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Was ist BAföG? Und wie viel BAföG bekomme ich?

BAföG unterstützt dich während des Studiums oder der Ausbildung finanziell. Um damit Zeit fürs Wesentliche schaffen. Mit wie viel Förderung du rechnen kannst und wie du sie direkt beantragen kannst, das zeigen wir dir hier.

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Mann in der Bibliothek

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG ist eine staatliche Förderung für Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler.

  • Die Förderung dient dazu, das Studium, die berufliche oder schulische Ausbildung zu finanzieren.

  • Die BAföG-Höhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben dem eigenen Einkommen und Vermögen spielt auch das Einkommen der Eltern und ggf. das der Ehepartnerin oder des Ehepartners eine Rolle. Auch dein persönlicher Bedarf hat Einfluss.

  • Warum BAföG so attraktiv ist? Weil nur die Hälfte der Förderung zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss – und den musst du nicht zurückzahlen.

Was ist BAföG? Und wofür ist es gedacht?

BAföG soll dafür sorgen, dass jede und jeder unabhängig von der sozialen oder wirtschaftlichen Situation studieren oder eine Ausbildung absolvieren kann.

Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dahinter steckt einfach gesagt eine einkommens- und vermögensabhängige staatliche Sozialleistung zur Finanzierung des Studiums  oder der Ausbildung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

BAföG-berechtigt sind grundsätzlich nur Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Bleibeperspektive sowie Personen unter 45 Jahren. Einzige Ausnahme für die Altersgrenze ist: Du erziehst während des Studiums eigene Kinder unter 14 Jahren.

Daneben gibt es weitere Voraussetzungen:

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Vollstudium oder Ausbildung

Um BAföG beantragen zu können, musst du entweder ein Vollstudium oder eine Ausbildung absolvieren.
Auch als Schülerin oder Schüler ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, BAföG zu bekommen.

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Kein oder wenig anrechenbares eigenes Einkommen

BAföG wird nur ausgezahlt, wenn du die Kosten für die Studien- oder Lehrzeit nicht (vollständig) selbständig tragen kannst.
Dein eigenes Jahreseinkommen muss deshalb unter 6.680 Euro liegen. Falls du Kindergeld bekommst, wird dieses nicht angerechnet.

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Kein oder wenig eigenes Vermögen

Bis 29 Jahre darf dein eigenes Vermögen nicht über 15.000 Euro liegen, ab 30 Jahren liegt der Vermögensfreibetrag bei 45.000 Euro. Der Freibetrag erhöht sich bei einer Heirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie pro Kind um je 2.300 Euro.

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Kein oder wenig anrechenbares Einkommen der Eltern (Lebenspartner/-in)

Seit diesem Wintersemester dürfen deine Eltern maximal 2.540 Euro verdienen. Für alleinerziehende Mütter oder Väter liegt der Freibetrag bei 1.690 Euro.

Lebst du in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, darf deine Partnerin oder dein Partner maximal 1.690 Euro verdienen. Habt ihr gemeinsame Kinder, erhöht sich die Freibetragsgrenze um 770 Euro pro anrechnungsfähiges Kind.

BAföG-Voraussetzungen für Schülerinnen und Schüler

Auch für Schülerinnen und Schüler gibt es eine BAföG-Förderung. Die Höhe der Förderung variiert je nach Schulform, Wohnsituation und Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 959 Euro pro Monat.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Es geht um einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss. Auch ein regelmäßiger Schulbesuch ist notwendig.
  • Bei der Antragstellung muss mindestens die zehnte Klasse besucht werden.
  • Es besteht eine finanzielle Bedürftigkeit. Entscheidend sind dabei das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern.
  • Die antragstellende Person wohnt nicht mehr bei den Eltern. Die Förderung für den Besuch höherer Fachschulen, Akademien oder Abendgymnasien ist unabhängig von der Wohnsituation.

Die Förderung läuft grundsätzlich nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, wobei auch das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gefördert werden kann. Dazu muss eine schon abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen.

Wann wird elternunabhängiges BAföG bezahlt?

