Welche Hypotheken gibt es?
1. Verkehrshypothek – die klassische Variante
Die Verkehrshypothek ist die übliche Form der Hypothek. Sie ist – wie der Name schon andeutet – verkehrsfähig, kann also leicht übertragen werden und existiert in zwei Varianten:
- Briefhypothek: Dabei wird ein Hypothekenbrief erstellt, mit dem die Forderung besonders schnell übertragen werden kann.
- Buchhypothek: Bei dieser Form gibt es keinen Brief. Stattdessen erfordert jede Übertragung einen Eintrag ins Grundbuch.
2. Rentenhypothek – für Eigentümerinnen und Eigentümer über 60
Rentenhypotheken – auch als Umkehrhypotheken bekannt – eignen sich vor allem für ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein schuldenfreies Eigenheim besitzen und selbst darin wohnen. Sie können ihr Haus mit der Hypothek beleihen und mit einem Darlehen zusätzliches Geld erhalten, ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach Alter, Immobilienwert und Anbieter. In der Praxis liegt der Beleihungsauslauf meist zwischen 30 und 50 %, in Einzelfällen sind bis zu etwa 60 % des Immobilienwerts möglich.
3. Zwangs- oder Sicherungshypothek – bei Zahlungsunfähigkeit
Mit Zwangs- und Sicherungshypotheken können Gläubiger ihre Forderungen mit einem Eintrag ins Grundbuch absichern lassen. So erhalten sie zwar nicht direkt ihr Geld zurück, können im Notfall aber eine Zwangsversteigerung bewirken.
Im Gegensatz zur Verkehrshypothek wird eine Zwangs- oder Sicherungshypothek nicht freiwillig bestellt, sondern durch einen gerichtlichen Beschluss eingetragen.
4. Gesamthypothek – bei mehreren Immobilien
Eine Gesamthypothek wird bestellt, wenn mehrere Immobilien als Sicherheit für einen Immobilienkredit dienen. Sollte es zu Zahlungsausfällen kommen, darf die Bank bei dieser Form entscheiden, welches Grundstück zuerst verwertet wird.