Der Sprung in die Selbstständigkeit: Rund 139.000 Personen aus NRW haben ihn 2022 gewagt und ein Gewerbe angemeldet. Laut Landesbetrieb Information und Technik NRW handelte es sich bei der großen Mehrheit (84,8 %) um sogenannte Neugründungen.
Auch wenn Neugründungen beliebt sind, sind sie nicht die einzige Gründungsform. Ein Franchise oder eine Unternehmensnachfolge sind weitere Möglichkeiten, um in die Selbstständigkeit zu starten. Wenn Sie Ihr Angestelltenverhältnis nicht kündigen und direkt „all in“ gehen möchten, ist vielleicht die nebenberufliche Gründung das Richtige für Sie.
Wir erklären die Rahmenbedingungen der jeweiligen Gründungsarten, welche Voraussetzungen es gibt und zu wem sie am besten passen.
Neugründung
Nach einem abgeschlossenem BWL-Studium, einem Traineeship bei einem Online-Stellenportal und zwei Jahren im Job steht für Amélie (26) fest: Sie möchte ihre eigene Chefin werden – und aus ihrer Leidenschaft für Nachhaltigkeit ein Business machen. Die Idee: eine Online-Praktikumsbörse, in der Studierende Praktika bei ausschließlich nachhaltig agierenden Unternehmen finden können. Nachdem der Businessplan steht, gründet sie ihre eigene GmbH.
Die Neugründung ist die mit Abstand beliebteste Gründungsform. Sie bietet viel Flexibilität und Gestaltungsspielraum – genau das, was sich viele wünschen, wenn sie vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechseln.
Wer ein Einzelunternehmen gründet, startet häufig bei null: Sie oder er muss sich zunächst ein Netzwerk aus Lieferanten oder Businesspartnerinnen und -partnern aufbauen sowie Kundinnen und Kunden akquirieren. Das gilt fürs innovative Tech-Start-up genauso wie für das Büdchen an der Ecke oder den veganen Burgerladen.