Wie sicher sind Kreditkarten wirklich?
Gerade vor Weihnachten ist die Verlockung groß. Die letzten Geschenke fehlen noch, also schnell online eine nette Kleinigkeit bestellt und mit der Kreditkarte bezahlt – klingt gut, aber wie sicher sind Kreditkarten eigentlich?

Die kurze Antwort: Hohe Sicherheitsstandards und moderne Sicherheitsmechanismen verhindern Kreditkartenbetrug heute effektiv. Und auch mit einem umsichtigen Verhalten machen Sie die Kreditkarte zu einem sicheren Zahlungsmittel. Worauf es dabei ankommt und wie Kreditinstitute für Sicherheit sorgen, zeigen wir Ihnen hier.
Kreditkarten haben zuverlässige Sicherheitsmechanismen
Kreditkartenunternehmen haben in den letzten Jahren ziemlich große Sprünge in Sachen Sicherheit gemacht und verfügen heute über eine ganze Reihe an Kontroll- und Sicherheitsmechanismen. Für Sie bedeutet das: weniger Risiko, mehr Sorgenfreiheit.
Die Bank haftet bei einem Kartenmissbrauch
Grundsätzlich haftet Ihre Bank bei einem Missbrauch Ihrer Kreditkarte – oft sogar vollständig.
Geht Ihre Karte verloren, wird gestohlen oder ist nicht auffindbar, ist eine sogenannte „Teilhaftung“ möglich. Auch bei einer Teilhaftung kann Ihre Bank allerdings maximal 150 Euro von Ihnen fordern. Das schreibt das Gesetz vor.*
Der PIN schützt Ihre Kreditkarte – bei falscher Eingabe auch mit Kartensperrung
Was für die herkömmliche Girokarte gilt, gilt auch für Ihre Kreditkarte: Dreimal die falsche PIN und die Karte wird automatisch gesperrt. Größere Zahlungen und Geldabhebungen sind also nur mit Ihrer persönlichen Geheimzahl möglich.
Verdächtige Umsätze werden automatisch abgelehnt
Kreditkarten arbeiten heute mit einer Reihe an Kontrollmechanismen, um die Plausibilität Ihrer Umsätze laufend zu prüfen. Setzen Sie zum Beispiel gerade Ihre Mastercard® in Deutschland ein und ein paar Stunden später werden mit ihr vor Ort Einkäufe in den USA getätigt, werden diese automatisch abgelehnt. Spezielle Systeme identifizieren und verhindern damit schon im Vorfeld mögliche Betrugsfälle.
Jede Kreditkarte hat ein Limit
Durch Ihr Kreditkartenlimit wird das Risiko für einen hohen Schaden, der bei einem Missbrauch entstehen könnte, reduziert. Betrügerinnen und Betrüger haben so nämliche keine Chance, Ihr Geld grenzenlos auszugeben.
Die Übertragung Ihrer Daten beim Bezahlen ist sicher verschlüsselt
Sowohl beim Bezahlen im Geschäft als auch beim Online-Einkauf verhindern spezielle Verschlüsselungstechnologien einen unerlaubten Zugriff durch Dritte. Ihre Daten werden dazu bei jeder Transaktion abgeschirmt und sind so für alle anderen unzugänglich.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit 3-D Secure bietet zusätzlichen Schutz
Das 3-D Secure Sicherheitsverfahren mit Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine zusätzliche Schutzschicht Ihrer Kreditkarte. Ihre Funktion kennen Sie vielleicht vom Online-Banking mit Ihrer Girokarte: Um eine Zahlung durchzuführen, müssen Sie einen zusätzlichen Sicherheitscode eingeben, den Sie über den S-ID Check, eine Push-TAN-App oder per SMS erhalten. So bestätigen Sie, dass die Karte auch wirklich Ihnen gehört.
Die Zwei-Faktor-Authentifizierung schützt Ihre Karte so zuverlässig vor Missbrauch und macht das Bezahlen mit der Kreditkarte deutlich sicherer. Seit 2020 ist dieser zusätzliche Sicherheitsschritt deshalb auch europaweit verpflichtend. Um den doppelten Schutz zu nutzen, registrieren Sie sich einfach bei Ihrer Bank oder der Sparkasse.
