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Ein aktueller Blick auf alle Regelungen zum Heizungsaustausch

Um das neue Heizungsgesetz gab es erneut Diskussionen. Denn die Bundesregierung plant aktuell Anpassungen, um das bestehende Gesetz einfacher und flexibler zu gestalten. Wir zeigen Ihnen, was aktuell gilt, was sich ändern könnte und was das für Ihre Heizung bedeutet.

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Frau wärmt sich an Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt weiterhin, welche Heizungssysteme im Neubau und Bestand erlaubt sind. Die neue Bundesregierung hat eine Reform angekündigt, die allerdings noch nicht in Kraft getreten ist.

  • Nach wie vor gilt daher: Neue Heizungen müssen in Neubauten (Neubaugebieten) zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für intakte Gas- oder Ölheizungen.

  • Bei defekten Heizungen haben Sie fünf Jahre Zeit für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung, damit Sie sich am kommunalen Wärmeplan orientieren können. Die Übergangsfrist endet allerdings spätestens zum 1. Januar 2029.

  • Bonn hat den kommunalen Wärmeplan bereits im Juli 2025 beschlossen, Köln steht kurz vor der Verabschiedung (voraussichtlich Anfang 2026). Mit dem vorliegenden Wärmeplan haben Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Klarheit, welche Heizungstechnologie in Ihrem Viertel langfristig sinnvoll ist.

Was aktuell gilt und was zukünftig geplant ist

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Verordnungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Verordnungen unterscheiden grundsätzlich zwischen Neubau und Bestand. Sie definieren bestimmte Übergangsfristen, zum Beispiel bei einer defekten Heizung, und geben an, welche Heizsysteme erlaubt sind.

Doch immer wieder wurden die neuen Regelungen diskutiert – unter anderem wegen der hohen finanziellen Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer, unzureichender Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten sowie der mangelnden Praxistauglichkeit.

Im April 2025 hat die neue Bundesregierung deshalb eine Reform des Heizungsgesetzes angekündigt, die im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten soll. Mit der Reform soll das Gesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden. In der Diskussion ist dabei unter anderem die 65-Prozent-Vorgabe – also die Vorgabe, dass neue Heizungssysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Änderungen sollen vor allem dazu beitragen, dass mehr CO2 vermieden wird.

Bis die Reform aber final beschlossen ist, gelten weiterhin folgende Regelungen:

Aktuelle Regelungen für Neubauten

In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen weiterhin ausschließlich Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Für Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten liegen, gelten längere Übergangsfristen: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – also auch in Köln und Bonn – sind klimafreundliche Energien beim Heizungstausch ab dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Gemeinden erst nach dem 30. Juni 2028.

Aktuelle Regelungen im Bestand

Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsimmobilien haben länger Zeit für den Heizungstausch, wobei für funktionsfähige Heizungen zunächst überhaupt kein Heizungstausch vorgeschrieben ist.

Für defekte Heizungen, die sich nicht mehr reparieren lassen, muss der Ersatz in Zukunft zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Immobilien in Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) gilt dieses Gesetz ab dem 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden ab dem 30. Juni 2028.

Bei defekter Heizung müssen Sie nicht direkt aktiv werden

Ist Ihre alte Heizung defekt und kann nicht mehr repariert werden, haben Sie eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis Sie auf eine klimafreundliche Heizung umrüsten müssen. So können Sie mit Ihrer Entscheidung warten, bis Ihre zuständige Kommune ihren Wärmeplan vorgestellt hat und sich am jeweiligen Plan orientieren.

Bitte beachten Sie: Die Übergangsfrist endet spätestens am 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue Heizungen die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.

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Womit wird in Deutschland geheizt?

Eine Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft zeigt: Gas ist mit mehr als 46 Prozent 2023 die am häufigsten verwendete Heizungsart in Wohngebäuden, gefolgt von Öl mit 28 Prozent.

  • Gas 46,2 %.
  • Heizöl 28,5 %.
  • Elektrizität (Elektro-Wärmepumpe, Stromspeicherofen) 7,1 %
  • Fernwärme 6,0 %
  • Holz und Pellet-Zentralheizung 0,8 %
  • Andere Energieträger, die unter “Sonstige” zusammengefasst sind, 2,5 %.

Die kommunale Wärmeplanung in Köln und Bonn

Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung: Sie zeigt auf, wo Fernwärmenetze ausgebaut werden, wo Wärmepumpen sinnvoll sind und welche Technologien in welchen Stadtteilen zukunftsfähig sind. Alle Kommunen sind verpflichtet, einen entsprechenden Plan bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen.

Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ist der Wärmeplan zwar nicht verpflichtend, aber eine wichtige Entscheidungshilfe. Denn mit der Wärmeplanung erfahren Sie, welche Heizungssysteme zukunftssicher sind und langfristig Bestand haben. Die gesamte Planung ist allerdings nur eine Orientierung: Sie müssen Ihre funktionierende Heizung also nicht austauschen, nur weil eine Wärmeplanung vorliegt. Und bei defekter Heizung haben Sie nach wie vor fünf Jahre Zeit (bis Ende 2028), um auf eine klimafreundliche Lösung umzurüsten.

Mit der Wärmeplanung sehen Sie, in welchen Gebieten das Fernwärmenetz ausgebaut wird. Sie können sich diesem Netz anschließen oder weiterhin auf dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen) setzen.

Der Bonner Wärmeplan ist bereits beschlossen

Der Rat der Stadt Bonn hat am 3. Juli 2025 bereits den ersten kommunalen Wärmeplan beschlossen. Das ist ein Jahr früher als gesetzlich vorgeschrieben.

Mit dem Wärmeplan gibt es eine klare Zielsetzung: Die Stadt möchte bis 2035 klimaneutral heizen. Das bedeutet: Es sollen keine fossilen Brennstoffe mehr für Raumwärme und Wasser eingesetzt werden. Stattdessen soll die zukünftige Wärmeversorgung in Bonn hauptsächlich auf Wärmepumpen und Fern- oder Nahwärme basieren. Die Stadtwerke streben zudem eine vollständige Dekarbonisierung (Vermeidung von CO2-Emissionen) der Fernwärme bis 2035 an. Energetische Sanierungen sollen den Wärmebedarf gleichzeitig um ein Viertel reduzieren.

Für Sie konkret bedeutet das: Mit dem Wärmeplan erhalten Sie eine klare Orientierung, welche Heizungstechnologie in Ihrem Stadtteil empfohlen wird. Sowohl in Neubaugebieten als auch bei Sanierungen kommen vor allem Geothermie (Erdwärme) und Solarthermie zum Einsatz. In Gebieten ohne geplantes Fernwärmenetz sind dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die beste Wahl.

Der Kölner Wärmeplan steht kurz vor dem Abschluss

Die Stadt Köln hat ihre kommunale Wärmeplanung bereits im November 2025 offengelegt und auch die Öffentlichkeitsbeteiligung ist mittlerweile abgeschlossen. Der endgültige Beschluss soll allerdings erst Anfang 2026 erfolgen.

Mit dem offiziellen Beschluss erhalten Sie Klarheit, welche Heizungslösung in Ihrem Veedel empfohlen wird.

Bei fossilen Heizungssystemen ist eine Beratung verpflichtend

Seit 1. Januar 2024 müssen Sie sich beraten lassen, bevor Sie eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Diese Beratung muss von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise einem -Experten oder einem Heizungsfachbetrieb durchgeführt werden.

Mit der Beratung sollen Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Die Beraterin beziehungsweise der Berater muss Sie zu wirtschaftlichen Risiken aufklären, zum Beispiel zu steigenden CO2-Preisen, langfristigen Kosten sowie möglichen Unwirtschaftlichkeiten.

Bis 2045 darf nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden

Bis spätestens 2045 sollen Heizungen nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Alle Heizungen, die also aktuell noch fossile Brennstoffe nutzen, müssen bis dahin ausgetauscht werden. Bestehende Heizungen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Danach gilt für sie ein Betriebsverbot.

Folgende Heizungssysteme sind erlaubt

Nach den aktuellen Vorschriften dürfen folgende Heizungstypen installiert werden, sofern sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel und Pellets)
  • Stromdirektheizung (in gut gedämmten Gebäuden)
  • Wärmepumpen oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage kombiniert mit einem mit Öl oder Gas betriebenen (Spitzenlast-)Heizkessel, oder mit einer Biomasseheizung)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie (falls Wärmebedarf damit komplett gedeckt)
  • Gasheizung, die nachweislich mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzt

Bitte beachten Sie: Nicht alle erlaubten Heizungen werden staatlich gefördert. Reine Gas- oder Ölheizungen ohne erneuerbare Komponenten erhalten zum Beispiel keine Förderung.

