Die ESG-Kriterien bilden die drei Säulen für ein nachhaltiges unternehmerisches Handeln.
Was ist das Ziel einer ESG-Verordnung?
Es gibt verschiedene Personengruppen, die sich für die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens interessieren: Verbraucherinnen und Verbraucher, Investorinnen und Investoren, aber auch Banken, zum Beispiel bei der Vergabe von Krediten.
Doch Nachhaltigkeit kann ganz unterschiedliche Ausprägungen haben. Unternehmen A stellt seinen gesamten Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge um, während sich der Umweltschutz bei Unternehmen B auf Recycling-Toilettenpapier beschränkt. Hier helfen eine klare Definition von Nachhaltigkeit und eine standardisierte Berichterstattung.
Eine der ESG-Verordnungen (CSRD) sieht vor, dass Unternehmen ihre Aktivitäten künftig nach diesen definierten Standards und mit eindeutigen Kennzahlen in einem Nachhaltigkeitsbericht („ESG-Reporting“) offenlegen. Dadurch wird Nachhaltigkeit messbar. Unternehmen können so nicht nur besser miteinander vergleichen, sondern auch für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden.
Wenn es nun beispielsweise darum geht, in ein Unternehmen zu investieren, erhalten Investorinnen und Investoren volle Transparenz: Sogenannte ESG-Ratings basieren auf den detaillierten und standardisierten Berichten, die Unternehmen im Rahmen des ESG-Reportings zur Verfügung stellen. Ohne entsprechende Standards wäre es nicht möglich, belastbare und vergleichbare Informationen zu erhalten. ESG-Ratings nehmen Nachhaltigkeitspraktiken in den Blick und ermöglichen es Investorinnen und Investoren so, fundierte Entscheidungen zu treffen.