Gründungsformen: 5 Arten unternehmerischer Selbstständigkeit
Wenn es ums Gründen geht, denken viele sofort an Start-ups. Dabei gibt es zahlreiche weitere Gründungsformen – sie sind so vielfältig wie die Gründerinnen und Gründer selbst. Wir geben Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Gründungsarten und zu wem sie am besten passen.
Der Sprung in die Selbstständigkeit: Rund 139.000 Personen aus NRW haben ihn 2022 gewagt und ein Gewerbe angemeldet. Laut Landesbetrieb Information und Technik NRW handelte es sich bei der großen Mehrheit (84,8 %) um sogenannte Neugründungen.
Auch wenn Neugründungen beliebt sind, sind sie nicht die einzige Gründungsform. Ein Franchise oder eine Unternehmensnachfolge sind weitere Möglichkeiten, um in die Selbstständigkeit zu starten. Wenn Sie Ihr Angestelltenverhältnis nicht kündigen und direkt „all in“ gehen möchten, ist vielleicht die nebenberufliche Gründung das Richtige für Sie.
Wir erklären die Rahmenbedingungen der jeweiligen Gründungsarten, welche Voraussetzungen es gibt und zu wem sie am besten passen.
Neugründung
Nach einem abgeschlossenem BWL-Studium, einem Traineeship bei einem Online-Stellenportal und zwei Jahren im Job steht für Amélie (26) fest: Sie möchte ihre eigene Chefin werden – und aus ihrer Leidenschaft für Nachhaltigkeit ein Business machen. Die Idee: eine Online-Praktikumsbörse, in der Studierende Praktika bei ausschließlich nachhaltig agierenden Unternehmen finden können. Nachdem der Businessplan steht, gründet sie ihre eigene GmbH.
Die Neugründung ist die mit Abstand beliebteste Gründungsform. Sie bietet viel Flexibilität und Gestaltungsspielraum – genau das, was sich viele wünschen, wenn sie vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechseln.
Wer ein Einzelunternehmen gründet, startet häufig bei null: Sie oder er muss sich zunächst ein Netzwerk aus Lieferanten oder Businesspartnerinnen und -partnern aufbauen sowie Kundinnen und Kunden akquirieren. Das gilt fürs innovative Tech-Start-up genauso wie für das Büdchen an der Ecke oder den veganen Burgerladen.
Geläufige Rechtsformen sind beispielsweise die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Welche am besten zu Ihnen passt, hängt unter anderem von der Branche ab und ob Sie ein Kleingewerbe oder ein Handelsgewerbe gründen. Die Wahl der Rechtsform hat zudem Auswirkungen auf das Haftungsrisiko Ihres Einzelunternehmens, die Organisationsstruktur und steuerliche Aspekte. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel „Unternehmensgründung: Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum eigenen Unternehmen“.
Welche Voraussetzungen gibt es bei der Neugründung?
- Sie müssen zunächst Ihr Gewerbe anmelden. Die Anlaufstelle dafür ist das örtliche Gewerbeamt.
- Je nach Art, Branche und Rechtsform sind persönliche, wirtschaftliche, sachliche oder fachliche Erlaubnisse nötig, gegebenenfalls ein Handelsregistereintrag, ein Handwerksrolleneintrag oder Ähnliches.
- Ihr Businessplan sollte grundsätzliche Fragen zur Gründung beantworten: Was haben Sie genau vor, wer steckt hinter der Gründung, wer ist die Zielgruppe, wie sieht der Markt aus, an welchem Standort sitzt Ihr Unternehmen, was planen Sie in Richtung Marketing und Finanzierung? Der Businessplan ist das Herzstück Ihres Unternehmens: Dieser ist Grundlage Ihrer Planung und dient beispielsweise Kreditinstituten als Bewertungsgrundlage, wenn es um die Vergabe von Darlehen geht.
Ganz schön aufregend: Das erste Mal einen Businessplan schreiben. Je plausibler und konkreter Sie Ihren Businessplan erarbeiten, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten als Gründerin oder Gründer. Mit der Software SmartBusinessPlan erstellen Sie Ihren Businessplan schnell und professionell. Und unsere kostenfreie Businessplan-Anleitung gibt Ihnen essenzielle Hilfestellungen an die Hand.