Geschwungener Pfeil

Alle Fristen für Sie im Überblick

1

seit Januar 2024:

Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

2

bis Juni 2026:

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen einen Wärmeplan vorlegen. Hier müssen defekte Heizungen im Bestand von nun an bei einem Austausch ebenfalls die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. Wie oben beschrieben, wurde der Wärmeplan in Bonn bereits am 3. Juli 2025 beschlossen. In Köln wurde der Wärmeplan offengelegt und soll Anfang 2026 beschlossen werden.

3

bis Juni 2028:

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen einen Wärmeplan vorlegen. Auch in kleineren Gemeinden müssen defekte Heizungen im Bestand bei einem Austausch die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.

4

ab Januar 2029:

Die Übergangsfrist für defekte Heizungen endet. Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümerinnen und Eigentümer also sofort auf eine klimafreundliche Heizung umstellen, sobald die bestehende Heizung defekt ist. Neue Gasheizungen müssen ab 2029 zudem mindestens 15 Prozent der Wärme aus Biomasse oder aus grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen.

5

ab Januar 2035:

Neu eingebaute Gasheizungen müssen mindestens 30 Prozent der Wärme aus Biomasse oder aus grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen.

6

ab Januar 2040:

Neu eingebaute Gasheizungen müssen mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder aus grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen.

7

ab Januar 2045:

Es dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden.

Ausnahmen von der Austauschpflicht

Besondere persönliche Gründe und Wirtschaftlichkeit

Beziehen Sie seit mindestens 6 Monaten einkommensabhängige Sozialleistungen, zum Beispiel Bürgergeld, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Austauschpflicht für Heizsysteme stellen. Diese Ausnahme gilt auch, wenn die Erfüllung der Anforderungen aus persönlichen Umständen unzumutbar ist, beispielsweise für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Menschen. 

Häuser mit Konstanttemperatur-Heizkessel

Wenn Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus mit einem funktionsfähigen Konstanttemperatur-Heizkessel beheizt wird und Sie die Immobilie seit Februar 2002 selbst bewohnen, entfällt die Pflicht zum Heizungstausch. Denn in diesem Fall greift der Bestandsschutz.

Erst bei einem Eigentümerwechsel besteht eine Pflicht zum Heizungstausch. Die neue Eigentümerin beziehungsweise der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die bestehende Heizung im Gebäude auszutauschen.

Sie wissen nicht, ob Sie einen Konstanttemperatur-Heizkessel haben?

Einen Konstanttemperaturkessel erkennen Sie daran, dass er im Betrieb eine dauerhaft hohe Temperatur hat. Bei ihm fehlt ein Außentemperatursensor sowie eine Einstellmöglichkeit zur Nachtabsenkung. Bei einem Niedertemperatur- und auch bei einem Brennwertkessel hingegen gibt es die Möglichkeit, die Leistung des Kessels zu regeln und zum Beispiel eine Nachtabsenkung der Temperatur einzustellen.

Häuser mit geringem Wert

Übersteigt die Investition in eine neue Heizung den Wert Ihrer Immobilie, können Sie einen Härtefallantrag stellen, um von der Pflicht befreit zu werden.

Welche Heizung eignet sich für meine Immobilie?

Das ist abhängig von den spezifischen Merkmalen Ihres Hauses, Ihren persönlichen Ansprüchen und finanziellen Möglichkeiten. Folgende Übersicht gibt Ihnen eine Orientierung:

Für Neubauten und Passivhäuser

Für Neubauten und Passivhäuser – also Häuser mit besonders niedrigem Energiebedarf – eignet sich am besten eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Fußbodenheizung. Durch die gute Isolierung der Gebäude lassen sich die Energiekosten mit einer Wärmepumpe oft spürbar reduzieren.

In Neubauten ist außerdem oft eine Photovoltaik-Anlage vorgeschrieben oder sinnvoll. In Kombination mit einer Wärmepumpe können Sie Ihren selbst erzeugten Strom auch zum Heizen nutzen.

Für Altbauten

In der Regel verfügen Altbauten über eine schlechte Isolierung und haben somit einen höheren Energiebedarf. Moderne Gasbrennwertkessel oder Gasheizungen, die mit Biogas betrieben werden oder durch Solarthermie ergänzt werden, eignen sich deshalb besonders gut. Haben Sie ausreichend Platz zur Verfügung, kann auch eine Pelletheizung sinnvoll sein.

Auch eine Wärmepumpe kann im Altbau effizient arbeiten – besonders wenn sie mit einer energetischen Sanierung (z. B. einer neuen Dämmung oder neuen Fenstern) kombiniert wird.

