Welche Pflichten mit der Vermietung auf Sie zukommen
Instandhaltungspflicht
Als Vermieterin oder Vermieter müssen Sie die Wohnung in einem geeigneten Zustand erhalten. Das bedeutet: Sie sind dazu verpflichtet, Mängel (z. B. Heizungsausfall oder Wasserschaden) auf eigene Kosten zu beseitigen.
Nur mit einer Kleinreparaturklausel im Mietvertrag können Sie Kleinreparaturen auf Ihre Mieterin oder Ihren Mieter umlegen.
Verkehrssicherungspflicht
Sie müssen sicherstellen, dass von der Immobilie keine Gefahr für Dritte ausgeht. Als Vermieterin oder Vermieter haben Sie deshalb eine Räum- und Streupflicht im Winter, eine Pflicht zum Brandschutz sowie eine Pflicht zum Sicherheitscheck im Treppenhaus.
Nebenkostenabrechnungspflicht
Grundsätzlich dürfen Sie nur umlagefähige Nebenkosten (das sind Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV) auf Ihre Mieterin oder Ihren Mieter umlegen. Nicht umlagefähig sind demnach zum Beispiel Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Finanzierung der Immobilie.
Bis zum 31. Dezember des Folgejahres sind Sie zur jährlichen Abrechnung verpflichtet. Sie müssen Ihren Mieterinnen und Mietern außerdem Einsicht gewähren (Belegpflicht).
Steuerpflicht
Mieteinnahmen müssen grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben und zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Steuerpflichtig ist allerdings nur der Überschuss, also Ihre Einnahmen minus die Werbungskosten (z. B. Grundsteuer, Reparaturen, Zinsen, Abschreibung).
Erhalten Sie zum Beispiel in einem Jahr 1.000 Euro Mieteinnahmen, während 400 Euro Werbungskosten anfallen, muss nur der Überschuss in Höhe von 600 Euro versteuert werden.
Modernisierungspflicht möglich
Auch das Gesetz stellt Anforderungen an Eigentümerinnen und Eigentümer. Mit dem Kauf einer Immobilie müssen Sie gegebenenfalls aktuelle Sanierungspflichten erfüllen, die auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gelten.
Bedenken Sie zudem, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Maßnahmen beschließen kann, an denen Sie sich beteiligen müssen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel dem Glasfaserausbau, der Barrierefreiheit oder dem Einbruchsschutz dienen.
Kündigungsschutz beachten
Möchten Sie schon jetzt eine Immobilie kaufen und erst später selbst einziehen, kann die Vermietung in der Zwischenzeit sinnvoll sein. Wichtig ist dabei, dass Sie den Kündigungsschutz beachten: Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf beträgt mindestens drei Monate – je nach Dauer des Mietvertrags auch länger.
Wer in Köln oder Bonn kaufen möchte, muss sich außerdem an die Kündigungssperrfristregelung halten: Sie gilt für Wohnungen, die erstmalig in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft wurden. In diesem Fall dürfen Sie den Mieterinnen und Mietern frühestens nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen.