Staatliche Förderungen und Finanzierungsmöglichkeiten für den Heizungstausch
Mit verschiedenen Förderprogrammen und Steuererleichterungen sollen Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungstausch entlastet werden. Seit 2024 gelten auch für die Förderungen neue Regeln: So stellen Eigentümerinnen und Eigentümer die Anträge nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie allerdings eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag erstellen lassen. Diese Bestätigung muss Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten und Angaben zu technischen Mindestanforderungen enthalten.
30 Prozent Grundförderung für eine neue klimafreundliche Heizung
Tauschen Sie Ihre alte Heizungsanlage, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, durch eine neue klimafreundliche Heizung aus, erhalten Sie 30 Prozent Grundförderung.
Verschiedene Bonusförderungen
Hinzu kommen verschiedene Bonusförderungen, die sich miteinander kombinieren lassen.
Für bestimmte Heizungsarten:
- Für eine Erdwärmepumpe oder Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel: 5 Prozent Effizienzbonus
- Für eine Biomasseheizung mit einem Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg pro Kubikmeter: 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag
Für bestimmte Personengruppen:
- Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis zum 31. Dezember 2028 einen Heizungstausch durchführen: 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus
- Für Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro liegt: 30 Prozent Einkommens-Bonus
Alles in allem maximal 70 Prozent Förderung
Die verschiedenen Förderboni sind zwar kombinierbar, insgesamt werden allerdings maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Falls Sie die Anforderungen erfüllen, können Sie zusätzlich von dem Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro profitieren. Bei einem Einfamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Das bedeutet: Für ein Einfamilienhaus erhalten Sie maximal 21.000 Euro Förderung, plus 2.500 Euro, sofern Sie sich für eine Biomasseheizung entscheiden und den Emissionsminderungszuschlag erhalten.
Zusätzlicher Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
Bei dem Ergänzungskredit der KfW handelt es sich um eine neue Förderung der Kreditanstalt, bei der Sie einen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen können. Neben dem Heizungstausch können Sie die Kreditsumme auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.
Eine weitere Entlastung: der Steuerbonus
Seit dem 01. Januar 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer pro Immobilie bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuermindernd geltend machen. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre, wobei in den ersten beiden Jahren höchstens 14.000 Euro und im dritten Jahr höchstens 12.000 Euro absetzbar sind – maximal also 40.000 Euro.
Da die Bearbeitungszeiten für die staatlichen Zuschüsse länger ausfallen können, kann der Steuerbonus als Alternative zur Förderung interessant für Sie sein. Auch wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, können Sie über einen Steuernachlass von einem indirekten Zuschuss profitieren. Der Nachteil: Sie müssen die Kosten für den Heizungstausch vorfinanzieren können.
Ihre Finanzierungsmöglichkeit: Ein Modernisierungskredit
Mit dem Modernisierungskredit der Sparkasse KölnBonn können Sie Ihre neue Heizungsanlage einfach finanzieren. Das Gute dabei: Wenn Sie sich für eine nachhaltige Heizanlage entscheiden, wird der S-Modernisierungskredit zum S-Green Credit. Mit dem S-Green Credit fördert die Sparkasse KölnBonn private, nachhaltige Projekte und Anschaffungen Ihrer Kreditkundinnen und -Kunden. Der Zuschuss beträgt 2 Prozent von der Darlehenssumme des zugrunde liegenden S-Privatkredites oder S-Modernisierungskredites für Ihre Sanierung. Der Zuschuss liegt zwischen 200 und 1.600 Euro.