Energetische Sanierung: Alle relevanten Informationen

Sie sind Eigentümerin oder Käufer einer Immobilie mit hohem Energieverbrauch? Lesen Sie hier alles rund um das Thema energetische Sanierung und informieren Sie sich über die verschiedenen Maßnahmen, Vorteile, Kosten und gesetzlichen Bestimmungen. Auch über eine Energieberatung und mögliche Fördermittel klären wir in unserem Beitrag auf.

handwerker bringt fassadendämmung an

Energetische Sanierung – was ist das eigentlich?

Unter einer energetischen Sanierung versteht man alle Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. So können Sie Wärmebrücken ausgleichen und die Energieeffizienz Ihrer Immobilie maßgeblich steigern. Das senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die Kosten.

Ganz egal, ob Sie sanieren, modernisieren oder renovieren möchten – eine Aufwertung Ihrer Immobilie erreichen Sie mit all diesen Maßnahmen.

Typische Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Verbesserung der Wärmedämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)
  • Austausch alter, undichter Fenster und Außentüren
  • Einbau einer neuen, modernen Heizungsanlage
  • Einbau einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage
  • Einbau einer Wärmepumpe
  • Einbau einer Zuluft-Abluft-Anlage mit Wärmerückgewinnung

Es ist empfehlenswert, sich von einer Modernisierungs-Expertin oder einem -Experten beraten zu lassen, um die entsprechenden Maßnahmen sinnvoll und in der geeigneten Kombination durchzuführen.  Beispielsweise sollten Sie zunächst Ihre Fassade dämmen, bevor Sie neue Fenster einbauen und nicht umgekehrt.

Wann ist eine energetische Sanierung sinnvoll?

 Viele alte Gebäude in Deutschland sind nicht ausreichend energieeffizient. Das kann an schlecht gedämmten Dächern und Fassaden oder undichten Fenstern und veralteten Heizungen liegen.

In solchen Fällen ist eine energetische Sanierung sinnvoll, denn langfristig werden so der Energieverbrauch und die damit einhergehenden Kosten stark gesenkt. Mitunter kann sie aber auch verpflichtend sein.

Wer ist zum Sanieren verpflichtet?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt einige Maßnahmen bereits vor. Die Pflicht zur energetischen Sanierung betrifft Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die ein Haus kaufen, erben oder verändern möchten, wenn das Haus vor dem 1. Februar 2022 gebaut wurde.

Sanierungspflichten bei Eigentümerwechsel (kaufen oder erben)
  • Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
  • Dämmung der Heizungs- und Warmwasserrohre
  • Austausch von alten Öl- und Gasheizungen (falls diese älter als 30 Jahre sind)

Diese Pflichten fallen allerdings nur unter bestimmten Bedingungen an:

  • Wenn das Haus mindestens vier Monate im Jahr bewohnt wird
  • Wenn das Haus mindestens auf 19 Grad beheizt wird
  • Wenn die Wärmeschutzanforderungen noch nicht erfüllt wurden
Sanierungspflichten wenn Sie etwas am Haus verändern möchten

Wenn mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils, wie z. B. Fenster oder Fassade, verändert werden sollen, muss die gesamte Immobilie, samt Außenfassade, Fenster, Türen und Dach, gedämmt werden. Auch, wenn ein Anbau in Planung ist, muss die Wand, an die angebaut werden soll, den Vorschriften zur Energieeffizienz des GEG entsprechen.

Sanierungspflicht in Altbauten

Solange keine Reparaturarbeiten nötig sind und auch die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie nicht gewechselt hat, ist die Sanierung eines Altbaus nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie aber etwas an Ihrem Altbau verändern möchten, gelten die üblichen Regelungen des GEG.

Wie hilft der Energieausweis bei der Einordnung?

Der Energieausweis enthält wichtige Informationen rund um den Energiebedarf- und verbrauch Ihres Hauses. Auch Treibhausemissionen Ihres Gebäudes können hier festgehalten und dokumentiert werden.

So sehen Sie auf einen Blick, wie energieeffizient Ihre Immobilie bereits ist und an welcher Stelle noch Optimierungspotenzial besteht. Auch ob Sie zu einer Sanierung verpflichtet sind, können Sie im Energieausweis erkennen. Er hilft bei der Planung Ihrer energetischen Sanierung und dokumentiert Ihren Weg zum klimaneutralen Eigenheim.

