Wie viele Tagesgeldkonten darf man haben?
Die gute Nachricht ist: Sie können beliebig viele Tagesgeldkonten eröffnen.
Egal, ob bei einem oder mehreren Konten: Es ist empfehlenswert, Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag auszustellen. Denn grundsätzlich müssen in Deutschland alle Kapitalerträge, die über dem Sparfreibetrag von 1.000 € pro Person liegen, versteuert werden. Liegt Ihrer Bank kein Freistellungsauftrag vor, werden fällige Steuern automatisch an das Finanzamt abgeführt. Darunter fallen die Abgeltungssteuern von 25 %, der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und je nach Zugehörigkeit die Kirchensteuer. Über die Steuererklärung können Sie sich die Beträge jedoch wieder zurückholen.
Um den Sparfreibetrag bestmöglich auszuschöpfen, können Sie Freistellungsaufträge auch auf verschiedene Banken verteilen.
Sollten Sie Ihr Geld bei einem Kreditinstitut im Ausland angelegt haben, müssen Sie sich selbst um die Versteuerung kümmern.