Finanzieren
Studium finanzieren – so klappt’s
Studis kennen es: Am Ende des Geldes ist immer noch ziemlich viel Monat übrig. Weil es fürs Studieren leider kein Geld gibt, sind oft verschiedene Geldquellen gefragt, um das Studium und den Lebensunterhalt zu finanzieren. Wir zeigen auf, welche das sind.
Was kostet ein Studium?
Obwohl an staatlichen Unis in Deutschland keine Studiengebühren fällig sind, kommen einige Kosten zusammen. Vom Semesterbeitrag, über die Miete bis hin zu den täglichen Lebenshaltungskosten –schnell ist eine hohe Summe fällig. Laut dem Deutschen Studierendenwerk betragen die monatlichen Ausgaben im Schnitt etwa 1.044 Euro.
- Wohnkosten (Miete und Nebenkosten): 500,00 €
- Ernährung: 200,00 €
- Kleidung: 47,00 €
- Lernmittel (Bücher etc.): 20,00 €
- Semesterbeitrag: 53,00 €
- Krankenversicherung, Arztkosten etc.: 120,00 €
- Smartphone-Vertrag, Internet: 33,00 €
- Freizeitaktivitäten, Sport etc.: 71,00 €
Die genauen Ausgaben variieren vor allem für die Wohnkosten je nach Stadt und Lage sehr stark. Hier spielt auch eine Rolle, ob man in einer eigenen Wohnung, einer WG oder in einem Zimmer im Studierendenwohnheim wohnt. Ein großer Vorteil: Der Semesterbeitrag an den meisten Unis und Fachhochschulen in NRW beinhaltet auch das Deutschlandticket für den ÖPNV.
Elternunterhalt und Kindergeld
Eltern sind per Gesetz verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene Ausbildung zu finanzieren. Laut Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltstabelle der Familiengerichte) gelten durchschnittlich 1.006 Euro als angemessener Bedarf volljähriger Kinder, die einen eigenen Hausstand führen. Die Pflichtbeträge richten sich jedoch nach dem Einkommen der Eltern und können entsprechend deutlich niedriger ausfallen. Das Kindergeld, sofern die Eltern es beziehen, kommt zusätzlich hinzu. 2024 beträgt das Kindergeld pro Kind 250 Euro monatlich für Familien mit bis zu zwei Kindern. Bei mehr Geschwistern steigt das Kindergeld kontinuierlich bis auf 350 Euro an.
Bekommen Eltern auch im Studium weiter Kindergeld?
Schon volljährig und trotzdem noch Kindergeld beziehen? Wenn sich das Kind in der ersten Berufsausbildung befindet, also zum ersten Mal studiert, können die Eltern Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten.
Zu beachten sind außerdem Regelungen rund ums Jobben. Arbeitet man als Studi maximal 20 Stunden in der Woche oder hat einen Minijob, ist das Kindergeld davon nicht betroffen. Erst, wenn die Arbeitszeit 20 Wochenstunden übersteigt, wird das Kindergeld nicht weitergezahlt.
Was ändert sich mit der geplanten Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll Schluss machen mit Behörden- und Antragschaos, damit Familien leichter, einheitlicher und gezielter unterstützt werden. Ab 2025 soll es die Kindergrundsicherung geben, die unter anderem das Kindergeld ersetzt. Ähnlich wie beim Kindergeld hat man auch mit über 18 Jahren Anspruch auf die Kindergrundsicherung. Wer studiert, soll sogar bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unterstützt werden. Die Einführung der Kindergrundsicherung ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen.
Studienfinanzierung durch BAföG
Die wohl bekannteste Finanzierungsmöglichkeit für Studis ist das BAföG. Diese Ausbildungsförderung soll Studierenden dabei helfen, ihren Lebensunterhalt und ihr Studium zu finanzieren, wenn ihnen dafür keine anderweitigen Mittel zur Verfügung stehen oder beispielsweise der Elternunterhalt für die Deckung der Kosten nicht ausreicht.
„Klassisches“ BAföG – abhängig vom Einkommen der Eltern
Studierende erhalten die Förderung für die Dauer der Regelstudienzeit von Bachelor plus Master der jeweiligen Fachrichtung, meist für zehn Semester. Zur Berechnung des BAföG werden das Einkommen der Eltern und das Vermögen der oder des Studierenden herangezogen. Es gibt aber keine festen Einkommensgrenzen, vielmehr gelten viele Freibeträge. „Auch wer meint, keinen Anspruch auf BAföG zu haben, sollte einen Antrag stellen“, sagt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studierendenwerks.
