Tipps für den Vertragsabschluss Ihrer BUV
Ausreichend lange Vertragslaufzeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst bis zum Renteneintritt gelten, also mindestens bis zu Ihrem 67. Lebensjahr.
Achten Sie möglichst darauf, dass die Versicherungsdauer, also die Vertragslaufzeit, lang genug ist, genau wie die Leistungsdauer, also die Zeit, in der Sie möglicherweise Auszahlungen erhalten.
Daneben kann es auch sinnvoll sein, im Vertrag zu vereinbaren, dass Sie die Versicherungsdauer nachträglich verlängern können.
Weltweiter Gültigkeitsraum
Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit gilt. Denn so haben Sie überall auf der Welt Anspruch auf Ihre Versicherungsleistungen.
Ausreichende Versicherungshöhe
Berücksichtigen Sie bei Vertragsabschluss Ihren Lebensstandard und passen Sie die Höhe der Absicherung dahingehend an. Als Faustregel gilt: Ungefähr 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens sollten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sein.
Oft ist es sinnvoll, im Vertrag eine spätere Anhebung der Versicherungshöhe zu vereinbaren. Im besten Fall enthält diese Vereinbarung auch den Zusatz, dass bei einer solchen Vertragsänderung keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.
Mit Dynamik von Beitrag und Leistung
Viele Menschen vereinbaren eine geringe Versicherungssumme, um den monatlichen Beitrag niedrig zu halten. Mit steigendem Alter steigen allerdings auch meist das Einkommen und damit auch die Lebensansprüche. Es ist daher fast immer sinnvoll, im Vertrag eine Dynamik von Beitrag und Leistung zu vereinbaren. So können Sie zum Beispiel jährlich Ihren Beitrag anheben und so dafür sorgen, dass auch Ihr Auszahlungsbetrag jährlich steigt.
Mit Option zur Pausierung von Beitragszahlungen
Die Pausierung von Beitragszahlungen sollte ohne Zinsen, ohne Angabe von Gründen und möglichst auch wiederholt möglich sein.
Rückwirkende Auszahlung möglich
Achten Sie beim Abschluss Ihrer BUV auch darauf, dass die Auszahlungen rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit garantiert sind.
Der Vertrag sollte zudem regeln, dass die rückwirkenden Auszahlungen bis zu drei Jahre auch bei verspäteter Meldung möglich sind.