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Vorsorgen

Eine wichtige Police fürs Leben

Sie freuen sich auf Ihren Skiurlaub. Eine Woche mit Freunden in den Alpen. Doch am dritten Tag passiert es: Sie stoßen bei der sportlichen Abfahrt mit einer anderen Person zusammen und verletzen sich schwer. Ein komplizierter Oberschenkelbruch. Ihren zuletzt ausgeübten Beruf können Sie nach ärztlicher Prognose für voraussichtlich neun Monate nicht ausüben.

Oktober 2020 •6 Min. Lesezeitmein Geld, Vorsorgen
Wegpfeil
Foto: Jens Johnsson – Plexels.com

Es passiert immer wieder, dass Menschen wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung länger- oder langfristig nicht mehr in der Lage sind, in ihrem Beruf zu arbeiten. Doch während sich Unfälle und Erkrankungen in den seltensten Fällen verhindern lassen, kann man sich gegen eine andere negative Folge absichern: die erheblichen Einkommenseinbußen, die mit einer langen Krankheit oder Genesungsphase verbunden sind.

Patrick Schiffer, Fachberater für Versicherungen bei der Sparkasse KölnBonn
Patrick Schiffer, Fachberater für Versicherungen bei der Sparkasse KölnBonn

„Neben der privaten Haftpflicht­versicherung halte ich eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für die wichtigste Versicherung überhaupt.“

Auch viele Vorsorgeexperten messen einer Berufsunfähigkeitsversicherung diese Bedeutung bei. Denn: Wer seinen Beruf gar nicht mehr, eine erhebliche Zeit lang nicht oder nur noch eingeschränkt ausüben kann, verliert damit in der Regel die wichtigste Einnahmequelle.

Staatliche Berufsunfähigkeitsrente

Das Problem: Es gibt zwar eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente – aber nur für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Diese erhalten im Fall, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zwei Drittel der gesetzlichen Altersrente. Menschen ab ungefähr 60 Jahren also – bei denen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit aber überschaubar wäre, wenn sie jetzt oder demnächst einträte.

Unterschied: berufs- und erwerbsunfähig

Alle Bundesbürgerinnen und -bürger jedoch, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, genießen keinen staatlichen Schutz gegen Berufs-, sondern nur gegen Erwerbsunfähigkeit. „Das ist aber ein erheblicher Unterschied“, betont Patrick Schiffer. Berufsunfähig ist man, wenn durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird, dass man die bisherige Erwerbstätigkeit wegen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung oder wegen der Folgen eines Unfalls für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Voll erwerbsunfähig ist eine Person hingegen nur, wenn sie gar keine Arbeit – weder im erlernten oder bis dahin ausgeübten Beruf noch eine andere Tätigkeit – länger als drei Stunden täglich ausüben kann. In diesem Fall spricht man von voller Erwerbsminderung. Wer drei bis sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsunfähig.

Im Fall einer ärztlich festgestellten Erwerbsminderung zahlt der Staat eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe hängt allerdings vom Grad der gesundheitlichen Einschränkung ab. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer gar nicht oder bis zu drei Stunden arbeiten kann. Sie beträgt allerdings maximal 49 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Kann man nicht voll, aber mehr als sechs Stunden arbeiten, gibt es keine Erwerbsminderungsrente. Liegt das tägliche Arbeitsvermögen zwischen drei und sechs Stunden, hat man Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente, also weniger als ein Viertel des letzten Einkommens.

„Die finanziellen Einbußen sind für viele Menschen so erheblich, dass sie zusätzliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragen müssen.“

Patrick Schiffer, Fachberater für Versicherungen bei der Sparkasse KölnBonn

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Besser schützen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Skifahrerin in unserem Eingangsbeispiel hat Glück im Unglück: Die 1970 geborene Angestellte hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die greift ab dem ersten Tag, wenn man zu 50 Prozent oder mehr berufsunfähig ist und der zuletzt ausgeübte Beruf nach ärztlicher Prognose mindestens sechs Monate lang nicht ausgeübt werden kann. Dabei bleibt es auch dann, wenn sich die Versicherte rascher erholt und nach vier oder fünf Monaten wieder beruflich durchstarten kann.

