Neue Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht: Das müssen KMU beachten

Nachhaltigkeit wird für Unternehmen zum Standard. Das schlägt sich nun auch in einem EU-Gesetz nie-der: Selbst kleine und mittlere Unternehmen müssen bald einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Was dieser beinhaltet und wie Sie sich vorbereiten können.

Schreiner arbeitet mit Holz.

ESG: Was steckt hinter dem Begriff?

Die Vereinten Nationen haben den Begriff ESG bereits 2006 ins Leben gerufen. Die Abkürzung steht für die englischen Schlagworte Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung). Sie werden auch als ESG-Kriterien bezeichnet.

Regierungsorganisationen und Finanzinstitute weltweit haben entlang der ESG-Kriterien Methoden und Maßnahmen entwickelt, wie Unternehmen unsere Welt nicht nur nachhaltiger und umweltfreundlicher machen können. Sie sollen auch bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für heutige und künftige Generationen schaffen. Anhand der ESG-Kriterien ist es möglich, das Handeln von Wirtschaftsunternehmen zu bewerten. Folgt ein Unternehmen ethischen Grundsätzen? Ist es nachhaltig ausgerichtet?

Es gibt eine Reihe von ESG-Gesetzen, -Verordnungen und -Richtlinien, die für mehr Nachhaltigkeit in der EU sorgen und dem Klimawandel entgegenwirken sollen. Ihnen allen liegen ESG-Kriterien zugrunde. Eine dieser Richtlinien ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aus dem Jahr 2022. Sie verpflichtet mehr Unternehmen als bislang, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Zudem soll sie bestehende Lücken in den Berichtsanforderungen schließen und verbindliche Berichtsstandards („European Sustainability Reporting Standards“, kurz: ESRS) auf EU-Ebene etablieren. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat für die ESRS entsprechende Entwürfe erarbeitet.

Wofür stehen die ESG-Kriterien?

Umwelt, Soziales, verantwortungsvolle Unternehmensführung – was genau steckt hinter diesen Begriffen? Welche konkreten Maßnahmen helfen, die jeweiligen ESG-Kriterien zu erfüllen? Wir geben einen Überblick:

E – Environmental (Umwelt):

Unternehmen sollen ihre Umweltauswirkungen reduzieren und zum Umweltschutz beitragen. Das gelingt zum Beispiel mit diesen Maßnahmen:

  • Abfallmanagement: Abfall vermindern und Materialien recyclen
  • Energieeffizienz: Energieverbrauch vermindern (z. B. durch Ökostrom)
  • Emissionsmanagement: Treibhausgase minimieren, gewissenhaft mit natürlichen Ressourcen umgehen (z. B. Wasserverschwendung vermeiden)
S – Social (Soziales):

Unternehmen sollen einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben. Konkrete Ansatzpunkte, um das zu erreichen:

  • Arbeitsbedingungen:
    • faire Löhne, Gehälter und Arbeitszeiten sicherstellen
    • Arbeitssicherheit gewährleisten
    • Vielfalt unter den Mitarbeitenden fördern
    • Mitarbeitende respektieren und schützen
    • Rechte von Frauen und Minderheiten achten
  • Soziale Verantwortung:
    • lokale Vereine und Organisationen unterstützen
    • Spendenaktionen initiieren
    • ehrenamtliches Engagement von Mitarbeitenden fördern
G – Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung):

Eine ethisch einwandfreie Grundhaltung ist die Basis jedes Unternehmens. Dazu gehören:

  • Verantwortliches Management: Führungskräfte führen ein Unternehmen fair und verantwortungsvoll
  • Transparenz: offen über Geschäftspraktiken berichten, vertrauensvolle Kommunikation etablieren und Korruption entgegenwirken
  • Verwaltungskontrolle: mit internen Kontrollen und Überwachungsmechanismen sicherstellen, dass ein Unternehmen seine Verantwortung erfüllt

Die ESG-Kriterien bilden die drei Säulen für ein nachhaltiges unternehmerisches Handeln. 

Was ist das Ziel einer ESG-Verordnung?

Es gibt verschiedene Personengruppen, die sich für die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens interessieren: Verbraucherinnen und Verbraucher, Investorinnen und Investoren, aber auch Banken, zum Beispiel bei der Vergabe von Krediten.

Doch Nachhaltigkeit kann ganz unterschiedliche Ausprägungen haben. Unternehmen A stellt seinen gesamten Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge um, während sich der Umweltschutz bei Unternehmen B auf Recycling-Toilettenpapier beschränkt. Hier helfen eine klare Definition von Nachhaltigkeit und eine standardisierte Berichterstattung.

