7. Preisverhandlung
Für die Preisverhandlung legen Sie am besten zunächst Ihre eigene Verhandlungsbasis fest: Wo liegt Ihre preisliche Schmerzgrenze? Und wie viel Zeit haben Sie für die Verhandlung?
Beim klassischen Angebotsverfahren ist es oft sinnvoll, mit mehreren Interessentinnen und Interessenten über einen möglichen Verkaufspreis zu verhandeln, damit Sie Ihre Immobilie garantiert zu dem für Sie besten Preis verkaufen.
Beim Bieterverfahren gestaltet sich die Preisverhandlung etwas anders: Sie holen Angebote (eventuell in mehreren Runden) ein, vergleichen sie und geben am Ende den Höchstpreis bekannt.
8. Kaufvertrag und Übergabe
Haben Sie sich mit der Käuferin bzw. dem Käufer geeinigt, steht der Abschluss des Kaufvertrags an, denn erst mit diesem ist der Kauf rechtlich bindend. Da er beurkundet werden muss, muss er von einer Notarin oder einem Notar aufgesetzt werden. In der Regel wählen Ihre Käuferin bzw. Ihr Käufer das Notariat aus.
In einem ersten Schritt wird ein Kaufvertragsentwurf zur Ansicht erstellt. So haben Sie beide die Möglichkeit, den Vertrag vorab zu prüfen. Passt der Vertrag sowohl für Sie als auch die andere Partei, vereinbaren Sie einen Notartermin zur Unterzeichnung und Beurkundung des Vertrags. Im Anschluss kümmert sich die Notarin oder der Notar um die Auflassungsvormerkung und die Veräußerungsanzeige, erhält die Unbedenklichkeitsbescheinigung und veranlasst die Zahlung des Kaufpreises – wickelt den Kauf also für Sie ab.
Da es manchmal etwas dauern kann, bis der Vertrag von einer Notarin oder einem Notar erstellt und anschließend von beiden Parteien unterzeichnet wird, ist es eventuell sinnvoll, die Kaufabsicht durch eine sogenannte Reservierungsvereinbarung und Reservierungsgebühr festzuhalten. Mit einer solchen Vereinbarung sind Sie als Verkäuferin oder Verkäufer auf der sicheren Seite.
Nach der Kaufpreiszahlung übergeben Sie die Immobilie – am besten mit einem ausführlichen Übergabeprotokoll. Das Übergabeprotokoll sollte möglichst folgende Punkte enthalten:
- Schlüssel
- Zählerstände
- Mängelliste
- Sanierungsarbeiten
- Inventar, das übernommen wird
Immobilienverkauf in Eigenregie vs. Verkauf mit einem Maklerbüro
Oft stehen Eigentümerinnen und Eigentümer vor dem eigentlichen Verkaufsprozess auch vor der Frage, ob sich der Verkauf mit einer Maklerin oder einem Makler lohnt. Für eine Antwort ist es sinnvoll, sowohl die Aufgaben eines Maklerbüros als auch die Kosten genauer zu betrachten – um dann zu entscheiden, ob es sich lohnt, den Verkauf in professionelle Hände zu geben.