Für Ferienimmobilien

In wenig genutzten Immobilien sind Elektroheizungen (Infrarotheizungen oder elektrische Direktheizungen) aufgrund ihrer platzsparenden Bauweise und ihrer günstigen Anschaffungskosten oft eine gute Wahl.

Bitte beachten Sie, dass Elektroheizungen im Dauerbetrieb sehr teuer sind. Sie eignen sich daher nur für gelegentlich genutzte Objekte. Bei häufiger Nutzung ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe langfristig gesehen die bessere Wahl.

Beachten Sie auch die laufenden Kosten und Preisentwicklungen

Bei der Wahl des passenden Heizsystems sollten Sie auch immer die laufenden Kosten berücksichtigen. Denn die können je nach Heizsystem stark variieren.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Seit der Energiekrise 2022 ist das Heizen mit Wärmepumpe am günstigsten, während vor allem fossile Energieträger, Gas und Pellets immer teurer werden.

Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung sind die Kostenunterschiede offensichtlich:

HeizungsartJahreskosten 2025Entwicklung im Vergleich zu 2024

Wärmepumpe

Pelletheizung

Ölheizung

Gasheizung

Fernwärme

715 €

740 €

1.055 €

1.180 €

1.245 €

+ 5 %

+ 20 %

+ 3 %

+ 15 %

+ 2 %

Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die laufenden Kosten für fossile Heizungen weiter steigen. Gas und Öl könnten in den nächsten 20 Jahren dreimal so hoch ausfallen – wegen steigender CO2-Preise, höherer Netzentgelte und strukturellen Marktveränderungen. Auch Fernwärme und Pellets könnten sich im Preis verdoppeln.

Alles in allem bleiben Wärmepumpen also voraussichtlich die beste Heizart – vor allem dann, wenn Sie Ihren Strom über eine Photovoltaik-Anlage selbst erzeugen.

So finden Sie heraus, ob sich ein Heizungstausch lohnt

Mit einem Heizungstausch leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie können langfristig auch bares Geld sparen – besonders, wenn der Energieverbrauch in Ihrer Immobilie aktuell hoch ist.

Über den aktuellen Heizspiegel lässt sich Ihr persönlicher Heizenergieverbrauch recht einfach bewerten. Der Heizspiegel zeigt in den Ampelfarben Grün, Gelb und Rot an, ob Ihr Gebäude im Vergleich zu anderen Gebäuden effizient beheizt wird und kann damit auch als Anhaltspunkt dienen, ob sich ein Heizungstausch möglicherweise schon jetzt für Sie lohnt.

Leben Sie in einer Wohnung, benötigen Sie die Gesamtfläche des Gebäudes für die Berechnungen. Die finden Sie in Ihrer Heizkostenabrechnung.

Alternativ gibt Ihnen auch der Energieausweis Ihrer Immobilie Auskunft, wie hoch der Energieverbrauch und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes sind.

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Beispiel

Angenommen, Sie besitzen ein Gebäude mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmeter und heizen derzeit mit Erdgas. Ihr Verbrauch beträgt 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Sie zahlen dafür 20,20 Euro pro Quadratmeter. Anhand des Heizspiegels können Sie feststellen, dass Ihr Verbrauch im gelben Bereich liegt, was dem Durchschnitt entspricht. Jedoch liegen Ihre Kosten im roten Bereich. Das bedeutet, dass 90 Prozent aller Wohngebäude effizienter beheizt werden als Ihres.

Eine Umrüstung auf eine Wärmepumpe würde das ändern: Sie würden dann pro Quadratmeter 25 Kilowattstunden verbrauchen und 9 Euro zahlen und lägen damit im grünen Bereich.

Kosten, Förderung und Finanzierung eines neuen Heizsystems

Auch wenn die Fristen für den Heizungstausch teils mehrere Übergangsjahre vorsehen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den Kosten, möglichen Förderungen und der Finanzierung einer neuen Heizungsanlage zu beschäftigen. Schließlich sind mit dem Heizungstausch oft hohe Investitionen verbunden.

Kosten für eine neue Heizung

Je nach Anlagenart variieren die Kosten für eine neue Heizung stark: Eine Heizungsmodernisierung kann zwischen 8.000 und 30.000 Euro kosten. Bei den Kosten sollten Sie aber nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Wartungs- und Betriebskosten der neuen Anlage berücksichtigen. Und gerade bei einem hohen Verbrauch kann es sinnvoll sein, die Heizkosten je Kilowattstunde in Ihre Entscheidung einzubeziehen.