Für die meisten Häuser ist ein Energieausweis Pflicht und 10 Jahre lang gültig.

Diese Informationen müssen im Energieausweis enthalten sein:

  • Baujahr
  • Effizienzklasse
  • Energieträger für die Heizung im Gebäude
  • Endenergiebedarf oder -verbrauchswert
  • Angaben zur energetischen Qualität der Immobilie
  • Modernisierungsempfehlungen

Dann ist eine energetische Sanierung auch jenseits der Pflicht sinnvoll

  •  Ihr Heizsystem ist älter als 15-20 Jahre und nicht mehr erneuerbar.
  • Sie bemerken kontinuierlich steigende Heizkosten
  • Das Dach Ihrer Immobilie ist älter als 40 Jahre und ungedämmt.
  • Das Wohnklima verändert sich, beispielsweise durch eine schlechte Wärmespeicherung

Die Sanierung einer Immobilie lohnt sich häufig gleich in mehrfacher Hinsicht: Finanziell und ökologisch bietet sie viele Vorteile, wie die Reduzierung von Heizkosten oder die Verbesserung der Klimabilanz.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Reduzierung der Heizkosten
  • Verbesserung des Wohnklimas
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Entlastung der Umwelt
frau mit schutzbrille reinigt heizung

Energiesparpotenzial

Besonders das Energiesparpotenzial zeigt, wie sich die investierten Kosten im Laufe der Zeit amortisieren. In unserer Tabelle sehen Sie, wieviel Prozent an Heizkosten Sie mit verschiedenen Maßnahmen in etwa einsparen können:

SanierungsmaßnahmeHeizkosten-EinsparungspotenzialAmortisationszeit
Austausch der Fenster10 – 20 %8 – 15 Jahre
Einbau neuer Heizung10 – 15 %7 – 10 Jahre
Installation Solarthermie-Anlage10 – 20 %10 – 15 Jahre
Dämmung der Fassade15 – 20 %8 – 14 Jahre
Dämmung des Dachs15 – 20 %8 – 18 Jahre

Mehr Nachhaltigkeit

Energetische Sanierungsmaßnahmen rechnen sich in der Regel schon nach wenigen Jahren – auch aus ökologischer Sicht. Eine Fassadendämmung spart innerhalb von zwei Jahren mehr CO2ein, als ihre Herstellung und der Transport sowie die Verarbeitung der Materialien verbraucht haben.

Häuser mit hoher Energieeffizienz haben einen deutlich geringeren Ausstoß von CO2-Emissionen als nicht energetisch sanierte Häuser. Langfristig sparen Sie so Emissionen ein und leisten einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.

Mit diesen Kosten ist bei einer energetischen Sanierung zu rechnen

Wie bei allen Themen rund um den An- und Umbau, hängt auch bei der energetischen Sanierung die Höhe der Kosten von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Wie groß ist das Haus?
  • Wie viel Energie verbraucht das Haus bisher?
  • Wie alt ist die Bausubstanz?
  • Wie hoch ist der Sanierungsbedarf?
  • Welche Materialien werden zur Sanierung genutzt?
  • Wo wohne ich und wie sind die Gegebenheiten?

Kostenschätzung einer Haussanierung im Überblick:

MaßnahmeKosten
Fassadendämmung25 – 250 € / m²
Dachdämmung5 – 180 € / m²
Kellerdämmung18 – 80 € / m²
Neue Fenster638 – 926 € je Fenster
Neue Lüftungsanlage1.200 – 8.000 €

Wollen Sie erst später mit Ihrer energetischen Modernisierung oder Ihren Um­bauten starten, können Sie über LBS-Bausparen jetzt schon dafür vorsorgen und sich die aktuell niedrigen Zinsen sichern.​

Förderung: Welche Zuschüsse für energetische Sanierung gibt es?

