Heizungstausch: Für wen ist er Pflicht?
Um das neue Heizungsgesetz gab es viel Diskussion – verständlich also, dass Sie als Eigentümerin oder Eigentümer womöglich unsicher sind, ob Ihre aktuelle Heizungsanlage den neuen Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) entspricht oder ob ein Austausch erforderlich ist. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Schritt für Schritt in Richtung Klimaneutralität
Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung der angestrebten Klimaneutralität bis 2045 einen Schritt näherkommen. Die gute Nachricht: Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben noch Zeit, bis sie zum Tausch verpflichtet sind – und viele können mit staatlichen Förderungen bares Geld sparen.
Eine Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft zeigt: Gas ist mit mehr als 46 Prozent 2023 die am häufigsten verwendete Heizungsart in Wohngebäuden, gefolgt von Öl mit 28 Prozent.
- Gas 46,2 %.
- Heizöl 28,5 %.
- Elektrizität (Elektro-Wärmepumpe, Stromspeicherofen) 7,1 %
- Fernwärme 6,0 %
- Holz und Pellet-Zentralheizung 0,8 %
- Andere Energieträger, die unter “Sonstige” zusammengefasst sind, 2,5 %.
Das Heizungsgesetz 2024
Seit dem 01. Januar 2024 gelten neue Verordnungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), wobei klar nach Neubauten und Häusern im Bestand unterschieden wird.
Neue Gesetze für den Neubau
Nach dem neuen GEG-Gesetz dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten ausschließlich Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten, die außerhalb von Neubaugebieten liegen, gelten längere Übergangsfristen: In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – also auch in Köln und Bonn – sind klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizung ab dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Gemeinden erst nach dem 30. Juni 2028.
Regelungen im Bestand
Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsimmobilien haben länger Zeit für den Heizungstausch, wobei für funktionsfähige Heizungen zunächst überhaupt kein Heizungstausch vorgeschrieben ist. Für defekte Heizungen, die sich nicht mehr reparieren lassen, muss der Ersatz so aussehen, dass sie in Zukunft zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden: Für Immobilien in Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) gilt dieses Gesetz ab dem 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden ab dem 30. Juni 2028.
Auch bei defekter Heizung müssen Sie nicht direkt aktiv werden
Ist Ihre alte Heizung defekt und kann nicht mehr repariert werden, haben Sie eine Übergangsfrist von 5 Jahren bis Sie auf eine klimafreundliche Heizung umrüsten müssen. Hintergrund ist dabei, dass Haushalte so erst eine Entscheidung treffen müssen, wenn die zuständige Kommune ihren Wärmeplan vorgestellt hat. Bei der Wahl eines passenden Heizsystems können sie sich so am Plan der Kommune orientieren.
Bis 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr beim Heizen
Bis spätestens 2045 sollen Heizungen nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Alle Heizungen, die also aktuell noch fossile Brennstoffe nutzen, müssen bis dahin ausgetauscht werden.
Welche Heizungssysteme sind gemäß der neuen Verordnung zugelassen?
Nach den aktuellen Vorschriften dürfen folgende Heizungstypen installiert werden, sofern sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen können:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel und Pellets)
- Stromdirektheizung (in gut gedämmten Gebäuden)
- Wärmepumpen oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage kombiniert mit einem mit Öl oder Gas betriebenen (Spitzenlast-)Heizkessel, oder mit einer Biomasseheizung)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie (falls Wärmebedarf damit komplett gedeckt)
- Gasheizung, die nachweislich mindestens 65 Prozent nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzt
Alle Fristen für Sie im Überblick:
- seit Januar 2024: Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- bis Juni 2026: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wie Köln und Bonn müssen einen Wärmeplan vorlegen. Hier müssen defekte Heizungen im Bestand von nun an bei einem Austausch ebenfalls die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.
- bis Juni 2028: Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen einen Wärmeplan vorlegen. Auch in kleineren Gemeinden müssen defekte Heizungen im Bestand bei einem Austausch die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.