Folgende Übersicht der Kosten kann Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen. Es handelt sich um Richtwerte:

HeizungsartAnschaffungskostenWartungskosten p.a.Heizkosten kWh

Gas-Brennwertkessel

Öl-Brennwertkessel

Wärmepumpe

Pelletheizung

Mikro-Heizkraftwerk

8.000 €

8.000 €

9.000 – 15.000 €

20.000 €

20.000 – 30.000 €

200 €

200 €

50 €

300 €

1.000 €

13 Cent

15 Cent

7 Cent

5 Cent

10 Cent

Staatliche Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten für den Heizungstausch

Mit verschiedenen Förderprogrammen und Steuererleichterungen sollen Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungstausch entlastet werden.

Grundförderung

Tauschen Sie Ihre alte Heizungsanlage, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, durch eine neue klimafreundliche Heizung aus, erhalten Sie 30 Prozent Grundförderung. Hinzu kommen verschiedene Bonusförderungen, die sich miteinander kombinieren lassen.

Verschiedene Bonusförderungen

Für bestimmte Heizungsarten:

  • Für eine Erdwärmepumpe oder Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel: 5 Prozent Effizienzbonus
  • Für eine Biomasseheizung mit einem Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg pro Kubikmeter: 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag

Für bestimmte Personengruppen:

  • Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis zum 31. Dezember 2028 einen Heizungstausch durchführen: 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus
  • Für Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro liegt: 30 Prozent Einkommens-Bonus

Die verschiedenen Förderboni sind zwar kombinierbar, insgesamt werden allerdings maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen.

Emissionsminderungszuschlag

Falls Sie die Anforderungen erfüllen, können Sie zusätzlich von einem Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro profitieren.

Bei einem Einfamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Das bedeutet: Für ein Einfamilienhaus erhalten Sie maximal 21.000 Euro Förderung (70 Prozent von 30.000 Euro), plus 2.500 Euro, sofern Sie sich für eine Biomasseheizung entscheiden und den Emissionsminderungszuschlag erhalten.

Ergänzungskredit

Der Ergänzungskredit der KfW ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage erhältlich. Eine alleinige Beantragung ist nicht möglich. Möglich sind bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

Sie können die Kreditsumme auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen, also nicht nur für den Heizungstausch.

Steuerbonus

Seit dem 1. Januar 2024 können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer pro Immobilie bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuermindernd geltend machen. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre, wobei in den ersten beiden Jahren höchstens 14.000 Euro und im dritten Jahr höchstens 12.000 Euro absetzbar sind – maximal also 40.000 Euro.

Da die Bearbeitungszeiten für die staatlichen Zuschüsse länger ausfallen können, kann der Steuerbonus als Alternative zur Förderung interessant für Sie sein. Auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, können Sie über einen Steuernachlass von einem indirekten Zuschuss profitieren. Der Nachteil: Sie müssen die Kosten für den Heizungstausch vorfinanzieren können.

Seit 2024 gelten für die Förderungen neue Regeln: So stellen Eigentümerinnen und Eigentümer die Anträge nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie allerdings eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag erstellen lassen. Diese Bestätigung muss Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten und Angaben zu technischen Mindestanforderungen enthalten.

Einfach finanzieren mit dem Modernisierungskredit der Sparkasse KölnBonn

Ein Heizungstausch kann trotz Förderungen teuer sein. Das Gute: Mit dem S-Modernisierungskredit der Sparkasse KölnBonn können Sie Ihre neue Heizungsanlage einfach und sicher finanzieren. Das Besondere: Entscheiden Sie sich für eine nachhaltige Heizanlage, wird der S-Modernisierungskredit zum S-Green Credit. Und der beinhaltet einen Zuschuss zwischen 200 und 1.600 Euro.

Fazit: Lohnt es sich, schon jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken?

Mit Blick auf die zunehmende Dringlichkeit der Energiewende und die gesetzlichen Anforderungen zur Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2045, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema Heizungstausch auseinanderzusetzen. Denn mit etwas Vorlauf können Sie auch von möglichen Förderungen profitieren und die Finanzierung exakt auf Ihre Bedürfnisse anpassen.
Da die neue Bundesregierung aktuell eine Reform plant und viele Kommunen – darunter auch Köln – den finalen Wärmeplan noch nicht vorgelegt haben, kann es sich manche Haushalte aber lohnen, noch einen Moment zu warten.

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