Elternunabhängiges BAföG kann in verschiedenen Fällen gezahlt werden:

  • Die antragstellende Person war nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre oder nach einer dreijährigen Ausbildung drei Jahre erwerbstätig, ist laut BAföG-Regelungen also finanziell unabhängig.
  • Die Eltern kommen ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, ihr Aufenthaltsort ist unbekannt oder die antragstellende Person ist Vollwaise.
  • Die antragstellende Person holt das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nach oder ist zu Beginn der Ausbildung mindestens 30 Jahre alt.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind: eine Alternative zum BAföG

Wer keinen Anspruch auf BAföG hat, kann durch andere Wege ein Studium oder eine Ausbildung finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet beispielsweise zinsgünstige Darlehen speziell für Auszubildende und Studierende an.

Wie wird das BAföG berechnet?

Der monatliche BAföG-Betrag wird individuell für dich berechnet. Dabei werden folgende Faktoren einbezogen:

  • der eigene Bedarf
  • das eigene Einkommen
  • das Einkommen der Eltern sowie (falls vorhanden) von Ehe- und eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • das eigene Vermögen

Du möchtest schon jetzt wissen, wie hoch dein individueller Anspruch ist? Nutze einfach den BAföG-Rechner der Sparkasse KölnBonn.

Den BAföG-Bedarf ermitteln 

Dein BAföG-Bedarf setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundbedarf: Der Grundbedarf bildet den Hauptbestandteil der Förderung. Er wird regelmäßig neu festgeschrieben und liegt aktuell (Stand 2024/25) bei 475 Euro.
  • Wohnpauschale: Die maximale Wohnpauschale liegt bei 380 Euro.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die maximale Förderung beträgt 137 Euro, ab dem 30. Lebensjahr 233 Euro (sofern du nicht familienversichert bist).
  • Kinderbetreuungszuschlag: Möglich sind bis zu 160 Euro pro Kind.

Der BAföG-Höchstsatz beträgt demnach 992 Euro. Anspruch auf den Höchstsatz haben Personen, die alleine wohnen, gesetzlich krankenversichert und zwischen 25 und 29 Jahren alt sind. Ab 30 Jahren kann sich der Betrag auf 1.088 Euro erhöhen, wenn die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung nachweislich gezahlt wird. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag von bis zu 160 Euro pro eigenes Kind unter 14 Jahren ausgezahlt werden.

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Zusätzlich profitieren mit der Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Sie hilft dir dabei, typische Ausgaben zum Studienbeginn zu finanzieren – zum Beispiel einen neuen Laptop, deine Mietkaution oder den anfallenden Semesterbeitrag. Es handelt sich um eine eigenständige Förderung, die unabhängig vom regulären BAföG ausgezahlt wird. Das Gute: Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden und wird auch nicht auf die BAföG-Förderung oder andere Sozialleistungen angerechnet.

Förderberechtigt sind erstmals immatrikulierte Studierende eines Vollzeitstudiums an einer Hochschule unter 25 Jahren. Eine weitere Grundvoraussetzung ist der Bezug einer Sozialleistung im Monat vor Studienbeginn (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.)

Den Antrag für die Studienstarthilfe kannst du über das BAföG-Digital-Portal stellen. Er muss spätestens bis Ende des folgenden Monats nach Studienbeginn eingereicht werden. Für den Studienbeginn am 01. Oktober wäre die Antragstellung also bis zum 30. November möglich.

Wie lange bekomme ich BAföG?

Der Bewilligungszeitraum, also die Zeit für die BAföG genehmigt wird, variiert individuell.

Schülerinnen und Schüler können bis zum Ausbildungsschluss BAföG erhalten.

Studierende können ebenfalls während des gesamten Studiums gefördert werden, müssen allerdings jeweils zum Semesterbeginn einen neuen Antrag stellen. Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du BAföG bis du die Abschlussprüfung absolviert hast oder dein Studium offiziell abgeschlossen hast.

