Der Unternehmensname als Marke
Der Name des künftigen Unternehmens steht für Ihre Marke und sollte Ihr Unternehmen langfristig repräsentieren. Kurze, einprägsame Namen, die eine positive Assoziation zu Ihrem Produkt hervorrufen, eignen sich am besten. Als erste Validierung hilft es, Menschen zur Namenswahl zu befragen, die zu Ihrer potenziellen Zielgruppe gehören. So erhalten Sie Feedback dazu, ob der von Ihnen favorisierte Name tatsächlich den gewünschten positiven Effekt bei der möglichen Kundschaft hervorruft.
Über das Marken- und Patentamt können Sie prüfen, ob der gewünschte Firmenname noch verfügbar ist. Das geht auch online: DPMA Register.
Wie trägt man einen Unternehmensnamen ein?
Die Eintragung des Unternehmens im Handelsregister sorgt für einen regionalen Schutz des Firmennamens. Jedoch gilt dies nur in der Gemeinde, in der Sie Ihr Unternehmen eintragen lassen.
Möchten Sie Ihren Unternehmensnamen als Marke deutschland- oder europaweit schützen, ist eine Markenanmeldung notwendig. Nationalen Markenschutz bietet der Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Sie können eine Wort- oder eine Wort-Bild-Marke inklusive Ihres Logos eintragen lassen.
Die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist online oder in Papierform möglich. Über die Online-Anwendungen DPMAdirektWeb und DPMAdirektPro werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt und können für die Beschreibung von Produkten oder Dienstleistungen direkt auf die einheitliche Klassifikationsdatenbank (eKDB) zurückgreifen. Das kann die Bearbeitung seitens des DPMA erleichtern und beschleunigen.
Für europaweiten Markenschutz ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Nachdem Sie ein Konto erstellt haben, können Sie über eines der Formulare Ihre Marke einreichen. Zur Auswahl steht eine einfache Version für Wort- und Bildmarken und ein komplexeres Anmeldeformular für verschiedenste Markenarten, zum Beispiel Multimedia- oder Bewegungsmarken.