- Zeit für einen Kassensturz, Stichwort Finanzierung: Sie sollten zu Beginn Ihr benötigtes Startkapital kalkulieren. Machen Sie eine genaue Aufstellung, wie Anschaffungen, Mieten, Werbungskosten sowie Ausgaben für Fahrzeuge und Lizenzen zu Buche schlagen. Insbesondere in der Anlaufphase ist eine detaillierte monatliche Liquiditätsplanung unverzichtbar, damit Sie alle Rechnungen fristgerecht bezahlen können. Ein Puffer hilft Ihnen zudem, Unvorhergesehenes zu kompensieren. Wissen Sie außerdem, wie viel Eigenkapital Sie haben? Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt es von Bund, Ländern und EU eine Rei-he von Zuschüssen und Förderungen, die gegebenenfalls infrage kommen. Bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) können Sie zum Beispiel öffentliche Fördermittel als Gründerkredit oder Förderkredit beantragen.
- Als Gründerin oder Gründer eines Einzelunternehmens sollten Sie sich zum einen als Person mit den entsprechenden Versicherungen schützen. Zu den Must-haves gehören Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Zum anderen sollten Sie Ihr Unternehmen absichern, zum Beispiel mit einer Berufshaftpflicht-, Einbruchdiebstahl- oder Rechtsschutzversicherung. Hier gibt es eine Reihe von Produkten, die zu Ihrer individuellen Situation passen müssen. Damit Ihre Angestellten gesetzlich unfallversichert sind, müssen Sie Ihr Unternehmen zudem bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Zu wem passt die Neugründung?
Sie strotzen vor innovativen Ideen und wünschen sich viel unternehmerischen Freiraum? Dann könnte eine Neugründung der passende nächste Schritt in Ihrem Berufsleben sein. Auch wenn Sie in der Startphase mit einem geringen Einkommen rechnen müssen, gibt es genug Möglichkeiten, diese mit Fördermitteln zu überbrücken. Eine Neugründung ist sehr zeitintensiv, sodass es ein Vorteil ist, wenn Sie reichlich Zeitzur Verfügung haben.
Neugründung im Team
Elif (33), Klara (31) und Marco (29) haben vor sich vor fünf Jahren bei der Arbeit im Kindergarten kennen- und schätzen gelernt. Die gelernten Erzieherinnen und der Erzieher arbeiten zwar schon lange nicht mehr in derselben Einrichtung, aber bald wieder zusammen: Sie haben gemeinsam eine integrative Kindertagespflege gegründet.
Die Neugründung eines Unternehmens ist ein Kraftakt – insbesondere, wenn man allein dafür verantwortlich ist. Wieso also nicht mit anderen zusammentun, um mehr Power zu entfalten? Die Neugründung als Team ist eine weitere Gründungsform, wenn auch eine Sonderform.
Sie hat viele positive Seiten: Jedes Teammitglied trägt mit seinen individuellen Stärken und Fachkenntnissen zum Unternehmenserfolg bei. Durch die verschiedenen Backgrounds gibt es von Anfang an ein breites Netzwerk, das dem Business Anschubhilfe leistet. Das Planen und Arbeiten in der Gruppe fördert zudem die Motivation und kreative Ideen.
Damit die Neugründung im Team gelingt, muss die Chemie zwischen den Mitgründerinnen und Mitgründern stimmen. Sie sollten nicht nur persönlich, sondern auch fachlich auf einer Wellenlänge sein.
Während die alleinige Gründung viel Flexibilität und Unabhängigkeit verspricht, können die Meinungen in einem Gründungsteam zuweilen auseinandergehen. Es gibt ein erhöhtes Risiko für Konflikte und Kompromisse, mit denen nicht immer alle zufrieden sind. Außerdem haften die Mitgründerinnen und Mitgründer gegenseitig, was eine besondere Verantwortung mit sich bringt. Da Arbeitsabläufe oder Entscheidungen gemeinsam diskutiert werden müssen, ist der Kommunikationsaufwand entsprechend hoch.
Welche Voraussetzungen gibt es bei der Neugründung im Team?
- Wenn Sie ein Unternehmen im Team gründen, schließen Sie gemeinsam einen In ihm festgehalten sind die Rechte und Pflichten der Gründerinnen und Gründer, das jeweils eingebrachte Kapital, die Geschäftsanteile und die Verfügung darüber, Haftung, Gewinnverteilung sowie die Abfindung, wenn eine Gesellschafterin oder ein Gesellschafter ausscheidet.
