Finanzieren
Was Sie bei finanziellen Schwierigkeiten jetzt tun können
Die Corona-Pandemie hat weltweit Auswirkungen auf das Leben der Menschen. Doch sie ist auch direkt hier in der Nachbarschaft angekommen. Wird bei Ihnen durch die Krise das Geld knapp? Dann sollten Sie wissen, dass Sie nicht allein sind: Es gibt viele Hilfsangebote. Diese vier Schritte sollten Sie jetzt gehen, um sicher durch die schwierige Zeit zu kommen.


1. Überblick verschaffen
Finanzielle Probleme können Ängste und sogar Panik auslösen. So verständlich diese sind, helfen sie Ihnen aber leider selten weiter. Atmen Sie deshalb ruhig durch. Und prüfen Sie dann genau die aktuelle Lage, um zu sehen, wo Sie finanziell stehen. Diese Fragen helfen Ihnen dabei:
- In welcher Höhe fallen aktuell Einnahmen durch die Corona-Krise weg?
- Wie hoch sind Ihre aktuellen Ausgaben?
- Welcher Gewinn oder Verlust ergibt sich, wenn Sie die Ausgaben von den Einnahmen abziehen?
- Haben Sie Schulden, die in nächster Zeit zusätzlich fällig werden? Falls ja: in welcher Höhe?
- Haben Sie Rücklagen, auf die Sie zurückgreifen könnten? Falls ja: in welcher Höhe?
- Haben Sie während der Corona-Krise Zahlungen geleistet, die Sie sich erstatten lassen können (zum Beispiel unter Umständen für stornierte Reisen)? Falls ja: in welcher Höhe?
Ziel von Schritt 1 ist es, dass Sie möglichst genau über Ihre finanzielle Lage Bescheid wissen. So haben Sie einen sachlichen Anhaltspunkt, inwieweit Sie im nächsten Schritt Kosten reduzieren sollten. Es gibt dazu aktuell viele Hilfestellungen.


2. Kosten reduzieren
Indem Sie Ihre Kosten kurzfristig reduzieren, können Sie Ihre finanzielle Lage verbessern. In erster Linie sollten Sie hier natürlich bei allem ansetzen, was für Sie leicht verzichtbar ist.
Reicht das Geld dennoch nicht, haben Sie während der Corona-Krise viele Möglichkeiten, größere Ausgaben zu pausieren. Wir zählen Ihnen hier einige Optionen auf. Prüfen Sie selbst, was für Sie in Frage kommt und was nicht.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, dass die Kosten für aufgeschobene Zahlungen nur zeitverzögert anfallen, also nicht aufgehoben sind! Bleiben Sie deshalb gegebenenfalls nicht bei Schritt 2 stehen, sondern nutzen Sie zusätzlich Maßnahmen wie die Zuschüsse aus Schritt 3. Stellen Sie damit sicher, dass Sie nach der Krise kein Berg an Forderungen erwartet!
Mietzahlungen aufschieben
Die Miete gehört in den meisten Haushalten zu den größten monatlichen Ausgaben. Wer sie nicht mehr stemmen kann, profitiert aktuell von einem besonderen Kündigungsschutz: Vermieter dürfen Mietern, die nachweislich aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen können, nicht kündigen. Das gilt zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020.
Die Mieter müssen die Zahlungen dann innerhalb von zwei Jahren nachholen. Wichtig: Der Vermieter behält den Anspruch auf Zahlung. Daher geraten Sie als Mieter in Verzug. Der Vermieter darf deshalb Verzugszinsen berechnen. Diese liegen aktuell bei etwa vier Prozent.
Wichtig ist, dass Sie die Zahlung nicht einfach einstellen. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter und weisen Sie nach, dass Sie infolge der Corona-Pandemie nicht zahlen können, ohne Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie zu gefährden. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Artikel „Mieterschutz in Zeiten von Corona“ erfahren Sie mehr über die Möglichkeit, Mietzahlungen zu pausieren und später nachzuholen.
Zahlungen für die Private Krankenversicherung aussetzen
Insbesondere für Privatversicherte macht die Krankenversicherung oft einen großen Teil der Haushaltskosten aus. Der Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt, sich bei Zahlungsschwierigkeiten früh an den Versicherer zu wenden. Aktuell gibt es die Möglichkeit, Zahlungen zu pausieren und später nachzuholen. Voraussetzung: Sie können wegen eines Einkommensausfalls aufgrund der Corona-Krise nicht zahlen und weisen das nach. Der Versicherungsschutz gilt dann dennoch.
Mit einem Tarifwechsel sollten Sie hingegen vorsichtig sein. In manchen Fällen brauchen Sie eine neue Gesundheitsprüfung, falls Sie später wieder zurückwechseln wollen. Sprechen Sie Ihren Versicherer darauf an, wie sich das gegebenenfalls vermeiden lässt.
Sie fallen durch Kurzarbeit vorübergehend unter die Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro (2020)? In der Regel können Sie jetzt dennoch in der Privaten Krankenversicherung bleiben. Sprechen Sie auch darüber am besten frühzeitig mit Ihrem Versicherer.
Raten für Verbraucherkredite pausieren
Die Raten für Verbraucherdarlehensverträge wie den Ratenkredit oder die Baufinanzierung können Sie bei uns und anderen Banken von April bis Juni 2020 aussetzen. Das gilt für Verträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurden. Sie müssen auch hierfür nachweisen, dass Sie Einkommensausfälle aufgrund der Corona-Krise haben, die andernfalls Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie gefährden würden.
In der Regel müssen Sie die Raten danach nicht auf einen Schlag nachzahlen. Die Anzahl der Monate, in denen Sie pausieren, kann stattdessen meist an die Vertragslaufzeit angehängt werden. Besprechen Sie die Möglichkeiten bei Ihren Verträgen mit Ihrem Berater.
In unserem Beitrag „Kreditzahlung in der Corona-Krise aussetzen“ haben wir Ihnen genauere Informationen zusammengestellt. Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Aussetzen speziell von Immobilienkrediten geben wir in unserem Artikel „Corona-Krise: Immobilienkredit aussetzen„.
Gut zu wissen
Welche Auswirkungen die Corona-Krise auf Ihre Lebensversicherung haben kann, erfahren Sie hier.

