Studierende: Die Must-haves der Versicherungen
Klar, der Start ins Studium ist aufregend. Und mit WG-Suche, BAföG-Antrag und Vorbereitungskursen (oder auch Ersti-Partys) ist schon genug los. Dennoch lohnt sich auch ein Blick auf die nötigen Versicherungen: Denn einige sind sogar gesetzlich verpflichtend. Wir geben einen Überblick.
Die braucht’s auf jeden Fall: Studentische Krankenversicherung
Familienversicherung
Studierende sind laut Gesetz pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne entsprechenden Nachweis ist an vielen Universitäten die Immatrikulation gar nicht möglich. Die meisten Studienanfängerinnen und -anfänger sind aber zunächst noch bei den Eltern mitversichert. Sind diese gesetzlich krankenversichert, dann gilt die Mitversicherung bis zum Alter von 25 Jahren und ist kostenlos.
Außer der Altersgrenze ist für die kostenlose Familienversicherung entscheidend: Ein Job ist möglich, das monatliche Gehalt darf aber 485 Euro nicht übersteigen. Im Fall einer sogenannten „geringfügigen Beschäftigung“ sind es 538 Euro. Erlaubt ist in den Semesterferien Vollzeitarbeit. Ansonsten gilt: maximal 20 Stunden pro Woche.
Sind Studierende über die Eltern privat krankenversichert, dann müssen sie sich zu Beginn des Studiums entscheiden, ob sie während des Studiums privat versichert bleiben möchten oder nicht. Wichtig ist, wenn man sich fürs Studium einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann man während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Studentische Krankenversicherung
Nach Abschluss des 25. Lebensjahres werden Studierende selbst krankenversicherungspflichtig. Sie können eine eigene Krankenkasse wählen, zahlen aber in jedem Fall einen günstigen Studierendenbeitrag. Je nach Krankenkasse beträgt er rund 121-131 Euro im Monat. Er setzt sich zusammen aus dem Beitrag für die Kranken- und dem Beitrag für die ebenfalls verpflichtende Pflegeversicherung.
Diese vergünstigte Mitgliedschaft ist möglich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Beiträge der einzelnen Krankenkassen können voneinander abweichen, bestimmte Leistungen ebenso. Man sollte sich also eingehend informieren und vergleichen.
Mit 30 Jahren endet die Möglichkeit der günstigen studentischen Krankenversicherung. Wer dann noch studiert, kann wählen zwischen einer deutlich teureren freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit monatlichen Kosten von – je nach Kasse – rund 220 Euro oder einer privaten Krankenversicherung.
Gut zu wissen: Studierende, die nicht mehr familienversichert sind und Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, erhalten auf Antrag einen Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Beendet man das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres, endet die studentische Krankenversicherung mit Ablauf des Semesters, zu dem man exmatrikuliert wird. Ist man dann zunächst arbeitslos oder auf Arbeitssuche, setzt sich die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft bei derselben Krankenkasse fort. Tritt man eine versicherungspflichtige Arbeit an, kann man die Krankenkasse beibehalten oder wechseln und teilt sich mit dem Arbeitgeber die Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Handelt es sich hingegen um eine versicherungsfreie Beschäftigung, etwa wenn das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, bleibt man weiterhin gesetzlich krankenversichert, wenn man das zuvor auch war – oder privat versichert, wenn dies während des Studiums auch schon der Fall war.
Krankenversicherung im Ausland
Immer häufiger verbringen Studierende ein oder zwei Semester an einer Hochschule im Ausland. Zwischen Deutschland und den meisten europäischen Ländern gelten Sozialabkommen. Auslandsstudierende können dann die gleichen Leistungen erwarten wie ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen aus dem jeweiligen Land. Aber die Leistungen können von denen in Deutschland abweichen. So wird z.B. ein Krankenrücktransport nicht erstattet. Fachleute empfehlen deshalb in einem solchen Fall, eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Wer in einem außereuropäischen Land studiert, zum Beispiel in den USA, sollte eine private Krankenversicherung abschließen. Denn in diesem Fall greift die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht.
