Werkstudentenjob
Werkstudentenjobs sind für Studis attraktiv, da sie Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und so schonmal was für den Ruhestand tun (auch wenn der noch in weiter Ferne liegt). Hier gilt: je früher man anfängt, desto besser sieht’s im Alter aus.
Werkstudentinnen und -studenten können bis zum 25. Lebensjahr und bei einem monatlichen Einkommen von maximal 535 Euro in der Regel familienversichert bleiben, müssen dies aber mit der Krankenkasse der Eltern abklären. Bei einem höheren Einkommen müssen sich die Studis selbst versichern, zum Beispiel in der studentischen Krankenversicherung. Die Beiträge für die studentische Krankenversicherung liegen seit dem Wintersemester 2024/2025 bei 87,38 Euro pro Monat. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der je nach Krankenversicherung variiert.
Für die Werkstudententätigkeit gilt während des Semesters eine maximale Arbeitszeit von 20 Stunden, während der Semesterferien darf auch mehr gearbeitet werden. Wichtig zu beachten: wer einen Werkstudentenjob hat, muss Lohnsteuer zahlen, sobald die steuerlichen Freibeträge überschritten sind. Der Steuerfreibetrag liegt aktuell bei 12.096 Euro pro Jahr. Hinzu kommen der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und der Sonderpauschbetrag von 36 Euro. Werkstudentinnen und -studenten dürfen also 13.326 Euro im Jahr bzw. 1.110,50 Euro pro Monat verdienen, ohne Lohnsteuer zahlen zu müssen. Übrigens: Wie bei Arbeitnehmern gilt, wer lohnsteuerpflichtig ist, muss nicht das ganze Gehalt versteuern, sondern nur den Anteil, der über dem Steuerfreibetrag liegt. Liegt also das jährliche Einkommen bei 18.326 Euro und somit 5.000 Euro über dem Freibetrag, dann wird auf die 5.000 Euro Lohnsteuer fällig.
Werkstudentenjob in KölnBonn finden
Stellenausschreibungen mit Werkstudentenjobs finden sich zum Beispiel auf diesen Portalen:
… Übrigens sucht auch die Sparkasse KölnBonn Werkstudierende.
Jobben während der Semesterferien
Ob als Nebenjob oder Werkstudententätigkeit: in den Semesterferien darf die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Als Vollzeit-Job sind 40 Stunden pro Woche erlaubt. Das darf aber nur maximal 26 Wochen im Jahr der Fall sein. Zu beachten sind dabei aber weiterhin die Einkommensgrenzen bzw. Freibeträge. Deshalb gilt: Vorher gut nachrechnen, um nicht den Anspruch auf das BAföG zu verlieren oder lohnsteuerpflichtig zu werden.
Duales Studium
Was ist ein Duales Studium?
Praxis und Theorie in einem – so lässt sich ein Duales Studium beschreiben. Denn diese Studienform kombiniert in der Regel eine Berufsausbildung im Unternehmen mit einem Studium an der Hochschule. Es gibt verschiedene Arten von Dualen Studien:
- Ausbildungsintegrierend: Studierende erwerben einen Hochschulabschluss sowie einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf.
- Berufsintegrierend: Wer bereits eine abgeschlossene Ausbildung in der Tasche hat, kann mit einem inhaltlich passenden Studium anschließen, um sich weiterzubilden. Das Studium wird in den Berufsalltag integriert.
- Praxisintegrierend: Hier arbeiten Studierende in verschiedenen Phasen des Studiums in Unternehmen, um Praxiserfahrung zu sammeln – schließen aber nur mit einem Hochschulabschluss (ohne Ausbildungsabschluss) ab.