- Genauso wie bei der Neugründung als Einzelperson ist auch in der Team-Variante ein Businessplan unverzichtbar, um das Unternehmenskonzept transparent darzulegen. Dieser sollte zusätzlich die Fachkenntnisse und Skills der einzelnen Mitgründerinnen und Mitgründer sowie die (sinnvolle) Aufteilung der Geschäftsführungsgehälter berücksichtigen.
- In puncto Finanzierung ist bei Neugründungen im Team häufig ein insgesamt höheres Eigenkapital vorhanden als bei einer Einzelperson, weil mehr Personen involviert sind.
Zu wem passt die Neugründung im Team?
Sie haben eine innovative Idee für ein Unternehmen, möchten die Verantwortung aber nicht allein auf Ihren Schultern tragen? Dann könnte eine Neugründung im Team die richtige Gründungsart für Sie sein. Sie sollten keine Probleme damit haben, Kompromisse einzugehen sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten gleichberechtigt im Team aufzuteilen.
Franchise
Seit Marcel (39) denken kann, ist er in der Gastronomie angestellt. Nach seiner Ausbildung als Fachkraft für Gastronomie arbeitete er für verschiedene Hotels und Restaurants in Deutschland und Österreich. In den vergangenen Jahren festigte sich aber immer mehr der Wunsch, sesshaft zu werden und sein eigenes Ding zu machen. Als er durch Zufall vom Gastronomie-Franchise hörte, das in seiner Heimatstadt nach Franchisenehmenden suchte, war er sofort Feuer und Flamme.
Ein weiterer Weg in die Selbstständigkeit ist das Franchising: Die Gründerin oder der Gründer übernimmt das Geschäftskonzept und die Marke eines Franchisegebers. Dafür fallen Lizenzgebühren an. Franchisenehmende starten nicht bei null, sondern können vom Know-how, von Ressourcen und unterstützenden Angeboten des Vertragspartners profitieren.
Welche Voraussetzungen gibt es beim Franchise?
- Als Franchisenehmerin oder -nehmer müssen Sie einigen Pflichten nachkommen, haben aber auch bestimmte Rechte, die über die Nutzung der Marke hinausgehen. Häufig ist vertraglich geregelt, dass sie dem Franchisegeber Waren abnehmen und den Absatz fördern müssen. Er darf sie aber nur verpflichten, maximal 80 Prozent Ihrer Waren über ihn zu beziehen. Das geteilte Know-how des Franchisegebers dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben. Über Ihre geschäftlichen Entwicklungen müssen Sie regelmäßig Bericht erstatten.
- Mit dem Franchisegeber schließen Sie einen meist längerfristigen Franchisevertrag, zum Beispiel mit einer Dauer von zehn Jahren mit Verlängerungsoption. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Franchisegeber ab.
- Bei der Finanzierung eines Franchises müssen Sie zunächst mit Einstiegsgebühren rechnen. Diese hängen stark davon ab, wie bekannt und etabliert die Marke ist. Ähnlich wie bei der Neugründung können Sie die anfänglichen Investitionskosten aus Eigenkapital stemmen oder alternativ eine Förderung oder einen Kredit in Anspruch nehmen. Im weiteren Verlauf müssen Sie laufende Lizenzgebühren einplanen, die in der Regel ein bis 15 Prozent Ihres Nettoumsatzes ausmachen.
- Im Franchisevertrag ist meist geregelt, welche Versicherungen Sie abschließen müssen, zum Beispiel ein Inhalts- oder Ertragsausfallversicherung. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie schützt Sie und Ihre Mitarbeitenden vor Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz.
Zu wem passt ein Franchise?
Sie möchten das Rad nicht neu erfinden, sondern Ihr Business auf dem Erfolgsmodell einer bekannten Marke aufsetzen? Sie legen nur untergeordneten Wert auf Flexibilität? Dann könnte ein Franchise der passende Weg in die Selbstständigkeit für Sie sein.
Unternehmensnachfolge
Plötzlich Geschäftsführerin! Für Anne (38) ist der neue Titel noch etwas gewöhnungsbedürftig. Das Ingenieurbüro, das sie übernommen hat, aber ganz und gar nicht: Direkt nach ihrem Studium hat sie hier als Ingenieurin angefangen. Vor zwei Jahren fragte ihr Chef sie, ob sie sich langfristig vorstellen könnte, seine Nachfolgerin zu werden. Gemeinsam führten sie die Firma ein Jahr lang. Inzwischen hat sie den Betrieb mithilfe eines Förderdarlehens gekauft.