Riester-Vertrag ruhend stellen
Wer weniger in die private Altersvorsorge einzahlt, bekommt später weniger raus. Doch wer aktuell in Zahlungsschwierigkeiten ist, sollte natürlich lieber ein paar Monate aussetzen, als seinen Lebensunterhalt zu gefährden. Riester-Verträge lassen sich in der Regel auch rasch online ruhend stellen. Unter Umständen verlieren Sie dabei die Grundzulage für das aktuelle Jahr. Doch gegenüber einer Kündigung, die womöglich ein Loch in Ihre Altersvorsorge reißt, ist das das kleinere Übel.
Ruhensvereinbarung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie in der Regel ruhend stellen. Sie zahlen dann keinen oder nur noch einen geringen Beitrag. Beachten Sie dabei, dass Sie für den vereinbarten Zeitraum aber auch keinen Versicherungsschutz haben. Werden Sie dann berufsunfähig, bekommen Sie also in der Regel keine Leistungen aus der Versicherung! Deshalb sollten Sie vorher genau überlegen, ob dieser Schritt notwendig ist.
Nach Ende der Frist läuft der Vertrag wieder zu den alten Bedingungen weiter. Weil insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung ja mit zunehmendem Alter und möglicherweise Vorerkrankungen teurer wird, ist eine Ruhensvereinbarung normalerweise deutlich günstiger als eine Kündigung und ein späterer Neuabschluss.
Energiekosten später zahlen
Auch die laufenden Kosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet dürfen Sie unter Umständen drei Monate lang aufschieben. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen haben, die sonst Ihren Lebensunterhalt oder den Ihrer Familie gefährden würden. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihre jeweiligen Anbieter.
Anschaffungen verschieben
Haben Sie in näherer Zukunft größere Ausgaben geplant, die sich verschieben lassen? Überlegen Sie rechtzeitig, wie Sie Ihren Zeitplan anpassen können.
Für Bauherren:Wer gerade dabei ist, seine eigenen vier Wände zu errichten, muss wegen der Krise oft neu planen. Bedeutet das zusätzliche Kosten? Das erfahren Sie in unserem Beitrag „Hausbau während der Corona-Krise„.
Nutzen Sie bereits Online-Banking?
Melden Sie sich ansonsten jetzt an, um Ihre Finanzen besser im Blick zu behalten und sicher von Zuhause aus Ihre Bankgeschäfte zu erledigen.

3. Hilfen nutzen
Weniger auszugeben, ist natürlich nur die eine Seite. Auf der anderen brauchen Sie dennoch Geld für Ihren Lebensunterhalt. Wir zeigen Ihnen hier ein paar Möglichkeiten, die Sie unter Umständen jetzt nutzen können.
Wohngeld beantragen
Das Geld für die Miete wird knapp, aber ein Verschieben der Zahlungen möchten Sie vermeiden? Beantragen Sie Wohngeld. Diesen Zuschuss für Ihre Mietzahlungen müssen Sie nicht zurückzahlen. Monatlich können Sie bis zu knapp 200 Euro bekommen. Wenden Sie sich dafür an Ihre örtliche Wohngeldstelle.
Eigentümer aufgepasst: Auch Sie können unter Umständen Wohngeld beantragen. Dieser sogenannte Lastenzuschuss gilt für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngeldstelle.
Notfall-Kinderzuschlag sichern
Sie haben Kinder unter 25 Jahren, die mit Ihnen in einem Haushalt leben? Wenn Ihr Einkommen momentan nicht reicht, um sich und Ihre Kinder zu versorgen, können Sie zusätzlich zum Kindergeld den Notfall-Kinderzuschlag bekommen. Pro Kind beträgt die Zulage bis zu 185 Euro. Sie müssen das Geld später nicht zurückzahlen.
Hilfe für Studenten
Viele Studenten haben durch die Corona-Krise ihre Jobs verloren. Oft stehen in der aktuellen Situation auch die Eltern finanziell unter Druck. Wenn das Geld knapp wird, können Sie als Student an manchen Hochschulen über die Darlehenskasse des Studenten-/Studienwerks ein zinsloses Darlehen bekommen. Ausführliche Informationen über Ihre Möglichkeiten haben wir Ihnen in unserem Artikel „Finanzielle Hilfe für Studenten“ zusammengestellt.

4. Prüfen Sie, was Sie außerdem tun können
Trotz Krise auch mal eine schöne Nachricht: Die Unterstützung unter Nachbarn war vielleicht noch nie so groß wie jetzt. Obwohl körperlich alle auf Abstand gehen müssen, rückt die Gemeinschaft zusammen. Wo Sie in Ihrem direkten Umfeld Hilfe bekommen und anderen helfen können, lesen Sie in unserem Beitrag „Nachbarschaftshilfe in Zeiten von Corona„.
Bleiben Sie über unsere meinKölnBonn weiterhin auf dem Laufenden über unsere Maßnahmen und die wichtigsten Entwicklungen in Zeiten von Corona. Auch unser Podcast „Finanztipp“ steuert hilfreiche Tipps in dieser Zeit bei.