Die BAföG-Förderung endet außerdem mit Abbruch des Studiums sowie Erreichen der Förderungshöchstdauer, die sich nach der Regelstudienzeit des Studiengangs richtet. Kannst du nachweisen, dass das Studium aus relevanten Gründen (z. B. Krankheit, Pflege, Schwangerschaft oder Kindererziehung) länger gedauert hat, erhältst du weiterhin eine Förderung. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Förderungshöchstdauer durch ein Flexibilitätssemester zu verlängern. Das kann zum Beispiel genehmigt werden, wenn du alle Module in der Regelstudienzeit absolvierst und das zusätzliche Semester nur für die Abschlussprüfung brauchst.

Förderung bei einem Auslandssemester

Die Höchstdauer hängt davon ab, wo dein Auslandssemester stattfindet:

  • Ein Studium im EU- und ERW- Ausland wird für eine beliebige Zeit – genau wie im Inland – gefördert.
  • Ein Studium außerhalb EU/ERW wird in der Regel maximal 1 Jahr gefördert, eine Erweiterung ist aber auf bis zu 2 Jahre möglich.

Voraussetzung ist, dass dein Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate oder ein ganzes Semester stattfindet.

Neben der regulären Förderung sind auch Zuschläge für eine Auslandskrankenversicherung, Reisekosten, Studienkosten und mögliche höhere Lebenserhaltungskosten je nach Land und Region möglich.

Förderung bei einem Praktikum

Der Zeitraum eines Praktikums kann vollständig gefördert werden – allerdings nur, wenn es sich dabei um ein Pflichtpraktikum im In- oder Ausland handelt, das Vollzeit und im Rahmen deiner Ausbildung liegt. Nicht förderfähig sind freiwillige Praktika oder Praktika nach Abschluss der Berufsausbildung.

Bei einem Pflichtpraktikum im Ausland liegt die Mindestaufenthaltsdauert zudem bei zwölf Wochen.

Neben der regulären Förderung sind auch hier Zuschüsse für Anreise, Gebühren und Auslandskosten möglich.

Was passiert bei Abbruch, Wechsel oder Zweitstudium?

Grundsätzlich wird BAföG nur für daserste angetretene Studium oder die erste Ausbildung gewährt. Im Zweitstudium kannst du die Förderung nur beanspruchen, wenn dieses auf deinem Erststudium aufbaut (z. B. der Master nach dem Bachelor).

Eine Weiterzahlung bei einem Fachrichtungswechsel oder Abbruch ist in der Regel nur bei einem wichtigen oder unnachweisbaren Grund möglich.

Als wichtiger Grund gilt unter anderem eine mangelnde intellektuelle Eignung oder ein grundsätzlicher Neigungswandel. Ein wichtiger Grund wird bei Wechsel oder Abbruch grundsätzlich angenommen und muss nicht nachgewiesen werden. Er wird jedoch nur bis zum Beginn des 5. Fachsemesters anerkannt.

Ein unabweisbarer Grund gilt dann, wenn die Fortsetzung eines Studiums oder einer Ausbildung objektiv oder subjektiv nicht möglich ist, zum Beispiel durch einen Unfall mit körperlichen Folgen im Sportstudium oder eine Allergie im Chemiestudium. Eine zeitliche Begrenzung für die Anerkennung gibt es nicht, allerdings muss der Grund im individuellen Fall immer nachgewiesen werden.

Wie ist das mit der Rückzahlung?

Schülerinnen und Schüler erhalten einen Vollzuschuss. Das bedeutet: Sie müssen nichts zurückzahlen.

Für Studierende besteht die BAföG-Förderung aus zwei Teilen: Eine Hälfte ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsfreies Darlehen, das spätestens fünf Jahre nach der Förderungshöchstdauer (letzte BAföG-Zahlung) zurückgezahlt werden muss. Das Darlehen kann einmalig oder in Raten zurückgezahlt werden, wobei das gesamte Darlehen in einem Zeitraum von maximal 20 Jahren beglichen werden muss. Gut zu wissen: Begleichst du das Darlehen schon vor Rückzahlungsbeginn ganz oder teilweise, wird dir ein Teil davon erlassen.

Wie beantrage ich BAföG?

Du kannst die BAföG-Förderung online und auch analog beantragen. In beiden Fällen sollte der Antrag bestenfalls zwei bis drei Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums, also meist zwei bis drei Monate vor Semesterstart, gestellt werden. So hat das Amt noch genug Zeit, ihn zu prüfen.

