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VORSORGEN

Bankvollmacht: Handlungsfähig bleiben

Das Leben verläuft nicht immer so, wie wir es planen. Kommt es anders, dann kann unter Umständen eine Vollmacht sicherstellen, dass die Dinge trotzdem weiterlaufen, auch wenn man selbst, etwa wegen schwerer Krankheit, verhindert ist.

März 2022 •5 Min. Lesezeitmein Geld, VorsorgenBankvollmacht, Vertretung, Vollmacht

Manchmal geht es schneller, als man denkt. Stellen Sie sich vor: Die Ihnen nahestehende Person erleidet einen Schlaganfall und ist nicht mehr handlungsfähig. Nun sind Sie gefragt und müssen behördliche und finanzielle Dinge regeln. Müssten. Können aber nicht. Weil die Person Sie nicht bevollmächtigt hat.

Faktor Zeit

Natürlich können Sie sich nun an ein Vormundschaftsgericht wenden und Betreuung beantragen. Bis das bewilligt ist, vergehen Wochen, manchmal Monate. Eine schlechte Alternative.

Besser vorsorgen

„Wir stellen immer wieder fest, dass Kundinnen und Kunden keine Vorsorge für den Ernstfall getroffen haben“, berichtet Monika Poss, Expertin für Vollmachten bei der Sparkasse KölnBonn. „Wir raten ihnen, sich rechtzeitig mit diesem wichtigen Thema zu befassen, denn der Bedarfsfall kann jederzeit und sehr schnell eintreten.“

Apropos Bedarfsfall: Dabei muss es sich nicht einmal um die „Klassiker“: Alter, plötzliche schwere Krankheit und Tod handeln. Monika Poss berichtet von einer Kundin, die ihren Urlaub im Ausland, in einem Nicht-EU-Staat verbrachte. Dort wollte sie vorrangig mit ihrer Kreditkarte bezahlen. Was sie nicht bedacht hatte: Ihr Limit war bald erreicht. Sie hätte vor Abreise einen gewissen Betrag von ihrem Giro- auf das Kreditkartenkonto überweisen können, um es aufzustocken. Hatte sie aber nicht. „Nun stand sie im Ausland ohne Geld da“, erzählt Poss. Und erklärt: „Hätte nun jemand eine Vollmacht, etwa Kind, Enkel oder Freundin, könnte diese Person sofort handeln und das Limit erhöhen. So aber war sie zunächst aufgeschmissen.“ Zum Glück konnte ihr die Sparkasse am Ende helfen, allerdings musste die Kundin dazu in ihrem Reiseland erst eine ganz bestimmte Bank finden, die sich zur Auszahlung des angewiesenen Geldbetrages bereiterklärte.

Die bessere Alternative: eine umfassende Bankvollmacht

Das alles muss nicht sein. Jeder kann eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen, die im Ernstfall nötige Bankgeschäfte für ihn oder sie tätigen darf. Für Kundinnen und Kunden der Sparkasse KölnBonn heißt das: Gemeinsam können sie eine beliebige Geschäftsstelle der Sparkasse KölnBonn aufsuchen und sich persönlich beraten lassen. Im Gespräch erfahren sie alles Wichtige rund um die Bankvollmacht – genauer: die „Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht“. Gleich vor Ort können beide Personen die Vollmacht dann unterschreiben.

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Onlinebanking gehört für viele Menschen längst zum Alltag. Immer häufiger erledigen sie – ob von zu Hause aus oder von unterwegs – ihre Bankgeschäfte mit dem Smartphone. Platz 1 im aktuellen Test von „BÖRSE ONLINE“: die Sparkassen-App.

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Die „Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht“ erlaubt der bevollmächtigten Person im Fall des Falles, die aufgeführten Geschäfte im Auftrag und Sinne der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers zu erledigen – inklusive Zahlungs- und Freistellungsaufträgen, Onlinebanking, Nutzung der Sparkassen-Card, Zugang zu einem Schrankfach (falls vorhanden), Kontoauflösung im Todesfall, um nur einige Beispiele zu nennen.

