Welche Versicherungen sind Pflicht?
Klar ist: Es gibt Versicherungen, die sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Gerade für bestimmte Berufsgruppen gibt es weitere Pflichtversicherungen.
Krankenversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Krankenversicherung. Es gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss krankenversichert sein – entweder privat oder gesetzlich. Letzteres trifft etwa auf einen Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner zu. Andere Personengruppen können entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetz vorgeschrieben. Ohne sie wird ein Fahrzeug, egal ob Pkw, Motorrad oder Mofa, nicht zugelassen. Wie bei allen anderen Versicherungen auch sollte man aber vor Abschluss der Versicherung vergleichen – nicht alle Anbieter und Tarife sind gleich gut. Wer sich umfangreicher absichern möchte, kann zusätzlich – das ist aber KEINE Pflicht – eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Auch an dieser Versicherung kommt man – aus guten Gründen – nicht vorbei: Zumindest alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dies gilt zudem für Auszubildende, Mütter und Väter während der Zeiten der Kindererziehung, Menschen mit Behinderung, Personen im Wehr- sowie Bundesfreiwilligendienst und einige weitere Gruppen. Auch bestimmte Selbstständige müssen sich pflichtversichern. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Lehrkräfte, Hebammen oder Kunstschaffende.
Berufshaftpflicht
Personen in bestimmten Berufsfeldern müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, weil es das Gesetz oder die jeweilige Berufskammer vorschreibt. Sie sichert Schäden ab, die etwa durch Beratungs- oder Behandlungsfehler entstehen können. Dies trifft beispielsweise auf Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter zu.
Tierhalterhaftpflicht
In manchen Bundesländern sind Tierhalterinnen und -halter grundsätzlich verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. In Nordrhein-Westfalen müssen Besitzerinnen und Besitzer großer Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt ab einem Gewicht von 20 Kilogramm oder einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern. Fachleute empfehlen sie aber für jeden Hund, weil auch kleinere Tiere schwere Unfälle mit Personenschaden verursachen können.