Umgekehrt gilt: Wer die Prognose erhält, nach weniger als sechs Monaten wieder im bisherigen Beruf arbeiten zu können, erhält zunächst keine Versicherungsleistungen. Aber: Sollte sich die Genesung verzögern und doch die Sechsmonatsschwelle überschritten werden, greift die Versicherung nachträglich – und auch rückwirkend zum ersten Tag! Allerdings ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Alter und Vorerkrankungen mit einigen Hürden verbunden. Je jünger und gesünder man ist, desto günstiger der monatliche Beitrag.

„Generell gilt: Man sollte so früh wie möglich im Leben darüber nachdenken, eine solch elementare Versicherung abzuschließen.“

Patrick Schiffer, Fachberater für Versicherungen bei der Sparkasse KölnBonn

Tipp: Dynamik von Beitrag und Leistung

Zugleich sollte man bei Versicherungsabschluss bedenken, dass im Laufe des Arbeitslebens das eigene Einkommen und auch die eigenen Lebensansprüche steigen. Absichern könne man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung maximal drei Viertel des Nettolohns, erläutert Schiffer. Bei steigendem Gehalt können aus diesen ursprünglichen 75 Prozent aber leicht 50 Prozent oder weniger werden.

„Viele Menschen vereinbaren eine zu geringe Versicherungssumme, weil das natürlich den monatlichen Beitrag niedrig hält.“

Patrick Schiffer, Fachberater für Versicherungen bei der Sparkasse KölnBonn

Es ist seiner Ansicht nach aber zu kurz gedacht. Schiffer empfiehlt deshalb, eine Dynamik von Beitrag und Leistung in den Vertrag einzubauen. Einfaches Prinzip: Man vereinbart eine jährliche Anhebung des Beitrags um beispielsweise fünf Prozent – und sichert sich damit auch einen jährlichen Anstieg des Auszahlungsbetrags.

Achtung Gesundheitsprüfung

Zweifellos eine Hürde sind steigendes Alter und Vorerkrankungen. Ob man überhaupt eine Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und zu welchen Konditionen man eine Police erhält, klärt sich zum Zeitpunkt der Beantragung. Dann prüft der Versicherungsgeber nämlich die gesundheitlichen Verhältnisse der Interessentin oder des Interessenten. Ambulante Behandlungen müssen bis zu fünf Jahre zurück angegeben werden, stationäre Behandlungen bis zu zehn Jahre. Möglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich auch noch mit 50 und mit ersten Vorerkrankungen.

„Unter Umständen reduziert der Versicherungsanbieter dann aber seinen Leistungsanspruch um bestimmte Aspekte.“

Patrick Schiffer, Fachberater für Versicherungen bei der Sparkasse KölnBonn

Wer mit Mitte 40 beispielsweise einen Bandscheibenvorfall hatte, kann mit Ende 40 zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, aber voraussichtlich nur, wenn künftige eventuelle Rückenleiden ausgenommen werden. Heißt: Wird die betreffende Person deswegen berufsunfähig, zahlt die Versicherung nicht. Wird sie es wegen eines Burnouts oder eines Schlaganfalls, dann greift die Versicherung. Am häufigsten sind psychische und Nervenkrankheiten, gefolgt von Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparates sowie Krebsleiden.

Gerade wegen diesen immer höher werdenden Einstiegshürden rät Schiffer insbesondere jüngeren Menschen dringend zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

„Jeder dritte Berufstätige in Deutschland wird im Laufe seines oder ihres Lebens mindestens einmal berufsunfähig, zumindest temporär. In allen diesen Fällen sind sechs Monate Berufsausfall schnell erreicht, und damit die Schwelle, ab der eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift und einen finanziell absichert!“

Patrick Schiffer, Fachberater für Versicherungen bei der Sparkasse KölnBonn

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