Seit 2024 sind die Freibeträge deutlich höher, sodass mehr Studierende BAföG-berechtigt sind. Auch die BAföG-Beträge wurden angehoben, sodass ab dem Wintersemester 2024/25 folgende Höchstsätze (inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) gelten sollen:
- Studierende, die zu Hause wohnen, erhalten maximal 664 Euro
- Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten maximal 992 Euro
Bisher lagen die Höchstsätze bei 633 Euro bzw. 934 Euro.
Elternunabhängiges BAföG
In einigen Ausnahmefällen wird zur Ermittlung des BAföG-Betrags nicht das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Die elternunabhängige Förderung greift, wenn:
- der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist oder sie im Ausland leben und keinen Unterhalt im Inland leisten können (beispielsweise aus rechtlichen Gründen),
- die oder der Studierende bei Studienbeginn bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat (und trotzdem förderungsberechtigt ist),
- die oder der Studierende nach dem 18. Lebensjahr schon fünf Jahre erwerbstätig war,
- die oder der Studierende eine mindestens dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und anschließend mindestens drei Jahre berufstätig war,
- das Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht wurde.
In diesen Fällen wird zur Berechnung des BAföG das eigene Einkommen und Vermögen der Studierenden angerechnet.
Muss ich das BAföG zurückzahlen?
Für Studierende ist das BAföG eine Art Darlehen. Aber keine Bange vor riesigen Rückzahlungen. Die Hälfte der Fördersumme muss als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden – selbst, wenn man den Studienabschluss nicht erfolgreich schafft. Die andere Hälfte muss zwar zurückgezahlt werden, das aber zinsfrei.
Achim Meyer auf der Heyde vom Deutschen Studierendenwerk: „BAföG ist für Studierende aus einkommensschwächeren Familien die beste Art der Studienfinanzierung: von dem ausgezahlten Betrag muss oft nur weniger als die Hälfte zurückgezahlt werden, und das zinsfrei und zu sehr sozialverträglichen Rückzahlungskonditionen.“
Jobben – eigenes Geld dazuverdienen
Ob der Lebensunterhalt über die Eltern oder das BAföG finanziert wird, zusätzliches Geld ist immer eine willkommene Ergänzung. Während des Semesters oder nur in den Semesterferien lässt sich mit einem Studi-Job was dazuverdienen. Wichtig sind aber die Höchstgrenzen, damit das BAföG nicht gefährdet wird.
Minijob
Bei einem Minijob während der Vorlesungszeit darf man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um anderweitige Ansprüche nicht zu verlieren. Der Gedanke dahinter: Studierende sollen noch genügend Zeit für ihr Studium haben, um es erfolgreich abschließen zu können.
Neben der Arbeitszeit gilt es auch auf die Einkommenshöhe zu achten. Greift die Familienversicherung als Krankenversicherung? Dann gilt eine Einkommensgrenze von 505 Euro bzw. 538 Euro für eine geringfühgig entlohnte Beschäftigung pro Monat. Wird diese Grenze regelmäßig überschritten, sollte mit der Krankenkasse der Eltern geklärt werden, ob eine eigene Krankenversicherung notwendig ist.
Auch beim BAföG gilt diese Einkommensgrenze. Studierende können einen Minijob bis 538 Euro im Monat ausüben, ohne den BAföG-Zuschuss zu gefährden und ohne dafür Steuern oder Sozialabgaben zahlen zu müssen. Mehrere Beschäftigungen sind dabei zusammenzurechnen. „Überschreitet das Entgelt gelegentlich und nicht vorhersehbar bis zu dreimal in einem Zwölfmonatszeitraum die Grenze […], bleibt die Tätigkeit ein Minijob“, sagt Helmut Offermanns, Vorstand im Steuerberater-Verband e.V. Köln.
Werkstudentenjob
Werkstudentenjobs sind für Studis attraktiv, da sie Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und so schonmal was für den Ruhestand tun (auch wenn der noch in weiter Ferne liegt). Hier gilt: je früher man anfängt, desto besser sieht’s im Alter aus.
Werkstudentinnen und -studenten können bis zum 25. Lebensjahr und bei einem monatlichen Einkommen von maximal 587,50 Euro in der Regel familienversichert bleiben, müssen dies aber mit der Krankenkasse der Eltern abklären. Bei einem höheren Einkommen müssen sich die Studis selbst versichern.