Diese Versicherungen sind für Studierende ebenfalls sinnvoll
Privathaftpflichtversicherung
Studierende sollten unbedingt über eine Privathaftpflichtversicherung nachdenken. Sie gilt als wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Und zwar deshalb, weil sie vor finanziellen Risiken schützt, die entstehen, wenn jemand anderes durch das eigene fahrlässige Handeln zu Schaden kommt. In einem derartigen Fall können, wenn es schlecht läuft, die Kosten so hoch sein, dass die eigene Existenz bedroht ist.
Während des Studiums sind junge Menschen in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – wenn diese denn eine haben. Voraussetzung: Man ist noch nicht verheiratet und befindet sich im direkt an die Schulausbildung anschließenden Studium, also der ersten Berufsausbildung. Nach deren Ende oder wenn eine vertraglich festgeschriebene Altersgrenze – in der Regel 25 Jahre – erreicht ist, benötigt man eine eigene Haftpflichtversicherung.
Rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland haben keine Haftpflichtversicherung. In diesem Fall sollten junge Leute so bald wie möglich selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig ist dabei eine hohe Deckungssumme. Sollte einem der Tarif dafür zu hoch erscheinen, sollte man trotzdem nicht die Deckungssumme reduzieren, sondern sich unter Umständen für eine Versicherung mit Selbstbehalt entscheiden. Man beteiligt sich dann im Schadensfall mit einigen hundert Euro, spart dafür jedoch bei den monatlichen Beiträgen.
Hausratversicherung
Genug vom Kinderzimmer? Vielen ziehen zum Studium aus ins Studierendenwohnheim, eine WG oder eine eigene Wohnung. Das heißt: Möbel anschaffen, vielleicht einen neuen Laptop für die Uni kaufen oder ein (E-)Fahrrad, um zur Uni zu pendeln, Schmuck, Bargeld, Kleidung… Wenn dann ein Wasser- oder Feuerschaden eintritt oder man Opfer eines Einbruchs oder Diebstahls wird, ist es gut, eine Hausratversicherung zu haben.
Good to know: Ein möbliertes Zimmer im Studierendenwohnheim oder ein WG-Zimmer gelten nicht als eigener Hausstand – wenn auch der Wohnsitz bei den Eltern beibehalten wird. Dann greift nämlich die sogenannte Außenversicherungsklausel der elterlichen Hausratversicherung. In diesem Fall wäre der eigene Hausrat im Fall eines Schadens also versichert. Zur Sicherheit sollte man sich das von der Versicherung bestätigen lassen. Die muss man ohnehin kontaktieren, um das neue WG- oder Wohnheimzimmer anzugeben.
Ansonsten lohnt sich eine eigene Hausratversicherung. Wohngemeinschaften können übrigens bei einigen Versicherungen eine gemeinsamen Vertrag abschließen und sich die Kosten teilen – dann wird’s für alle günstiger.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Zu den wichtigen Versicherungen zählt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit ihr kann man sich über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus privat für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern. Klar schiebt man das lieber von sich, aber eine schwere körperliche oder psychische Erkrankung oder ein Unfall können bereits während des Studiums zu einer Berufsunfähigkeit führen – bevor man ins Arbeitsleben starten konnte.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, so lange die versicherte Person nicht arbeiten kann. Der Vorteil für Studierende: Je jünger man eine solche Versicherung abschließt, desto geringer sind die Beiträge. Das hat damit zu tun, dass junge Erwachsene in der Regel noch keine oder nur sehr wenig Vorerkrankungen haben.
Beachten sollte man unbedingt, dass die vereinbarte Rentensumme ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Außerdem muss man bei der Risikoprüfung korrekte Angaben machen. Weiterer Rat: Unbedingt gut informieren – die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich.