Bei der Nachfolge übernimmt die oder der Selbstständige ein bereits existierendes Unternehmen. Der Klassiker: Die Geschäftsführung geht in den Ruhestand und übergibt den Betrieb an seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger. Das ist vor allem im Mittelstand üblich.
Welche Voraussetzungen gibt es bei der Unternehmensnachfolge?
- Wie in jeder selbstständigen Tätigkeit müssen Sie zunächst Ihr Gewerbe anmelden. Je nach Branche sind zudem persönliche, wirtschaftliche und fachliche Erlaubnisse nötig. In manchen Handwerken müssen Sie beispielsweise über einen Meistertitel oder Sachkundenachweis verfügen.
- Indem die letzten drei Jahresabschlüsse einer besonderen Betrachtung unterliegen, soll gleichzeitig der Kaufpreis hergeleitet und nachvollzogen werden können. Teil der Analyse ist zudem das Unternehmenskonzept, das detailliert Ihr Vorhaben beschreibt: Führen Sie das Business allein? Oder gibt es eine Übergangsphase, in der Sie sich die Führung mit der Altinhaberin oder dem Altinhaber teilen? Legen Sie transparent dar, welche Bereiche Sie perspektivisch verändern möchten oder ob eine komplette Neustrukturierung geplant ist. Skizzieren Sie dabei auch Chancen und Risiken, die sich aus der Nachfolge ergeben, sowie Ihre Ziele.
- Keine Unternehmensnachfolge ohne Kaufvertrag: Darin festgehalten sind Angaben zu erworbenen Wirtschaftsgütern, Höhe des Kaufpreises, Zahlungsabwicklung sowie der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten. Er regelt zudem die Haftung und dokumentiert den Eintritt in bestehende Verträge (z. B. Miet-, Lizenz- oder Leasingverträge). Bevor der Kaufvertrag notariell beglaubigt wird, gibt es einen Vertragsentwurf, den Sie rechtlich prüfen lassen sollten.
- Sie führen eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) unverändert fort? Dann erwerben Sie Gesellschaftsanteile, die notariell beglaubigt werden müssen. Der Gesellschaftsvertrag muss zwar nicht neu aufgesetzt werden. Sie sollte ihn allerdings auf Aktualität und geänderte Bedarfe prüfen.
- Bestehende Arbeitsverträge von Mitarbeitenden gehen automatisch auf Sie als Nachfolgerin oder Nachfolger über.
- Wer wird meine neue Chefin oder mein neuer Chef? Ist mein Job in Gefahr? Kommen Sie solchen Unsicherheiten in der Belegschaft zuvor, indem Sie das offene Gesprächsuchen – und das frühzeitig. So schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Unternehmensnachfolge.
- Für die Finanzierung sollten Sie zunächst Ihren gesamten Kapitalbedarf ermitteln. Er setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis für das Unternehmen oder für Gesellschaftsanteile, dem laufenden Kapitalbedarf und geplanten Neuinvestitionen. Beachten Sie auch das Thema Liquidität – insbesondere dann, wenn vor der Übernahme bestehende Unternehmensliquidität ausgeschüttet wird. In diesem Fall ist eine hohe Liquidität erforderlich, um anfallende Kosten zu bezahlen. Mit einer konkreten Zahl vor Augen können Sie besser planen, wie viel Sie aus Eigenkapital, einem Förderdarlehen oder dem klassischen Kredit finanzieren möchten.
- Wenn Sie ein Unternehmen kaufen, übernehmen Sie in der Regel die bestehenden Verträge aller Sachversicherungen (z. B. Kfz-Versicherung, Wohngebäudeversicherung). Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie zahlt bei Personen- und Sachschäden, die Ihre Mitarbeitenden oder Sie verursachen.
Zu wem passt die Unternehmensnachfolge?
Sie möchten ein Unternehmen mit einem eingespielten Team und einer gefestigten Geschäftsidee in die Zukunft führen? Dann reizt es Sie vielleicht, eine Nachfolge anzutreten. Wenn Sie beispielsweise einen Immobilienkredit abbezahlen müssen und daher auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind, bietet Ihnen ein am Markt etabliertes Unternehmen finanzielle Sicherheit – und das bereits in der Startphase. Die Wege zur Nachfolge sind vielfältig: Sie können bereits im Unternehmen angestellt gewesen sein oder extern als Nachfolgerin oder Nachfolger einsteigen.