„Der bevollmächtigten Person stehen trotzdem nicht alle Türen und Tore offen, sie muss gewissenhaft für die Vollmachtgeberin oder den Vollmachtgeber und in deren Interesse handeln“, erklärt Monika Poss.

Zusätzlich Vorsorge treffen mit einer Generalvollmacht oder einer allgemeinen Vorsorgevollmacht

Variante 1: Generalvollmacht

Auch mit einer Generalvollmacht lassen sich Bankgeschäfte durchführen. Eine Generalvollmacht berechtigt die bevollmächtigte Person dazu, die Vollmachtgeberin oder den Vollmachtgeber in allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten – anders als eine Einzelvollmacht, die nur in einer bestimmten Rechtsangelegenheit eine Vertretung vorsieht. Es geht um eine größtmögliche Übertragung von Entscheidungsbefugnissen.

Mit einer Generalvollmacht sind also auch notwendige Bankgeschäfte möglich. Aber: Für jede Bankaktivität muss die bevollmächtigte Person diese Vollmacht im Original vorlegen. Das schließt beispielsweise die Nutzung der Sparkassen-Card oder das Onlinebanking aus. Alternative: Man hinterlegt die Vollmacht im Original bei der Sparkasse. „Dann sind die vollen Bankgeschäfte möglich, ohne sich jedes Mal neu legitimieren zu müssen“, erläutert Monika Poss. Nun ergibt sich aber ein anderes Problem: So regelt eine Generalvollmacht nicht nur die Vermögenssorge, sondern auch zum Beispiel die Gesundheitssorge. Zudem kann sie eine Patientenverfügung beinhalten. Einmal bei der Sparkasse hinterlegt, kann sie wiederum für solche Zwecke nicht eingesetzt werden, weil sie dort ebenfalls im Original vorgelegt werden müsste.

Weshalb ist das so? „Weil es ja immer sein kann, dass die, die Vollmacht gebende Person in der Zwischenzeit die Vollmacht widerrufen und zurückverlangt hat“, erklärt Poss.

Variante 2: Vorsorgevollmacht

Auch mit einer Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person das Recht einräumen, stellvertretend für sich zu handeln. Nämlich dann, wenn man selbst durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage kommt, wichtige Angelegenheiten des eigenen Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Das sind zum Beispiel Behörden- und Versicherungsangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten – oder Bankgeschäfte.

Doch auch hier gilt – wie bei der Generalvollmacht: Für jede Bankaktivität muss die bevollmächtigte Person diese Vollmacht im Original vorlegen – siehe oben.

Wichtig: Grundsätzlich kann sowohl eine General- als auch eine Vorsorgevollmacht eigenhändig, das heißt ohne einen Notar oder eine Notarin abgefasst werden. Aus verschiedenen Gründen ist es jedoch ratsam, ein Notariat hinzuzuziehen. Eine eigenhändige Vollmacht oder eine Vollmacht aus dem Internet wird unter Umständen nicht überall anerkannt, daher sollte zumindest die Unterschrift der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers beglaubigt sein, zum Beispiel durch eine Notarin, einen Notar oder eine Behörde.

Es kann auch der Fall eintreten, dass ein Verbraucherdarlehen benötigt wird oder Immobilieneigentum veräußert werden muss. Dann ist eine notariell beurkundete General- oder Vorsorgevollmacht Voraussetzung.

Unser Tipp

  • Denken Sie rechtzeitig über eine umfassende Vollmacht nach und besprechen Sie dies mit der Person Ihres Vertrauens, so lange Sie selbst entscheiden können!
  • Achten Sie auf die Rechtssicherheit einer Vollmacht. Am sichersten ist eine bei einem Notariat ausgefertigte General- oder Vorsorgevollmacht.
  • Damit die Person Ihres Vertrauens im Ernstfall jederzeit unkompliziert Bankgeschäfte in Ihrem Namen tätigen kann: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Sparkasse KölnBonn und erteilen Sie zusätzlich eine „Konto-/ Depot-/ Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht“!

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