- ab Januar 2029: Neue Gasheizungen müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus Biomasse oder aus grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen. Zudem endet ab 2029 die fünfjährige Übergangsfrist für defekte Heizungen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dann auf eine klimafreundliche Heizung umstellen.
- ab Januar 2035: Neu eingebaute Gasheizungen müssen mindestens 30 Prozent der Wärme aus Biomasse oder aus grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen.
- ab Januar 2040: Neu eingebaute Gasheizungen müssen mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder aus grünem oder blauem Wasserstoff erzeugen.
- ab Januar 2045: Es dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden.
Ein Heizungstausch ist für die meisten Menschen eine hohe Investition – und viele haben noch einige Jahre Zeit, bis sie zum Tausch verpflichtet sind. Es kann sicher daher lohnen, einen Bausparvertrag abzuschließen. Mit dem sparen Sie schon jetzt Geld für später, nutzen staatliche Förderungen (Riester, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) und sichern sich die aktuellen Finanzierungszinsen – und das bietet Planungssicherheit, auch beim Heizungstausch.
Ausnahmen von der Austauschpflicht
Besondere persönliche Gründe und Wirtschaftlichkeit
Beziehen Sie seit mindestens 6 Monaten einkommensabhängige Sozialleistungen, zum Beispiel Bürgergeld, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Austauschpflicht für Heizsysteme stellen. Diese Ausnahme gilt auch, wenn die Erfüllung der Anforderungen aus persönlichen Umständen unzumutbar ist, beispielsweise für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Menschen.
Besonderheiten für Bestandsimmobilien
Häuser mit Konstanttemperatur-Heizkessel
Wenn Ihr Haus mit einem funktionsfähigen Konstanttemperatur-Heizkessel beheizt wird und Sie die Immobilie seit Februar 2002 selbst bewohnen, entfällt die Pflicht zum Heizungstausch. In diesem Fall greift nämlich der Bestandsschutz. Erst wenn Ihre Immobilie eine neue Eigentümerin oder einen neuen Eigentümer hat, besteht eine Pflicht zum Heizungstausch.
Sie wissen nicht, ob Sie einen Konstanttemperatur-Heizkessel haben?
Einen Konstanttemperaturkessel erkennen Sie daran, dass er im Betrieb eine dauerhaft hohe Temperatur hat. Bei ihm fehlt ein Außentemperatursensor sowie eine Einstellmöglichkeit zur Nachtabsenkung. Bei einem Niedertemperatur- und auch bei einem Brennwertkessel hingegen gibt es die Möglichkeit, die Leistung des Kessels zu regeln und zum Beispiel eine Nachtabsenkung der Temperatur einzustellen.
Häuser mit geringem Wert
Eine weitere Ausnahmeregelung greift, wenn die Investition in eine neue Heizung den Wert Ihrer Immobilie übersteigt. Um von der Pflicht befreit zu werden, können Sie einen Härtefallantrag stellen.
Besonderheiten für Ein- oder Mehrfamilienhäuser
Wenn Sie ein Ein- oder Mehrfamilienhaus mit maximal zwei Wohnungen bereits seit Februar 2002 selbst bewohnen, entfällt die Pflicht zum Heizungstausch ebenfalls für Sie. Wechselt die Immobilie die Eigentümerin oder den Eigentümer, besteht wiederum eine Pflicht: Die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, um die Heizung im Gebäude auszutauschen.
Welche Heizung eignet sich für meine Immobilie?
Die ideale Heizung für Ihr Zuhause hängt immer von den spezifischen Merkmalen Ihres Hauses, Ihren persönlichen Ansprüchen und finanziellen Möglichkeiten ab. Folgende Übersicht kann als Orientierung dienen:
Neubau und Passivhaus
Für Neubauten und Passivhäuser – also Häuser mit besonders niedrigem Energiebedarf – eignet sich am besten eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Fußbodenheizung. Durch die gute Isolierung der Gebäude lassen sich die Energiekosten mit einer Wärmepumpe oft spürbar reduzieren.