Sicher ist sicher: Auch Ihre physische Karte enthält Sicherheitsmerkmale

1. EMV-Chip | Was früher der Magnetstreifen war, ist heute der EMV-Chip. Und das aus guten Gründen: Der EMV-Chip lässt sich nur sehr schwer kopieren, verändern oder beeinflussen und überträgt Ihre Daten außerdem sicher. |
2. Hologramm | Die meisten Kreditkarten enthalten ein holografisches Element. Auch das beugt der Duplizierung Ihrer Kreditkarte vor, denn die Hologramme lassen sich extrem schwierig fälschen. Die Kreditkarten von Visa zeigen ein Tauben-Hologramm, die Mastercard® ein dreidimensionales Bild von zwei ineinandergreifenden Weltkugeln. Im Hintergrund ist außerdem mehrfach das Wort „Mastercard “ erkennbar. |
3. Versteckte Schrift | Die „Versteckte Schrift“ ist nur unter UV-Licht erkennbar. Bei der Mastercard® werden die Buchstaben „M“ und „C“ sichtbar. Bei Visa-Karten die Taube. |
4. Hochprägung | Bei der Visa- und auch bei der Mastercard® sind Ihre Kreditkartennummer sowie Ihr Name auf der Vorderseite leicht aus der Karte herausgestanzt. Diese erhöhten Zahlen und Buchstaben lassen sich ebenfalls nur schwer nachahmen. |
5. Unterzeichnetes Panel | Auch wenn die Unterschrift nur noch selten zur Autorisierung von Zahlungen nötig ist, bildet auch sie einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor. |
6. Kartenprüfnummer | Die Kartenprüfnummer ist die dreistellige Nummer im Unterschriftsstreifen. Mit ihr identifizieren Sie sich beim Online-Kauf als Besitzerin beziehungsweise Besitzer Ihrer Kreditkarte. |
Bedenkenlos Einkaufen im Internet
Online-Shops müssen Kaufaufträge mit einem Sicherheitsverfahren absichern. Daher können Sie online sorgenfrei mit Ihrer Kreditkarte zahlen.
Dazu müssen Sie während des Bezahlvorgangs Ihre Kartennummer, Ihren Namen und das Ablaufdatum der Karte eingeben. Soweit so gut. Um sicherzugehen, dass die Karte auch wirklich vor Ihnen liegt, fragt das System außerdem die Kartenprüfnummer ab – das ist die dreistellige Nummer, die sich meistens auf der Rückseite der Kreditkarte befindet. Da die weder über den Chip noch über den Magnetstreifen ausgelesen werden kann, ist die Prüfnummer ein erster Schutzmechanismus.
Hinzu kommt: Um den Kauf abzuschließen, benötigen Sie den Sicherheitscode, den Sie nur mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung erhalten. Mastercard® Identity Check™ und Visa Secure schützen Ihre Zahlungen durch eine persönliche Freigabe: Entweder geben Sie also einen selbst vergebenen PIN ein oder authentifizieren sich mit einem biometrischen Merkmal. Nur wenn die eingegeben Daten mit den Daten übereinstimmen, die über den Freigabecode übermittelt werden, wird der Bezahlvorgang erfolgreich abgeschlossen. Laut EU-Richtlinie sind alle europäischen Online-Händler dazu verpflichtet, eine solche Kundenauthentifizierung in den Zahlungsprozess zu integrieren.

Vor Ort mit Ihrer Kreditkarte zahlen
Die physischen Sicherheitsmerkmale von Kreditkarten sind ein wichtiger Schutz – vor allem beim Bezahlen im Geschäft. Hinzu kommt der Schutz durch Ihre PIN: Beim kontaktlosen Bezahlen müssen Sie ab einem Betrag von 50 Euro Ihre persönliche Geheimzahl auf dem Kartenlesegerät eingeben. Nur wenn sie korrekt ist, wird die Zahlung freigegeben.
Händlerinnen und Händler müssen außerdem die zwölf Kriterien des Sicherheitsstandards Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) erfüllen. Diese Standards gewährleisten, dass Ihre Kreditkartendaten sicher gespeichert, verarbeitet und übertragen werden.
Kontaktloses Bezahlen mit der Kreditkarte
Kontaktloses Bezahlen ist hygienischer, einfacher und schneller – und auch mit Ihrer Kreditkarte sicher. Halten Sie einfach wie gewohnt Ihre Kreditkarte an das Lesegerät oder – wenn Sie die Karte Ihrem Smartphone oder Ihrer Smartwach hinterlegt haben – das jeweilige Endgerät. Bis 50 Euro können Sie einfach ohne PIN zahlen, für größere Beträge benötigen Sie Ihrepersönliche Geheimzahl.
Wenn Sie dabei befürchten, dass Ihre Daten beim kontaktlosen Zahlen durch ein Drittgerät abgegriffen werden könnten, können wir schnell Entwarnung geben: Ihre Kreditkartendaten werden verschlüsselt als sogenannter Token an das Kartenlesegerät übermittelt. Dieser Token ist nur für diesen einen Bezahlvorgang gültig, wodurch die Daten nur sehr schwer entschlüsselt werden können. Da Sie die Karte beziehungsweise Ihr Endgerät nur wenige Zentimeter über das Lesegerät halten, müsste das Drittgerät zudem ähnlich nah kommen. Entsprechend unwahrscheinlich ist es, dass das passiert.
Ihre PIN wird außerdem nach einer bestimmten Anzahl an Einkäufen abgefragt, um sicherzugehen, dass die Karte immer noch in den Händen ihres Besitzers oder ihrer Besitzerin ist.