Bis 2045 möchte die Bundesregierung Klimaneutralität im Gebäudebestand erreichen und so CO2 einsparen. Energetische Sanierungsmaßnahmen für Bestandsimmobilien werden deswegen mit entsprechenden Fördermitteln unterstützt. Die wichtigsten Punkte haben wir kurz für Sie zusammengefasst:

Das Förderkreditprogramm 261 der KfW

Diese Fördermöglichkeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau kommt für Sie infrage, wenn Sie eine umfassende Sanierung planen. Idealerweise sollte Ihr Haus nach der Sanierung Effizienzhausniveau erreichen. Dann winken Kreditsummen von bis zu 150.000 € und die Möglichkeit auf Tilgungszuschüsse.

Effizienzhaus – energieeffiziente Immobilien

Ein Effizienzhaus ist der energetische Standard für Neubauten und Bestandsimmobilien. Er gibt an, wie hoch der Gesamtbedarf an Energie der Immobilie ist und wie gut die Wärmedämmung der Gebäudehülle ist.

Die Effizienzstufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an.
Die Effizienzstufen 40 und 55 gelten für Neubauten sowie Bestandsimmobilien. Die Stufen 70, 85 und Denkmal beschränken sich hingegen auf Bestandsimmobilien. Für die optimale Energieeffizienz lohnt es ich Stufe 40 anzustreben. Dann hat Ihr Haus einen um 45 Prozent besseren baulichen Wärmeschutz als reguläre Gebäude und den niedrigsten Energiebedarf unter den Effizienzhäusern. Wenn es weitere nachhaltige Anforderungen erfüllt, können zusätzliche Förderungen beim Bau oder Kauf eines Effizienzhauses gewährleistet werden.

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Wenn Sie die energetische Sanierung Schritt für Schritt angehen möchten, können Sie mit bis zu 15 Prozent Kostenerstattung rechnen. Über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann das Geld für einzelne Maßnahmen nachträglich ausgezahlt werden.

Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans ist ein Zuschuss der KfW von 5 Prozent für einzelne Dämmmaßnahmen möglich. In Kombination mit der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen kann so eine Förderung von 20 Prozent erreicht werden.

Beratungshonorar der BAFA

Das bis zu 80 Prozent förderfähige Beratungshonorar der BAFA bei Energieberatung gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (ab 07.08.2024: 50 Prozent).
Profitieren Sie bei der Entwicklung eines individuellen Sanierungsfahrplans von einer möglichen Bezuschussung. Hier liegen die Fördersätze auch nach dem 07.08.2024 noch bei bis zu 80 Prozent.

Heizungsförderung seit Februar 2024

Seit Februar dürfen sich Sanierungsfreudige über eine Förderung der KfW für den Einbau klimafreundlicher Heizungen freuen. Diese müssen nachweislich Energie einsparen, dann ist ein Zuschuss bis zu 30 Prozent möglich.

Effizienzbonus für Wärmepumpen

Wenn Sie eine effiziente Wärmepumpe als neues Heizungsmedium einbauen, also eine Pumpe, die Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzt, können Sie einen Effizienzbonus von 5 Prozent erhalten.

mann installiert wärmepumpe

Wann ist eine Energieberatung empfehlenswert?

Eine ausführliche und professionelle Beratung und Planung bilden die Basis vor jeder energetischen Maßnahme. Eine Energieberaterin oder ein -berater begleiten Ihr Sanierungsvorhaben und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan für Sie. Hier werden die Vorgehensweisen zur energieeffizientesten und wirtschaftlich sinnvollsten Sanierung schriftlich festgehalten.

Wenn Sie planen Fördermittel zu beantragen, ist die Einbindung einer offiziell zugelassenen Energieeffizienz-Expertin bzw. einem -Experten häufig sogar die Voraussetzung. Dabei ist auch die Energieberatung – je nach Maßnahme – bis zu 80 Prozent förderfähig.

Zuschuss für Ihre Sanierung über die Sparkasse KölnBonn

Mit dem S-Green Credit fördert die Sparkasse KölnBonn private, nachhaltige Projekte und Anschaffungen Ihrer Kreditkundinnen- und Kunden. Der Zuschuss beträgt 2 Prozent von der Darlehenssumme des zugrunde liegenden S-Privatkredites oder S-Modernisierungskredites für Ihre Sanierung. Der Zuschuss liegt zwischen 200 € und 1.600 €. Erfahren Sie mehr über den S-Green Credit.

Energetische Sanierung von der Steuer absetzen

Seit 2020 können Sie die Kosten zur energetischen Sanierung von der Steuer absetzen.