Für die Werkstudententätigkeit gilt während des Semesters eine maximale Arbeitszeit von 20 Stunden, während der Semesterferien darf auch mehr gearbeitet werden. Wichtig zu beachten: wer einen Werkstudentenjob hat, muss Lohnsteuer zahlen, sobald die steuerlichen Freibeträge überschritten sind. Der Steuerfreibetrag liegt aktuell bei 11.604 Euro pro Jahr. Hinzu kommen der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und der Sonderpauschbetrag von 36 Euro. Werkstudentinnen und -studenten dürfen also 12.870 Euro im Jahr verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen.
Jobben während der Semesterferien
Ob als Nebenjob oder Werkstudententätigkeit: in den Semesterferien darf die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Als Vollzeit-Job sind 40 Stunden pro Woche erlaubt. Das darf aber nur maximal 26 Wochen im Jahr der Fall sein. Zu beachten sind dabei aber weiterhin die Einkommensgrenzen bzw. Freibeträge. Deshalb gilt: Vorher gut nachrechnen, um nicht den Anspruch auf das BAföG zu verlieren oder lohnsteuerpflichtig zu werden.
Stipendien – Förderung ohne Rückzahlung
Viele Studierende denken gar nicht an Stipendien, wenn es um die Studienfinanzierung geht. Dabei sind sie eine attraktive Förderung, denn das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Bewerben können sich nicht nur Studierende mit Top-Noten. Manche Stipendien sind auf ganz bestimmte Zielgruppen zugeschnitten: Der Geburtsort, die Herkunft, ein bestimmtes Studienfach, gesellschaftliches Engagement oder Hobby genügen, um potentielle Stipendiatin oder Stipendiat zu werden.
Welche Stipendien für Studierende gibt es?
Wer ein Stipendium sucht, steht vor einer großen Auswahl: Allein dem Bundesverband Deutscher Stiftungen sind rund 3.000 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts bekannt, die Studierende sowie wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs monetär, materiell und / oder ideell fördern. Ähnliche Programme bieten zum Teil auch Hochschulen oder Unternehmen an. Ein Beispiel ist die private Hochschule CBS, die ein eigenes Stipendium anbietet. Darüber hinaus gibt es Stipendien, für die zum Teil öffentliche Mittel eingesetzt werden: 31.400 Studierende haben 2023 beispielsweise von der Förderung mit einem Deutschlandstipendium profitiert.
Datenbanken für Stipendien helfen bei der Suche nach einer geeigneten Förderung. Dort kann zum Beispiel nach gewünschter Fachrichtung oder geplantem Vorhaben, wie Bachelor- oder Masterstudium, gefiltert werden, um gezielte Ergebnisse zu erhalten. Große Plattformen hierfür sind die Stipendiendatenbank des DAAD und die Datenbank von e-fellows.
Arten von Stipendien sind:
Das Deutschlandstipendium wird jeweils zur Hälfte durch private und öffentliche Förderungen finanziert. Neben Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und Privatpersonen auf privater Seite ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) von öffentlicher Seite Geldgeber. Monatlich wird eine Förderung von 300 Euro ausgezahlt.
In Deutschland gibt es 13 Begabtenförderungswerke, die durch Stiftungen finanziert werden. Die meisten von ihnen stehen einer Partei oder Kirche nahe, politisch unabhängig und überkonfessionell ist die Studienstiftung des deutschen Volkes.
Aufstiegsstipendium richten sich an Berufserfahrene, die durch ein Studium (in Vollzeit oder berufsbegleitend) ihre Karrierechancen steigern wollen.
Der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) vergibt Auslandsstipendium zum Beispiel für ein Masterstudium oder ein einzelnes Praxissemester im Ausland. Bewerben können sich Studierende, Graduierte, Praktikanten und junge Wissenschaftlerinnen verschiedenster Fachrichtungen.
Ist der Notendurchschnitt wichtig für ein Stipendium?
Der Notendurchschnitt, die Fachrichtung des Studiums, das Herkunftsland – das und mehr kann zu den Voraussetzungen für ein Stipendium gehören, ist aber nicht für alle Förderungen gleich. Beim Aufstiegsstipendium beispielsweise geht es um die berufliche Leistung statt um Noten. Andere Stipendium wiederum richten sich nur an bestimmte Personen, wie das Avicenna-Studienwerk, das muslimische Studierende fördert.