Eine der ESG-Verordnungen (CSRD) sieht vor, dass Unternehmen ihre Aktivitäten künftig nach diesen definierten Standards und mit eindeutigen Kennzahlen in einem Nachhaltigkeitsbericht („ESG-Reporting“) offenlegen. Dadurch wird Nachhaltigkeit messbar. Unternehmen können so nicht nur besser miteinander vergleichen, sondern auch für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden.

Wenn es nun beispielsweise darum geht, in ein Unternehmen zu investieren, erhalten Investorinnen und Investoren volle Transparenz: Sogenannte ESG-Ratings basieren auf den detaillierten und standardisierten Berichten, die Unternehmen im Rahmen des ESG-Reportings zur Verfügung stellen. Ohne entsprechende Standards wäre es nicht möglich, belastbare und vergleichbare Informationen zu erhalten. ESG-Ratings nehmen Nachhaltigkeitspraktiken in den Blick und ermöglichen es Investorinnen und Investoren so, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Ist das ESG-Reporting Pflicht?

Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ab 2026 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Sie müssen also nicht nur Rechenschaft über finanzielle Aspekte des Geschäftsjahres ablegen, sondern auch darüber, welche Auswirkungen ihre Aktivitäten auf Mensch und Umwelt hatten.

Bisher waren nur Großunternehmen und börsennotierte Unternehmen von dieser Regelung betroffen. Das ändert sich nun schrittweise: Nach und nach werden weitere Unternehmen in die Pflicht genommen – bis hin zu KMU. Hintergrund ist die Einführung einer neuen EU-Richtlinie: Die EU-Kommission hat 2022 mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) von 2014 geändert.

Was bedeutet das jetzt konkret? Ihr Unternehmen muss ab 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht über das Geschäftsjahr 2025 ablegen, wenn es zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt. Ihr Unternehmen …

  • … beschäftigt mehr als 250 Mitarbeitende
  • … und hat eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
  • … oder kann Umsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro

Darunter fallen unter anderem börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Ab 2027 (fürs Geschäftsjahr 2026) sind dann kleine und mittlere Unternehmen betroffen, die …

  • … mindestens zehn Mitarbeitende beschäftigen
  • … und eine Bilanzsumme von mindestens 450.000 Euro haben
  • … oder Umsatzerlöse von mindestens 900.000 Euro nachweisen können.

Unter bestimmten Voraussetzungen können KMU einen Aufschub beantragen, sodass die Abgabe erst 2028 fällig wird. Spätestens ab 2028 werden Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer dann die Richtigkeit der Ergebnisse begutachten. Die entsprechenden Kriterien (ESRS) dafür haben wir weiter oben erläutert. Nach Schätzungen sind in Deutschland rund 15.000 Unternehmen von der Neuregelung betroffen.

Prüferin geht Meeting Ergebnisse durch.
ESG und CSR – was ist der Unterschied?

Wer sich mit Nachhaltigkeit im Unternehmenskontext beschäftigt, wird früher oder später den Begriffen ESG und CSR begegnen. Auf den ersten Blick meinen sie Ähnliches, aber es gibt feine Unterschiede: CSR, also Corporate Social Responsibility, ist der Grundgedanke, dass Unternehmen Einfluss auf Gesellschaft und Umwelt nehmen – und entsprechend Verantwortung übernehmen müssen. Die Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens fußt beispielsweise auf dem ethischen und moralischen Verständnis von CSR. ESG hingegen liefert konkrete Ansätze, wie CSR umgesetzt werden kann.

Vorbereitung auf CSRD-Reporting: Das sollten Unternehmen jetzt tun

Die ESG-Berichtspflicht kann für kleine und mittlere Unternehmen zur Herausforderung werden. Denn meist müssen sie erst die nötigen Strukturen schaffen, um den Vorgaben zu entsprechen. Folgende Schritte können Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und gut vorbereitet in den neuen Prozess zu starten:

  • Klare Verantwortlichkeiten benennen: Legen Sie verbindlich fest, wer sich in Ihrem Unternehmen um den Nachhaltigkeitsbericht kümmert. Gibt es intern keine Fachperson, die sich mit der Thematik auskennt, sollten Sie entsprechende Ressourcen aufbauen.
  • Wichtigste Kriterien bestimmen: Nicht alle ESG-Kriterien sind für alle Unternehmen gleich wichtig. Ermitteln Sie mittels einer Wesentlichkeitsanalyse die Kriterien, die für Sie besonders relevant sind. Leiten Sie daraus ab, welche Daten gesammelt und analysiert werden müssen, um später in den Nachhaltigkeitsbericht einzufließen.
  • Technik vorbereiten: Finden Sie eine technische Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt und die den bürokratischen sowie organisatorischen Aufwand minimiert.
  • Finanzierung planen: Nachhaltige Investitionen können schnell ins Geld gehen – und nicht jedes Unternehmen hat hohe Rücklagen gebildet. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten eines Förderkredits, zum Beispiel bei der KfW. Die Sparkasse KölnBonn hat mit dem S-Transformationskredit zudem eine nachhaltige Finanzierung entwickelt, die speziell auf KMU zugeschnitten ist.
Hand in Hand durch den Transformationsprozess