Weltweit Geld abheben ohne Risiko
Mit Ihrer Kreditkarte können Sie jederzeit und überall sorgenfrei Bargeld abheben. Jede Abhebung am Geldautomaten ist durch Ihre persönliche Geheimzahl geschützt. Und werden verdächtige Aktivitäten auf Ihrem Kreditkartenkonto erkannt, verständigt Ihr Kreditinstitut Sie sofort. Auch im Urlaub genießen Sie so finanzielle Sicherheit.
Sie haben es in der Hand: So tragen Sie selbst zur Sicherheit Ihrer Kreditkarte bei
- Unterschreiben Sie Ihre Kreditkarte – am besten direkt nachdem Sie sie erhalten. Die Unterschrift ist ein kleiner, aber sinnvoller Schutz.
- Registrieren Sie Ihre Kreditkarte für das 3-D-Secure-Verfahren, denn dieser zusätzliche Schritt macht das Bezahlen mit Ihrer Kreditkarte um einiges sicherer.
- Überlassen Sie Ihre Kreditkarte niemals anderen Personen, auch nicht Ihren Bekannten.
- Bleiben Sie beim Bezahlvorgang aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken. So verhindern Sie, dass Ihre Daten an fremde Personen gelangen.
- Lassen Sie Ihre Kreditkarte niemals unbeobachtet irgendwo liegen – auch nicht im Auto.
- Legen Sie einen geringen Kreditrahmen fest. Das reduziert nicht nur das Risiko vor einem hohen Schaden. Ein Limit ist vor allem auch dann sinnvoll, wenn Sie schnell den Überblick über Ihre Finanzen verlieren.
- Prüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnungen und melden Sie Unregelmäßigkeiten direkt. Auch wenn wir als Sparkasse laufend mittels neuester Technologien Ihre Umsätze auf ihre Plausibilität prüfen, ist ein doppelter Check sinnvoll. Nutzen Sie dafür einfach Ihre App oder Ihr Online-Banking – oder alternativ Ihre Kontoauszüge.
- Schützen Sie Ihre geheime PIN-Nummer, indem Sie das Dokument vernichten, auf dem Ihnen die PIN mitgeteilt wurde. Notieren Sie sich Ihre PIN am besten gar nicht und wenn überhaupt verschlüsselt. Bewahren Sie diese Notiz nie zusammen mit Ihrer Karte auf. Geben Sie Ihre PIN auch nie an andere weiter, selbst wenn Sie dazu aufgefordert werden, denn nicht einmal die Polizei oder Ihre Bank würden nach ihrer Geheimzahl fragen.
- Legen Sie Ihre Wunsch-Geheimzahl fest: Mit Ihrer individuellen PIN können Sie sich leicht eine Eselsbrücke bauen. Die meisten Menschen können sich so ihre Geheimzahl besser merken und auf eine Notiz verzichten. Bei uns ist die PIN-Änderung kostenlos. Wählen Sie dazu einfach an einem Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe im Startmenü den Punkt „Wunsch-PIN“ aus und vergeben Sie Ihre persönliche Geheimzahl. Und sollten Sie sie doch einmal vergessen, können Sie sich unter sparkasse-koelnbonn.de/pin eine neue PIN bestellen.
- Lassen Sie Ihre Kreditkarte bei Verlust unverzüglich sperren und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Rufen Sie dazu die Telefonnummer 116116 an.
Phishing-Prävention: Schützen Sie sich vor Kreditkartenbetrug
Als „Phishing“ werden Betrugsmaschen bezeichnet, bei denen die Täterinnen und Täter gefälschte Websites, E-Mails oder Nachrichten versenden, um an persönliche Daten fremder Personen zu kommen. Meist geben sie sich dazu als seriöse Unternehmen aus und verpacken den Betrug glaubwürdig.
Die einfache Regel ist daher: Öffnen Sie keine Links in E-Mails oder SMS-Nachrichten, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass die Nachrichten echt sind und geben Sie niemals Ihre Karteninformationen preis. Denn weder Ihr Kreditkarteninstitut noch Ihre Bank würden Sie jemals per E-Mail oder SMS dazu auffordern, vertrauliche Informationen preiszugeben.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob es sich um eine seriöse oder unseriöse Anfrage handelt, fragen Sie telefonisch bei Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater nach.
Fazit: Kreditkarten sind vertrauenswürdige und praktische Zahlungsmittel
Kreditkarten machen das Leben leichter – beim Bezahlen im Geschäft, beim Buchen einer Reise oder beim Shoppen im Internet. Dabei sind sie mit all den Kontroll- und Sicherheitsmechanismen und etwas Vorsicht vertrauenswürdige und ziemlich sichere Zahlungsmittel.
*Die Sparkasse/Landesbank verzichtet auf die Schadensbeteiligung der Karteninhaber in Höhe von 50 Euro gemäß Nummer 12.1.1 und übernimmt alle Schäden, die durch die nicht autorisierte Kartenverfügung bis zum Eingang der Sperranzeige entstanden sind, wenn die Karteninhaberin oder der Karteninhaber ihre bzw. seine ihm obliegenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten eingehalten hat.