„Es gibt nicht den einen Tipp oder den einen Zeitpunkt, um sich bei einer Stiftung als Stipendiatin oder Stipendiat zu bewerben. Stiftungen sind sehr unterschiedlich und so auch Antragsfristen und Anforderungsprofile aber auch die Art der Förderung. Wichtig ist, die Ziele und Werte der Stiftung zu kennen und sich damit zu identifizieren“, sagt Katrin Kowark vom Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Der KfW-Studienkredit
Ein Studienkredit sollte nur gewählt werden, wenn es keine andere Möglichkeit der Studiumfinanzierung gibt, denn dabei handelt es sich um ein Darlehen und das muss komplett zurückgezahlt werden. Bevor die Fortsetzung des Studiums aber wegen Geldnot in Gefahr ist, ist ein Studienkredit durchaus eine Option. Bewährt hat sich der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), weil er günstige Konditionen bietet und genau auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten ist. Der KfW-Kredit wird über eine Partnerbank beantragt – zum Beispiel bei der Sparkasse KölnBonn.
Wie funktioniert der KfW-Studienkredit?
Studierende erhalten monatlich mindestens 100 und höchstens 650 Euro für maximal 14 Semester. Die Summe kann jedes Semester neu festgelegt werden. Den Kredit gibt es ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen.
Die Verzinsung ist variabel. Jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres werden die Zinsen für das kommende Halbjahr festgelegt. Zum 1. April 2024 haben sich die Zinsen im KfW-Studienkredit leicht reduziert und liegen für neu abgeschlossene Verträge bei 7,51 % (Effektiv).
Fünf Monate vor Beginn der Rückzahlung wird ein „Standard-Tilgungsplan“ für 10 Jahre aufgesetzt, der so akzeptiert oder je nach eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann. Dadurch lassen sich die Höhe der Raten oder die Dauer der Rückzahlung individualisieren.
Wie kann ich einen KfW-Studienkredit beantragen?
Bevor man einen Studienkredit beantragt, sollte die benötigte Kreditsumme feststehen. Wichtig zu bedenken: Bis zum Ende des Studiums addieren sich auch kleine monatliche Beträge zu einer beachtlichen Kreditsumme und entsprechenden Rückzahlung auf. Um zu prüfen, ob eine Bewilligung möglich wäre, hilft ein Vorab-Check.
Für den Antrag werden ein gültiger Ausweis, eine aktuelle Studienbescheinigung und – nach Überschreiten der Regelstudienzeit von sechs Semestern – ein Leistungsnachweis der Uni oder Hochschule benötigt. Ob der Kreditantrag angenommen wird, entscheidet der entsprechende Finanzierungspartner.
Bildungsfonds für Studierende mit guten Jobaussichten
Bildungsfonds werden durch verschiedene Investoren, wie zum Beispiel Unternehmen, Banken, Stiftungen oder Privatpersonen, finanziert. Begünstigte Studierende werden mit monatlichen Beträgen und beispielsweise dem Zugang zu beruflichen Netzwerken unterstützt. Diese Art der Studienfinanzierung ist vor allem für Studierende relevant, die etwa aufgrund ihres Studienfachs Aussichten auf einen Job mit gutem Verdienst haben – und deshalb später mit großer Wahrscheinlichkeit hohe Summen in den Bildungsfonds rückinvestieren können. Denn ist das Studium erfolgreich abgeschlossen, muss ein Anteil der ausgezahlten Summe zurückgezahlt werden, der wieder in den Fonds zurückfließt.
Bei der Rückzahlung gibt es zwei Modelle: einkommensabhängig und einkommensunabhängig. Die Mehrzahl der Bildungsfonds funktioniert nach dem einkommensabhängigen Modell. Sobald die begünstigten Studierenden erfolgreich ins Berufsleben eingestiegen sind, zahlen sie einen vorher vereinbarten prozentualen Anteil ihres Bruttogehalts zurück. Bei einem verdienstunabhängigen Bildungsfonds steht von vornherein fest, welcher Betrag zurückgezahlt wird. Für Studis ist die einkommensabhängige Variante die attraktivere Wahl.
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsfonds erfüllen?
Ähnlich wie bei einem Stipendium hängen die Voraussetzungen vom jeweiligen Anbieter ab. Oftmals sind Bildungsfonds auf bestimmte Fachrichtungen beschränkt oder setzen gute Noten voraus. Der Gedanke dahinter: Studierende zu fördern, bei denen ein erfolgreicher Berufseinstieg wahrscheinlich ist. Einer der bekanntesten Anbieter für Bildungsfonds ist die Deutsche Bildung.
Duales Studium
Was ist ein Duales Studium?