Sie haben Interesse, eine Nachfolge anzutreten, finden aber nicht das passende Unternehmen? Nexxt-change, Deutschlands größte Börse für Unternehmensnachfolgen, bringt Existenzgründende sowie Inhaberinnen oder Inhaber zusammen, die in absehbarer Zeit eine neue Geschäftsführung suchen. Sie können Verkaufsangebote zum Beispiel nach Branche oder Standort filtern oder selbst ein Kaufgesuch aufgeben. Hinter der Börse stecken unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW. Seit 2006 hat Nexxt-change 20.800 erfolgreiche Vermittlungen angestoßen.
Nebenberufliche Gründung
Patric (27) ist als Social-Media-Manager bei einem mittelständischen Unternehmen angestellt. Privat begeistert er sich für Interior Design – und lässt mehrere Tausend Followerinnen und Follower auf seinem Instagram-Kanal an dieser Leidenschaft teilhaben. Seit ein paar Monaten nimmt er als Content Creator nebenberuflich Aufträge von Unternehmen an, für die er Videos dreht. Das macht ihm nicht nur Spaß, sondern ist auch ein guter Zuverdienst. Die Sicherheit seiner Festanstellung möchte er trotzdem nicht missen.
Der Weg in die Selbstständigkeit muss kein ausschließlicher sein: Sie können neben Ihrer Festanstellung, dem Studium oder Ihrem Job als Hausfrau oder Hausmann gründen – eben nebenberuflich. Es ist auch möglich, aus der Arbeitslosigkeit heraus die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit zu machen.
Welche Voraussetzungen gibt es bei der nebenberuflichen Gründung?
- Bei einer Anstellung sollten Sie vorab prüfen, ob eine Informationspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber besteht. Schauen Sie am besten im Arbeitsvertrag, in den tariflichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen nach. Um Ihre Pflichten als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht zu verletzen, sollten Sie zeitliche Überschneidungen zwischen Job und Selbstständigkeit vermeiden.
- Im Studium dürfen Sie höchstens 20 Stunden in der Woche einem Nebenerwerb nachgehen, um Ihren Studierendenstatus nicht zu verlieren. Wenn Sie BAföG beziehen, sollten Sie zudem die monatlichen Gehaltsgrenzen checken.
- Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über Ihre geplante nebenberufliche Gründung informieren. Der maximale Stundenumfang liegt bei 15 Stunden pro Woche, die Verdienstgrenze bei 165 Euro (Arbeitslosengeld I) bzw. 100 Euro pro Monat (Arbeitslosengeld II).
- Wenn Sie Elterngeld beziehen und nebenberuflich gründen möchten, müssen Sie die Elterngeldstelle vorab in Kenntnis setzen. Während des Bezugszeitraums dürfen Sie wöchentlich bis zu Alle erzielten Einkünfte haben Einfluss darauf, wie hoch Ihr Elterngeld ausfällt.
- Für die nebenberufliche Gründung gelten weitere Voraussetzungen, die wir weiter oben bei der Vollerwerbsgründung angeschnitten haben, zum Beispiel die Gewerbeanmeldung oder individuelle Erlaubnisse.
Zu wem passt die nebenberufliche Gründung?
Die Selbstständigkeit reizt Sie, aber Sie möchten gleichzeitig nicht die finanzielle Sicherheit Ihrer Festanstellung verlieren? Dann kann eine nebenberufliche Gründung die Lösung sein. Auch Studierenden, Arbeitslosen und Eltern mit Elterngeld-Bezug bietet sie eine attraktive Möglichkeit, ihre finanzielle Lage zu verbessern.
Fazit
Die Neugründung ist die unangefochtene Nummer eins unter den Gründungsformen. Nicht zuletzt, weil sie eine hohe Entscheidungsfreiheit verspricht, die sich viele wünschen. Sie ist aber bei weitem nicht der einzige Weg in die Selbstständigkeit. Es gibt weitere Gründungsformen, die nicht minder attraktiv sind. Sie punkten beispielsweise mit bereits etablierten Geschäftsmodellen oder einer finanziell stabilen Startphase.
Die Gründungsformen sind so vielfältig wie die Gründerinnen und Gründer selbst. Nehmen Sie sich genug Zeit, um sich für die Gründungsart zu entscheiden, die am besten zu Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt. Tipp: Nutzen Sie auch die umfassenden Beratungsangebote zum Thema Gründung, zum Beispiel die Gründungsberatung der Sparkasse KölnBonn.