Für Studierende sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichsweise gering. So würde z. B. ein 19 Jahre alter Mediengestalter mit einem Monatsbeitrag von 36,11 Euro starten und bei einer Vertragslaufzeit von 48 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente von 800 Euro erhalten. Eine 24-jährige Ingenieurin für Luftfahrttechnik zahlt als Anfangsbetrag monatlich 34,88 Euro und würde bei einer Vertragslaufzeit von 43 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro bekommen.
Private Altersvorsorge
Als Studentin und Student ist man jung und denkt an alles Mögliche, bloß noch nicht ans Alter. Dabei wäre es durchaus sinnvoll, sich damit zu befassen. Denn: Schon heute macht die gesetzliche Rente durchschnittlich nur knapp 45 Prozent des letzten Bruttogehalts aus. Fachleute sagen jedoch, man benötige etwa 80 Prozent des letzten Gehalts, um im Alter gut leben zu können.
Mit anderen Worten: Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geht in sehr vielen Fällen mit finanziellen Einbußen einher. Deshalb ist eine zusätzliche private Absicherung heute unverzichtbarer Baustein der Altersvorsorge. Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr hat man später davon. Schließlich schlägt dann der sogenannte Zinseszinseffekt zu: Bei langfristigem Sparen und Anlegen, z.B. in einen Fomds, kommt es zu überproportionalen Wertsteigerungen, weil der Zins auf eine Kapitalanlage dem Kapital zugeschlagen und mitverzinst wird. So steigt der Anlagebetrag von Jahr zu Jahr immer stärker. Weiterer Vorteil: Bei vielen Altersvorsorgearten erhalten Studierende einen Bonus oder günstige Konditionen.
Unfallversicherung
Es hilft nichts: Ob beim Freizeitsport, im Urlaub, im Haushalt oder auf dem Hochschulgelände: Einen Unfall kann man jederzeit erleiden. Zum Glück sind Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, auf dem Campus – ohne eigenen Beitrag – abgesichert. Also etwa bei Vorlesungen und Seminaren, in der Hochschulbibliothek, bei Exkursionen oder beim Hochschulsport. Auch bei einem Unfall auf dem direkten Weg zwischen Zuhause und Hochschule greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Für die Freizeit ist das jedoch nicht der Fall. Wer diese Lücke schließen möchte, kann dies mithilfe einer privaten Unfallversicherung tun. Empfohlen wird dies vor allem, wenn Studierende besonders aktiv sind und beispielsweise Risikosportarten betreiben.
Tarife und Leistungen schwanken bei der Unfallversicherung besonders stark. Das hat unter anderem mit der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad nach dem Unfall zu tun. Man sollte sich also unbedingt seriös beraten lassen.
Wichtig: Eine Unfallversicherung kommt nur für die Folgen eines Unfalls, der zu Invalidität führt, auf. Rund neun von zehn aller Berufsunfähigkeitsfälle gehen aber auf eine Krankheit zurück. Hier greift die Unfallversicherung nicht – aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Fazit: Die Versicherungen für Studierende nochmal im Überblick
Studierende sind meist über die Familienversicherung krankenversichert oder profitieren von der vergünstigten studentischen Krankenversicherung. Darüber hinaus sind eine Haftpflichtversicherung und – je nach Lebenssituation – eine Hausrat- und Unfallversicherung sinnvoll. Studentinnen und Studenten sollten zudem über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Je früher man diese abschließt, desto günstiger ist die Versicherung in der Regel. Ebenso macht die private Altersvorsorge schon in jungen Jahren Sinn, um langfristig vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Wer sich noch unsicher fühlt, kann sich von den Fachleuten der Sparkasse KölnBonn beraten lassen. So lässt sich am besten ein Versicherungsschutz gestalten, der alle relevanten Risiken absichert und zu einem passt, auch finanziell.