Praxis und Theorie in einem – so lässt sich ein Duales Studium beschreiben. Denn diese Studienform kombiniert in der Regel eine Berufsausbildung im Unternehmen mit einem Studium an der Hochschule. Es gibt verschiedene Arten von Dualen Studien:
- Ausbildungsintegrierend: Studierende erwerben einen Hochschulabschluss sowie einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf, etwa als Bankkaufmann/-frau (m/w/d) bei der Sparkasse Köln Bonn.
- Berufsintegrierend: Wer bereits eine abgeschlossene Ausbildung in der Tasche hat, kann mit einem inhaltlich passenden Studium anschließen, um sich weiterzubilden. Das Studium wird in den Berufsalltag integriert.
- Praxisintegrierend: Hier arbeiten Studierende in verschiedenen Phasen des Studiums in Unternehmen, um Praxiserfahrung zu sammeln – schließen aber nur mit einem Hochschulabschluss (ohne Ausbildungsabschluss) ab.
Duales Studium finanzieren
Die Finanzierung eines Dualen Studiums gestaltet sich in der Regel einfacher als bei üblichen Studiengängen. Denn in den meisten Fällen erhalten Studierende während der Ausbildungs- und Studienzeit bereits ihr erstes Gehalt.
Weitere Finanzierungsquellen können jedoch nötig sein – zum Beispiel, wenn Miete und Lebensunterhaltskosten das monatliche Einkommen übersteigen. Studierende sollten hier auch mögliche Studiengebühren als Kostenfaktor beachten: Duale Studiengänge sind häufig an privaten Akademien und Hochschulen zu finden, wo höhere Kosten für das Studium anfallen.
Welche Finanzierungsarten sind bei einem Dualen Studium möglich?
Allgemein gilt: Duale Studierende haben weiterhin Kindergeld-Anspruch. Bis Ende des 25. Lebensjahres können Studierende diese Förderung erhalten. Das Gehalt aus dem praktischen Teil des Dualen Studiums steht dem Erhalt des Kindergelds in diesem Fall nicht im Weg.
Beim BAföG hingegen gestaltet es sich schwieriger. Wie bei anderen Studiengängen müssen Antragsstellende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aufenthaltsberechtigt sein und dürfen zum Zeitpunkt des Studienstarts das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Darüber hinaus muss das Duale Studium die erste förderberechtigte Ausbildung sein. Wer bereits eine BAföG-geförderte Ausbildung abgeschlossen hat und danach ein berufsintegrierendes Studium aufnimmt, hat also in der Regel keinen BAföG-Anspruch mehr.
Vorsicht ist außerdem bei der Wahl der Hochschule oder Akademie geboten. Sie muss zwingend BAföG-berechtigt sein – bei dualen Studiengängen ist hier vorab eine besondere Prüfung zu empfehlen. Das Studierendenwerk Bonn und das Studierendenwerk Köln bieten BAföG-Beratungen an, um individuelle Fragen zu klären.
Ein weiterer Knackpunkt kann für Duale Studierende das Einkommen sein, von dem die Förderberechtigung abhängt. Wer in einer Ausbildung oder einem Pflichtpraktikum (so auch im Dualen Studium) Gehalt bekommt, kann nämlich keine Freibeträge geltend machen. Das gesamte Einkommen wird vom BAföG-Betrag abgezogen. Deshalb haben Duale Studierende kaum oder gar keinen BAföG-Anspruch.
Weniger Stipendien sind auf Duale Studierende ausgerichtet, das Deutschlandstipendium beispielsweise steht ihnen jedoch weiterhin offen. Studienkredite hingegen sind auch für Duale Studierende eine Option.
Nebenjobs müssen bei dem Arbeitgeber angemeldet werden. Zeitlich sind sie meist jedoch nur sehr schwer mit dem Dualen Studium zu vereinbaren.
Fazit: Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Studium-Finanzierung
Studierenden stehen eine ganze Reihe an Möglichkeiten zur Verfügung, um ihr Studium zu finanzieren. Wichtig ist, sich bereits frühzeitig damit auseinanderzusetzen, um für sich die beste Lösung zu finden. Die Studentenwerke der Hochschulen beraten zum Thema Studienfinanzierung und können unterstützen. Wohnungsportale geben Einblicke in die aktuellen Mietpreise, hinzu kommen beispielsweise Kosten für den Smartphone-Vertrag sowie der Semesterbeitrag. Auch den Betrag für Lebensmittel und Freizeitaktivitäten sollte man grob überschlagen und hinzuaddieren. So ergibt sich ein Bild der Gesamtkosten und die Finanzierung lässt sich besser planen. Eine frühe Planung lohnt sich übrigens auch beim Thema Versicherungen.