Insgesamt sind so bis zu 20 %Erstattung möglich. Wenn Sie über 3 Jahre jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen und die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ausfüllen, können Sie so in den ersten beiden Jahren jeweils 7 % und im dritten Jahr 6 % der Kosten zurückerhalten.

Steuerlich absetzbare Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung von Heizungsanlagen

Voraussetzungen:

  • Das Haus wird von Ihnen selbst bewohnt
  • Das Haus liegt im europäischen Wirtschaftsraum
  • Das Haus ist mindestens 10 Jahre alt
  • Die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31.12.2030 abgeschlossen sein und von Fachkräften durchgeführt werden
  • Maximale Gesamtkosten von 200.000 €

Gesetzliche Bestimmungen: Was ist bei der energetischen Sanierung noch zu beachten?

Neben der Sanierungspflicht nach Gebäudeenergiegesetz gibt es noch weitere gesetzliche Regelungen, die Sie bei der energetischen Sanierung beachten sollten.

Vorgaben des GEG:

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt bei der energetischen Sanierung bestimmte bautechnische Standardanforderungen vor, um eine effiziente Nutzung von Energie in Gebäuden zu gewährleisten.

Für jedes Bauteil gibt es eigene Vorgaben bezüglich des Wärmedurchgangskoeffizienten. Hierbei handelt es sich um einen von der GEG festgelegten Wert, der den Wärmestrom eines Bauteils in Bezug auf dessen Dämmung misst.
Die Vorgaben des GEG müssen bei jeder Sanierung zwingend eingehalten werden – dies wird von der Baubehörde überprüft. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.

Brauche ich für die energetische Sanierung eine Baugenehmigung?

Für die meisten Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung zählen, benötigen Sie keine extra Genehmigung. Kleinere Überdachungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder das Anbringen einer Wärmedämmung an der Fassade sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig.

Es kann jedoch in einzelnen Bundesländern und Kommunen zu Abweichungen kommen. Deswegen lohnt es sich, sich vorab beim Bauordnungsamt zu vergewissern. In Köln ist eine Baugenehmigung der Bauaufsichtsbehörde bzw. in Bonn des Bauordnungsamtes nur für Maßnahmen erforderlich, die eine wesentliche Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung der baulichen Anlage zum Ziel haben.

Üblicherweise gilt: Alle Maßnahmen, die grundlegend in die bauliche Struktur oder die Nutzung des Gebäudes eingreifen, müssen vom Bauordnungsamtgenehmigt werden. Dazu zählen alle Maßnahmen, die in die Statik des Gebäudes eingreifen sowie starke Änderungen von Bauteilen oder ein großer Rückbau.

junge frau am laptop

Besonderheiten im Mietverhältnis

Wenn Bauteile in Ihrem Wohngebäude nicht den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen, müssen diese saniert werden. Vermieterinnen und Vermieter sind dazu verpflichtet diese Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Eine geplante Modernisierungsmaßnahme muss mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich bei Mieterinnen und Mietern angekündigt werden.

Haben Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Mietminderung?

Im Zuge einer energetischen Sanierung ist das Recht auf Mietminderung eingeschränkt. Laut Gesetz dürfen Mieterinnen und Mieter in den ersten drei Monaten keine Mietminderung einklagen. Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn die Nutzung der Räume durch Baumaßnahmen eingeschränkt ist.

Die Modernisierungsumlage

Vermieterinnen und Vermieter dürfen 8 % der Modernisierungskosten der energetischen Sanierung auf Mieterinnen und Mieter umlegen. Jedoch dürfen nicht mehr als 3 € pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren für diese Maßnahmen berechnet werden.

Die energetische Sanierung lohnt sich in mehrfacher Hinsicht

Eine energetische Sanierung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie nicht zur Sanierung verpflichtet sind. Sie können zum Beispiel die Energieeffizienz Ihrer Immobilie erhöhen, Heizkosten senken und das Wohnklima verbessern. Das spart Energiekosten und steigert zugleich den Wert Ihrer Immobilie. Außerdem leisten Sie mit einer energetischen Sanierung einen positiven Beitrag für die Umwelt, der durch verschiedene Förderprogramme oder Steuererleichterungen unterstützt wird.

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