6. Fertigstellung
Zum Abschluss einer Fassadensanierung gehört das Anbringen von Fensterbrettern und dekorativen Elementen sowie weitere mögliche Detailarbeiten.
Förderungen nutzen
Für die Sanierung Ihrer Fassade können Sie Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Einzelmaßnahmen)
Das BAFA fördert die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme mit bis zu 20 % der Investitionskosten, wovon 5 % der iSFP-Bonus sind. Diesen Bonus kann man erhalten, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) die Fassadendämmung als Maßnahme enthält. Die Einbindung einer Energieberaterin oder einesEnergieberaters ist hier Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von bis zu 80 %.
Die förderfähige Summe beträgt bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, was – ohne Bonus – einen Zuschuss von 4.500 € für die Fassadendämmung bedeutet.
Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die KfW den Umbau zu einem Effizienzhaus. Das Programm 261 beinhaltet einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € sowie einen Tilgungszuschuss von maximal 25 %. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Effizienzhaus-Niveau.
Steuerbonus für Sanierungskosten
Finanzieren Sie die Fassadendämmung selbst und beantragen keine Förderung, können Sie die Kosten steuerlich absetzen. Das lohnt sich vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer mit hohem Einkommen. Auf drei Jahre verteilt reduziert sich so die Einkommenssteuer. Der Steuerbonus kann – abhängig von der Steuerschuld – bis zu 20 % der Sanierungskosten abdecken.