
Rechnen lohnt sich: Unter Umständen können die Steuerersparnisse die mögliche Förderung übertreffen. Darüber hinaus sparen sich Eigentümerinnen und Eigentümer die zeitintensive Beantragung einer Förderung.
Der Nachteil: Für die Finanzierung der Maßnahme oder Komplettsanierung muss genügend Eigenkapital vorliegen. Außerdem gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Einkommenssteuer muss höher sein als der potenzielle Steuernachlass.
- Es handelt sich um eine selbstbewohnte Immobilie, die über zehn Jahre alt ist.
- Die energetische Sanierung umfasst Maßnahmen, die auch vom BAFA gefördert werden.
- Eine Sanierung in Eigenleistung ist nicht gültig. Sie benötigen Bescheinigungen eines Fachbetriebs.