Altbauten
In der Regel verfügen Altbauten über eine schlechte Isolierung und haben somit einen höheren Energiebedarf. Moderne Gasbrennwertkessel oder Gasheizungen, die mit Biogas betrieben werden oder durch Solarthermie ergänzt werden, eignen sich deshalb besonders gut. Haben Sie ausreichend Platz zur Verfügung, kann auch eine Pelletheizung sinnvoll sein.
Ferienimmobilien
In wenig genutzten Immobilien sind Elektroheizungen aufgrund ihrer platzsparenden Bauweise und ihrer günstigen Anschaffungskosten oft die beste Wahl.
Ein Heizungstausch kann sich schon jetzt lohnen – und Geld sparen
Mit einem Heizungstausch leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern profitieren langfristig auch von Einsparungen bei den Heizkosten – ganz besonders, wenn der Energieverbrauch in Ihrer Immobilie aktuell hoch ist. Über den Heizspiegel können Sie Ihren persönlichen Heizenergieverbrauch recht einfach bewerten. Er zeigt mit den Ampelfarben Grün, Gelb und Rot an, ob Ihr Gebäude im Vergleich zu anderen Gebäuden effizient beheizt wird und kann damit auch als Anhaltspunkt dienen, ob sich ein Heizungstausch möglicherweise schon jetzt für Sie lohnt.
Angenommen Sie besitzen ein Gebäude mit einer Wohnfläche von 150 m² und heizen derzeit mit Erdgas. Ihr Verbrauch beträgt 150 kWh pro m², und Sie zahlen dafür 20,20 Euro pro m². Anhand des Heizspiegels können Sie feststellen, dass Ihr Verbrauch im gelben Bereich liegt, was dem Durchschnitt entspricht. Jedoch liegen Ihre Kosten im roten Bereich. Das bedeutet, dass 90 Prozent aller Wohngebäude effizienter beheizt werden als Ihres.
Eine Umrüstung auf eine Wärmepumpe würde das direkt ändern: Sie würden dann pro m² 25 kWh verbrauchen und 9 Euro zahlen und lägen damit im grünen Bereich.
Sie möchten wissen, wie es bei Ihrer Immobilie aussieht? Zum aktuellen Heizspiegel (PDF)
Auch der Energieausweis Ihrer Immobilie gibt Ihnen Auskunft, wie hoch der Energieverbrauch und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes sind.
Kosten, Förderung und Finanzierung
Auch wenn die Fristen für den Heizungstausch teils mehrere Übergangsjahre vorsehen, ist es dennoch sinnvoll, sich frühzeitig mit den Kosten, möglichen Förderungen und der Finanzierung einer neuen Heizungsanlage zu beschäftigen. Schließlich sind mit dem Heizungstausch oft hohe Investitionen verbunden.
Kosten für eine neue Heizung
Je nach Anlagenart variieren die Kosten für eine neue Heizung stark: Eine Heizungsmodernisierung kann zwischen 8.000 und 30.000 Euro kosten. Bei den Kosten sollten Sie aber nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Wartungs- und Betriebskosten der neuen Anlage berücksichtigen. Und gerade bei einem hohen Verbrauch kann es sinnvoll sein, die Heizkosten je kWh in Ihre Entscheidung einzubeziehen.
Folgende Übersicht der Kosten kann Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen. Es handelt sich um Richtwerte:
Heizungsart | Anschaffungskosten | Wartungskosten p.a. | Heizkosten kWh |
Gas-Brennwertkessel | 8.000 € | 200 € | 13 Cent |
Öl-Brennwertkessel | 8.000 € | 200 € | 15 Cent |
Wärmepumpe | 9.000 – 15.000 € | 50 € | 7 Cent |
Pelletheizung | 20.000 € | 300 € | 5 Cent |
Mikro-Heizkraftwerk | 20.000 – 30.000 € | 1.000 € | 10 Cent |
Staatliche Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten für den Heizungstausch
Mit verschiedenen Förderprogrammen und Steuererleichterungen sollen Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungstausch entlastet werden. Seit 2024 gelten auch für die Förderungen neue Regeln: So stellen Eigentümerinnen und Eigentümer die Anträge nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie allerdings eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag erstellen lassen. Diese Bestätigung muss Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten und Angaben zu technischen Mindestanforderungen enthalten.
