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WOHNEN

Baufinanzierung: Auf diese Fördermittel können Sie bauen

Ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen ist teuer. Doch man muss nicht alles allein bezahlen. Denn der Staat hilft mit zahlreichen Prämien, Zuschüssen und Förderkrediten. So behalten Sie den Durchblick im Förderdschungel und filtern die richtigen Elemente für sich heraus.

Januar 2022 •6 Min. Lesezeitmein Geld, WohnenArbeitnehmer-Sparzulage, Baukindergeld, KfW-Zuschuss, Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie
Holzhäuschen auf Tischplatte
AdobeStock/JoPanuwatD

Die Hilfen, die für den Bau oder die Sanierung eines Eigenheims möglich sind, lassen sich grob in zwei Überkategorien einteilen. Zum einen sind es Geldgeschenke des Staates – darunter fallen Prämien und Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen und dabei helfen, Eigenkapital zu bilden. Zum anderen gibt es Förderkredite, vor allem die zahlreichen staatlichen Förderprogramme der KfW sowie der NRW.Bank. Wichtig: Für beide Kredite gilt das Hausbankprinzip. Das bedeutet, sie können nicht direkt, sondern nur über die eigene Bank beantragt werden, also beispielsweise die Sparkasse KölnBonn.

Geldgeschenke des Staates

1. Wohnungsbauprämie

Wer über einen Sparvertrag – beispielsweise einen Bausparvertrag – in Eigenkapital investiert, um ein Eigenheim zu bauen, zu kaufen oder zu renovieren, kann in den Genuss dieser Prämie kommen. Sie beträgt zehn Prozent der jährlichen Einzahlungen. Die maximal förderbare jährliche Sparleistung liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete und Lebenspartner. Erfahren Sie mehr zur Wohnungsbauprämie.

2. Arbeitnehmer-Sparzulage

Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann vom Staat noch einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Voraussetzung: Die VL – das können bis zu 480 Euro pro Jahr sein – fließt in eine der angebotenen Sparmöglichkeiten, beispielsweise einen Bausparvertrag. Dann zahlt der Staat eine jährliche Zulage von neun Prozent auf maximal 470 Euro (Ledige) oder 940 Euro (Verheiratete/eingetragene Lebenspartner). Hier helfen dann Staat und Arbeitgeber bei der Investition in Eigenkapital für die eigene Immobilie.

Tipp: Die Wohnungsbauprämie, für die großzügigere Einkommensgrenzen gelten, kann zusätzlich beantragt werden.

Wer nun auch noch zusätzlich in Wohn-Riester investiert, nutzt optimal die sogenannte „Dreifachförderung“, welche es nur bei der Eigenkapitalbildung von selbstgenutzten Wohneigentum gibt.

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3. Wohn-Riester

Wohn-Riester ist ein Teil der sogenannten „Riester-Förderung“, mit der der Staat den Aufbau einer individuellen, privaten Altersvorsorge bezuschusst. Die Riester-Förderung ist unabhängig von Einkommensgrenzen. Im Fall von Wohn-Riester dient beispielsweise ein Bausparkonto als Altersvorsorgeform zur Ansammlung von Eigenkapital, um damit eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein Eigenheim zu erwerben. Vater Staat zahlt Riesterzulagen auf die Spar- und auf die spätere Tilgungsleistung bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens.

Zahlt man jedes Jahr vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens auf ein Bausparkonto ein, erhält man die maximale Riester-Zulage – und zwar bis zu einer jährlichen Obergrenze für geförderte Sparzahlungen von 2.100 Euro abzüglich staatlicher Zulagen. Mehr anzusparen ist natürlich trotzdem möglich. Umgekehrt gilt ein jährlicher Mindestsparbetrag von 60 Euro jährlich.

Die Riester-Förderung kann zusätzlich auch noch einen positiven Steuereffekt haben: Alle Beträge, die im Rahmen eines Bausparvertrages gespart werden, können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, und zwar bis zu einer Obergrenze von 2.100 Euro im Jahr. Falls die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen, zahlt das Finanzamt die Differenz aus. Diese kann man dann als Sonderzahlung in den Riester-Bausparvertrag einbringen. Damit lässt sich das Sparziel noch schneller erreichen.

4. Baukindergeld

Ein besonderer Zuschuss des Staates ist das Baukindergeld vom Staat. Der jährliche Zuschuss für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie beträgt 1.200 Euro pro Kind unter 18 Jahren pro Jahr. Die gilt für die Dauer von zehn Jahren. Eine Familie mit drei Kindern und einem Einkommen von maximal 120.000 Euro kann also 36.000 Euro vom Staat erhalten – eine attraktive Förderung in Zeiten hoher Bau- und Kaufkosten. Der Kaufvertrag muss allerdings spätestens am 31. März 2021 unterschrieben worden sein. Wer selbst bauen möchte, sollte die Baugenehmigung ebenso spätestens am 31. März 2021 erhalten haben. Der Antrag auf Förderung kann dann noch bis Ende 2023 gestellt werden.

5. KfW-Zuschussprogramme

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Zuschüsse zu Bau- und Sanierungsvorhaben. Die wichtigsten Programme, für die es Investitionszuschüsse gibt, sind:

  • energieeffizientes Sanieren
  • die Planung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten bei Maßnahmen zur Energieeffizienz
  • den Einbau einer Brennstoffzelle
  • Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Für jedes Programm gelten spezifische Voraussetzungen. Die KfW-Bankengruppe selbst informiert beispielsweise im Internet über ihre Programme, außerdem gibt es das KfW-Zuschussportal. Die Sparkasse KölnBonn berät im Rahmen einer Finanzierungsberatung kostenlos und kompetent über alle relevanten Zuschuss- und Kreditprogramme der KfW.

Förderkredite

1. KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124)

  • Förderung von Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben
  • Förderfähig sind alle Kosten rund um den Erwerb einer Immobilie. Bei einem Kauf können das beispielsweise der Kaufpreis an sich, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung und auch die Nebenkosten sein.
  • zinsgünstiger Finanzierungsbaustein
  • Kombination mit anderen KfW-Förderprodukten möglich

2. Altersgerecht umbauen oder Einbruchschutz verbessern

  • Förderung bis zu einer Höhe von 50.000 Euro möglich
  • Modernisierungsmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern, werden gefördert.

3. Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die bekannten KfW-Förderkredite „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ (KfW 153) gibt es nicht mehr. Sie wurden am 1. Juli 2021 abgelöst durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

ACHTUNG – wichtiger Hinweis!

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Die enorme Antragsflut der davor liegenden Wochen, die im Januar nochmals an Dynamik zunahm, führe zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die BEG bereitgestellten Haushaltsmittel, teilte die KfW am 24. Januar mit. Das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein zwischen November 2021 und 24. Januar 2022 gingen bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen ein. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote wollen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW zügig entscheiden, heißt es auf der KfW-Website.

4. Unterstützung durch die NRW.BANK

  • Förderkredite für den Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum. Antragsberechtigt sind Haushalte, die aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer Person mit Schwerbehinderung bestehen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
  • Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Wohngebäudes

Die Antragsverfahren sind vergleichsweise komplex. Deshalb empfiehlt sich ein Beratungstermin etwa bei der Sparkasse KölnBonn, um die Voraussetzungen für diese und andere Fördertöpfe zu prüfen.

KfW-Förderkredite

Einen Kredit können Sie nicht direkt über die KfW-Bank abschließen – die Finanzierung läuft stets über Ihre Bank oder Sparkasse. Sie möchten mehr über KfW-Förderkredite erfahren?

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