Zuallererst: Was ist überhaupt eine Zwangsversteigerung?
Per Definition ist eine Zwangsversteigerung ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie versteigert wird, weil die offenen Forderungen nicht mehr beglichen werden können. Dabei kann es sich um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück handeln.
In den meisten Fällen kommt es zu einer Zwangsversteigerung, weil die Eigentümerinnen oder Eigentümer die Rückzahlungen für ihren Immobilienkredit nicht mehr begleichen können. In diesem Fall darf die Bank als Darlehensgeber, oder auch Gläubiger, ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten und mit dem Erlös der Versteigerung die offenen Forderungen begleichen.
Ideal für alle, die ein Eigenheim oder eine Kapitalanlage suchen
Da die Immobilien meist zu günstigeren Preisen versteigert werden als sie auf dem freien Markt gehandelt werden ist eine Zwangsversteigerung vor allem attraktiv, wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie sind, begrenztes Budget zur Verfügung haben und ohne Zeitdruck suchen. Denn solche Verfahren können sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum ziehen.
Immobilien sind wertbeständig und deshalb eine beliebte Geldanlage. Der eine Weg ist, die Immobilie selbst zu nutzen. Der andere, die Immobilie zu vermieten und laufend von den Mieteinnahmen zu profitieren. Und auch hier lohnt es sich, an einer Zwangsversteigerung teilzunehmen. Denn sie gibt Kapitalanlegerinnen und Kapitalanlegern die Chance, eine passende Immobilie günstig zu erwerben, so ihr Geld lukrativ anzulegen und eine höhere Rendite zu erreichen.
Vor der Versteigerung
Voraussetzungen, um an einer Zwangsversteigerung teilzunehmen
Damit Sie an einer Zwangsversteigerung teilnehmen können, müssen Sie ein paar wenige Voraussetzungen erfüllen. Das sind:
- Volljährigkeit
- Bankbürgschaft bzw. Nachweis über die nötigen finanziellen Mittel
- Eventuell eine Sicherheitsleistung (10 Prozent vom Verkehrswert der Immobilie), wenn diese von den Verfahrensbeteiligten gefordert wird. Nur wenn Sie den Zuschlag als höchstbietende Person erhalten, ist die Sicherheitsleistung auch wirklich fällig. Erhalten Sie keinen Zuschlag, bekommen Sie die vorab gezahlte Sicherheitsleistung unaufgefordert zurück
Am Tag der Versteigerung benötigen Sie außerdem folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Notariell beglaubigte Bietungsvollmacht – falls Sie für eine nicht anwesende Person bieten. Das gilt auch für Eheleute
Damit alles reibungslos abläuft: So können Sie sich auf eine Zwangsversteigerung vorbereiten
Probeauktion besuchen
Das kostet zwar etwas Zeit, hilft Ihnen aber, sich mit dem Ablauf einer Versteigerung vertraut zu machen – um später bei der passenden Immobilie genau zu wissen, worauf es ankommt.
Gutachten prüfen
Das Immobiliengutachten – oder auch Exposé – gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Immobilie. Sie können es ganz einfach über die Seiten der Amtsgerichte downloaden. Die entsprechenden Gutachten werden einmalig zu Beginn des Verfahrens erstellt. Da die Verfahren manchmal mehrere Jahre dauern, kann es sein, dass das Gutachten veraltet ist. Und das kann vor allem ein Problem sein, wenn sich der Wert der Immobilie in der Zwischenzeit verändert hat – zum Beispiel durch einen Wasserschaden. Befürchten Sie, dass die Angaben veraltet sind, können Sie mit der Antragstellerin oder dem Gläubiger Kontakt aufnehmen. Die Kontaktdaten sind ebenfalls im Exposé enthalten.
Die Immobilie im Blick haben
Bei einer Zwangsversteigerung sind weder Eigentümerinnen noch Gläubiger verpflichtet, Ihnen die Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen. Es kann also sein, dass Sie im Vorfeld nur wenig über die Immobilie erfahren und lediglich einige Fotos einsehen können. Damit fällt es oft schwer, den Zustand der Immobilie genau zu bewerten. Um sich trotzdem ein erstes Bild zu verschaffen, können Sie sich die Lage ansehen. Denn die Adresse ist bei jeder Zwangsversteigerung online einsehbar. Wie ist Ihr Eindruck von der Umgebung? Passt die Lage zu dem, was Sie sich vorstellen? Vielleicht treffen Sie auch jemanden aus der Umgebung und können sich mit Nachbarinnen oder Nachbarn zum Wohngebiet und Stadtviertel austauschen.
Grundbucheintrag anfragen
Die Einsicht in den Grundbucheintrag muss nicht immer gewährt werden, kann aber sinnvoll sein, um mehr über eventuelle Baulasten, Schulden oder Erschließungskosten zu erfahren. Den Antrag können Sie beim jeweiligen Bauaufsichtsamt in Ihrer Stadt stellen. Die Kontaktdaten vom Bauaufsichtsamt in Köln und in Bonn sind jeweils online einsehbar. Da es lange dauern kann, bis Sie das Dokument erhalten, planen Sie am besten etwas mehr Zeit für diesen Schritt ein.
Rechtslage kontrollieren
Beim Immobilienkauf gilt „gekauft wie gesehen“. Das bedeutet auch: Verbindlichkeiten (z. B. Grundschulden oder Mietverträge bei einem Mehrparteienhaus) gehen ebenfalls auf Sie über. Es lohnt sich daher, auch diese Punkte im Vorfeld zu prüfen.
Finanzierung planen
Indem Sie frühzeitig über eine mögliche Finanzierung nachdenken, können Sie schneller reagieren. Denn sollten Sie den Zuschlag für die Versteigerung bekommen, haben Sie meist nur eine kurze Bedenkzeit und müssen den Betrag zeitnah überweisen. Außerdem können Sie bei diesen ersten Überlegungen und Gesprächen mit einer Bank auch weitere Kosten (z. B. für Versicherungen oder die Grunderwerbsteuer) einkalkulieren. So erfahren Sie schon jetzt, was Sie sich leisten können.