30 Prozent Grundförderung für eine neue klimafreundliche Heizung
Tauschen Sie Ihre alte Heizungsanlage, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, durch eine neue klimafreundliche Heizung aus, erhalten Sie 30 Prozent Grundförderung.
Verschiedene Bonusförderungen
Hinzu kommen verschiedene Bonusförderungen, die sich miteinander kombinieren lassen.
Für bestimmte Heizungsarten:
- Für eine Erdwärmepumpe oder Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel: 5 Prozent Effizienzbonus
- Für eine Biomasseheizung mit einem Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg pro Kubikmeter: 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag
Für bestimmte Personengruppen:
- Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis zum 31. Dezember 2028 einen Heizungstausch durchführen: 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus
- Für Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro liegt: 30 Prozent Einkommens-Bonus
Alles in allem maximal 70 Prozent Förderung
Die verschiedenen Förderboni sind zwar kombinierbar, insgesamt werden allerdings maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Falls Sie die Anforderungen erfüllen, können Sie zusätzlich von dem Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro profitieren. Bei einem Einfamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Das bedeutet: Für ein Einfamilienhaus erhalten Sie maximal 21.000 Euro Förderung, plus 2.500 Euro, sofern Sie sich für eine Biomasseheizung entscheiden und den Emissionsminderungszuschlag erhalten.
Zusätzlicher Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
Bei dem Ergänzungskredit der KfW handelt es sich um eine neue Förderung der Kreditanstalt, bei der Sie einen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen können. Neben dem Heizungstausch können Sie die Kreditsumme auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.
Eine weitere Entlastung: der Steuerbonus
Seit dem 01. Januar 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer pro Immobilie bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuermindernd geltend machen. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre, wobei in den ersten beiden Jahren höchstens 14.000 Euro und im dritten Jahr höchstens 12.000 Euro absetzbar sind – maximal also 40.000 Euro.
Da die Bearbeitungszeiten für die staatlichen Zuschüsse länger ausfallen können, kann der Steuerbonus als Alternative zur Förderung interessant für Sie sein. Auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, können Sie über einen Steuernachlass von einem indirekten Zuschuss profitieren. Der Nachteil: Sie müssen die Kosten für den Heizungstausch vorfinanzieren können.
Ihre Finanzierungsmöglichkeit: Ein Modernisierungskredit
Mit dem Modernisierungskredit der Sparkasse KölnBonn können Sie Ihre neue Heizungsanlage einfach finanzieren. Das Gute dabei: Wenn Sie sich für eine nachhaltige Heizanlage entscheiden, wird der S-Modernisierungskredit zum S-Green Credit. Mit dem S-Green Credit fördert die Sparkasse KölnBonn private, nachhaltige Projekte und Anschaffungen Ihrer Kreditkundinnen und -Kunden. Der Zuschuss beträgt 2 Prozent von der Darlehenssumme des zugrunde liegenden S-Privatkredites oder S-Modernisierungskredites für Ihre Sanierung. Der Zuschuss liegt zwischen 200 und 1.600 Euro.
Fazit – Lohnt es sich, schon jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken?
Mit Blick auf die zunehmende Dringlichkeit der Energiewende und die gesetzlichen Anforderungen zur Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2045, ist es auf jeden Fall lohnenswert, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Mit einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung können Sie nicht nur von möglichen Förderungen profitieren. Auch in Sachen Finanzierung kann es sich lohnen, schon jetzt aktiv zu werden.
In dem Zuge sollten Sie auch darüber nachdenken, in weitere Effizienzmaßnahmen für Ihr Haus zu investieren und schrittweise auf erneuerbare Energien umzusteigen – also zum Beispiel eine Wärmedämmung zu installieren. Oft lohnt es sich dabei, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um festzustellen, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt und in welcher Kombination am effektivsten sind.