BAföG digital beantragen

Für den digitalen Antrag gibt es einen staatlichen Antragsassistenten, der im Vorfeld alle relevanten Voraussetzungen abfragt und sicherstellt, dass alle Informationen und Dokumente vorhanden sind.

Alternativ kannst du deinen Antrag auch einfach und sicher online bei der Sparkasse KölnBonn stellen – und dir bis zu 992 Euro sichern.

BAföG vor Ort beantragen

Schülerinnen, Schüler und Auszubildende können sich für den analogen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung in der Nähe melden, Studierende beim Studierendenwerk der Hochschule.

Für den analogen BAföG-Antrag gibt es insgesamt acht Formblätter. Ob alle oder nur einzelne ausgefüllt werden müssen, ist von der individuellen Situation der Antragstellenden abhängig.

Für einen kurzen Überblick:

1

Formblatt 1:

Dies ist der Grundantrag, der für die erstmalige Antragstellung relevant ist. Bei Folgeanträgen muss dieser meist nicht erneut ausgefüllt werden.

2

Formblatt 2:

Hier wird eine Studienbescheinigung benötigt, die von der Hochschule ausgestellt wird.

3

Formblatt 3:

Hier müssen Eltern (beide Parteien), Ehe- und Lebenspartnerschaften ihr Einkommen angeben.

4

Formblatt 4:

Dieses Formblatt richtet sich an antragstellende Personen mit zu betreuenden Kindern.

5

Formblatt 5:

Dieses Formblatt richtet sich an Studierende ab dem fünften Fachsemester, die eine Leistungsbescheinigung einreichen müssen.

6

Formblatt 6:

Hiermit kann eine Förderung für ein Auslandsstudium beantragt werden.

7

Formblatt 7:

Bei diesem Formblatt muss das zu erwartende Einkommen für den Bewilligungszeitraum, normalerweise für ein Jahr, angegeben werden. Diese Einschätzung ist wichtig für eventuelle Einkommensveränderungen, zum Beispiel nach einem Jobverlust.

8

Formblatt 8:

Dieses Formblatt ist nötig, wenn eine oder beide Elternteile die Auskunft zu einem BAföG-Antrag verweigern, das BAföG-Amt also in Vorausleistung gehen muss.

Nachdem der Antrag genehmigt wurde

Nach der Prüfung stellt das zuständige Amt dir einen Bewilligungsbescheid aus. In diesem steht dann, ob und wie viel BAföG du bekommst.

Deine Förderung wird ab Beginn des Zeitraums, also beispielsweise ab Semesterbeginn, auf dein angegebenes Girokonto überwiesen.

Das Girokonto für dein BAföG

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*kostenfrei für alle bis 24 Jahre

Welche Unterlagen benötige ich für den BAföG-Antrag?

Das ist individuell von der antragstellenden Person abhängig. In der Regel benötigst du aber folgende Unterlagen in einer aktuellen Version:

  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • eine Immatrikulationsbescheinigung,
  • Nachweis über Einkünfte,
  • Einkommensnachweise deiner Eltern,
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments,
  • Kontoauszüge und ggf. Vermögensnachweise.

Je nach Situation können weitere Dokumente nötig sein (siehe Formblätter). Das Gute: Fehlende Unterlagen können einfach nachgereicht werden.

Fazit: BAföG für mehr Bildung und weniger Geldsorgen

Mit BAföG kannst du dein Studium finanziell stemmen oder sorgenfreier in die Ausbildung starten. Wie viel Förderung du bekommst, hängt von deinem Bedarf, deinem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen deiner Eltern – und ggf. deiner Partnerin oder deinem Partner – ab. Möglich sind Förderungen von bis zu 992 Euro.

Der große Vorteil: Am Ende musst du nur die Hälfte zurückzahlen, der andere Teil ist ein Zuschuss. Schülerinnen und Schüler erhalten sogar einen Vollzuschuss.

 Eine Freundesgruppe feiert in einem Club und hat Spaß.

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