Unternehmensgründung realisieren
Sobald die Voraussetzungen geklärt und die Vorbereitungen getroffen sind, geht es an die konkreten Schritte zur Unternehmensgründung:
1. Anmeldung des Gewerbes
Der erste Schritt zur offiziellen Gründung Ihres Unternehmens ist die Anmeldung des Gewerbes beim örtlichen Gewerbeamt der Stadt Köln oder der Stadt Bonn. Hier müssen Sie Informationen zu Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrem Unternehmen bereitstellen. Die Anmeldung des Gewerbes ist insbesondere für Einzelunternehmen und Kleingewerbetreibende erforderlich.
2. Beantragung der Steuernummer und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach der Gewerbeanmeldung müssen Sie beim Finanzamt Ihre Steuernummer beantragen und den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Den Fragebogen reichen Sie über ELSTER ein, wo Sie das zuständige Finanzamt in Köln oder Bonn sowie eine Ausfüllhilfe finden. Abgefragt werden Angaben zur Art Ihrer Geschäftstätigkeit, zur voraussichtlichen Umsatzentwicklung und zur Wahl der Besteuerungsform. Auf dieser Basis werden Ihre Steuernummer, der Turnus der Umsatzsteuervoranmeldung und die Höhe der nötigen Steuervorauszahlungen festgelegt.
3. Eintragung in das Handelsregister (Kaufleute) / Eintragung in das Transparenzregister (Firmierung als juristische Person)
Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben, sind in der Regel verpflichtet, sich in das Handelsregister einzutragen. Diese Eintragung dient der öffentlichen Dokumentation Ihres Unternehmens und kann erforderlich sein, wenn Sie Kredite aufnehmen oder Investorinnen und Investoren gewinnen möchten. Für Unternehmen, die als juristische Personen firmieren (z. B. GmbH oder AG), ist die Eintragung in das Transparenzregister notwendig, um die Eigentümerstruktur offenzulegen.
4. Anmeldung der Mitarbeitenden bei Rentenversicherung, Krankenkassen und Agentur für Arbeit
Wenn Sie Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen Sie diese bei der Rentenversicherung, der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit anmelden. Dies betrifft die Meldung zur Sozialversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Zusätzlich müssen Sie die erforderlichen Beiträge zur Sozialversicherung abführen.