Diese Versicherungen sind für Studierende ebenfalls sinnvoll
Privathaftpflichtversicherung
Studierende sollten unbedingt über eine Privathaftpflichtversicherung nachdenken. Sie gilt als wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Und zwar deshalb, weil sie vor finanziellen Risiken schützt, die entstehen, wenn jemand anderes durch das eigene fahrlässige Handeln zu Schaden kommt. In einem derartigen Fall können, wenn es schlecht läuft, die Kosten so hoch sein, dass die eigene Existenz bedroht ist.
Während des Studiums sind junge Menschen in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert – wenn diese denn eine haben. Voraussetzung: Man ist noch nicht verheiratet und befindet sich im direkt an die Schulausbildung anschließenden Studium, also der ersten Berufsausbildung. Nach deren Ende oder wenn eine vertraglich festgeschriebene Altersgrenze – in der Regel 25 Jahre – erreicht ist, benötigt man eine eigene Haftpflichtversicherung.
Rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland haben keine Haftpflichtversicherung. In diesem Fall sollten junge Leute so bald wie möglich selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wichtig ist dabei eine hohe Deckungssumme. Sollte einem der Tarif dafür zu hoch erscheinen, sollte man trotzdem nicht die Deckungssumme reduzieren, sondern sich unter Umständen für eine Versicherung mit Selbstbehalt entscheiden. Man beteiligt sich dann im Schadensfall mit einigen hundert Euro, spart dafür jedoch bei den monatlichen Beiträgen.
Hausratversicherung
Genug vom Kinderzimmer? Vielen ziehen zum Studium aus ins Studierendenwohnheim, eine WG oder eine eigene Wohnung. Das heißt: Möbel anschaffen, vielleicht einen neuen Laptop für die Uni kaufen oder ein (E-)Fahrrad, um zur Uni zu pendeln, Schmuck, Bargeld, Kleidung… Wenn dann ein Wasser- oder Feuerschaden eintritt oder man Opfer eines Einbruchs oder Diebstahls wird, ist es gut, eine Hausratversicherung zu haben.
Good to know: Ein möbliertes Zimmer im Studierendenwohnheim oder ein WG-Zimmer gelten nicht als eigener Hausstand – wenn auch der Wohnsitz bei den Eltern beibehalten wird. Dann greift nämlich die sogenannte Außenversicherungsklausel der elterlichen Hausratversicherung. In diesem Fall wäre der eigene Hausrat im Fall eines Schadens also versichert. Zur Sicherheit sollte man sich das von der Versicherung bestätigen lassen. Die muss man ohnehin kontaktieren, um das neue WG- oder Wohnheimzimmer anzugeben.
Ansonsten lohnt sich eine eigene Hausratversicherung. Wohngemeinschaften können übrigens bei einigen Versicherungen eine gemeinsamen Vertrag abschließen und sich die Kosten teilen – dann wird’s für alle günstiger.