Gesetzliche Bestimmungen: Was ist bei der energetischen Sanierung noch zu beachten?
Neben der Sanierungspflicht nach Gebäudeenergiegesetz gibt es noch weitere gesetzliche Regelungen, die Sie bei der energetischen Sanierung beachten sollten.
Vorgaben des GEG:
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt bei der energetischen Sanierung bestimmte bautechnische Standardanforderungen vor, um eine effiziente Nutzung von Energie in Gebäuden zu gewährleisten.
Für jedes Bauteil gibt es eigene Vorgaben bezüglich des Wärmedurchgangskoeffizienten. Hierbei handelt es sich um einen von der GEG festgelegten Wert, der den Wärmestrom eines Bauteils in Bezug auf dessen Dämmung misst.
Die Vorgaben des GEG müssen bei jeder Sanierung zwingend eingehalten werden – dies wird von der Baubehörde überprüft. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Brauche ich für die energetische Sanierung eine Baugenehmigung?
Für die meisten Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung zählen, benötigen Sie keine extra Genehmigung. Kleinere Überdachungen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder das Anbringen einer Wärmedämmung an der Fassade sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig.
Es kann jedoch in einzelnen Bundesländern und Kommunen zu Abweichungen kommen. Deswegen lohnt es sich, sich vorab beim Bauordnungsamt zu vergewissern. In Köln ist eine Baugenehmigung der Bauaufsichtsbehörde bzw. in Bonn des Bauordnungsamtes nur für Maßnahmen erforderlich, die eine wesentliche Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung der baulichen Anlage zum Ziel haben.
Üblicherweise gilt: Alle Maßnahmen, die grundlegend in die bauliche Struktur oder die Nutzung des Gebäudes eingreifen, müssen vom Bauordnungsamtgenehmigt werden. Dazu zählen alle Maßnahmen, die in die Statik des Gebäudes eingreifen sowie starke Änderungen von Bauteilen oder ein großer Rückbau.