Gibt es Übergangsfristen?
Die E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich seit dem 1. Januar 2025. Allerdings gibt es Übergangsfristen. Denn für viele Unternehmen bedeutet diese neue Pflicht Umsetzungsaufwand.
Bis zum 31. Dezember 2026 sollten alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, dürfen aber weiterhin Papierrechnungen verwenden. PDF-Rechnungen (oder auch Rechnungen in anderen elektronischen Formaten) sind hingegen nur erlaubt, wenn der Rechnungsempfängerinnen und -empfänger sie akzeptiert.
Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich erwirtschaften, müssen also ab Anfang 2027 auf E-Rechnungen umstellen. Liegt der Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro, greift eine längere Übergangsfrist. Sie dürfen bis Ende 2027 noch andere Rechnungsformate ausstellen.
Ab dem 1. Januar 2028 greift die Pflicht dann für alle im B2B-Bereich tätigen Unternehmen in Deutschland. Sie müssen von da an E-Rechnungen verwenden und verarbeiten.
Vorteile der E-Rechnung – oder auch gute Gründe, schon jetzt umzustellen
Auch wenn die Pflicht nicht alle Unternehmen betrifft und die Übergangsfrist ein wenig Puffer verschafft, lohnen sich E-Rechnungen im Grunde schon jetzt für alle.
- Den Überblick behalten – auch fürs Finanzamt: Physische Rechnungen müssen für einen guten Überblick sauber abgelegt und einsortiert werden. Digitale Rechnungen lassen sich im Gegensatz dazu einfach im entsprechenden Tool wiederfinden. Dadurch behalten Sie einen besseren Überblick und können Zahlungen einfacher nachvollziehen. Auch für Ihre Steuererklärung und Erklärungen beim Finanzamt ist das ein großer Vorteil.
- Zeit sparen: E-Rechnungen lassen sich mit geeigneten Tools intuitiv und schnell erstellen. Das spart im Arbeitsalltag wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft – oder auch Dinge, die Ihnen Spaß machen.
- Weniger Fehler machen, mehr Sicherheit haben: E-Rechnungen sind weniger fehleranfällig. Dank smarter Tools werden Daten automatisiert eingelesen oder fehlende Angaben schnell erkannt. Mit einer entsprechenden Tool-Lösung erfüllen Sie außerdem alle gesetzlichen Vorgaben und sind in Sachen Umsatzsteuergesetz, Aufbewahrungsfristen & Co. auf der sicheren Seite.
- Etwas für die Umwelt tun: Indem Sie auf einen Drucker, Papier und Transport für herkömmliche Rechnungen verzichten, sparen Sie jede Menge Ressourcen. Das ist für den ökologischen Fußabdruck eine gute Sache und hilft Ihnen, Ihr Unternehmen Schritt für Schritt nachhaltiger auszurichten. Solche Bestrebungen werden immer wichtiger – auch, weil sie zum Teil verpflichtend sind. Mit den ESG-Richtlinien müssen Unternehmen zum Beispiel ab 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht über das jeweils vergangene Jahr ablegen. Jeder kleine Schritt, den Sie jetzt gehen, zahlt sich später aus.
- Papier- und Portokosten sparen: Weniger Papier ist nicht nur besser für die Umwelt. Es nimmt auch weniger Platz ein und vermeidet unnötige Kosten für Papier und Porto.
Wie müssen E-Rechnungen erstellt und versendet werden?
E-Rechnung korrekt erstellen
E-Rechnungen müssen mit der neuen Pflicht ineinem strukturierten, elektronischen und maschinenlesbaren Format erstellt werden. So sollen sie künftig in einem EU-weiten Meldesystem erfasst werden können. Das ist in der europäischen Norm EN 16931 geregelt.
Um die Anforderungen zu erfüllen, werden XML-Dateienverwendet. Gängige und gültige Formate dafür sind:
- XRechnung: Dieses Format ist der national definierte Standard für E-Rechnungen in Deutschland, das auf der europäischen Norm EN 16931 basiert. Für Unternehmen, die mit Behörden oder staatliche Regierungsstellen interagieren, ist eine XRechnung verpflichtend.
- ZUGFeRD: Dieses Format wird auch als hybrides Rechnungsformat bezeichnet, weil es aus einem von Menschen lesbaren PDF und einem maschinenlesbaren Anhang im XML-Format besteht. Anders gesagt: Solche Rechnungen sehen wie gewöhnliche Rechnungen im PDF-Format aus und werden so auch verschickt. Sie können jedoch von Maschinen und Software-Anwendungen ausgelesen werden (anders als klassische PDFs).
- Rechnungen im PDF-Format sind keine E-Rechnungen. Sie entsprechen nicht mehr den neuen Anforderungen, weil sie eine rein bildhafte Darstellung sind und daher nicht zur elektronischen automatisierten Weiterverarbeitung geeignet sind.
Am besten mit einer passenden Softwarelösung
Mit einer passenden E-Rechnungssoftware stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen einhalten, sparen Zeit und gehen einfach auf Nummer sicher.
Das kann zum Beispiel lexoffice sein – eine Lösung, die sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie selbstständig und freiberuflich arbeitende Personen richtet. Ihr Vorteil: Sie können lexoffice direkt mit Ihrem Sparkassen-Online-Banking verknüpfen und so den gesamten Buchhaltungsprozess vereinfachen. Belege können außerdem einfach per Smartphone in der App hochgeladen werden. Und mit übersichtlichen Grafiken über fällige Zahlungen, Einnahmen und Ausgaben, Ihre Umsatzsteuer und die generelle Geschäftsentwicklung behalten Sie jederzeit den Überblick.
Daneben gibt es inzwischen auch zahlreiche Tools, die PDF-Rechnungen in E-Rechnungen umwandeln. Auch darauf können Sie zurückgreifen.