Der Weg in eine nachhaltige Zukunft ist nicht immer einfach – aber er lohnt sich. Die Sparkasse KölnBonn begleitet kleine und mittlere Unternehmen seit Jahren erfolgreich auf diesem Weg. Lassen Sie sich von Expertinnen und Experten beraten und erfahren Sie, wie Sie im Transformationsprozess Potenziale Ihres Unternehmens heben können.

Was sind die Vorteile einer ESG-Berichterstattung?

Neue Richtlinie hier, ein zusätzlicher Bericht da: Sind Sie als kleines oder mittleres Unternehmen auch bald von den neuen ESG-Vorgaben betroffen? Dann haben Sie sich vielleicht schon einmal Gedanken über Aufwand und Kosten gemacht, die solch ein Transformationsprozess mit sich bringen kann. Dabei geraten schnell die zahlreichen Vorteile aus dem Blick. Warum Sie von einer ESG-Berichterstattung profitieren:

  • Reputation aufbauen: Nachhaltigkeit wird immer wichtiger. Das bestätigen rund 84 Prozent der Befragten im Sustainability Transformation Monitor 2023 der Bertelsmann Stiftung. Zu Wort kamen unter anderem Verantwortliche für Nachhaltigkeit in Unternehmen der Realwirtschaft. Demnach schaut vor allem die junge Generation genau hin, ob Unternehmen nachhaltig agieren. Ein gutes ESG-Reporting kann sich also positiv auf den Ruf auswirken und dafür sorgen, dass Sie wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben.
  • Chancen auf Investitionen erhöhen: Bei einer Studie der BDO Belgium und dem Beratungsunternehmen Mercuri Urval im Jahr 2023 wurden 150 europäische Unternehmen befragt. 75 Prozent von ihnen bewerteten die Durchführung von ESG-Reportings als wertschöpfunsgorientiert, nur 25 Prozent als bloße Pflichterfüllung. Wer hohe ESG-Leistungen erbringt, erhält auch einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln. Denn Investorinnen und Investoren ziehen ESG-Reportings und -Ratings standardmäßig bei der Entscheidungsfindung heran.
  • Als attraktiver Arbeitgeber positionieren: Drei von vier Personen würden sich eher bei einem nachhaltigen Arbeitgeber bewerben. Das ist das Ergebnis einer Studie der Recruiting-Plattform Stepstone zum Weltumwelttag 2023. Ein positives ESG-Reporting trägt also aktiv dazu bei, dass Sie bei der Mitarbeitersuche als nachhaltiger Arbeitgeber wahrgenommen werden und einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern haben.
  • Ressourcen schonen und Geld sparen: Die ESG-Kriterien nehmen Unternehmen in die Pflicht, sich aktiv mit ihrem eigenen Verbrauch auseinanderzusetzen. Positiver Nebeneffekt: Dämmen Sie beispielsweise Wasserverschwendung ein oder steigen Sie auf Ökostrom um, schonen Sie nicht nur wertvolle Ressourcen, sondern können auch Kosten reduzieren.

Fazit: Veränderungen als Chance begreifen

Alles bleibt anders – das gilt in den nächsten Jahren für Tausende von kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Mit der ESG-Berichtspflicht müssen sie sich neuen Anforderungen stellen, die Zeit und Geld kosten. Verständlich, dass manch eine oder einer das als zusätzliche Last empfindet. Doch schon heute spricht einiges dafür, dass sich der Aufwand lohnen wird: Ein Nachhaltigkeitsbericht kann den Ruf Ihres Unternehmens stärken, Investorinnen, Investoren und Fachkräfte anziehen sowie zu einem geringeren Ressourcenverbrauch führen. Vergessen Sie neben den wirtschaftlichen Aspekten nicht, dass Sie mit Ihren Nachhaltigkeitspraktiken positive Effekte auf die Gesellschaft und unseren Planeten haben. Begreifen Sie die ESG-Verordnung daher als Chance, um Ihr Unternehmen bereit für die Zukunft zu machen. Bei den finanziellen Herausforderungen steht Ihnen die Sparkasse KölnBonn mit passenden Lösungen zur Seite.

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